Fragen aus z.B.: Facebook Gruppen

  • Hi Leute,

    Ich frag mich wie man mit all den Schulungen und Weiterbildungen und so weiter, solche Fragen überhaupt noch stellen kann........


    Fall 1:

    Swedish 
    Truck
    Mafia

  • naja, so blöd is die frage garnicht wenn du mich fragst.

    zuallererst hat er mal die 1 stunde innerhalb der ersten 6h dieser schicht gemacht, das passt. und ja, die zweite 4,5 stunden periode beginnt nach der ersten 45min. pause, wenn er also 3 std. fährt und dann innerhalb dieser nochmal 15min. pause macht hat er gesplittet und kann die zweite hälfte ausfahren, dann macht er nochmal 45min. und darf dann noch 1 h fahren (dann hat er 10h lz innerhalb der 24h, wird vmtl. nicht die schicht erweitern und dann nach 12h schicht (lz+rz) 13h rz (oder er verkürzt auf 9. ob er da jetzt dann die rz (3+9) splitten darf weiss ich so auf anhieb nicht, da müsst ich mir das aufzeichnen ... glaub aber nicht.

    edit: nochmal gelesen, ich glaub der weiss nichts vom (oder verdrängt das) splitten der pause ...

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • die EINE Stunde Pause muss nicht in den 6 stunden sein !!!
    Vor ablauf von 6 stunden muss mindestens 15 minuten Pause eingelegt werden .

    es heist " bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 stunden,....."
    diese Stunde ist teilbar auf 4x15 minuten

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • ok, beim splitten bin ich jetzt auch in die falle getappt. aber die 1h muss nach den ersten 6h angetreten werden, also spätestens die siebente stunde ist PAUSE, nicht zwingend lzu!! es ergibt sich ja nur aus der 56/2006 dass die stunde gleichzeitig eine lzu ist, geht ja nicht anders ...

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • eigentlich geht esw hier auch eher um das LuRz als ums arbeitszeit gesetz

    wobei dieser Fragesteller ein :germany: ist ...... aber auch dort wird das Arbeitsgesetz so sein, oder ??

    Swedish 
    Truck
    Mafia

  • denke ja, kann ich aber morgen mal klären ....

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • Normalerweise sollte die erst die Schulung gemacht haben, den anderen die Neuerungen sagen können, nicht umgekehrt.
    sollte.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • TBone kann Dir wegen der einen Stunde Pause NICHT zustimmen !!!!

    inwiefern? wenn meine ersten 6 stunden aus 4,5 stunden lenken und 1,5 stunden sonstige arbeiten bestehen? ich mus ja nicht nach 4,5 stunden lenken zwingend eine pause machen, nur lzu, wobei aber arbeit nicht als lzu gewertet wird (am papier, was jetzt beim laden tatsächlich am tacho eingestelt ist sei mal dahingestellt ...) also in der früh so wie wir es gelernt haben, 30min. fahrzeugcheck, 4,5 stunden fahren, 1 h abladen und dann 1h pause. klar kann ich teile der pause früher machen und mit lzu verbinden, das hab ich ja nicht ausgeschlossen. aber das maximum ist das von mir genannte mit der 7. stunde ... und ja, ich weiss das die gesamtarbeitszeit mehr als 6h betragen muss ...

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • @TBone

    Ich denke doch dass ich richtig liege !!!!

    Die Beschreibung deckt sich mit der Verstossauswertung des Digitalen Tachos !!!!

    Wenn ich innerhalb von 6 Stunden mindestens 15 min Pause habe ist alles in Ordnung,
    wenn, wie kürzlich geschehen später als 6 Stunden eine pause eingelegt wird
    so kommt eine Fehlermeldung !!!!!


    Pause.jpg


    folgendes gefunden auf https://trucker-forum.at/www.wko.at

    Ruhepause
    Die Tagesarbeitszeit ist spätestens nach 6 Stunden durch eine
    unbezahlte Ruhepause zu unterbrechen. Bei einer Tagesarbeitszeit
    zwischen 6 und 9 Stunden, beträgt die Ruhepause mindestens 30 Minuten,
    bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als 9 Stunden mindestens 45
    Minuten.

    Eine früher abgehaltene Lenkpause (z.B. nach 4 Stunden) führt
    aber nicht zur Verlängerung der danach zu leistenden höchstzulässigen
    Lenkzeit (4,5 Stunden) bis zur nächsten Lenkpause.

    Die Ruhepause kann in mehreren Teilen von mindestens 15 Minuten
    konsumiert werden. Der erste Teil muss nach spätestens 6 Stunden
    beginnen.

    Vorsicht!

    Die Dauer der Ruhepausen kann durch Kollektivvertrag abweichend geregelt werden

    (z.B. im Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe).

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

    Einmal editiert, zuletzt von road01 (16. Mai 2014 um 10:36)

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