Fahrerkarte mit alter Führerscheinnummer

  • das ist bei mir auch so, da die Verlängerung von der fahrerkarte nicht datumsgleich mit der Verlängerung vom führersein ist.
    hab mich damals auf der bh erkundigt auch der öamtc hat das gleich gesagt.

    hab auch noch nie des halb eine Beanstandung gehabt.

    aber marbin weiss da sicherer genaueres.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Müssen die Daten auf der Fahrerkarte bei z.B. Änderung der Führerscheinnummer oder des Wohnsitzes geändert werden?

    Nein. Es werden die Daten zum Zeitpunkt der Ausstellung aufgenommen
    und auf die Karte gedruckt. Nachträgliche Änderungen aufgrund von
    Wohnsitz- oder Führerscheinänderungen sind nicht vorgesehen u.a. weil
    die Karte kein Ausweisdokument darstellt.

    gefunden auf :
    https://ssl.digitalertachograph.at/index.php?id=56
    allerdings kann es in manchen ländern wie Frankreich, Belgien, England zu proplemen kommen !!!
    ( soweit ich im Internet erfahren konnte )

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • Sorry für die späte Antwort - bin gerade erst aus Italien zurückgekehrt.

    Wie schon road01 richtig im Netz gefunden hat, stellen die in der Fahrerkarte angeführten Daten lediglich den Stand bei der Antragsstellung dar.
    Wenn sich im Laufe der 5 Jahre etwas ändert, dann muss der Lenker keine neue Karte beantragen.

    Was ich aber berichtigen muss, die Karte weist alle Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises aus (Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und von einer Behörde ausgestellt).
    Wird auch als Lichtbildausweis akzeptiert.

    lg und möge die Klimaanlage mit euch sein :hot: .

    Martin

  • Hallo,


    ist die Handhabung auch so in Frankreich?
    Oder gibts da eventuell Probleme?


    Gruss

    Hallooooo?????EU???????
    Bildest DU nicht C95-Fahrer aus??????????????????????
    8|8|8|8|8|8|8|8|8|

  • Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, muss auch Frankreich diese zur Gänze akzeptieren!

    Würde es sich um eine EU-Richtlinie handeln, dann würde die EU nur die Richtlinien für ein nationales Gesetz festlegen (EU sagt, so ungefähr muss es aussehen).
    Als Beispiel gibt es hier die Führerscheinrichtlinie, da gibt die den Rahmen vor und die Mitgliedsländer können sich in diesem Rahmen bewegen.
    (Klasse AM Mindestalter von 14 - 16 Jahren, Italien hat 14 Jahre genommen, Österreich 15 Jahre und ich glaube Deutschland hat 16 Jahre genommen)

    LG

  • Das meinte ich...
    Ich versteh die ganze Fragerei nicht...wenn jetzt irgendjemand fragt..jemand der gerade neu angefangen hat in dem Beruf...oder einer, der sich bis dato mit dem ganzen C95 noch nicht beschäftigt hat...ganz klar...für das ist dieses Forum ja unter anderem auch da.
    Aber bei Doca in der Vorstellung steht doch ganz klar: Führe aus Weiter-Ausbildungen für Berufskraftfahrer ,Schulungen nach GüKG nat/inter etc anerkannt
    Genau DAS sind doch die Leute die bezahlt werden von Firmen, Ams usw., dass SIE UNS solche Fragen beantworten.

    Also irgendwas ist da doch nicht grün... ?(8|

  • Hallo,

    EU-Verordnung handelt, muss auch Frankreich diese zur Gänze akzeptieren!

    Warum habe ich gefragt: Weil was sagt aber der Franzose. Interessiert mich nicht hier ist Frankreich. Genau so bei den Lenk und Ruhezeiten. Da hätten die gerne 1 Stunde Pause. Und machen dir bei nur 45 Minuten den LKW rund.


