Ab 1.1.2011 gilt für LKW ab 7,5 t und Zugmaschinen auf Autobahnen und 2x2-spurigen Landstraßen in Ungarn zwischen 6 und 22 Uhr ein Überholverbot.
Zusätzlich muss von diesen Fahrzeugen "ein solcher Sicherheitsabstand gehalten werden, dass sich zwischen ihnen ein Fahrzeugzug, welches ebenfalls vom Überholverbot betroffen ist, sicher einreihen kann."
QuelleWKO