Hallo,
gibt es bei einer Kontrolle in Österreich Probleme :haue: wenn mit B gefahren wird und CE oder DE abgelaufen sind.
"Wird die Fahrerlaubnisnis nicht rechtzeitig verlängert, darf nach Ablauf der Befristung nicht mehr von ihr Gebrauch gemacht werden.
Soweit so gut.
Will der Inhaber der FE diese Klasse(n) nicht mehr nutzen, ist er gleichwohl verplichtet, einen NEUEN Führerschein ausstellen zu lassen. Da mit Ablauf der Gültigkeit der FE auch die Gültigkeit des Führerscheins endet und bei Kontrollen ein gültiger Führerschein vorgelegt werden muss.
§4 Abs.2 FEV " deutsche Vorgabe
Gruss