24h-Zeitraum

  • Hallo liebe Kollegen!
    Ich kenn mich jetzt gar nicht mehr aus.Hatte heute c95-Modul und es kamen auch einige Fragen betreffend Digitacho...
    Heute wurde mir erklärt, das man innerhalb von 24h nicht ein 2tes mal beginnen darf und das obwohl man seine Lenk/Ruhezeiten eingehalten hat und 11h bzw. 9h Pause gemacht hat.
    Also als Bsp.
    Beginn um 2 Uhr nachts...4h fahrt-1h Pause-4h fahrt-1h Ent/Beladung-1h Fahrt-Feierabend!
    lt. Rechnung ist es nach der 11h-pause nun 00 Uhr bzw. Mitternacht.
    Darf ich jetzt wieder neu beginnen, da ich alle Zeiten inkl. Pause eingehalten habe oder muß ich bis um 2 uhr nachts warten?

    Wenn hier jemand antwortet dann !!!!inkl.!!! Paragraph bzw. Gesetzestext oder Auszug der Lenk/Ruhevorschriften mit Link!!
    Kein, ich hab gehört, angeblich, der Polizist hat gesagt usw. usf.!! :aergern:

  • Gib bei GOOGLE ein

    Verordnung 561/2007

    Hier heist es im Text dass die Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden zu konsumieren ist und
    dies seit beendigung der letzten Täglichen bzw Wöchentlichen Ruhezeit.
    Also wenn Du nach 22 Stunden Deine Ruhezeit um hast DARFST Du einen neuen 24 Stunden Zeitraum beginnen.

    Hab meine Unterlagen im LKW liegen, werd sie aber raussuchen !!!!!!!!!!!!!!!

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Ich finds jetzt nicht genau in dem Text raus.Wär hammer wenn du mir den Gesetzestext einscannen und schicken kannst!
    Denn momentan herrscht Chaos!

  • So, ich glaube die Suche hat sich gelohnt !!!!!!!!!

    Nach den 3 Mails dürfte nun klarheit herrschen !!!!

    Muss zugeben, hat mir selbst keine Ruhe gelassen bis ich das gewünschte fand !!!!!!

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • früher durftest du inerhalb der 24 stunden kein zweites mal anfangen, das wurde eigentlich geändert wegen der schwertransporter, die dann ja nicht nachts fahren hätten können,
    und diese bestimmung gibts glaube ich seit jänner erst.
    aber auch dazu kann dir krotti besser auskunft geben.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • road01: Du bist ein hammer!!!Jetzt hab ich den Mist schwarz-auf-weiß!Thx!!

    Für alle anderen:
    EVG-561/2007 Art. 8, § 2

  • früher durftest du inerhalb der 24 stunden kein zweites mal anfangen, das wurde eigentlich geändert wegen der schwertransporter, die dann ja nicht nachts fahren hätten können,
    und diese bestimmung gibts glaube ich seit jänner erst.
    aber auch dazu kann dir krotti besser auskunft geben.

    Jetzt hab ich alles Charlie!
    Ich wußte doch durch dich das man das jetzt darf.Aber der Vortragende hat mich heute beim Kurs so verunsichert, das ich den § haben wollte!
    Denn ohne § kann ich notfalls nicht vernünftig argumentieren bzw. widersprechen!
    Genauso wie es auch andere Irrglauben gibt. (zB. das man nicht 2 Nächte hintereinander die Pause auf 9h verkürzen kann, bzw. nie 2 Tage hintereinander 10h fahren darf)

  • War auch mir lange ein Dorn im Auge :cursing:

    Ich habs mir einfach so gemerkt....

    In 24 h muss ich 11 zusammenhängende Stunden Pause unterbringen - wenn ich das aber schon vor 24h schaffe,

    beginnt eben früher mein neuer Tag!!!

    Von (rechnerisch äussersten) 13 h EZ alles darunter... sprich: zB nur 9h gearbeitet - dann 11h Pause = 20h!!!

    FERTIG - NUN BEGINNT NEUER 24h ZEITRAUM

  • Ich habs mir einfach so gemerkt....

    In 24 h muss ich 11 zusammenhängende Stunden Pause unterbringen - wenn ich das aber schon vor 24h schaffe,

    beginnt eben früher mein neuer Tag!!!

    Von (rechnerisch äussersten) 13 h EZ alles darunter... sprich: zB nur 9h gearbeitet - dann 11h Pause = 20h!!!

    FERTIG - NUN BEGINNT NEUER 24h ZEITRAUM


    Maxl: Jetzt nicht falsch verstehn!!!
    Genau das meinte ich mit: Ich will nur Antwort mit Paragraph oder Gesetzestext!
    Wenn du so vor einem Polizisten argumentierst, der sowieso schon Flöhe auf dein Gespann sucht, und er fragt dich wo das steht, dann kannst dich später mit ner Anzeige rumärgern..und das dauert dann dank Briefwechsel gleich mal elegante 2-4 Monate! (Mein letzter behördlicher Konflikt dauerte für 1 vergehen insgesamt 3 Einsprüche und 6 Monate lang!)

