Eu-Urlaubsbestätigung und andre Mistdinger

  • nur noch kurz gesagt, wenn ich deiner meinung keine scheibe habe schreibe ich eine tachoscheibe, die haben die fahrer ich zb 200 stück mit, also einfacher als die alten urlaubscheine,
    wenn du kontrollen macht und nicht weis was ich mit laptop meine dann dust du mir leid bist vermutlich der letzte österreichische polizist der das weiss, auch herbert weis darüber schon bescheid, die rumänen waren schneller als die den digitache gebaut haben,
    auch sagtes du das du ausländer wenn sie nicht zahlen abstellst,hat man letze woche in fernsehen radio und zeitungen gelesen das unsere polizei sich aufregt das sie das nicht dürfen, es fehlt die gesetzlich grundlage, bei amtshilfe aus den ausland, wie man ja gehört hat geht die starafe an das land das die amtshilfe durchführt, also geht österreich wieder leer aus, nur so paar kleinigkeiten die mir aufgefallen sind,
    jeder der rumänien fährt kennt die flugblätter an den tankstellen für rumänische fahrer
    wünsche noch einen schönen tag und viel spass beim tachoscheiben zeichnen mit lineal wenn sie rund ist, und das war jetzt das aller letze was ich zu einen beitrag von dir geschrieben habe,
    jetzt kannst dich über mich auslassen, viel spass

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • bitte nicht wieder auf die persönliche ebene kommen
    ist doch schade um eine interessante diskussion oder?

    grundsätzlich kanns doch jeder halten wie er will :017

    und noch dazugesagt, ich habe auch in meinem gewerbe viele unwissende getroffen, die glaubten sie seien im recht! (anmerkung in sachen lachende grenz- und bauernland polizisten)...
    nicht alles was ein kappal trägt ist auch mit intelligenz gesegnet - sorry marbin ist aber so - es gibt einige die haben ihr cerebrales gesetzbuch noch aus den jahren vor dem krieg :015

  • Zitat von "baerli"


    Vielleicht kommts aber auch daher das aus wirklich jeder mücke ein elefant gemacht wird......
    baerli


    Wo hört die Mücke auf, wo beginnt der Elefant? Das ist das Problem.

  • Zitat von "drochn"

    bitte nicht wieder auf die persönliche ebene kommen
    ist doch schade um eine interessante diskussion oder?

    grundsätzlich kanns doch jeder halten wie er will :017

    und noch dazugesagt, ich habe auch in meinem gewerbe viele unwissende getroffen, die glaubten sie seien im recht! (anmerkung in sachen lachende grenz- und bauernland polizisten)...
    nicht alles was ein kappal trägt ist auch mit intelligenz gesegnet - sorry marbin ist aber so - es gibt einige die haben ihr cerebrales gesetzbuch noch aus den jahren vor dem krieg :015

    Von dieser Sorte kenn ich sicher mehr als du - leider :012

  • Zitat von "Highwaycharly"

    nur noch kurz gesagt, wenn ich deiner meinung keine scheibe habe schreibe ich eine tachoscheibe, die haben die fahrer ich zb 200 stück mit, also einfacher als die alten urlaubscheine,
    wenn du kontrollen macht und nicht weis was ich mit laptop meine dann dust du mir leid bist vermutlich der letzte österreichische polizist der das weiss, auch herbert weis darüber schon bescheid, die rumänen waren schneller als die den digitache gebaut haben,
    auch sagtes du das du ausländer wenn sie nicht zahlen abstellst,hat man letze woche in fernsehen radio und zeitungen gelesen das unsere polizei sich aufregt das sie das nicht dürfen, es fehlt die gesetzlich grundlage, bei amtshilfe aus den ausland, wie man ja gehört hat geht die starafe an das land das die amtshilfe durchführt, also geht österreich wieder leer aus, nur so paar kleinigkeiten die mir aufgefallen sind,
    jeder der rumänien fährt kennt die flugblätter an den tankstellen für rumänische fahrer
    wünsche noch einen schönen tag und viel spass beim tachoscheiben zeichnen mit lineal wenn sie rund ist, und das war jetzt das aller letze was ich zu einen beitrag von dir geschrieben habe,
    jetzt kannst dich über mich auslassen, viel spass


    So ich werde mal versuchen diesen Text zu verstehen -

    zu allererst ich werde mich über dich nicht auslassen - auf dieses Niveau begebe ich mich nicht.

    ich versuche sachlich zu argumentieren - ich kopiere den Gesetzestext in das Posting, was soll ich noch machen, dass du verstehst, dass die Herstellung von händischen Aufzeichnungen rechtens ist?
    Mit dem Herbert nehme ich an, dass du MR Dr.Mag. GRUNDTNER meinst, der ist im BMI (kein Polizist - sondern Jurist) und kontrolliert meines Wissen nach nicht (mehr).
    Selbstverständlich bin ich über Manipulationen und -versuche geschult worden, aber eine Laptopbeeinflussung während der Fahrt hatte ich noch nie gehört, vielleicht vorher oder nachher aber während der Fahrt? Möglich ist ja alles, kann ja auch nicht alles wissen - und ich kann dir versichern, da bin ich nicht der letzte österreichische Polizist.

