Beiträge von fritz440kombi

    Fahr lieber auf geräumter Schneefahrbahn, als auf "gepökeltem" Frischschnee; am rutschigsten ist es immer hinter dem Salzwagen. Vor zwei Jahren einmal von Bruck Leitha/Wien/Linz gefahren (PKW): Alle Hauptrouten saumäßig versalzen, in Wien: B! unfahrbar, Nebenstrassen: Schneevergnügen, Ketten rauf, Nebenstrecke und gut wars.

    Frischer versalzener Schnee: Hab das erste mal einenSattelzug bei einem Kreisverkehr garade durchrutschen sehen, bei nicht einmal 10 km/h ..

    Salz ist nicht immer das beste. Link: http://www.gsv.co.at/wp-content/upl…n%20Bericht.pdf

    wird dann eh wieder mehr arbeit für anwälte, was ist überholen was ist vorbei fahren.

    .... und v.a. was ist "Nebeneinanderfahren" , wenn die erste Spur voll ist; die Politik verordnet Überholverbote für LKW über 7,5 to (warum eigentlich für die schweren, die leichten machen in der Regel gerade bei Schlechtwetter viel mehr Probleme) , man meint aber: Fahrverbot für die zweite Spur für LKW.

    § 7 StVO 1960
    (3) Auf Straßen mit wenigstens zwei Fahrstreifen für die betreffende
    Fahrtrichtung darf, wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des
    Verkehrs erfordert, der Lenker eines Kraftfahrzeuges neben einem anderen
    Fahrzeug fahren. Er darf hiebei, außer auf Einbahnstraßen, die
    Fahrbahnmitte nicht überfahren. Die Lenker nebeneinander fahrender
    Fahrzeuge dürfen beim Wechsel des Fahrstreifens den übrigen Verkehr
    weder gefährden noch behindern.

    Wenn die erste Spur von FZ zu ist, kann auch auf der Autobahn die zweite Spur verwendet werden, heißt wenn alle PKW "mitohne Ketten" die erste Spur verschleichen, kann zur leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs die zweite Spur aufgenacht werden, z.B. mit beketteten Lkw, wird natürlich endlose Diskussionen geben mit der Autobahnpolizei, .... und BTW: Unter verordneten Tempo 70 gehört die Rechtsfahrodnung eigentlich aufgehoben ...(so machens die Schweden, soweit ich weiß).

    Dieser Eintrag könnte für jene Kollegen interessant sein, die mit Heizöl EL an Privatanlagen zustellen. Hatte letzte Woche einen Ölaustrittsschaden beim Abfüllen in einen 10000Liter Plattentank im Keller eines Hauses zu besichtigen.

    Dabei kam es während des Abpumpens zu einer Lösung der Zapfpistole mit Adapter von einem Füllstutzen.

    Stellte sich heraus, dass die Gewinde nicht 100% baugleich waren und auf Zug überhaupt fest hielten. Erst auf eine Knickbelastung der Pistole ließ die Verbindung schlagartig aus.

    Die Knickbelastung entstand beim Umschalten von einer Tankkammer zur anderen, der darauf folgende Druckstoß im Schlauch hebelte die Verbindung auf!

    Nach meinen Recherchen sind derartige etwas zu kleinen Verschraubungen an Tanks der frühen 70-er JAhre verbaut. Lassen sich nur erkennen, wenn man probeweise den Schraubadapter ohne Dichtungen aufsetzt, dann hat das Gewinde 2-3 mm Spiel!

    Näheres gerne per PN für Interessierte, kann hier keine Details preisgeben.

    Prinzipiell ist so etwas eine Haftpflichtangelegenheit, so lange sich das Öl lediglich in Kanalisation und Oberflächenwasser ergießt sind die Folgen meist viel weniger schlimm als erwartet. Böse wird es erst wenn Öl das Grundwasser erreichen könnte oder erreicht und da wird es teuer.

    Ölschäden, z.B. durch Verschütten beim Abfüllen oder Überfüllungen etc. sind dann von der KFZ Haftplicht erfaßt, wenn die Pumpe vom Motor des KFZ angetrieben wird, sonst von der Betriebshaftpflichtversicherung des Zustellers.

