Kontrollgerät(e) Frage bzw. Problem

  • Ich versuche es einmal zu erklären:

    Artikel 2 VO 561/2006 regelt den Geltungsbereich:

    Artikel 2
    (1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:
    a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder
    b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind.

    Dieser Artikel sagt somit aus, dass diese VO über die Sozialvorschriften für Güterbeförderungen gilt, welche mehr als 3,5 t hzlGGW haben - unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche oder private Fahrten handelt!.

    Artikel 3 definiert die Ausnahmen von der Anwendung dieser Sozialvorschriften:

    Artikel 3
    Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
    a) Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr verwendet werden, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt;
    b) Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h;
    c) Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen
    Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegt;
    d) Fahrzeuge — einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden —, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden;
    e) Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke;
    f) spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden;
    g) Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind;
    h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;
    i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.

    Nur die angeführten Fahrzeuge sind von der Anwendung der VO 561/2006 dezidiert ausgenommen.
    Also sind Privatfahrten mit mehr als 7,5 t hzlGGW aufzeichnungspflichtig - da nicht von der Ausnahme erfasst.
    Auch wenn es dem Einen oder Anderen nicht gefällt.
    :stars:

    Entscheidungen darüber habe ich - trotz intensiver Suche - leider nicht gefunden.

    Ich hoffe jetzt alle Unklarheiten bezügl. der Privatfahrten beseitigt zu haben.

    Schönes WE
    Martin

  • Marbins Denkfehler steht ganz oben in dem Posting. VO 561/2006 ist eine Verordnung für den GEWERBLICHEN GÜTERVERKEHR. Dh. Die ganze Verordnung ist hinfällig sobald ich privat unterwegs bin. Da kann mir keiner erklären ich wäre gewerblich unterwegs, da müsste ich ja extra für meine Übersiedelung die Konzessionsprüfung ablegen, die würde ja nach der Rechtsauffassung auch notwendig sein. Die 561/2006 erklärt ja selbst in ihrer Einleitung eine Regelung für den gewerblichen Güterverkehr zu sein.

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • Ahoi liebe Truckerkollegen, so wie es aussieht habe ich es nun endgültig geschafft fuss in der Branche zu fassen.

    Nun hab ich allerdings auch gleich mal eine Frage wegen Tagesausdruck. Was bedeudet auf genanntem Ausdruck das Sternchen neben einer Pause??

    Danke schon mal für eure Antworten. Wenn wer braucht kann ich auch ein Foto online stellen...

    LG TurboZwieback

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

  • Das kommt, wenn du "außerplanmäßig" bzw. früher eine 45min Pause kompletierst, als du müßtest...
    z.B. 2h FZ - 15min Pause - 1h FZ - 30min Pause (=45min) - 2h FZ - 45min Pause (dann ist genau hier das Sternchen am Ausdruck)
    In dem Sinne ist da Digidepp a dummes Ding..lt. seiner Auffassung hast du deine Pause schon komplettiert und einen neuen Block angefangen..und nach 2h FZ hast du ja noch theoretisch 2,5h FZ übrig..und das ist dem Ding nicht begreifbar, dass man ja auch schon früher eine komplette Pause von 45min einlegen kann.
    Hast zB im Containerverkehr & bei Regiearbeiten mitn Kipper sehr häufig...

  • Nur die angeführten Fahrzeuge sind von der Anwendung der VO 561/2006 dezidiert ausgenommen.
    Also sind Privatfahrten mit mehr als 7,5 t hzlGGW aufzeichnungspflichtig - da nicht von der Ausnahme erfasst.
    Auch wenn es dem Einen oder Anderen nicht gefällt.

    Naja..ein Streitfall für den Anwalt wie aus dem Bilderbuch, würde ich sagen...
    Auf der einen die Rechtsauffassung eines Kontrollorgans, auf der anderen Seite, die, der Auszuführenden.

    VO561/2006
    Art. 1
    Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenk-
    zeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer
    im Straßengüter- und ‑personenverkehr festgelegt, um die
    Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrs-
    trägern, insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzuglei-
    chen
    und die Arbeitsbedingungen sowie die
    Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Ziel dieser Verord-
    nung ist es ferner, zu einer besseren Kontrolle und Durch-
    setzung durch die Mitgliedstaaten sowie zu einer besseren
    Arbeitspraxis innerhalb des Straßenverkehrsgewerbes
    beizutragen.

  • Hey Leute, ich hab da nochmal ne Frage. Wie handhabt ihr das Thema Geschwindigkeitsbeschränkung??

    Ich mein wenn ich in Wien auf der Tangente den erlaubten 60er für über 7,5t fahre komm ich mir vor wie eine Schnecke weil ich permanent, auch von LKWs, überholt werde.

    Das selbe auch wenn ich auf einer anderen Autobahn den max. erlaubten 80er fahre...

    Gibts da ähnlich wie zb. als Autofahrer eine Toleranzgrenze?

    Ich weiß is ein heikles Thema aber ich hab halt auch keine Lust meinen hart verdienten Lohn an wieder an die Rennleitung zu verlieren...

    lg Turbo

    Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!

  • Hey Leute, ich hab da nochmal ne Frage. Wie handhabt ihr das Thema Geschwindigkeitsbeschränkung??

