Kriminalität:
Die Weiterbildungen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sind für wenig Geld zu haben – ganz
ohne die Schulbank zu drücken. Wer erwischt wird, zahlt allerdings doppelt. Das BAG ermittelt.
Seit September 2009 müssen Lkw-Fahrer laut Berufs-kraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BrkQG) alle fünf Jahre fünf Weiterbildungskurse mit
einer Dauer von jeweils sieben Stunden nachweisen. Dass es auch mit wesentlich weniger Aufwand geht, deckt Fahrer-Trainer Hubert Schwarz (Name
geändert) auf. Eine Fahrschule aus dem Rheinland biete für gerade einmal 300 Euro einen Kurs an, der maximal fünf Stunden dauert, berichtet er gegen-
über trans aktuell . Bescheinigt werden den Teilnehmern allerdings fünf Schulungstage – und damit alle erforderlichen Module des BrkQG.
Der Mitarbeiter einer bayerischen Schulungseinrichtung, die sich darauf spezialisiert hat, Lkw-Fahrern das wirtschaftliche Fahren überwiegend
praxisorientiert nahezubringen, kennt die Auswüchse des Weiterbildungsmodule. Denn laut BrkQG ist ein rein theoretischer Unterricht möglich.
Der beschränkt sich oft auf das Anschauen von Lehrfilmen von Nutzfahrzeugherstellern.
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http://www.ostwestfalen.ihk.de/uploads/m…kaufteKurse.pdf