    Das Verwaltungstrafvollstreckungsabkommen (oder so ähnlich) ist tatsächlich so, dass bei Ländern bei denen ein Abkommen besteht keine Sicherheitsleistung und auch keine Untersagung der Weiterfahrt wegen Nichtbezahlung einer solchen erfolgen darf.
    In Wien (andere Bundesländer haben da andere Regelungen) gibt es eine klare Regelung, bei welchen Ländern keine Sicherheitsleistung eingehoben werden darf: das sind Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Niederlande, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern (Stand 27.6.09)

    Das sind mittlerweile ziemlich viele Länder aus denen uns Anzeigen blühen können bzw. wo wir Anzeigen hinschicken können. (zur Info: voriges Jahr um diese Zeit hatten wir gerade Deutschland auf der Liste)
    Leider wurde das so ausverhandelt, dass der kassierende Staat gleich die Strafe behalten kann - ob das nun befriedigend ist oder nicht mögen andere entscheiden.

    tut mir leid, aber ich fahre nicht durch Rumänien, deswegen weiß ich auch nicht was du mit den Flugblättern meinst.

    Der Bereich für die handschriftlichen Aufzeichnungen ist bei den meisten Schaublätter nicht rund, so wie hier http://www.buerotechnik-weber.de/nshop/images/a…il/738108A1.gif

    Das soll nicht heißen, dass es sie nicht gibt: http://www.naumann-hightec.de/img_db/img_gal_1_1214312426.jpg

    lg

  • Zitat von "marbin"

    Wo hört die Mücke auf, wo beginnt der Elefant? Das ist das Problem.


    Da hast du jetzt leider recht-das sieht jeder ein bisschen anders!
    baerli

    Geht eh um nix!!!! :todlach:

    Früher war ich schizophren-jetzt gehts uns wieder gut!!! :D

  • Bin ich froh das ich Hauptsächlich in Österreich fahre, da hab ich solche Probleme nicht wirklich!

    Wegen ein bisserl Fahrzeitüberschreitung (bleib sicher NICHT 1 Std. vor ZUHAUSE stehen) und Einsatzzeitüberschreitung hat mir bis jetzt noch kein Polizist weh getan!!!

    Nichts bewegt mehr als ein Ziel!

  • Kenn mich nimma aus!
    Bin im Schichtdienst tätig,dh ich fahr am Tag,mein Schichtpartner in der Nacht also auch von Freitag auf Samstags mit einem Fahrzeug mit digitalen Kontrollgerät.
    Wie müssen wir vorgehen damit wir die We Ruhezeit nachweisen können?

    Die einzige Methode, gesund zu bleiben, besteht darin, das zu essen, was man nicht mag; das zu trinken, was man verabscheut, und das zu tun, was man lieber nicht täte.
    Mark Twain

  • Mein lieber Schwan......ich hab mir jetzt alles durchgelesen---mir raucht der Kopf und wirklich auskennen tu ich mich auch nicht.

    Muß mir nochmal ein ruhiges Eck suchen und das ganze durchlesen.

    Mir kommt vor durch die EU wird alles noch komplizierter ..........

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • Hab mirs auch gelesen, und bin draufkommen, die Beamten sind des Deutschen nur begrenzt mächtig, ansonsten könnt man nicht so einen Quark aufsetzten, den versteht ja keiner, der ned studiert hat.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Willkommen im Club.
    Aber wieso Einfach wenn`s Umständlich auch geht.
    :007 :007

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • Zitat von "Spitzi"

    Kenn mich nimma aus!
    Bin im Schichtdienst tätig,dh ich fahr am Tag,mein Schichtpartner in der Nacht also auch von Freitag auf Samstags mit einem Fahrzeug mit digitalen Kontrollgerät.
    Wie müssen wir vorgehen damit wir die We Ruhezeit nachweisen können?

    Das Beamtendeutsch ist wirklich nicht einfach zu lesen, da muss ich euch Recht geben.

    Zum Schichtdienst - du kannst ja verschiedene Tage im Digitacho ausdrucken - wenn du am Montag in das Fahrzeug steigst, druckst du Samstag und Sonntag aus und zeichnest per Hand auf der Rückseite des Ausdruckes in der entsprechenden Spalte deine Ruhezeit ein.

  • Danke Marbin

    Die einzige Methode, gesund zu bleiben, besteht darin, das zu essen, was man nicht mag; das zu trinken, was man verabscheut, und das zu tun, was man lieber nicht täte.
    Mark Twain

  • Der Tag wird kommen und alle müßen "Beamtendeutsch" studieren,bevor er den Führerschein machen kann. :008 :008

    Ich verstehe nur nicht warum das so kompliziert sein muß.