    Ich mein wenn ich in Wien auf der Tangente den erlaubten 60er für über 7,5t fahre komm ich mir vor wie eine Schnecke weil ich permanent, auch von LKWs, überholt werde. lg Turbo

    Halt ich immer brav ein, 006.gif wenn du geblitzt wirst dann zahlst, der überholende Kanak ist über alle Berge und den haltens ohnehin nicht auf. :nein:

  • Ok danke, dachte halt ich frag mal nach, weil meine Arbeitskollegen bei meiner Einschulung auf der Autobahn teilweise mit 90 und mehr dahin gebrettert sind... egal ob das Tangente, S2 oder A2 war...

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  • Den 60er auf der Tangente halt ich so lala ein. Meist sinds so 70 die ich da fahre.
    An den restlichen Autobahn fahr ich 85. Bergab lass ich rollen auf 90.
    Bei Baustellen und Gegenverkehr-Tunnels wird strikt ans Limit gehalten.
    Bundesstraße meist 75.

    So handhabe ich das

    Life is a highway, I wanna ride it all night long

  • Ok, und wie schauts da dann aus bei Kontrollen?? Insbesondere bei den 85 und 90??

    Ich frag deswegen so blöd weil meine Frau schaut gern "Achtung Kontrolle" und da siehst zeitweise auch LKW Kontrollen und wenn die Kappelständer dann sehen dass du über 80 warst, klingelt die Kassa...

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  • Kann mir nicht vorstellen das man wegen den 5km/h belangt wird. Hatte noch keine Kontrolle. Soweit ich weiß ist es auch rechtlich nur schwer möglich dir einen Tempoverstoß über den Tacho nachzuweisen.

    Was da bei Achtung Kontrolle abläuft ist das feinste Schmierentheater weil die Kamera dabei ist.

    Life is a highway, I wanna ride it all night long

  • Soweit ich weiß ist es auch rechtlich nur schwer möglich dir einen Tempoverstoß über den Tacho nachzuweisen.

    Als das wage ich jetzt mal zu bezweifeln, immerhin werden ja (wie auch bei der Tachoscheibe) die Geschwindigkeiten aufgezeichnet und gespeichert. Und wenn man den Aussagen der Fahrschule glauben schenken darf, darf sich die Rennleitung die letzten zwei Stunden ganz genau anschauen, weil sie in diesem Zeitraum strafen dürfen.

    Die einzige in meinen Augen relevante Frage die sich stellt, ist ob sich die Beamten die dich aufhalten (es sei denn es ist eine Schwerpunktkontrolle) mit dem Thema LKW auskennen und Karte auslesen können.

    Ich brauch nur meine letzte Situation mit denen hernehmen. In der FS lernt man ja, dass auf der Karte der Wohnort steht, und wenn man übersiedelt, man eine neue Karte braucht, weil ja dann der Wohnort nicht mehr stimmt....
    Da ich übersiedelt bin, dachte ich mir, ich schau mal bei denen vorbei und erkundige mich, denn wenn ich heute eine Jobzusage bekomm und ich zb mit nächstem Mo anfangen kann, geht sich das ja nicht mehr aus dass ich eine neue Karte bekomm.

    Im Endeffekt hatten die keinen Plan und der Kollege der sich besser damit auskenne, hat telefonisch gemeint, dass ich sicherheitshalber den Meldezettel mitnehmen soll, es aber auf den kontrollierenden Beamten ankomme.

    Als ich dann vor kurzem zum ÖAMTC gefahren bin weil ich mir eine neue Karte holen wollte, meinte die Mitarbeiterin dann nur dass das Schwachsinn ist, und ich keine neue brauche.

    Tja, jetzt fahr ich halt mit der alten und lass mich überraschen.

    Das Problem das sich in dieser Situation offenbart hat, ist dass die ganze Sache so komplex ist, dass sich keiner wirklich auskennt. Das man allerdings auch in der FS Schwachsinn lernt.... naja man lernt nie aus...

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  • Mittlerweile glabe ich, dass ich in Wien der einzige bin, der max. 65km/h fährt...aber sei´s drum...es hupen zwar etliche und bemittelfingern mich...aber ich habe keinen Bock mich wegen dem Streß der dummen Leute abkassieren zu lassen.
    Auf zB der A1 steht mein Tempomat auf 85km/h..laufe ich jemand auf, habe ich noch Reserven um schnell zu überholen.

    Das mit 2h zurückstrafen ist so eine Sache....schön und gut, wenn ein polizist die Karte ausliest und sieht, dass du vor 70min 85 gefahren bist.
    Für ein Organmandat oder eine Anzeige braucht er aber immer noch 2 Sachen!
    Nämlich das Delikt und den Ort/Straße wo du "straffällig" geworden bist.
    Und nach 70min kann er nicht beweisen wo du gefahren bist! Und selber belasten mußt du dich ja nicht!
    Übrigends werden Geschwindigkeiten nur 48h gespeichert und dann auf der Karte wieder überschrieben...
    Leidig wenn man eine Radarstrafe bekommt und nicht mehr sehen kann was vor 3 Wochen gefahren wurde...noch dazu, wo man ja digital eigentlich eine super Möglichkeit hätte sekundengenau zu sagen, welche Geschwindigkeit man um welche Uhrzeit auf dem Tacho gehabt hat....
    Im Falle des Falles....keine Aussage machen und sich anzeigen lassen-->vorausgesetzt man hat eine Rechtschutzversicherung!
    Und glaube auf keinem Fall dem Ammenmärchen der Polizei, dass, wenn man nicht an Ort und Stelle bezahlt, die Strafe nur noch teurer wird!
    Bezahlen bedeutet, dass Delikt automatisch zuzugeben, und man verliert jegliches Einspruchsrecht!!!

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