Der neue digitale Tachograph DTCO 4.1: Zeitleiste

    • Offizieller Beitrag

    Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Implementing Regulation EU 2021/1228 und damit seit dem 21. August 2023 müssen alle neu registrierten Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (GG) mit dem intelligenten Tachographen der zweiten Generation ausgerüstet sein. Was kann der neue Tachograph und wie sieht die Zeitleiste aus?

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    Per Satellitenpositionssystem werden die in den Nutzfahrzeugen verbauten Tachographen künftig auch Grenzübertritte erfassen. Foto: Continental

    Continental sieht die Bedeutung des DTCO als Instrument zur Erreichung gesellschaftlicher und verkehrspolitischer Ziele gestärkt.

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    „Wir freuen uns sehr, dass die Europäische Kommission in ihrem Bemühen um faireren Wettbewerb auf den europäischen Straßen auf den Tachographen setzt“,

    sagt Matthias Kliché, Head of Legal Requirements im Geschäftssegment Commercial Vehicle Fleet Services bei Continental.

    Zitat

    „Damit erhält der digitale Tachograph zum ersten Mal in seiner bald hundertjährigen Geschichte eine Kontrollfunktion, die über die Erfassung von Arbeits- und Einsatzzeiten hinausgeht.“

    Der intelligente Tachograph der kommenden Generation ist der technologische Ermöglicher für die Umsetzung wichtiger Richtlinien, die das Mobilitätspaket I festschreibt. Es handelt sich dabei insbesondere um die Kabotage und die Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer im Transportgewerbe. Per Satellitenpositionssystem werden die in den Nutzfahrzeugen verbauten Tachographen künftig auch Grenzübertritte erfassen. Darüber hinaus wird die bisher optionale ITS-Schnittstelle verpflichtend, so dass, analog zur Kontrolle von Kabotage, künftig viele weitere Anwendungsfälle möglich werden. Dank der Fähigkeit des Tachographen, Daten in vertrauenswürdige, sichere und eindeutig zuzuordnende Daten zu verwandeln, entstehen Chancen, die weit über die Kontrolle politischer Vorgaben hinausgehen und etwa auch Microservices umfassen, die den Betreibern von Nutzfahrzeugflotten die Arbeit erleichtern.

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    Hintergrund

    Das Thema ist nicht neu, wurde aber in den letzten Jahren immer dringender: Kabotage und Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrern. Mit dem Mobilitätspaket I möchte die EU für fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sorgen. Dem DTCO 4.1 kommt dabei eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu. Mit Hilfe von Satellitenortung und integrierten Karten kann er künftig Grenzübertritte erfassen. Damit ermöglicht er es den Behörden, die geltenden Vorschriften besser zu kontrollieren, weil sie im Zweifelsfall ablesen können, wie viele Fahrten sowohl das Fahrzeug als auch der Fahrer wann und in welchen Ländern absolviert haben.

    Zeitleiste für die Einführung des intelligenten Tachographen der 2. Generation

    • August 2023: Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgestattet sein.
    • Ende 2024: In allen Fahrzeugen mit mehr als 3,5t zul. GG müssen die alten analogen oder digitalen Tachographen ersetzt werden, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Ausgenommen ist der intelligente Tachograph der 1. Generation.
    • September 2025: Auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. GG, die mit dem intelligenten Tachographen der 1. Generation ausgestattet sind, müssen umgerüstet werden. Allerdings nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.
    • Juli 2026: Auch Nutzfahrzeuge mit zwischen 2,5t und 3,5t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgerüstet werden. Das gilt nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.

    quelle: https://transport-online.de/news/der-neue-…ste-130187.html

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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