Eu-Urlaubsbestätigung und andre Mistdinger

  • Ich gebe hiermit offiziel auf Amstpersonen verstehen zu wollen.
    Nun ist es 3 Monate her dass ich:
    1.Marbin
    2.Eu-Büro für Gütergewerbe und Transportwesen
    3.Polizeibüro Enns
    4.BAG-Oberinspektoriat München/Umgebung
    mit meinem Problem angeschrieben habe, und bis heute von niemand eine Antwort (nicht mal ne Retourmail) bekam.

    Mein Problem:
    Auf dem neuen EU-Wisch sind genau 3 Punkte vertreten:
    Urlaub
    Krankenstand
    Fahren mit einem Fahrzeug unterhalb der Tachographenpflicht (<7,5t)

    Was mache ich jetzt wenn ich zb. Montag in da Firmenwerkstatt stehe und rumwerkel, und mich Dienstag auf den Weg nach GB mache?
    Wie kann ich nachweißen, dass ich Montag keinen Lkw gelenkt habe??
    Auf den EU-Wisch darf außer Unterschrift vom Geschäftsführer und vom Fahrer nichts handschriftlich ergänzt/hinzugefügt werden.
    Eine "Arbeitsbestätigung" gilt als rechtswiedrig, da ja als Ersatz für "alle" Bestätigungen ja jetzt das EU-Formblatt gilt, und benutzt werden muß.

    Hab ich jetzt ne Kontrolle, gibt es zwar nen Paragraphen, dass ich einen lückenlosen Nachweiß erbringen muß, wie lange ich gearbeitet habe (Schaublatt,Digi-Tacho) kann es aber in diesem Fall nicht machen.
    Hatte Dienstag wieder mal in Rostock ne BAG-Kontrolle.Hab meine Tachoscheiben hergegeben, und den Beamten gleich auf das ganze angesprochen.
    Er konnte mir keine Antwort geben, und auch keinen Lösungsvorschlag.
    Stattdessen hatten die beiden es plötzlich sehr eilig wegzukommen.Keine Durchsicht meiner Fahrzeiten, kein Führerschein angeschaut, keine Kontrolle der Ladungssicherung.
    Nur ein "Gute Fahrt" und dann waren sie schneller weg vom Kontrollplatz als ich.

    Vielleicht kann jemand von euch ne "gute Quelle" anzapfen, aber ich habe aufgegeben.
    Sollte noch irgendjemand auf die Idee kommen, mich dafür strafen zu wollen, soll er ne Anzeige machen, und ich mache Einspruch wegen eines Formfehlers.

    lg
    Pashy

  • Hallo Pashi!

    Hatte gestern Vormittag in Klaus A9 dasselbe Problem und auch keine Antwort erhalten????

    Dafür eine Anzeige weil das Ladegut nach Ansicht des Beamten nicht in der Dauergenehmigung drinnen steht. Abmaße usw. hat alles gepaßt, nur das Dämmmaterial findet sich halt in der Genehmigung nicht....

    Naja mal schauen was raus kommt, hab Wandpanelle geladen gehabt und die sind außen aus Stahl 0,6mm und innen gefüllt mit so einer Art "Pu-Schaum)
    Meiner Meinung kann das auch als Stahlkonstruktion durchgehen, die hab ich wiederum in der Genehmigung stehen!

    Mfg

    Lieber mit meinem Scania fahren, als mit deiner Alten gehen...

  • @ Daniel, Sandwichplatten gelten soweit ich weiss als Wandverkleidung.

    Die als Stahlkonstruktion zu benennen is für an Polizisten wahrscheinlich "zu weit hergeholt", obwohls ja nix anderes is.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Zitat von &quot;mark&quot;

    was spricht gegen punkt 3

    Weil ich ja in der Werkstatt steh, und KEIN Fahrzeug lenke.(auch keines ohne Tachograph)
    Wenn ich das ankreuze, mache ich im amstdeutsch gesprochen eine Dokumentenfälschung, und mich daher erst recht strafbar.

  • bist du in die arbeit gegangen?
    solltest du mit deinem auto in die arbeit gefahren sein is das problem nun aus der welt,
    solltest du nicht, wer will dir irgendwann mal nachweißen, das du nicht mit dem auto in die arbeit gefahren bist?

  • Ganz so einfach glaub ich ist es nicht... den das eine ist ein privat pkw und das andere bezieht sich auf die gewerbliche Nutzung!