    Außerdem möchte ich mich Drochn anschließen: Bitte fair bleiben und nicht persönlich werden.
    Bis jetzt war dieses Forum immer von Anstand und Fairniss geprägt--es kann jeder seine Meinung frei äußern--aber bitte mit Niveau.
    Und sollte mal was gröberes auf der Zunge liegen--runterschlucken und sich seinen Teil denken.

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • Das BMVIT hat – endlich! - einen Erlass herausgegeben, in dem zu vielen Problemen im alltägli­chen Gebrauch in der Handhabung des digitalen Kontrollgerätes, der Lenk & und Ruhezeiten, der Dokumentation der wöchentlichen Ruhezeit usw., aufgrund von Sozialpartner-Interventio­nen, Stellung genommen wird.


    Mit diesem Erlass konnte in vielen Bereichen eine deutliche Verbesserung (im Sinne von Verein­fachung) für die Praxis erreicht werden.


    Der Erlass behandelt folgende Problemkreise:


    1. Abnahme von Fahrerkarten (Gründe für Abnahme, Folgerungen für Weiterfahrt)

    2. Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006: Es ist von nun an möglich, dass „unter außergewöhnlichen Umständen“ Bestätigungen „über lenkfreie Tage“ auch via Email oder per Fax im Rahmen einer Kontrolle übermittelt werden können.

    3. Anfertigung von Ausdrucken auf Verlangen der Kontrollorgane obwohl der Fahrer bei der Kontrolle die Fahrerkarte ausgehändigt hat: Es wird klar gestellt, dass ein Lenker, im Rahmen einer Kontrolle, nicht die letzten 28 Tage auszudrucken hat, sondern er mit der Aushändigung seiner Fahrerkarte seiner Mitführverpflichtung entspricht.

    4. Schaublatt/Ausdruck/Formblattsicherstellung zur Analyse

    5. Dokumentation der Wochenendruhe: Es wird klar gestellt, dass bei einer Kontrolle nicht das Formblatt über die lenkfreien Tage zur Dokumentation der Wochenendruhe ver­langt werden darf. ACHTUNG – es werden jedoch stattdessen andere erforderliche Dokumentationsanforderungen für analoges und digitales Kontrollgerät festgelegt, um Anzeigen vorzubeugen. Die in den Punkten 5.2.2. und 5.2.3.2. diesbezüglich nicht ganz eindeutigen Anforderungen bedeuten laut Nachfrage beim BMVIT Folgendes:

    Wenn ein Fahrer seine tägliche Arbeitszeit beendet hat und darauffolgend eine wöchentliche Ruhezeit beginnt, dann ist dies auf dem Schaublatt handschriftlich vom Lenker zu vermerken und zu unterzeichnen:

    Bsp.: Fahrer entnimmt das Schaublatt um Freitag 16 Uhr (=Beginn der wöchentlichen Ruhezeit) => handschriftlicher Vermerk auf dem Schaublatt: Beginn wöchentliche Ruhezeit, Freitag, Datum, 16:00 Uhr und unterzeichnet dies.
    Montags darauf 7 Uhr = Ende der wöchentlichen Ruhezeit: der Fahrer vermerkt auf dem Schaublatt vom vorigen Freitag: Ende wöchentliche Ruhezeit, Montag, Datum, 7 Uhr und unterzeichnet dies ebenfalls. Somit ist eine lückenlose Aufzeichnung der wöchentlichen Ruhezeit gewährleistet.

    Beim digitalen Kontrollgerät ist – sofern ein Nachtrag über mehrere Tage nicht möglich ist – gleich, mittels Ausdruck vorzugehen, und auf dem Ausdruck der entsprechende Vermerk vorzunehmen und vom Lenker zu unterzeichnen.

    Wenn der Lenker ständig mit demselben Fahrzeug fährt und der Kilometerstand bei Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit ident ist, ist nach Punkt 5.2.1. keine zusätzliche Dokumentation erforderlich.

    6. Fragen der Ausnahmemöglichkeiten von der VO 561/2006: Klargestellt wird auch, dass die Verordnung 561/2006 auch für den „Werkverkehr“ gilt

    7. "Out of Scope“ Stellen des Kontrollgerätes

    8. Mischbetrieb (analoges und digitales Kontrollgerät)

    9. Toleranzen und Vorgehensweise bei Kontrollen

    10. Information der zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten


    Den vollständigen Erlass, sowie alle Beilagen findet Ihr hier:http://www.wko.at/wknoe/verkehr/rundmails_v7/ErlassVO561.pdf


    Alles Klar? - Ich schlage vor bei der Berufsfahrerweiterbildung ein Jusstudium anzuhängen

    Krotti

    Motto: Fahren Wir den anderen davon!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!