Kontrollgerät(e) Frage bzw. Problem

  • Hallo Freunde

    Ich bin in einer Situation in der ich mich nicht auskenne und hoffe auf eure Hilfe.

    Mit dem LKW der Firma bin ich jetzt lange gefahren mit Tachoscheiben. Er hat so ein halb digitales Kontrollgerät.
    Nun ist der LKW aber defekt und die Firma hat einen LKW von einem Fahrzeugverleih ausgeborgt. Dieser Leih LKW ist natürlich auf die Verleihfirma angemeldt und nicht auf die Firma für die ich fahre.
    Dieser Leihlkw hat ein digitales Kontrollgerät. Also verwende ich, weil ich ja Aufzeichnungen führen muss, meine Fahrerkarte in dem Leihlkw.
    Wenn ich bei dem Leih LKW nach der Arbeit einen 24h Tagesausdruck mache, steht ganz oben "No legal printout".

    Was hat das zu bedeuten?
    Wird dieser Ausdruck akzeptiert?
    Kann es da bei einer Kontrolle Probleme geben wenn die Fahrerkarte ausglesen wird?

    Bitte um hilfreiche Hilfe.

    Danke euch.

  • Meines wissens nach sollte als 1. Die Unternehmerkarte gesteckt werden und der LKW "angemeldet" werden, dann müsste das funktionieren.

    Das da no legal steht ist irgendwie logisch, der Vermieter witd keine Transportkonzession haben, daher auch keine Unternehmerkarte, somit kann der LkW nicht im Betrieb angemeldet (freigeschaltet) werden.
    So kann ich mir dass erklären, muss aber nicht stimmen.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Ist der Ausdruck in UTC zeit oder Ortszeit ?????

    Bei Ausdruck in Ortszeit steht dies auch drauf !!!

    Wenn Du aber zurzeit NICHT im Mischbetrieb fährst,
    brauchst Du aber auch keinen Ausdruck.

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • @road01
    Ich habe den Bericht gestern in UTC Zeit und heute in Ortszeit ausgedruckt.
    Auf beiden steht "no legal printout" drauf.
    Wobei mir die Ortszeit lieber ist weil ich so genauer sehe wann was war.

    Den Ausdruck brauche ich nicht, mache ihn aber trotzdem jeden Tag. Das macht ja nix.

    Es ist aber eh korrekt das ich auch im LKW der Verleihfirma die Karte verwenden muss wenn ich damit für meine Firma die Güterbeförderung mache oder?

    Weil wenn ich mir einen LKW privat ausborge, z.B. wenn ich Übersiedle, dann kann ich ja ohne Faherkarte fahren.

  • Kurz und knapp :

    UTC muss sein, Unternehmerkarte deiner Firma musst du bei mietbeginn stecken, LKW >7,5t privat ist auch aufzeichnungspflichtig, unterliegt nur nicht der 561/2006 und der Sozialvorschrift.

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • Unsere Firma hat keine Unternehmerkarte.
    Die wird nicht gebraucht weil der LKW mit analogem Tacho ausgerüstet ist.

    Daher konnte im LKW der Autovermietungsfirma auch keine Unternehmerkarte gestecket werden.
    Weder die der Firma noch die des Autoverleihs weil die gar keine haben.

    Warum muss UTC sein? Da muss man ja dann immer mit den Zeiten jonglieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Tonmogh (17. Juni 2015 um 20:15)

  • eben das du nicht jonglieren musst ist die utc zeit

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • In Österreich UTC +2h, ist doch einfach, oder? Wenn ihr keine Unternehmerkarte habt dürft ihr auch kein Auto mit digitacho betreiben. It's simple as hell.

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  • Hallo zusammen

    Dieser Ersatz LKW ist von einer Autovermietung ausgeborgt und der hat einen Digitaltacho. Es ist nicht der LKW unserer Firma.
    Unserer hatte ein analoges Kontrollgerät mit Tachoscheiben.
    Solange wir mit dem gefahren sind war eine Unternehmerkarte ja nicht notwendig.
    nun brauchten wir aber plötzlich, innerhalb kurzer Zeit einen Ersatz und daher der LKW des Autoverleihs. Ich muss ja Aufzeichnungen machen und daher verwende ich in dem Leih LKW meine Fahrerkarte sonst kann ich ja nicht aufzeichnen.

    wie könnte ich das sonst korrekt aufzeichnen?

  • Da ist der Unternehmer in der gleichen Situation wie der Lenker:

    wenn du 100 Autos am Hof hast und alle einen analogen tacho, jeder Fahrer braucht eine fahrerkarte und der unternehmer eine unternehmerkarte. Punkt. Den Ausdruck wird dir kein Asphalthirsch Anerkennen, du fährst momentan gesetzeswidrig. kostet einiges ...

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  • Der Besitz einer Unternehmenskarte erleichtert zwar die Handhabung des digitalen Kontrollgerätes sowie den Download der aufgezeichneten Daten laut Arbeitszeitgesetz, aber der Besitz ist nicht verpflichtend. Es ist zulässig, einen Download bei ermächtigten Werkstätten oder einem externen Dienstleister (dies kann auch der Vermieter sein) durchführen zu lassen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Besitzer oder Mieter für einen Lkw über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht, eine Unternehmenskarte zu führen.

    quelle: http://www.asfinag.at/unterwegs/lkw-…ternehmenskarte

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  • Kurz und knapp :

    UTC muss sein, Unternehmerkarte deiner Firma musst du bei mietbeginn stecken, LKW >7,5t privat ist auch aufzeichnungspflichtig, unterliegt nur nicht der 561/2006 und der Sozialvorschrift.

    Achtung! Sobald der LKW über 7,5t wiegt, dann müssen auch privat die Sozialvorschriften eingehalten werden!

    Zitat aus der VO:
    Artikel 3
    Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit
    folgenden Fahrzeugen:
    h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

    (doppelte Verneinung beachten: ....gilt nicht, wenn nicht mehr.... --> also gilt die VO 561 über 7,5 t)

  • Also das schau ich mir bis zum sanktnimmerleinstag an wie man mir, wenn ich privat einen 8tonner zum übersiedeln meines Privathaushaltes miete und lenke, die Sozialvorschriften verpflichtend einhalten lassen möchte....

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  • Würde mich interessieren, ob es da schon eine höstgerichtliche Entscheidung gibt; als gerichtlich beeideter und zertifizierter Gutachter (also nicht ganz fremd in rechtlichen Dingen), würde ich den Artikel 3 NICHT als doppelte Verneinung sehen,da müsste diese m.E. in einem Satz stehen.

    Stress macht man sich zu 70% selbst!

  • um sonst sagte kroti mir nicht, das man an den C95 gleich ein jusstudium anhängen soll :laugh: :laugh:

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