    Kenne keinen Schaden, wo einem Lenker eine strafrechtliche Verfolgung drohte und habe in meiner beruflichen Tätigkeit im bereich der Umweltsanierung schon einiges gesehen (bin nicht nur als Fahrschullehrer aktiv).

    Schau einmal mit der Lupe nach, oft sind es gaaaan, gaaanz kleine Poren im Lack:search:, wo dann der Rost ausblüht, polieren wird schon gehen,dann aber zuminest mit gutem Wachsbehandeln, is wie bei der Haut, auch Lack braucht hie und da etwas "Nachtcreme" ...

    Flgrost: "Anflug von Rost" , kommt drauf an woraus sich der Rost bildet. Korrodiert das material unter dem Lack, wird es irgendeinmal "Durchrost", haben sich irgendwelche Eisenspäne/Abrieb auf dem Lack festgesetzt (z.B. Bremsbeläge, enthalten ja oft fein verteilt Stahl) und die rosten an der Oberfläche, das kann man wegpolieren.

    Lackiertes Blech vergammel selten von Außen, sondern arbeitet von Unten. Rostumwandler auf lackieren Flächen: Fehlanzeige.

    Rostumwandler nur auf nackten, "bürstensauberen" Oberflächen verwendet, auf Dauer meist aber auch keine Lösung.

    Habe vor einiger Zeit einen Riegel in die Hand bekommen, nennt sich "Black Bear", schmeckt ganz gut und ist aus natürlichen Rhstoffen. ist nach Angaben der hersteller: Bio, vegan, glutenfrei, laktosefrei, 7 Bio Zutaten und sonst nichts.

    Als Snack zwischendrinn empfehlenswert, verpickt einem nicht den Magen und ist auch Lagerungssicher im Handschuhfach.

    Auf der Homepage kann man Muster anfordern ...

    Auf langen Strecken bevorzuge ich gegen "Unterzucker im Hirn" Schokakola, die bittervariante einer Koffeinhaltigen Schokolade, die es schon seit ewig gibt. (War sogar Hauptdarsteller im Film "Rosen für den Staatsanwalt")

    Hallo Truckergemeinde, nachdem ich zwar weder unter einem SpeditionlLabel, noch mit einem Truck unterwegs bin, aber zwei sehr seltene Volvomodelle fahr (440 kombi, von denen es bloß 200 gab, einer der beiden s.Anhänge, auch ein Bild vom Umbau), AHA der Nick!, und wo ich noch nie andere mit österreichischer Zulassung sah, möchte ich unter Euch einen kleinen Wettbewerb veranstalten.

    Wer als erster hier ein Bild von meinem Wagen reinstellt, der bekommt von mir eine Auswahl selbst gemachter Marmelade als Preis, zweiter Preis: Wer einen anderen 440-er Kombi mit Österreichischer Zulassung oder sonst wo in Östereich abgestellt findet und Bild postet bekommt auch Marmelade aus eigener Fertigung!!

    Tip: Morgen bin ich auf der A8 unterwegs ... :twoblatt: :klee: :twoblatt: Viel Glück! Ach Ja mein Kennzeichen: UU- 410 BN

    Weitere Neuigkeit: C und CE wieder einmal auf 5 Jahre verlängert bekommen, habe jetzt zu meiner Überaschung den C95 bis 2014 eingetragen bekommen ...

    Mein Junior kam gerade zurück von einer Sprachwochenreise in Nizza, berichtet, dass für die Reise nur mit einem Busfahrer gefahren wurde.

    Bus stand der Gruppe und anderen Gruppen, die ebenfalls über selbe Agentur in Nizza waren, auch unter der Woche zur Verfügung.

    Abfahrt war von Linz letzten Samstag um 6 Uhr, Ankunft Nizza 21 Uhr, Bus hatte Kennzeichen aus einem von Linz etwa 60 km entferntem Bezirk in OÖ, da kommt noch etwas Fahrtstrecke/Zeit dazu.

    Junior berichtet, dass alles 2 Stunden etwa 20 Minuten pausiert wurde.

    Rückfahrt ähnlich: Abfahrt Nizza: Gestern 18 Uhr, Ankunft heute früh in Linz: 7 Uhr, via Michelin sagt mir, das sind 1008 km,

    Wie plant man sowas mit den Ruhezeiten? Wie lange müßte der Fahrer vor Antritt der Rückfahrt eine Ruhezeit eingelegt haben?

