Wer besucht mehrmals das gleiche Modul ????

  • Im BKrFQG und der BKrFQV wird nicht verpflichtend vorgeschrieben, dass
    im Rahmen der Weiterbildung alle drei Schulungsthemen besucht werden müssen.
    Fahrlehrerverbände befürchten daher, dass insbesondere das kraftstoffsparenden
    Fahren zu kurz kommen könnte.

    Gibt es echt Fahrer die mehrmals das gleiche Semiar besucht haben. Das auch noch bewusst ???

  • ich glaube nicht, daß das thema verwahrlosen wird... da werden die chefs schon dahinter sein, bevor der kurs verpflichtend wurde haben ja auch schon viele firmen auf eigene kosten sparkurse veranstaltet, manche sogar fahrtechniktrainings

    wäre für mich grade interessant wie das mit der fahrzeit während der schulung gehandhabt wird, habe übernächste woche verhandlung weil unter anderem die wochenendruhezeit fehlt wo wir die zum kurs gehörenden vergleichsfahrten gemacht haben

  • Ich verstehe das Problem nicht, in Österreich heben wir in der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie
    über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Grundqualifikations-und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer - GWB)
    drei verschiedene Themengebiete festgelegt.

    1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
    2. Anwendung der Vorschriften
    3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

    Es müssen alle Themengebiete besucht werden. Rechnerisch ist nach Besuch der vorgeschriebenen Mindeststundenanzahl eine Seminar von 28 Stunden besucht worden.
    Eine Weiterbildung muss aber aus 35 Stunden bestehen, das bedeutet, dass ein Themengebiet intensiver behandelt werden muss, bzw. vielleicht doppelt oder dreifach gemacht werden wird.
    Welches Seminar der Lenker doppelt besucht, wird er sich aussuchen können.

    Ich denke das die Lenker in Österreich sind schlau genug sind, dass sie sich für sie richtigen Module wenn möglich raussuchen werden.

    Für die Lenker, die nur die Zeit absitzen, dass sie ihre Bestätigung bekommen ist es egal, ob sie 1 mal oder 10 mal das Ladungssicherungsmodul hören. Hängenbleiben wird mangels Interesse nichts.
    Natürlich gibt es auch Schulungsveranstalter, die diese Module so abhalten, dass man beim besten Willen nichts lernen kann. Denen müsste man die "Lizenz" entziehen.

    Nicht vergessen - ab 19.01.2013 gilt das "neue" Führerscheingesetz!
    Eine wichtige Änderung: für Leichtsattelkfz (Zugfzg. max. 3,5 t, Aufleger über 3,5 t) benötigt man im internationalen Verkehr (österr. Führerscheinbesitzer im Ausland) mindestens die Führerscheinklasse C1E!!

    Habe gerade die Führerscheingesetz Durchführungsverordnung in die Hände gekriegt (seit 21.12.2012 verlautbart - tritt mit 19.01.13 in Kraft), es ist auch weiterhin möglich mit dem erworbenen Recht mehr als 3,5 t schwere Anhänger nur mit E zu B zu ziehen - der internationale Code dafür lautet 79.06 (zweistellig, somit international gültig). Nur nach dem 19.01.13 erworbene Lenkberechtigungen dürfen keine mehr als 3,5 t schweren Anhänger mit E zu B ziehen, die brauchen C1E.


    lg und ein nachträgliches Prosit

    Martin

    2 Mal editiert, zuletzt von marbin (11. Januar 2013 um 14:39)

  • ich glaube nicht, daß das thema verwahrlosen wird... da werden die chefs schon dahinter sein, bevor der kurs verpflichtend wurde haben ja auch schon viele firmen auf eigene kosten sparkurse veranstaltet, manche sogar fahrtechniktrainings

    wäre für mich grade interessant wie das mit der fahrzeit während der schulung gehandhabt wird, habe übernächste woche verhandlung weil unter anderem die wochenendruhezeit fehlt wo wir die zum kurs gehörenden vergleichsfahrten gemacht haben

    bibi:
    Ich hoffe du hast einen guten Anwalt, der die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung – L-AVO kennt.


    § 2.Die Lenkerinnen und Lenker folgender Fahrzeuge werden von der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 gemäß Artikel 3 Abs. 2 sowie von der
    Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gemäß Artikel 13 Abs. 1 zur Gänze freigestellt:
    1. Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom
    Standort des Unternehmens benutzt oder ohne Lenker bzw. Lenkerin angemietet werden, sofern auf das Arbeitsverhältnis das AZG anzuwenden ist;
    2. land-und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden, und zwar in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens, das das
    Fahrzeug besitzt, anmietet oder least, sofern auf das Arbeitsverhältnis das AZG anzuwenden ist;
    3.Fahrzeuge, die zum Fahrschulunterricht und zur Fahrprüfung zwecks Erlangung des Führerscheins oder eines beruflichen Befähigungsnachweises dienen,
    sofern diese Fahrzeuge nicht für die gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung benutzt werden.
    Die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes zu Schulungszwecken gemäß § 114 Abs. 4a Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), BGBl. Nr. 267, in der jeweils geltenden Fassung, bleibt unberührt;

    Das bedeutet in Klartext, dass die Verordnung 561 für diese Fahrten nicht zur Anwendung kommt.

