Gericht: Mordversuche aus Langeweile? - Lkw-Fahrer gibt Steinwürfe zu

    • Offizieller Beitrag

    (Ulf Vogler/dpa) Lkw-Fahrer sitzen oft stundenlang allein in ihren Kabinen, müssen Hunderte Kilometer mit Tempo 80 abspulen. Wegen dieser «Einsamkeit des Fernfahrers» soll ein Lasterfahrer in Schwaben massive Steine auf entgegenkommende Autos geworfen haben. Nun droht ihm lange Haft.

    Ihm sei einfach langweilig gewesen, sagt der angeklagte Lasterfahrer dem Richter. Deswegen habe er reihenweise Steine auf bis zu 120 Kilometer pro Stunde fahrende Autos geworfen. Vor dem Augsburger Landgericht muss sich der 49-Jährige seit Donnerstag wegen zehnfachen Mordversuchs verantworten.

    Monatelang soll der Mann während der Fahrt aus seinem Lkw heraus faustgroße, bis zu 100 Gramm schwere Steine auf entgegenkommende Autos geschleudert haben. In mehreren Fällen wurden die Windschutzscheiben zertrümmert, in einem Fall sogar durchschlagen. Drei Frauen und ein Mann wurden verletzt.

    Laut Anklage hatten sich die Taten zwischen Juni 2022 und Februar 2023 auf den autobahnähnlichen Bundesstraßen 2 und 17 im Norden von Augsburg ereignet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zumindest in einigen Fällen in Kauf nahm, dass andere Fahrer und Fahrerinnen durch den Stein möglicherweise getötet werden oder sich derart erschrecken, dass es zu tödlichen Unfällen kommt.

    Polizei überwachte Strecken

    Die Polizeiinspektion Gersthofen hatte damals zusammen mit der Augsburger Kripo und mit Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamtes mit großem Aufwand die Strecken überwacht, um den Steinewerfer zu fassen. Der 49-Jährige, der Material für ein Bauunternehmen fuhr, soll immer noch weitergemacht haben, obwohl die Fälle längst durch die Medien gingen. Der Rumäne erklärte es damit, dass er kaum Deutsch spreche und die Berichte daher nicht wahrgenommen habe.

    Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft 51 Steinwürfe angeklagt. Als die Strafkammer die Anklage prüfte, gab es bereits Gespräche zwischen den Richtern, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger. Der Staatsanwalt machte damals klar, dass er mindestens neun Jahre Haft für angemessen halte. Wenn es allerdings ein Geständnis gebe, sei auch eine Gefängnisstrafe unter sechs Jahren denkbar.

    Zehn Mal versuchter Mord

    Letztlich wurde der Großteil der Fälle dann bereits vor dem Prozess eingestellt, zwölf blieben übrig - in zehn davon steht der Vorwurf des versuchten Mordes im Raum. Es handelt sich um die Fälle, in denen die entgegenkommenden Pkw etwa mit Tempo 120 besonders schnell waren. Weitere Würfe ereigneten sich in Zonen, in denen auf den Bundesstraßen nur 60 oder 80 km/h gefahren werden darf.

    Bereits wenige Wochen vor dem Prozess hatte der Berufsfahrer dann die zwölf Würfe schriftlich eingeräumt, am Donnerstag las sein Verteidiger diese Erklärung nochmals vor. Demnach sei der Beschuldigte mit der «Einsamkeit des Fernfahrers» nicht zurechtgekommen. Denn der Mann sei teils 500 Kilometer am Tag mit seinem Transporter unterwegs gewesen, bis zu zwölf Stunden am Stück. Eine Rechtfertigung oder Entschuldigung solle das aber nicht sein.

    Kein Bewusstsein für Auswirkungen

    Anschließend beantwortete der Angeklagte noch Fragen des Gerichts, blieb aber wortkarg. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er tatsächlich Scheiben zerstört und Menschen verletzt habe, meinte der Mann. Sonst hätte er aufgehört. Auch seine Motivation konnte der 49-Jährige nicht richtig erklären. Er sprach davon, dass er seinen Ärger loswerden wollte.

    Zitat

    «Es war eine Erleichterung», sagte er zu den Würfen.

    Unklar blieb ebenfalls, wie gezielt der Kraftfahrer die Opfer anvisiert hat. Zu der Größe der Steine gab es zudem unterschiedliche Angaben. Der Angeklagte sprach von lediglich nussgroßen Kieselsteinen. Um solche Fragen zu klären, hat die Strafkammer noch fünf weitere Verhandlungstage geplant. Anfang Februar könnte es dann das Urteil geben.


    quelle: https://transport-online.de/news/gericht-m…-zu-132816.html

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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