    Aber vielleicht hat Pashi auch ein "blödes" Beispiel hergenommen!

    Was ist zum Beispiel wie es bei mir jetzt der Fall war...Ich habe Urlaub und fahre wenn Not am Mann ist schnell vorladen für einen Fahrer!
    Das heißt zum Beispiel: Ich gebe um 16 Uhr meine Karte rein und um 17 Uhr nach dem laden wenn ich zurück bin wieder raus!
    Ist das jetzt ein Arbeitstag???
    Brauch ich dann eine Urlaubsbestätigung für die restl. 23 Tagesstunden?
    Könnt ja auch ein analoges fahrzeug gelenkt haben?

    Was ist im Schichtbetrieb wenn immer einer zuhause ist und die Karte herausen hat!
    Braucht der dann jeden Tag eine Bestätigung für seine Freizeit???
    Wenn man das Eu Formular nimmt hätte der jeden Tag dann ein paar Stunden urlaub?????

    Also Fragen über Fragen!!!

    Lieber mit meinem Scania fahren, als mit deiner Alten gehen...

  • Wennst nr ab nd zu fährst, sowie ich, kannst ja beim Digitacho die Ruhezeit nachtragen.

    Is bei mir auch Käse, wenns heisst hol mal schnell den Ballast von XY.

    Schnell geht da gar nix, weilst zum nachtagen scho mindestens 10 min brauchst.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Krani....wenn das so einfach ist das ich nur die Ruhezeit nachtragen muß dann brauch ich eh keine EU Bestätigung. Dann trag ich einfach wenn ich 14 Tage im Urlaub war, die 14 Tage Ruhezeit nach!!!

    Glaub net das des so korrekt ist!

    Lg. Daniel

    Lieber mit meinem Scania fahren, als mit deiner Alten gehen...

  • Na, de Urlaubsbestätigung brauchst schon is klar, aber mir wurde erklärt, dass wenn Du jeden Tag nur a paar stunden fährst, und die Karte dann rausnimmst (wie bei mir) kannst die Ruhezeit nachtragen und sparst den Zettel.

    Wennst natürlich einen Tag dazwischen hast brauchst die Bestätigung fürn Urlaub (oder wie bei mir) eine Bestätigung ein Fahrzeug gefahren zu sein, für das Die EU Richtlinie nicht gilt ( in meinem Fall die Krane).

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • so Leute..sorry, dass ich hier unterbreche..aber das alles hilft mir rein rechtlich nicht bei dem von mir erwähnten problem mit der Werkstatt.
    Wie kann ich lückenlos nachweißen, dass ich zwar gearbeitet, jedoch mit nichts gefahren bin?

    Eu-Formblatt (haben wir schon kategorisch ausgeschlossen)
    Tachoscheibe wo "Werkstatt" draufgeschrieben wird (ist natürlich nicht gültig, da ja für solche Sachen das Eu_formblatt wäre)

    also bleibt noch: ???

  • die formplätter hat wieder mal einer gemacht der sich keine gedanke gemacht hat,
    das gleich ist ja auch umgekehrt wenn der mechaniker ein auto holt, oder nur einen tag einspringt, der kann es auch nicht nachweisen das er die letzten 27 tage in der werkstadt war.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Highwaycharly: die formblätter hat jemand gemacht, der sich sehr viele Gedanken über die EG-VO gemacht hat und wie man die Manupilationen mit den bis dahin verwendeten Blanko-Urlaubsschein verhindern kann.

    @Pashman: lösen wir das Problem einmal von der juristischen Seite:

    Die EG-VO gilt für:
    Artikel 2
    (1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:
    a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger
    oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder
    b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen
    einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck
    bestimmt sind.
    (2) Diese Verordnung gilt unabhängig vom Land der Zulassung des Fahrzeugs für Beförderungen im
    Straßenverkehr
    a) ausschließlich innerhalb der Gemeinschaft oder
    b) zwischen der Gemeinschaft, der Schweiz und den Vertragsstaaten des Abkommens über den
    Europäischen Wirtschaftsraum.

    Relevant ist dabei der erste Satz: "Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr"

    Im Artikel 4 der Verordnung 561/2007 wird erklärt:
    a) „Beförderung im Straßenverkehr“ jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße
    durchgeführte Fahrt eines zur Personen‐ oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder
    beladenen Fahrzeugs;

    Fazit: die Firmenwerkstatt (so nehme ich an) befindet sich nicht auf einer öffentlichen Straße, somit gilt die EG-VO nicht.

