516/2006 Bescheinigung

  • so leute, kurze verständnisfrage: i fahr derzeit mischbetrieb karte/scheibe und ab und an mal beifahrer oder frei. mein "fuhrparkleiter" bildet sich ein, mir die 516er von schichtende bis arbeitsbeginn auszustellen, also zb. dienstag 17:00 bis donnestag 06:30, ich bin aber der meinung es sollte immer nur von 0:00 bis 0:00 gehen, ich mache paralell zu den lenkfreien tagen ja nullerscheiben und auf der vom vortag ist bis 0:00 auch der strich bei ruhezeit ... wie isses nun richtig?

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • Hallo! Also da hat dein Chef schon recht.

    Die Bescheinigung für Lenkfreihe Tage kann auch mehrere Tage abdecken.

    Natürlich wird es nicht falsch sein für jeden einzelnen Tag eine eigene Bestätigung zu haben.

    Aber in der Praxis wird es so gemacht und das ohne Probleme bei der Polizei.

    mfg :austria:

  • Ach ja und die Nullerscheiben kannst du dir damit eigentlich sparen.

    Es können auch Scheiben eingelegt werden aber dann muß die Scheibe jeden Tag um 0 Uhr gewechselt werden (weil sie ja nur 24 Stunden abdeckt).

    Das gibt oft probleme wenn dann andere mit dem Fahrzeug fahren wollen usw.

  • ich leg die scheibe ja nicht ein, ich markiere auf der rückseite 24 stunden ruhezeit

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • ob sie zählen oder nicht is mir ja nicht wichtig, ich tu mir nur leichter beim runterzählen wenn der spengler die 28 tage haben will ... die nuller kann er sich dann selber raussuchen und an den tagen wo ich mit karte fahr liegt auch eine leere drin, die bestätigungn kriegt er eh extra.

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

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  • TBone, wie ist das eigentlich wennst im Mischbetrieb Karte/Scheibe fährst und du fährst an dem Tag gerade mit dem Scheiben-LKW und hast eine Kontrolle...
    Brauchst du dan nur deine Scheiben und die Karte vorweisen oder musst du von den (Kartentagen) einen Ausdruck vorweisen können???
    theoretisch genügt ja nur die Karte mit den Daten und die übrigen Scheiben... aber was ist wenn der Beamte so ein Kontrolldingsgerät fürs Karten-auslesen nicht mit hat
    und will einen Ausdruck von bestimmten Tagen??? (mir schon mal passiert) :think:

  • also da ich nicht zum ausdrucken verpflichtet bin hat er meiner meinung nach den schlauch ohne lesegerät, aber verlassen würd ich mich nicht drauf ...

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • Brauchst du dan nur deine Scheiben und die Karte vorweisen oder musst du von den (Kartentagen) einen Ausdruck vorweisen können???


    Wozu Ausdrucke ???!!! Die Scheiben belegen den Betrieb eines analogen Tacho ...die Karte die eines digi ?(

    Mehr gibts do ned zum tun !!! Der lest die Karte eh aus und wenn er das nicht kann, dann kann er mich nicht kontrollieren !

    Die Leerscheiben kannst du dir eben zur pers. Erleichterung vom Rechnen machen, jedoch sind Leerscheiben wie

    vom Frigo gesagt problematisch wegen dem 24 STD Zeitraum!! Am FR auf die Scheibe hinten draufschreiben:

    Wocheruhezeit Beginn um/am ....am MO WRZ Ende um/am Unterschrift !!! Fertig !!

  • steht aber im gesetz , lückenlos, das heisst eben keine lücke, we wäre eine lücke, ohne bescheinigung oder ausdruck.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Die Dokumentation der Wochenruhezeit bei Schaublättern sollte eben so, wie von mir im Beitrag 10 hier beschrieben, sein!!

    Hatte mir ein Polizist erklärt und ist auch von unserer Firma zB so vorgeschrieben!

    Ich hatte aber auch schon einen der sagte, auf Scheiben wird nix geschrieben...das is a Dokument, dann hab ich ihn herzlich zu

    mir nach Hause am WE eingeladen zum Scheiben wechseln alle 24 h :D

  • So habe letzte Woche nicht wirklich Zeit gefunden reinzuschauen (Marathon, Staatsbesuch Luxemburg).

    Mischbetrieb ist für jeden Beteiligten eine Herausforderung, wobei es der Lenker noch am Leichtesten hat.

    Für Zeiten, die im analogen (Scheiben) Bereich verbracht werden muss nur die Scheibe mitgeführt werden. Hier zählt auch der Grundsatz: Zeiten die außerhalb des Fahrzeuges verbracht werden und nicht vom Fahrzeug aufgezeichnet werden (können), müssen per Hand aufgezeichnet werden. (Rückseite der Scheibe für Ruhezeit, Einsatzzeit udgl.)

    Für Zeiten, die im digitalen Bereich verbracht werden, muss nur die Fahrerkarte mitgeführt werden. Hier ebenfalls, Zeiten außerhalb des Fahrzeuges durch händische Eingabe aufzeichnen.

    Es besteht eigentlich keine Nachweispflicht für die Wochenendruhezeit (fehlt in der Aufzählung im Gesetz). Aber um oftmals langwierige Verfahren und komplizierte und manchmal peinliche Fragen von Exekutive und Strafbehörde zu vermeiden, empfiehlt es sich diese Zeiten sehr wohl nachzuweisen. Samstag und Sonntag sind nicht automatisch Wochenenderuhezeit (vergleiche Busfahrer, Zeitungs,- Lebensmittellieferanten und viele mehr).

    Für den internationlaen Transport empfehle ich auch die Verwendung von Bestätigungen nach 561/2006 (516/2006 betrifft die Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Justizanstalt Graz-Jakomini als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt ------ und ich nehme nicht an, dass die gemeint war :D ), weil nicht alle europäischen Kontrollorgane mit den händischen Schaublattaufzeichnungen was anfangen können (obwohl sie es müssten).

    Ein Ausdruck der digitalen Tage muss aber definitiv nicht mitgeführt werden.

    Es muss auch vom Lenker bei Verwendung des digitalen Tacho´s keine Ausdrucke für das Kontrollorgan gemacht werden.
    Das darf aber das Kontrollorgan selber machen. (Es empfiehlt sich aber meistens, den Ausdruck für das Kontrollorgan zu machen, alleine nur deshalb um nicht gleich Öl ins Feuer zu gießen.)

    lg


    Martin

    Achja: Eine leere (ordnungsgemäß ausgefüllt - ohne Lenk oder Einsatzzeit) Scheibe, die 24 Std. in einem LKW verbracht hat ist kein geeigneter Beweis für Ruhezeit!!

    Einmal editiert, zuletzt von marbin (18. April 2013 um 10:38)

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