Zitat von "marbin"Alles anzeigenLieber Herr "Higwacharly"
Auch die alten Fahrzeuglenker können mir vertrauen, ich tätige keine Aussagen ohne gesetzlicher Grundlage, wenn Polizisten sich darüber lustig machen, egal ob in Mikulov (so schreibt man es richtig) oder in Sattledt, dann sind sie offensichtlich nicht in Kenntnis der geltenden Rechtsordnung, in der EG-VO 3821/85 im Artikel 15 Absatz 2 folgender Text:
(2) Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaublätter. Das Schaublatt wird erst nach der täglichen Arbeitszeit
entnommen, es sei denn, eine Entnahme ist auf andere Weise zulässig. Kein Schaublatt darf über den Zeitraum, für den es bestimmt ist, hinaus verwendet werden.Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält und daher nicht in der Lage ist, das in das Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen, müssen die in Absatz 3 zweiter Gedankenstrich Buchstaben b, c und d (Anmerkung: andere Arbeiten, Bereitschaftszeit, Ruhezeit) genannten Zeiträume,
a) wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I ausgestattet ist, von Hand, durch automatische Aufzeichnung oder auf andere Weise lesbar und ohne Verschmutzung des Schaublatts
auf dem Schaublatt eingetragen werden, oderb) wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I B ausgestattet ist, mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgeräts auf der Fahrerkarte eingetragen werden.
Befindet sich an Bord eines mit einem Kontrollgerät nach Anhang I B ausgestatteten Fahrzeugs mehr als ein Fahrer, so stellt jeder Fahrer sicher, dass seine Fahrerkarte in den richtigen Schlitz im Fahrtenschreiber
eingeschoben wird.Wenn sich mehr als ein Fahrer im Fahrzeug befindet, nehmen die Fahrer auf den Schaublättern erforderlichen Änderungen so vor, daß die in Anhang I Ziffer II Nummern 1 bis 3 genannten
Angaben auf dem Schaublatt des Fahrers, der tatsächlich lenkt, aufgezeichnet werden.lese hier nach (Seite 11):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…20070411:DE:PDF
Pashman hat mich ersucht, dass nicht mit Paragraphen auszudrücken, sondern mit eigenen Worten, dem Wunsch bin ich gerne nachgekommen.
ein kleiner Tipp, lieber Highwaycharly lerne die EG-VO, verstehe das Gesetz und danach kannst du herum nörgeln, dass alles schlecht gemacht wird.
Meine Aussage, dass in der alten Urlaubsbestätigung alles reingeschrieben werden konnte, war sarkastisch gemeint, die Lenker führten Blanko-Kopien mit, und wenn sie mal eine Scheibe verloren hatten, wurde einfach eine Bestätigung ausgefüllt.
Aber diese Praxis wirst du ja bestens kennen.Was ich nicht verstehe, wenn du angibst, dass die Rumänen mit dem Laptop fahren, was soll das bringen?
nur noch kurz gesagt, wenn ich deiner meinung keine scheibe habe schreibe ich eine tachoscheibe, die haben die fahrer ich zb 200 stück mit, also einfacher als die alten urlaubscheine,
wenn du kontrollen macht und nicht weis was ich mit laptop meine dann dust du mir leid bist vermutlich der letzte österreichische polizist der das weiss, auch herbert weis darüber schon bescheid, die rumänen waren schneller als die den digitache gebaut haben,
auch sagtes du das du ausländer wenn sie nicht zahlen abstellst,hat man letze woche in fernsehen radio und zeitungen gelesen das unsere polizei sich aufregt das sie das nicht dürfen, es fehlt die gesetzlich grundlage, bei amtshilfe aus den ausland, wie man ja gehört hat geht die starafe an das land das die amtshilfe durchführt, also geht österreich wieder leer aus, nur so paar kleinigkeiten die mir aufgefallen sind,
jeder der rumänien fährt kennt die flugblätter an den tankstellen für rumänische fahrer
wünsche noch einen schönen tag und viel spass beim tachoscheiben zeichnen mit lineal wenn sie rund ist, und das war jetzt das aller letze was ich zu einen beitrag von dir geschrieben habe,
jetzt kannst dich über mich auslassen, viel spass