    Folge: Eine Bestätigung bei dem der Punkt 15 angekreuzt ist (ein vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des AETR
    ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat), da ja das Fahrzeug von der EG-VO wie oben erwähnt ausgenommen ist.

    Ihr könnt die EG-VO gerne hier nachlesen: http://www.binder9953.de/download/VO%20561-2006.pdf

    Jetzt natürlich der Fall in dem der Lenker nicht als Lenker eingesetzt wird - auch in der Werkstatt nicht:

    Juristisch eher eine komplizierte Sache:
    wenn du mit dem Privat-PKW zur Arbeit fährst - kannst du den Punkt 15 ruhig ankreuzen, denn das wäre dann nicht gelogen, da der Privat PKW nicht in die EG-VO fällt.

    wenn du aber zu Fuß oder öffentlich in die Arbeit kommst, hast du kein Fahrzeug gelenkt und die Angaben in der Bestätigung wären somit unrichtig. großes Problem
    Um es korrekt zu halten, müsstest du mit einem LKW kurz (es reicht ja 10 cm oder weniger) auf dem Firmengelände fahren, dann musst du nicht lügen.

    Wenn du absolut kein Fahrzeug lenkst, dann kannst du diese Bestätigung nicht verwenden..

    Driver78: die EG-VO zielt nicht nur auf gewerbliche Nutzung, es müssen auch Privatfahrten mit einem LKW (oder Kombination) zur Güterbeförderung mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5t die EG-VO beachten. (siehe Artikel 3 lit. h)
    Vorladen im Urlaub, der Urlaub ist ja dann aus, aber Lädst du auf dem Firmengelände? dann siehe oben, damit keine Zeiten ohne Fahrerkarte im Massenspeicher angeführt werden, musst du die Option "Out of Scope" im Digi-Tacho auswählen.

    Aber ACHTUNG: Der Urlaub ist definitiv vorbei, hättest du dann für diesen Tag eine Urlaubsbestätigung, dann würde das den Tatbestand des "Fälschung von Beweismittel" (§ 293 StGB) verwirklichen (Androhung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe).

  • Bitte erkläre mir das für extradumme Menschen wie mich (versteh das jetzt einfach nicht, sorry):

    Wenn ich keine Bestätigung mithabe, wie mach ich dann einen Polizisten wie dir bei einer Kontrolle klar das ich absolut kein Fahrzeug gelenkt habe???

    Nichts bewegt mehr als ein Ziel!

  • Zitat von &quot;Driver78&quot;

    Was ist im Schichtbetrieb wenn immer einer zuhause ist und die Karte herausen hat!
    Braucht der dann jeden Tag eine Bestätigung für seine Freizeit???
    Wenn man das Eu Formular nimmt hätte der jeden Tag dann ein paar Stunden urlaub?????

    Also Fragen über Fragen!!!

    Antworten zu den Fragen:

    .) Schichtbetrieb: digital die Zeiten nachtragen (eher einfach), analog händische Aufzeichnungen (Rückseite des Schaublattes)

    .) Freizeit: in der EG-VO steht, dass der Lenker Lenk- und Ruhezeiten nachweisen muss!
    Daraus ergibt sich, dass du jede Minute (genau genommen) deiner Freizeit aufzeichnen musst (es ist aber nicht wichtig, was du dabei machst, sonder eben nur dass du Ruhezeit hattest, analog wieder auf der Rückseite des Schaublattes, digital durch nachtragen, wenn die Karte in dieser Zeit aus dem Kontrollgerät entnommen wurde.

    .) Stundenurlaub: Das Formblatt ist bei den angeführten 3 Punkten notwendig, d. h. wenn du 2 Stunden Urlaub hast, dann musst du theoretisch ein Formblatt mitführen, auch wenn du 1 Stunde krank warst (glaub zwar nicht, dass das geht aber es ist so). Es geht darum um den Grund der lenkfreien Zeit.
    Ein Formblatt ist nicht für die Wochenendruhezeit erforderlich (ist eben nicht Urlaub, krank, oder nicht unter EG-VO....). Die Wochenendruhezeit kann man mit dem digi-Tacho nur nachweisen, wenn die Karte im Kontrollgerät drinnen war, das nachtragen am Montag für Samstag und Sonntag ist dabei nicht möglich, wenn die Karte aus dem Kontrollgerät entnommen wurde. (Lösung wäre wieder die händische Aufzeichnung auf einem Schaublatt, das aber nur selten jemand bei einem digi-Tacho mithat.) Das BMI in Österreich hat die Kontrollorgane ersucht, über diese Fehlzeiten hinwegzusehen, da das Nachtragen wie eben erwähnt aus technischer Sicht nicht möglicht ist.