    Gruss

  • Hallo,


    Warum habe ich gefragt: Weil was sagt aber der Franzose. Interessiert mich nicht hier ist Frankreich. Genau so bei den Lenk und Ruhezeiten. Da hätten die gerne 1 Stunde Pause. Und machen dir bei nur 45 Minuten den LKW rund.


    Gruss

    So ein Blödsinn...da Franzose will die 1h Pause, wenn du dich länger oder nachweißlich öfter in Frankreich aufhälst.Da ist/wäre auch besser anstatt 9h besser 10-12h zu machen. Dafür werden auch über Kleinigkeiten bei Fahrzeitübertritten hinweg gesehn.
    Kein Mensch kann wissen, wenn mann sich zB im grenznahen Raum in Italien, Ch, Deutschland usw. aufhält ob die nächste Tour nach Frankreich oder Schweden geht. (sofern mann keine Fixlinien fährt)
    Dementsprechend hält sich auch der Franzose an geltendes EU-Recht!
    Jedes Land hat seine Eigenheiten, aber sogar beim Schweizer werden die Gesetze der EU respektiert und vollzogen.

  • Hallo

    Dementsprechend hält sich auch der Franzose an geltendes EU-Recht!


    "Nicht unbedingt......kommt auf das jeweilige Kontrollorgan an......aber die Franzosen,die Belgier und die Italiener können bei solchen Kleinigkeiten schon gehässig sein wenn die wollen. Kommt eben auf die Laune von denen an.......manche bemängeln es und andere wiederum nicht......
    Ich sage mal ganz allgemein ja es kann zu Problemen im Ausland kommen ist aber nicht generell so."
    das war eine von mehreren Antworten auf meine Frage ob es Probleme geben kann. Da habe ich ja dann nicht so ganz falsch gelegen.
    Und das hab ich schon mehrmals gehört und habe deshalb nachgefragt.

    Gruss

  • Hallo,


    Warum habe ich gefragt: Weil was sagt aber der Franzose. Interessiert mich nicht hier ist Frankreich. Genau so bei den Lenk und Ruhezeiten. Da hätten die gerne 1 Stunde Pause. Und machen dir bei nur 45 Minuten den LKW rund.


    Gruss

    Ich habe jetzt das Netz durchsucht und keinerlei Hinweise gefunden, dass in Frankreich längere Ruhezeiten (1 Std. udgl.) gelten würden.

    Wie kommst du auf so etwas - was die Franzosen gerne haben würden ist eigentlich egal, verlangen dürfen Sie nur was im Gesetz steht.

    Ist das eine Aussage eines Lenkers, der deswegen beanstandet wurde, oder ist das eine Aussage, wie: Ich kenne jemanden, der hat gehört, das einer..........

    lg

  • Hallo,

    Ich habe jetzt das Netz durchsucht und keinerlei Hinweise gefunden, dass in Frankreich längere Ruhezeiten (1 Std. udgl.) gelten würden.

    Wie kommst du auf so etwas - was die Franzosen gerne haben würden ist eigentlich egal, verlangen dürfen Sie nur was im Gesetz steht.

    Ist das eine Aussage eines Lenkers, der deswegen beanstandet wurde, oder ist das eine Aussage, wie: Ich kenne jemanden, der hat gehört, das einer..........


    Aussagen von Lenkern (zwar von 2009) aber da war ja Frankreich auch schon inder EU
    Pause
    Nach 2 Std 15 min Pause danach nach 2,5 Std 30min Pause. So ist die Regelung. Nicht anders rum.
    Wenn jemand in Frankreich fährt, sollte diese Regelung nicht Benutzen, das erkennen die Franzosen nicht an. Wir sonst
    Teuer > 135,00€ bis 750,00 € <. (Obwohl EU - Richtlinie). Habe selber vor 1 1/2 Jahren 1.635,00 € Bezahlt. Am Bessten in
    Frankreich 4 Std Fahren und 1 Std. Pause machen, wieder 4 Std Fahren danach einen Parkplatz oder Raststätte suchen. Mein Tip.
    Quelle anderes Fahrerportal

