Frage zu Lenk und Einsatzzeiten

  • Hallo, ich habe mich jetzt in Thema Sozialvorschriften eingelesen und habe da eine Frage. (Suchfunktion wurde bemüht, leider nichts gefunden)

    Darf man die gesetzliche Ruhepause gemeinsam mit einer Lenkpause halten, also die Lenkpause 15 Minuten verlängern, oder müssen das zwei Seperate Pauseneinheiten zu sein?
    Ich fange in Kürze den C+E Führerschein sowie die beschleunigte Grundqualifikation (BKF Light) an, und habe mir als Einstiegslektüre das Buch Sozialvorschriften im Güterverkehr von Vogel geholt und bin ein wenig von der Masse an Gesetzen und Vorschriften erschlagen.
    Vielen Dank im Vorraus für die Beantwortung. Lg Chris :sdanke:

  • Diese Pausen kann man zusammenlegen !!
    Die 1 Stündige Ruhepause kann in 4x15min geteilt werden,
    die Lenkpause nur in 1x15min+1x30min.
    Bei der Ruhepause, so heisst es im Gesetz musst Du über Deine Zeit frei verfügen können,
    sprich Du musst den LKW verlassen können.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Hey Leute, hab da mal ne Frage wegen der Einsatzzeit.

    Ich hab heite um 06:50 Uhr meine Karte gesteckt und war dann bis 08:01 Uhr auf Pause. Rausgenommen hab ich die Karte dann um 19:51 Uhr.

    Zählt die Stunde Pause in der Früh schon zur Einsatzzeit, oder geht die erst um 8 los??

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

  • Karte stecken ist eigentlich keine Arbeitszeit, :nein:

    und Einsatzzeit - Beginn ist meines Erachtens erst nach Eingabe Land - Beginn :!:

    Aber, wenn du bei einer Kontrolle auf einen Ar... Beamten triffst, dreht der es sich dann so und behauptet Karte stecken ist Arbeitszeit :!:

    Alles schon da gewesen, ein Kollege zahlte dafür schon mal € 50,- Bei mir hätte der Hr. Inspektor aber Pech gehabt. :thumbdown:

    Gruß Hisco

  • In so einem Fall würde ich die Karte erst später stecken, oder Karte stecken, 5 Minuten Arbeitszeit, dann Pause (wenn dies Betrieblich erforderlich ist)
    Arbeitsbereitschaft wäre noch sinnvoller. In diesem Fall läuft die Einsatzzeit allerdings bereits ab dem Kartenstecken.
    Karte stecken und dann gleich zu Arbeitsbeginn Pause klingt für mich unlogisch.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Ab dem Karten stecken läuft die Einsatzzeit!
    Wurscht was eingestellt ist.....kein Land eingeben ist nur ein Fehler an sich
    ...die EZ läuft trotzdem !

    In Österreich vielleicht, aber mir hat ein BAG-Beamter mal erklärt, Einsatzbeginn ist nach der Eingabe „Beginn Land“.

    Ich habe meine Karte immer inside. Gebe ich „Land Ende“ ein, so beginnt meine Pause. Gebe ich „Beginn Land“ ein, dann beginnt die Einsatzzeit :!:

    Beispiel: ich hab gerade Pause und nehme die Karte in dieser Zeit raus, weil ein Kollege mit meinem Tankzug in die Reinigung fährt, während ich inzwischen einkaufen, Essen oder sonstiges gehe :!:
    Wieder zurück, steht mein Truck schon auf dem Parkplatz, und ich setze meine Karte ein :!: Nun beginnt aber nicht die Einsatzzeit, sondern es wird die Tagesruhezeit fortgesetzt :!:
    Ausschlaggebend ist, dass ich den Menüpunkt Schichtende mit „Ja“ bestätige :!:

  • @hisco, so wie Du es beschreibst ist es logisch, ALLERDINGS hört es sich bei TurboZwieback nach Tagesgeschäft an und da macht
    das Kartenstecken mit sofort folgender Pause für mich keinen Sinn.
    Wenn ich morgens die Karte stecke und dann auf einen Auftrag warten muss, zb Mischer, stellt diese Zeit für mich Bereitschaft dar.
    Alles andere würde nur meine Einsatzzeit verlängern, da ich ja schon in der Arbeit bin, meine Einsatzzeit aber erst mit der
    Eingabe beginn Land beginnt. In oben beschriebenen Fall hätte nur die Firma etwas davon aber sicherlich
    nicht ich !!!! Ich würde wie oben angegeben auf 16Stunden kommen, wenn ich die volle Einsatzzeit von
    15Stunden auszureitzen hätte.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • 1. smiley1776[1].gif, richtig Road01, Wie man sieht - diese Thematik ist nicht nur hoch komplex, sondern auch kompliziert und besonders für Neueinsteiger zunächst nur schwer durchschaubar :!: Da von vielen Kontrollbeamten die Anfahrt zum LKW oder Standort bereits als EZ gewertet wird, besteht ab dem Zeitpunkt des Kartensteckens somit auch schon EZ :!: Womit auch Maxl wieder recht hat. :ok:

    Aber wie wir aus Erfahrung wissen, :think: hängt es stark vom Kontrollbeamten ab, wie er das jeweils auslegt :!: Ziehen wir dann etwa gar vor Gericht, so kann der Richter wiederum ganz anders entscheiden :!:

    Gruß Hisco

  • So jetz muss ich mal was fragen
    Mittwoch war ja Feiertag. Somit 24std frei entspricht also einer verkürzten Wochnendruhezeit.

    Jetz muss ich aber morgen wieder raus und verkürz die Wochnendruhezeit auf Montag.

    Is doch eig nich legal oder doch?

    Life is a highway, I wanna ride it all night long

  • das hat mit dem feiertag primär nix zu tun, du hast von di abend bis do früh eine verkürzte wrz gemacht und machst jetzt noch eine, da du aber in einer arbeitswoche, also 7 tagen (egal ob feiertag, we oder sonstwas) eine komplette wrz machen musst, oder aber eine verkürzte und die fehlende zeit in den darauffolgenden beiden wochen mit der normalen wrz (oder, ums noch komplizierter zu machen: mit den trz ...) nachholen. somit hast du quasi am mi eine verkürzte wrz und am sa/so den rest gemacht. egal wie dus drehst, am montag beginnt eine neue woche und du machst nächste we einfach eine komplette wrz (wenn es sich ausgeht) und du bist mit der doppelwoche wieder im reinen. oder sieh es noch einfacher: mi war eine lange trz und sa eine verkürzte wrz, und somit alles normal ...

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • Da es sich um einen Gesetzlichen Feiertag handelt, bin ich der Meinung, dass es sich hier um die Feiertagsruhe handelt ( AZG ) und
    nicht die um eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • gesetzlicher feiertag bezieht sich hier nur auf die kollektivvertragliche entlohnung. du könntest ja zb mit ausnahmegenehmigung trotzdem fahren können/müssen ...

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  • Road hat da schon Recht. Steht man am Feiertag zählts nicht als Wochenruhezeit sondern als Feiertagsruhe.

    Feiertagsruhe... eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden, die frühestens um 0.00 Uhr, spätestens um 6.00 Uhr des gesetzlichen Feiertages beginnt.

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  • Feiertagsruhe

    den begriff gibt´s in der ganzen 561er nicht. auch im azg oder arg nicht. das ist schliesslich eine normale tagesruhezeit die halt länger als 11h dauert. was is wenn am sonntag ein feiertag ist? unterbreche ich dann meine wrz mit einer "feiertagsruhezeit"?

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  • hm, gute frage. kenn ich so nicht. macht ja keinen unterschied. was ist wenn ich österreicher bin und am 26. Oktober von frankreich nach deutschland fahre? is ja bei mir daheim ein feiertag, dort wo ich bin nicht. was soll das für einen unterschied für die wrz machen?

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