Ablauf der FE.KL. CE /DE

  • Hallo,
    gibt es bei einer Kontrolle in Österreich Probleme :haue: wenn mit B gefahren wird und CE oder DE abgelaufen sind.

    "Wird die Fahrerlaubnisnis nicht rechtzeitig verlängert, darf nach Ablauf der Befristung nicht mehr von ihr Gebrauch gemacht werden.
    Soweit so gut.
    Will der Inhaber der FE diese Klasse(n) nicht mehr nutzen, ist er gleichwohl verplichtet, einen NEUEN Führerschein ausstellen zu lassen. Da mit Ablauf der Gültigkeit der FE auch die Gültigkeit des Führerscheins endet und bei Kontrollen ein gültiger Führerschein vorgelegt werden muss.
    §4 Abs.2 FEV " deutsche Vorgabe


    Gruss

  • An und für sich darfst du mit dem Führerschein weiterfahren, :think: nur mit Fahrzeugen der abgelaufenen Klassen halt nicht mehr fahren :!:

    Im Führerschein steht ja eh bei den einzelnen Klassen die Gültigkeitsdauer :!:

    Gruß Hisco :ok:

  • Ich kann der Antwort von Hisco voll und ganz zustimmen. :thumbup:

    In Österreich geht es sogar soweit, dass der "neue" Führerschein, welcher ja eine "Gültigkeit" von 15 Jahren hat, nach den 15 Jahren nicht ungültig wird! ?(
    Das soll heißen, das die Lenkberechtigung an sich nicht gelöscht wird, sondern der Führerschein (das Formular) selbst wird nur ungültig = das Formular muss erneuert werden.

    Es ist aber weiterhin als Nachweis über das Vorhandensein der Lenkberechtigung (sofern das Bild, behördliche Eintragungen usw. noch eindeutig sind) geeignet.

    lg

    Martin

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