    Als Beweismittel solltest du eine Teilnahmebestätigung und vielleicht noch eine schriftliche Bestätigung des Schulungsveranstalters mitnehmen, dass die aufgezeichnete Zeit Fahrschulunterriicht war.
    Das nächste Mal solltest du bei Verwendung eines Digitacho´s auf "Out of Scope" stellen, den dafür ist diese Einstellung zum Beispiel da.

    lg

    Martin

  • danke für den tip

    damals haben wir extra die spezialisten vom öamtc-fahrertraining (die machen auch die fahrzeit schulungen) gefragt was wir mit der fahrzeit machen sollen und sie haben gesagt daß die bestätigung von ihnen schon reicht, sie haben aber auf normalen tachobetrieb bestanden weil wir ja auf öffentlichen straßen unterwegs waren...

    naja, mit meinen spezialglück bin ich natürlich gleich in eine kontrolle gerauscht, jetzt bin ich schon seit über zwei jahren am streiten mit denen, es geht halt nicht nur um dieses thema, zb sind auch fahrzeiten angezeigt worden wo ich gar keinen zugang zu einen laster hatte, dann gibt es noch unklarheiten weil ich scheiben und kartenautos gemischt gefahren bin usw... hab eben den "richtigen" erwischt...

    immerhin haben sie mir schon von 1700,-- auf 600,-- euro nachgelassen

  • Ich zB hatte bei uns gar nix doppelt !! Wir sind an einem Kurstag mit einem geladenen Zug von uns alle ne

    Spritsparrunde gefahren und der Kursleiter am Beifahrersitz hat alles mitgeschrieben...

    Wir mussten bei bestimmten Strassenstellen immer den eingelegten Gang und die km/h angeben !!!

    Am Ende wurden alle verglichen und ein Ranking durchgeführt....

    war 3. von ca 100 Fahrern (auch unsere Mechaniker waren dabei) !!

    Aber auf dieser Runde brauchstest natürlich auch Glück mit dem Verkehr, wenn du nen Traktor od so vor dir hattest

    oder eben mehr verkehr oder so ... :think:

    Bei jedem Fahrertausch wurde Tagesverbrauch beim Mercedes auf>>>>>reset !!! eh kloa

    ...und ein anderes mal hatten wir nen halben Tag Praxis bei der LaSi draussen ... des haben aber glaub i eh alle :?:

  • Ich hatte nix mit Praxis bei der Lasi, aber bringt bei Abrollcontainern und losen Gütern im Baustellenverkehr auch eher nix. Das hat sogar der Kursleiter eingesehen.


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    Was nicht umbringt mach Hart

  • wenn man die module alle 5 jahre machen muss werden ja zwangsweise welche wiederholt ?(?( :pfiff:

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Wir haben nächstes WE die letzten 3 Module.
    Letztes Jahr um diese Zeit hatten wir Ladungssicherung und Sozialvorschriften.

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • hab am montag den herrn von der bh linz besucht wegen meiner anzeige, der war ganz vernünftig und hat sich meine sorgen angehört, ich hab ihn die bestätigungen vom öamtc wegen der c95 schulungen mitgebracht wegen der ich die wochenendruhezeit unterbrochen habe und somit nachgewiesen daß keine gewerbliche güterbeförderung stattgefunden hat, der punkt wurde gestrichen

    weiters gings um ein paar minuten zeitüberschreitung, da hat er den preis halbiert, auch weil ich mit der nachtragung von zeiten wegen des gemischten betriebes von analog- und diditacho ein bisserl überfordert war hat er mir nur die hälfte berechnet, einmal hab ich in der eile auch versehentlich zu schnell an den digitachoknöpfen herumgedrückt, das hat er ganz herausgestrichen usw

    nach über 2 jahren streiterei (die lange dauer wurde auch zu meinen gunsten berücksichtigt) wurden aus € 1665,-- jetzt € 419,--, was auch noch sehr deftig ist aber es hat sich gelohnt, bin grad am überlegen ob i wieder ein bisserl gitarre üben sollte und damit das geld dafür wie früher lautstark aufn makatsteg verdienen soll...

  • ja das wäre auch eine möglichkeit, sich die strafen zu verdienen, man muss sich bei den beträgen ja schon gedanken machen wo man es hernimmt. :lachen: :lachen:

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • ich müsste es überhaupt erst lernen :pfiff: :pfiff:

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Wir hatten letztes WE die restlichen 3 Module.War ein bißchen anstrengend,weil wir 21 Stunden auf 2 Tage aufgeteilt hatten.
    Aber wir hatten zum Glück einen klasse Vortragenden,Herr Ing.Kaufmann,sodas die Zeit relativ schnell verging.
    Er ist auf unsere Fragen eingegangen,und hat uns einige Sachen sehr gut erklären können.
    Auch waren ihm unsere altäglichen Probleme nicht unbekannt,daher hat er uns auch ein paar gute Tips gegeben.
    Ich muß sagen,meine Befürchtung,das es wider so trocken wird wie letztes Jahr,hat sich nicht bewahrheitet.


    bibi und Charly---und ich hau auf die Trommel!!! :lachen:
    Da geben die uns das Geld schon deswegen,damit wir wieder aufhören!!! :laugh: :laugh:

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • ja lisi das wäre auch meine hoffnung :pfiff: :pfiff:

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Hey Du Gauner---Du willst es nicht lernen---nur drauf herumklimpern!!! :lachen:

    richtig, quasi viel lärm ums geld :pfiff: :pfiff:

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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