    Noch eine Aussage von 2012
    @Laster, erst ab November geahndet - so soll es offiziell sein. Aber in der Realität hängt es immer davon ab wie der Flic drauf ist. Mich hatten sie vor kurzem hinter Lyon rausgezogen. Alkoholkontrolle, der winkte nur ab als er sah das wir fest installierte Alkomaten in unseren LKWs haben. Kleiner Tipp immer nett sein - manchmal hilft es. Und noch ein kleiner Tipp auch typisch für Frankreich: Der Franzose möchte gerne eine 1h-Stunden-Pause zwischen den Lenkzeitblöcken sehen. Am Besten max. 3,5 h fahren , 1 h Pause, 3,5 fahren , 1 h Pause und dann den Rest. 4,5 , 45er, 4,5 - das mögen sie gar nicht. Ich meinte zwar ist EU-Recht und gültig aber er darauf hier ist Frankreich ... . Noch fragen ? :x_unsure: :x_unsure:

    Quelle Fahrerportal

    Daher meine Frage ab es immer noch so ist. Es wird mir auch immer in Schulungen bestätigt das es so sein soll und Fahrern mir bestätigt haben das es so war.


    Gruss

  • frankreich ist anders, ja. ist zwar eu aber das stört die recht wenig. und mit einem abladetermin im genick lass ich mich das sicher nicht auf diskussionen ein. recht haben heisst nicht immer recht bekommen ...

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • frankreich ist anders,

    ja genau TBone, :thumbup: Frankreich ist anders, :rolleyes: statt servus sagen sie bonjour und statt Danke merci :!:

    Und ich hab noch niemals Probleme bei Kontrollen in Frankreich gehabt :!: Einmal hatte ich sogar 20 Min. überzogen, habe denen meinen Ausdruck mit Vermerk vorgelegt. Da hilft es natürlich schon viel, wenn du schöne Pausen hast und nicht immer exakt nach 45 Min. losfährst :!:

  • Ich habe jetzt das Netz durchsucht und keinerlei Hinweise gefunden, dass in Frankreich längere Ruhezeiten (1 Std. udgl.) gelten würden.

    Wie kommst du auf so etwas - was die Franzosen gerne haben würden ist eigentlich egal, verlangen dürfen Sie nur was im Gesetz steht.

    Ist das eine Aussage eines Lenkers, der deswegen beanstandet wurde, oder ist das eine Aussage, wie: Ich kenne jemanden, der hat gehört, das einer..........

    lg

    Wie gesagt....wenn ich meine EU-konformen Pausen eingehalten habe & meine Karte & Tacho 100% sauber sind (auf was ich peinlich achte!), dann solln sie mir meinetwegen die radklammern am lkw anbringen.
    Für soetwas gibt es Eu-Gesetze!Im Moment der Kontrolle ist es sicher blöd, keine Frage....aber...sobald der Lkw wieder rollt, wird auf jeden Fall gegenüber dem französischen Staat, mit Hinweiß auf geltendes EU-Recht ein Regressanspruch wegen Ponalstrafen, Standgeld, verlorene retourladungen usw. usf. gestellt!
    Es heißt immer:" Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" aber in diesem Fall weiß jeder was er fahren darf und was nicht.
    Im Falle einer Beanstandung soll/muss mir der Franzose seinen Gesetzestext zeigen (nach deren Meinung ich verstoßen habe) und dann packe ich meine schlaue Mappe (die immer mit dabei ist) und zeig ihm wie es ihm geltenden EU-Gesetz wirklich aussieht.
    Denn immerhin steht in diesem Fall ja EU-Gesetze über nationalen Gesetzen!!Da könnte ja jeder daherkommen und an meine Geldtasche gehn :vogel:

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