    Servus Bogi: Warum so bissig :idknow: ... Du beschimpfst den Falschen ... mit Deinen Argumenten rennst Du bei mir durchaus Türen ein und BTW, dem offenbar vorhandenen Klischee eines Fahrlehrers entspreche ich ganz und garnicht, und über den Computertest, da bin ich der erste der den wieder abschaffen möchte ... aber ohne § geht es halt leider nirgends, wichtig wäre, die Regeln an den Menschen anzupassen und an den Hausverstand... und ganz nebenbei: völlig Deiner Meinung: Der beste Fahrlehrer gehört auf den Beifahrersitz und nicht in die Theorie... werde mich aber bessern und hier bald einmal etwas nettes zum Pranger stellen ,,, :luck:

    Schlecht formuliert: "Kollisionsrisiko" für Kraftfahrer besser, klar dass die Auswirkungen ziemlich ungleich verteilt sind.

    Vorsicht: Definition von RISIKO = Möglichkeit des Eintretens eines Ereignisses X Schadenhöhe

    @ Frau Charly: ... heißt es für mich Vorsicht!

    Völlig klar, für mich auch, und hoffe auch für meine Fahrschüler, die Praxis zeigt jedoch oft kein so rosiges Bild, siehe die Beobachtung, dass sich Fahrer in dieserSsituation zu eng vobeibewegten ...

    Ganz nebenbei: Vernünftigen verhalten des erste Fahrers wird ja doch auch oft spontan kopiert, also man kann schon was tun in so einer Situation ... ist auch völlig müßig zu diskutieren, wer hinterher Schuld sein wird und ob nun die Eltern Rabeneltern sind und zu !/4 Schuld sind und der Kraftfahrer zu 3/4 , wenn die Kinder zu 4/4 unter die Räder geraten sind.

    Habe nicht behauptet, das sowas völlig in Ordnung ist, da der Mensch aber nicht unfehlbar ist, gibt es halt auch Regeln, wie sowas auzugleichen ist ... und wie sagte Mark Twain so schön: "Manchmal reicht es als Eltern auch ein schlechtes Vorbild zu sein!"

    Das verrückte an der Sache ist ja, wenn die auf der "richtigen Seite" gingen, führen die Lenker in der Regel mit viel geringerem Abstand und mit noch höherer Geschwindigkeit vorbei ... nennt man in der Sicherheitsforschung einen sogenannten "Risikothermostaten" bzw. den Auslöser "Risikokompensation".

    Na ja der "§ Super" ist eigentlich nur der Vertrauensgrundsatz ... und eigentlich kann (könnte) man die Regeln im Strassenverkehr völlig auf wenige Regeln runterbrechen: Sichtfahrgebot, Vertrauensgrundsatz und "was Du nicht willst was man Dir tu - das füg´auch keinem Andern zu ..."

    Für mich selbst habe ich beschlossen gar nicht mehr zu hinterfragen, ob einer "nicht will oder nicht kann" ... das bringt bloß Magengeschwüre.

    Sobald wir halt nur unseren Zeh in den öffentlichen Raum stellen, gilt halt die StVO, dabei ist Hausverstand ja nicht gleich verboten ..

    BTW: Jetzt kommt die Zeit ja wieder, wo die dunklen Gestalten bei schlechtem Wetter unterwegs sind, egal auf welcher Seite.

    Jeder Radler muß Rückstrahler haben, jeder Autofahrer muß eine Pannenweste Mitführen, obwohl man ja auch eine Warnblinkanlage hätte, und bestraft wirst auch noch, wenn die Warnweste nicht griffbereit liegt im Wagen, aber für Fußgänger gibt es im Freiland bei Dunkelheit keinerlei Vorschriften - naja den Hausverstand gibt es ja nur mehr im "Gelben Sackerl" .Aber vielleicht ein Verweis auf eine Gerichtsentscheidung , wie schnell man als Autofahrer drinnenhängt, obwohl sich Fußgänger nicht richtig verhalten.

    da beschützen ältere die jüngeren

    Hast Du doch gemacht und sollten die nachfolgenden Autofahrer eben auch tun ... dazu gibt es ja übrigends den §3 StVO ... und den Grundsatz des defensiven Fahrens ... ob die Eltern nun vorne rumhatschen oder hintennach, in oder gegen die Richtung, vom Risiko für Kraftfahrer in so einer Situation sehe ich wenig Unterschied ... eines hätte ich aber durchaus von meinem altvorderen Vater gelernt: Wenn ein Fahrzeug kommt, bleibt man tunlichst stehen stehen und schaut zum Fahrer ...