  • genau so ist es ohne einen § ist es wertlos, daher ist es immer besser den § zu wissen, denn darann erkennt man ob man es genau weiss oder eben nur vermutet es zu wissen.

    es freut mich besonders das diese tema hier aufgegriffen wurde, und somit es für alle nachzulesen ist.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Ja gut, aber da musst ja bei allem was zu unserem Beruf gehört - den entsprechenden Gesetztestext mithaben ?(

    Ich muss sagen - das mit dem Zeitraum war schon oft Thema einer Diskussion (Firma) - da kennt sich fast nie wer aus :?:

    Und ich persönlich sage einfach- das wurde mir bei diveresen Kursen gelernt - dafür sind die Kurse ja auch da -

    das muss auch ohne jegliche Diskussion genügen :!:

    Denn wenn ich die Gesetze schon mit den Paragraphen kennen soll, dann hätt ich gleich die

    Polizeischule gemacht 8| Also da hört es sich bei mir auf - mir reicht so schon alles woran ich mich halten soll -

    da will ich nicht auch noch Lenk und Ruhezeiten per Paragraph erklären X(

  • Nach Beendigung einer täglichen bzw. wöchentlichen Ruhezeit :!: kann ein neuer 24 Stunden Zeitraum beginnen.

    Ich habe bei zwei Kontrollen in Frankreich aber kein Problem damit gehabt.

    Es ist alles ein bisschen schwammig formuliert :thumbdown: und wird auch immer wieder verschieden interpretiert :!:

  • aber bei diskusionen mit polizisten ist es besser du agumentierst mit § also du sagst das hat mir einer mal gesagt.
    zuhause habe ich die büche auch nicht, die sind bei mir im lkw, damit ich die bei der handhabe fals ich mal was brauche,
    muss aber sagen das ich es bis jetzt noch nie gebraucht habe, und das bei den vielen kontrollen die ich habe, aber besser rechtzeitig drauf schauen das man es hat wenn man es braucht :tance: :tance:

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Denn wenn ich die Gesetze schon mit den Paragraphen kennen soll, dann hätt ich gleich die
    Polizeischule gemacht 8| (

    Ja Maxl da gebe ich dir Recht :thumbup: Bei einer Polizeikontrolle in :austria: bist du nur mit abgeschlossenem Jusstudium aus dem Schneider :!: Laut Marbin gibt es ja Beamte die wegen einer Minute abkassieren. :thumbdown:

  • Ich hab auch noch nie Probleme gehabt.
    Ich hab das oft beim Holland/Belgien fahren.
    Von Kärnten aus kommst Du mit einer Schicht nicht hin.
    Bin-- z.b-- um 6.00 los--4.5Std gef.--45minPause--dann wieder 4.5 Std---um 15.30 abgestellt. 11 Std---nächsten Tag 2.30 wieder los.
    Die 24 Std beginnen dann ab dem Zeitpunkt,an dem Du wieder beginnst.

    Ist ja auch irgendwie logisch--aber Logik ist beim Gesetzgeber ja oft ein Fremdwort,also kann man sich nie sicher sein. :idknow:

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • Die 24 stunden keine 2 mal anfangen ist ein Märchen was von Polizisten gerne aangewand wird um das Weihnachtsgeld auf zu bessern. Der Arbeitstag fängt nach Beendigung der Tägliche Ruhezeit (egal ob verkürzt oder nicht) an. Nur der Wöchentliche Ruhezeit muss spätestens nach 6 mal 24 stunden nach ende der letzte Wochenruhezeit anfangen. Bei mir kommt es öfters vor, das meine Schichtzeit nur 44,5 stunden sind. Ich mache dan bestimmt keine 19,5 Stunden Ruhezeit, sondern nur 11 bzw 3 mal die woche 9. Ich habe deswegen auch der eg verordnung immer mit und lass wenn notwendig die Polizei nachlesen. Eventuelle Nationale Gesetze haben im internationalen Verkehr keine gültigkeit.
    Beispiele: Frankreich max 4 stunden Lenlkzeit bis zur Lenkunterbrechung
    Polen: 11 Stunden ruhezeit, keine verkürzung möglich

  • Aha - ich dachte Lenk und Ruhezeiten sind EU Gesetze und somit innerhalb dieser gleich :?:

    Geh bitte..in Deutschland oder bei uns bringens nichtmal einheitliche Gesetze innerhalb des Landes zusammen, und dann glaubst innerhalb der ganzen EU ist alles gleich?
    Ein Franzose sagte mal zu mir bei einer Kontrolle:" Wir sind hier in Frankreich und nicht in der EU!"

  • Nur für den internationalen Verkehr gelten im ganzen EU die gleiche Regeln

    Ja klar....bis auf Ausnahme von Polen (keine Ruhezeitverkürzung auf 9h), Frankreich (FZ maximal 4h dann 1h Pause), England (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 96km/h). Tirol (Nachtfahrverbot 22-5Uhr bis Euro4-Lkw) usw. usf.
    Die Liste kannst mit "Ausnahmen" für fast jedes Land in der geilen einheitlichen EU aufzählen!
    Ich hab noch ne Erkentniss für dich Björni: Den Weihnachtsmann gibts nicht! :sironie:
    Sorry..war jetzt ein wenig gemein von mir..aber wenn du zwecks "EU-Verordnungen" mit Franzosen, Belgier usw. kommst, dann stehst schneller abgestellt mit Radklemme am Parkplatz als was du EuropäischeUnion sagen kannst... :thumbdown:

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