Fahrerkarte am Wochenende

  • Die Fahrerkarte ist bei mir selbst über Nacht NICHT im Tacho und am WE schon gar nicht.
    ICH bin dafür verantwortlich dass meine Karte Nicht von anderen benützt werden kann,
    daher ist diese, wenn ich Ruhezeit habe bei mir.
    Seit der 2.- generation der Tigitacho ist ja selbst ein Nachtrag über einen längeren Zeitraum möglich.

    Diese VO gilt ab 02.03.2016, ( Anhang )
    Art 34 betreffend der benutzung von Fahrerkarte und Schaublättern gilt allerdings seit 02.03.2015

  • Meine Karte bleibt immer im Tacho!!
    Mißbräuchliche Verwendung kann ich ausschließen, weil mein Lkw bei mir zuhause steht!
    Und meine Sorgfaltspflicht ist ausreichend erfüllt, da mein Volvo (logischerweiße) immer zugesperrt ist und die Alarmanlage aktiv geschaltet ist.
    Rauskommen tut das Ding nur bei Urlaub, wenn da Lkw beim waschen steh oder in der Werkstatt.
    Und außertürlich alle 2 Wochen für 3min, weil sonst der Volvo-Rechner bei Doppelwoche und Gesamtfahrzeit nur noch 99:99:99 anzeigt.
    Solange niemand die Möglichkeit hat an meine Karte zu kommen, bzw. damit zu fahren bleibt sie drinnen.
    Anders war es bei meiner vorigen Firma...da war der lkw jede Nacht am Platz..und die Karte immer bei mir.

  • Super Link...road !!!!

    Ich geb sie auch jeden Abend heraus und spätestens jeden Freitag Abend oder Montag Morgen....müssen wir die Fahrer Karte im Büro auslesen !!,
    Also länger als 1 Woche drin....gibt's bei uns nicht laut Fuhrparkleitung!

  • Coole Sache Parker, dh. Bei Tachos der 2. Generation hab ich keinen Papierkrieg mehr. Weil die Anmeldung akzeptieren Sie ja schon digital als Scan am Tablet.

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • Bei Tachos der 2. Generation hab ich keinen Papierkrieg mehr. Weil die Anmeldung akzeptieren Sie ja schon digital als Scan am Tablet.

    Bitte nochmal genauer beschreiben oder mit anderer Satzstellung! Ich verstehs auch nach mehrmaligen Lesen nicht!
    Wieso sollte ich bei an Tacho Papierkrieg haben? Ob ich jetzt die Karte rausnehm über Nacht oder nicht??
    Welche Anmeldung?Digitaler Scan am Tablet??Sorry...Ich steh an... :idknow:

  • Ich fahr nur 2-3 Tage die Woche, muss daher für den Rest permanent die Zetteln mitschleppen. Und ich wurde bei den letzten beiden Kontrollen nach der SV-Anmeldung gefragt, da hat es gereicht, den Scan am Tablet herzuzeigen. Jetzt klarer?

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • hab schon von verschiedenen Kollegen gehört, dass gestraft wird, wenn die Fahrerkarte übers Wochenende gesteckt bleibt

    man müsste die Ruhezeit angeblich manuell nachtragen

    Was ist das denn wieder für ein neuer Schwachsinn, wieder ein Vorwand mehr zum Abkassieren, nichts anderes :!:

    Wahrscheinlich von so einem österr. uniformierten Wichtigtuer, :thumbdown: der nur einheimische Fahrer schikanieren möchte, an den Haaren herbeigezogen :!:

    Meine Fahrerkarte bleibt immer drin, denn so wird auch die WE-Ruhezeit mit aufgezeichnet. :ok: Andernfalls müsste ich mir ja nach Ablauf eines jeden WEs eine Bescheinigung (siehe Anhang) von der Dispo abholen gehen :!: – hat derjenige sich das schon mal überlegt :?: Wohl kaum…

    http://www.directupload.net

  • das Formblatt zum nachweis der arbeitsfreien tage ist ja gefallen, man muss ja nur mehr am digitacho einen nachtrag machen.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • das Formblatt zum nachweis der arbeitsfreien tage ist ja gefallen, man muss ja nur mehr am digitacho einen nachtrag machen.