    so ich glaube ich habe alles behandelt.

    lg

  • Zitat von &quot;MAN-Kapfenberg&quot;

    Bitte erkläre mir das für extradumme Menschen wie mich (versteh das jetzt einfach nicht, sorry):

    Wenn ich keine Bestätigung mithabe, wie mach ich dann einen Polizisten wie dir bei einer Kontrolle klar das ich absolut kein Fahrzeug gelenkt habe???

    Du brauchst aber einen Nachweis über die Ruhezeit!


    nochmal zum leichteren Verständnis:

    Samstag und Sonntag:

    Wenige Lenker fahren wirklich an diesen Tagen, da aber die EG-VO verlangt, dass der Lenker auch die Ruhezeit nachweisen muss, ergibt sich ein Problem für die Lenker:

    digital nur wenn die Karte entnommen wird, da ein Nachtragen des Samstages und des Sonntages am Montag nicht möglich ist.

    analog, wenn das Schaublatt im LKW belassen wird, zeichnet es erstens über 24 Stunden auf, das ist ja bekannterweise verboten und zweitens beweist das nicht, dass der Lenker nicht mit einem anderem LKW gefahren ist.

    Lösungsvorschläge:

    digital: Karte drinnen lassen, wenn man den LKW vor der Tür stehen hat oder darauf vertrauen kann dass niemand Missbrauch mit der Karte betreibt.
    oder Lösungsvorschlag von analog verwende (Mischbetrieb ist ja erlaubt)

    analog: Die Schaublätter jeden Tag lediglich von 0 - 24 Uhr zu verwenden (ich fahre z.B. um 06:00 Uhr von der Firma weg und fülle wie gewohnt mein Schaublatt aus, auf der Rückseite ziehe ich einen Strich bei der Ruhezeit (Bett) von 00:00 bis 06:00 Uhr. wenn ich dann um 17:00 Uhr wieder aufhöre und das Schaublatt entnehme, schließe ich das Schaublatt wie gewohnt ab und zeichne auf der Rückseite von 17:00 Uhr bis 00:00 Uhr einen Strich bei der Ruhezeit (das kann man natürlich auch erst am nächsten Tag vor Fahrtantritt machen).
    Für Samstag und Sonntag fülle ich am Montag jeweils eine Scheibe aus auf dem mein Name und das Datum des betreffenden Tages steht und auf der Rückseite von 00:00 bis 24:00 Uhr ein Strich beim Bett angeführt ist.

    ich hoffe jetzt wurde es verstanden

    lg

    PS: das ist die "hohe Schule" der EG-VO, das grenzt schon an Perfektionismus.

  • Ich kann es noch immer nicht rauslesen: Bin ich wirklich so dumm???

    Wenn ich so wie PASHMAN "Mechaniker + Fahrer" bin, wie kann ich das nachweisen das ich kein Fahrzeug gelenkt habe!?? Du hast ja selber gesagt da brauch ich kein Formblatt.

    Nichts bewegt mehr als ein Ziel!

  • Zitat von &quot;MAN-Kapfenberg&quot;

    Ich kann es noch immer nicht rauslesen: Bin ich wirklich so dumm???

    Wenn ich so wie PASHMAN "Mechaniker + Fahrer" bin, wie kann ich das nachweisen das ich kein Fahrzeug gelenkt habe!?? Du hast ja selber gesagt da brauch ich kein Formblatt.

    wenn du Mechaniker bist brauchst du keinen Nachweis über irgendwelche Zeiten,
    aber als Lenker musst du 29 Tage (inklusive dem aktuellem) nachweisen können, auch wenn du in dieser Zeit als Mechaniker tätig warst.

    wer fährt den LKW in die Werkstatt??
    wenn du das machst, kannst du mit ruhigem Gewissen das Formblatt verwenden und Punkt 15 ankreuzen.

    Ich habe nie geschrieben, dass du als Lenker keinen Nachweis über Zeiten die du als Mechaniker verbracht hast brauchst.
    Relevant ist, dass für dich die EG-VO, wenn du als Mechaniker LKW´s auf Firmengelände lenkst nicht gilt.
    (Pkt 15)

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