- Offizieller Beitrag
Ab 2. Februar 2022 müssen alle Lenker von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, jeden Grenzübertritt dokumentieren.
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Die Dokumentation des Grenzübertritts mit dem digitalen Tachographen ist ab 2. Februar 2022 verpflichtend
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Die Wirtschaftskammer Österreich erinnert in einer aktuellen Aussendung an die neue Verpflichtung zur Dokumentation des Grenzübertritts, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Tachografen ausgestattet ist (siehe Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu).
Dies geschieht wie folgt: Der Fahrer muss den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach einer Grenze ansteuern. Dort gibt er das Symbol des Landes ein, in welches er gerade eingereist ist. Dazu darf sogar die Fahrerkarte kurz entnommen werden, was aber laut WKO technisch nicht zwingend notwendig ist. Sofern das Fahrzeug mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgestattet ist, muss ein handschriftlicher Vermerk auf der Tachoscheibe bereits seit dem 21. August 2020 erfolgen.
Die Regelung der manuellen Aufzeichnung von Grenzübertritten gilt bis zu jenem Zeitpunkt, wo Fahrzeuge verpflichtend mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sein müssen, mit dem der Grenzübertritt vom Kontrollgerät automatisch aufgezeichnet wird. (Quelle: WKO)