    In Belgien und Polen wird er weiterhin verlangt, da kann man wieder mal sehen, wie einig die EU „tickt“.  :thumbdown:

    Auch über die Frage,wie viele Wochenenden der Fahrer im LKW zubringen darf, :think: ist man sich seitens der EU alles andere als einig :!:

  • oissi a Schaas, jeder kocht sein eigenes Supperl und der Fahrer kann es ausbaden mit klingender Münze, odaaaa???? :?: :vogel: :?: :vogel:

    und : :swayne: , keinen, des hättest ja wissen müssen, des können wir dir nicht bezahlen.......

    dann soll man noch motiviert sein bei da Hockn

    Happy wife - happy life

  • da teilweiser schichtbetrieb ... karte immer raus .... som it beim tacho neuester generation keine probleme .... und leute vergsesst ned das LAND am ENDE einzugeben und am ANFANG des nächsten tages ... soll teuer sein ..... da ich es bei karten entnahme und einlegen so oder so machen muss is es für mich nicht relevant,,,,

    Swedish 
    Truck
    Mafia

  • soll angeblich 36€ pro nicht machen kosten, sind dann pro tag 72€.
    bei der scheibe hast in der früh und am abend mehr schreiben müssen, so gesehen eine Erleichterung.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Eins steht für mich fest: meine Karte bleibt weiterhin drin :!: Denn im einen oder anderen EU-Staat verlangt man den Nachweis über jene Zeiten, wo die Karte draußen war, ein Nachtrag genügt dem dortigen Kontollorgan nicht :!:
    Und unsere Amtskappelträger, :vogel: die behaupten doch glatt, das sei ein Delikt, für das sie abkassieren dürfen :thumbdown: – EU-Wahnsinn lässt grüßen :!:
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    Der Inhaber der Fahrerkarte hat diese - gemäß § 102a (3a) KFG sorgfältig zu verwahren, sodass die Karte nicht von einer anderen Person missbräuchlich verwendet werden kann. Somit ist grundsätzlich jeder Fahrer für seine Fahrerkarte verantwortlich.
    Wenn der Fahrer sicher sein kann, dass keine andere Person Zugang zum Kraftfahrzeug (und zur Fahrerkarte) hat, dann kann die Fahrerkarte im Kontrollgerät (hier: während der Ruhezeiten) belassen werden. Ein manueller Nachtrag würde dann entfallen.
    Die Fahrerkarte muss demnach am Ende des Arbeitstages oder am Wochenende nicht unbedingt aus dem Kontrollgerät entnommen werden.

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    Mir ist es wurscht, :D ich hab mir den kompletten Gesetzestext ausgedrückt :!: und denn halt ich dem zooo.3.jpg vor die Augen, notfalls würde ich das gerichtlich regeln :!:

  • Abgesehen davon das z.b Polen auch noch Zloty hat und keinen €uro, obwohl bei EU (ich weiß GB auch nicht ) gibt es kein Gesetz das verpflichtet die Karte übers WE rauszunehmen.
    So weit kommts noch, das man sich dafür strafen läßt!
    Problem hier, viele lassen sich bei einer Kontrolle irritieren, weil sie die eigenen Arbeitsgesetze zu wenig kennen und dann nicht argumentieren können während einer Kontrolle.

    Klagt nicht -sondern kämpft

  • Sorry für die späte Antwort!

    Also mir ist diesbezüglich kein Fall bekannt, dass so etwas gestraft wurde.

    Wie auch in der Auskunft vom BMVIT steht, hat der Lenker lediglich die Verpflichtung der sorgfältigen Verwahrung.

    Fehler passieren vielmehr, dass keine händischen Nachträge gemacht werden bzw. auch fahren Lenker analog und habe die Karte weiterhin in einem anderen LKW der nicht fährt gesteckt.
    Natürlich sind Polizisten auch nur Menschen und da passieren Fehler. Wenn man sich zu unrecht beanstandet fühlt, dann auf keinen Fall eine Strafe an Ort und Stelle bezahlen.
    Auch wenn die Gefahr besteht, dass es nachher teurer wird.
    Leider haben wir viele Kollegen, die lediglich über "gefährliches" Halbwissen verfügen, aber sich zu stolz sind einen anderen Kollegen zu fragen.
    (Solche wird es auch in der Lenkerriege geben).

    @körndlbomber: Wie schon mehrmals erwähnt gebe ich nichts auf Aussagen wie: Wie ich von Kollegen gehört habe, usw... Nicht das ich das nicht glaube, aber manche hören nur das was sie hören wollen. Fakt ist, wenn man die Fahrerkarte herausnimmt (auch wenn es nur ein paar Minuten sind) muss diese Zeit händisch nachgetragen werden.
    Früher konnte man bei den Siemens VDO lediglich den Freitag und den Montag händisch nachtragen, Sa und So ist gar nicht gegangen, ich glaube erst seit der Software Version 3.0 ist das möglich.

    Manche Lenker hören einfach nicht zu, wenn man versucht ihnen die Bedienung des Digi-Tachos zu erklären (was eigentlich nicht meine Aufgabe ist) und dann kommen solche Aussagen heraus.

    @hisco Ich glaube ich kann mit ein paar Gesetzestexten kontern, die könnte ich dir unter die Nase halten :stars: :lachen:

  • Also, nach Aussage von unserer TÜV Stelle, ist das Formular mit der Aufzeichnung von Urlaub/Fahrzeugen die nicht unter diesen Paragraphen fallen/....... innerhalb von Österreich nicht mehr notwendig, oder doch @marbin ?

    31.01.2016 Der letzte Tag

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