Lkw zog Dieselspur über vier Kilometer

  • Mittwochfrüh hat ein Lastwagen bei Abtenau (Tennengau) eine vier Kilometer lange Dieselspur hinterlassen. Der Tank des Fahrzeugs war beschädigt, der Lenker bemerkte das erst im Ortsgebiet von Abtenau.

    Der 27-jährige Lastwagenfahrer hatte bei der Ausfahrt aus einem Schotterwerk den Dieseltank des Lkws beschädigt - zunächst ohne es zu bemerken. Der Mann fuhr deshalb auf der Lammertalbundesstraße (B162) etwa vier Kilometer weiter in Richtung Abtenau.

    Insgesamt 350 Liter Diesel ausgeflossen

    Während der Fahrt zog der Lkw einen Dieselspur nach sich - insgesamt flossen rund 350 Liter Kraftstoff aus. Im Ortsgebiet von Abtenau bemerkte der 27-Jährige dann das Leck und verständigte sofort die Feuerwehr.

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    Feuerwehrleute und Straßenmeisterei banden den ausgetretenen Diesel und montierten den Lkw-Tank ab. Dennoch gelangte der Treibstoff in den Oberflächen- und den Klärkanal. In einem Bach wurde deshalb vorsorglich eine Ölsperre errichtet. Erst nach rund dreieinhalb Stunden war der Einsatz beendet. Die Bundesstraße war in der Anfangsphase des Einsatzes zwei Stunden lang komplett gesperrt und danach nur einspurig befahrbar.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Jetzt habe ich mal eine frage. Den sowas kann ja wirklich jeden mal passieren und das mann das nicht sofort merkt kann ja auch sein. Also hat sowas eine Strafrechtliche folge für den Fahrer oder ist das nur eine Versicherungsangelegenheit?

    vor 30 Jahren war der Job noch echt klass, Zusammenhalt, Gemeinschaftlichkeit und gegenseitigen Respekt!! 8|

  • Prinzipiell ist so etwas eine Haftpflichtangelegenheit, so lange sich das Öl lediglich in Kanalisation und Oberflächenwasser ergießt sind die Folgen meist viel weniger schlimm als erwartet. Böse wird es erst wenn Öl das Grundwasser erreichen könnte oder erreicht und da wird es teuer.

    Ölschäden, z.B. durch Verschütten beim Abfüllen oder Überfüllungen etc. sind dann von der KFZ Haftplicht erfaßt, wenn die Pumpe vom Motor des KFZ angetrieben wird, sonst von der Betriebshaftpflichtversicherung des Zustellers.

    Kenne keinen Schaden, wo einem Lenker eine strafrechtliche Verfolgung drohte und habe in meiner beruflichen Tätigkeit im bereich der Umweltsanierung schon einiges gesehen (bin nicht nur als Fahrschullehrer aktiv).

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