B317-Gutachten: Ausbaustopp nicht rechtens

    • Offizieller Beitrag

    Der Streit zwischen Land und Bund wegen des Ausbaustopps für die B317 zwischen St. Veit-Nord und der Landesgrenze zur Steiermark geht in die nächste Runde. Laut einem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten ist das Vorgehen des Ministeriums nicht rechtmäßig.

    Nachdem Grünen-Verkehrsministerin Leonore Gewessler im November 2021 einen Planungsstopp für den Ausbau der B317 in Richtung Steiermark verordnet hatte, gab das Land ein Rechtsgutachten bei Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck in Auftrag. Das Ergebnis dieses Gutachtens lautet, dass das Vorgehen des Ministeriums nicht rechtens war.

    An der vom Land angeregten und finanzierten dreizehn Millionen Euro teuren Zwischenlösung für den Sicherheitsausbau zwischen St. Veit-Nord und Friesach will das Land festgehalten. Seit dem Jahr 2000 gab es dort 336 Unfälle mit 529 Verletzten und 17 Toten.

    Landesräte: Bund muss sich um Ausbau kümmern

    "Die gesetzliche Verantwortung des Bundes, sich um diesen Ausbau zu kümmern, darf nicht einfach ignoriert werden“, sagten die beiden für Straßenbau und Verkehrsrecht zuständigen Landesräte Martin Gruber und Sebastian Schuschnig am Freitag. Das Rechtsgutachten des Juristen Bußjäger bestärke sie nun darin.

    Es sei geprüft worden, ob die Bundesministerin befugt war, laufende Planungen für im Bundesstraßengesetz verankerte Projekte einseitig zu stoppen, und ob für die ASFINAG aufgrund vertraglicher Vereinbarungen bereits eine zivilrechtliche Verpflichtung entstanden ist, Planung und Ausbau der B317 voranzutreiben. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass es keine rechtliche Grundlage für den Planungsstopp gibt und das Ministerium die Kompetenzen „weit überschritten“ habe.

    Zivilrechtliche Schritte gegen ASFINAG möglich

    Die Entscheidungen der ASFINAG treffen die gesellschaftsrechtlich zuständigen Organe und ob eine Straße notwendig ist, lege der Nationalrat fest. Auch dürfe nicht im Vorhinein in die Erstellung des Bauprogramms durch das Ministerium interveniert werden. Straßenbaureferent Martin Gruber kündigte an, „alle Schritte“ zu setzen, "um für die Region den Ausbau dieser Straße zu erreichen“, – auch wenn man einen Rechtsstreit mit dem Verkehrsministerium eigentlich vermeiden wolle.

    Das bedeute gegebenenfalls die Einleitung zivilrechtliche Schritte gegen die ASFINAG, aufgrund der Kosten, die im Vertrauen auf den Ausbau entstanden sind und die durch die Verzögerungen noch entstehen können. Aber auch Amtshaftungsansprüche gegenüber der Ministerin können geltend gemacht werden. Zusätzlich verwies Gruber darauf, dass sie sich rechtlich und politisch vor dem Parlament rechtfertigen müsse.

    Gutachten zufolge seien „Planungen zügig voranzutreiben“

    Gruber sieht Kärntens Position durch das Gutachten jedenfalls gestärkt. Durch die Verankerung der B317 im Bundesstraßengesetz sei der Bund verpflichtet, dieses Projekt ehestmöglich umzusetzen. Ein solches Vorhaben könne rechtlich nicht gestoppt werden, im Gegenteil sei der Bund laut Rechtsprechung des VwGH sogar verpflichtet, die Planungen zügig voranzutreiben, so das Gutachten.

    Auch der Eingriff in das operative Geschehen der ASFINAG sei gesetzlich nicht gedeckt und eine Kompetenzüberschreitung. Ebenso könne für die ASFINAG ein Planungsstopp zivilrechtliche Folgen haben. Weiters weist das Gutachten darauf hin, dass die Umwelt- und Klimaauswirkungen bereits bei der Aufnahme in das Bundesstraßengesetz in Form einer strategischen Umweltprüfung geprüft wurden.

    Auch ÖVP-Landesrat Sebastian Schuschnig sprach von einer „katastrophale Fehlentscheidung des Verkehrsministeriums, zu Lasten der Region und der Wirtschaft, die auf einen sicheren Ausbau vertraut hat“. Und: „Klimaschutz gegen Verkehrssicherheit und Wirtschaft auszuspielen ist unbillig“.

    FPÖ sieht „mehrfachen Rechtsbruch“

    Die FPÖ sprach in einer Aussendung von „mehrfachem Rechtsbruch“. Statt zu einem Lokalaugenschein einzuladen, müsse das Land die Ministerin auffordern, für die sofortige Freigabe des B317-Ausbaus zu sorgen. „Wenn das nicht geschieht, sind rechtliche Schritte einzuleiten“, so der Kärntner FPÖ-Parteichef Erwin Angerer.„Der Sicherheitsausbau von Klagenfurt bis zur steirischen Landesgrenze ist eines der wichtiges Infrastrukturprojekte zur Weiterentwicklung Kärntens. Es ist auch für die Wirtschaft und die regionale Bevölkerung von massiver Bedeutung.“

    Er erinnerte auch daran, dass das Land Kärnten mit der ASFINAG und dem Bund bereits 2005 vertraglich vereinbart habe, dass die S37 und die B317 von Klagenfurt über St. Veit bis zur steirischen Landesgrenze zu einer leistungsfähigen und sicheren Schnellstraße auszubauen sei. „Die S37 wurde auch 2006 in das Bundesstraßengesetz aufgenommen, die Ministerin darf den Ausbau daher gar nicht streichen.“

    quelle: https://kaernten.orf.at/stories/3141690/

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