    Natürlich gehört auf solche Dinge aufmerksam gemacht, leider sind in der Praxis manche Dinge nicht so "schwarz/weiß" zu lösen, wie man sie im ersten Eindruck sieht. Wenn Dir ein Kind reinstolpert, dann geht das sicher einmal gegen Dich als Lenker los. Dein Verhalten war goldrichtig, natürlich ärgert man sich, wenn man aufgehalten wird durch solche Dinge.

    Finde das Bild ausgezeichnte. Als LKW Fahrer wird man in dieser Situation viel vorsichtiger sein, da kein Restplatz da ist und der mögliche Gegenverkehr für "2,5m Breite und 18m Länge" ganz anders wirkt.

    PKW Lenker "zwicken" sich gerne zwischen Mittelmarkierung und Fußgängern durch, womöglich ohne großen Geschwindigkeitsabbau ... wie Du das auch beobachtet hast. Ähnliche Situation ja auch bei Radfahrern im Freiland gegeben.

    Dann wird der Seitenabstand bedrohlich gering..... je mehr Platz überbleibt, umso höher die Geschwindigkeit (MOPED! Motorrad!)....

    Aus Deiner Sicht kannst Du eigentlich nicht beurteilen, ob das Gehen am rechten Rand wirklich schon ein Verstoß nach §76 war, mögliche Gründe s.o. - selbst ob die vorne gehende Erwachsenen die Eltern sind oder Aufsichtspflicht gahabt hätten, ist erstmal eine Annahme - kann sein, muß nicht sein.

    Sehe auf dem Bild eine sommerliche Szene, wo drei Buben, etwa gleichen Alters (Drillinge? oder eher Schulfreunde?) und weiter vorne zwei Erwachsene gehen (Eltern? Größere Geschwister??). Bis auf den Buben mit dem weißen T-Shirt, gehen alle am Bankett (wie vorgeschrieben), teilweise tragen die ihre Klamotten, schaut irgendwie aus, als kämen die vom Baden. Ob das vorne die Eltern sind, oder Jugendliche, die auch vom Badesee kommen? Kann ich nicht beurteilen, ohne die Szene genauer beobachtet zu haben: Kann sein, muß nicht sein. Gründe kann es geben, das die nicht am linken Rand gehen, z.B. gehe nur wenige Meter auf rechtem Rand, müßte zweimal über stark befahrene Landesstrasse drüber noch dazu bei eingeschränkter Sicht durch Erdhaufen.

    Dass Fußgänger an unüblicher Strelle, zu unüblicher Zeit an einer bekannten Strecke auftauchen: Das gibt es immer wieder einmal (Stichwort: Ferien). Dass da die Risikolage höher ist, wird schon sein. Wenn man da Gegenverkehr hat und sehr langsam werden muß, maximal ärgerlich, ist aber so. Reaktion aber nicht anders, als wenn die in die andere Richtung so dahergekommen wären !


    , atürlich würde ich als Elternteil hinten gehen ... aber egal auf welcher Seite die Gehen: 1,5m Mindestabstand und angepaßte Geschwindigkeit ggf. Anhalten gilt bei Kindern auch, wenn sie auf der Richtigen Seite daherkommen.

    Laut Vertraunsgrundsatz darf ich nämlich nicht annehmen, dass Kinder, selbst wenn Erwachsene dabei sind, die Bestimmungen kennen und Anwenden. z.B.: .... Gruppen auf Gehsteigen oder Gehwegen, auf dem Straßenbankett oder am Fahrbahnrand dürfen andere Straßenbenützer weder gefährden noch behindern....

    (Gibt ja keinen Leinenzwang für Kinder :idknow: .)

    Kurz: Fällt unter den Begriff: Annähern auf Gefahrensichtweite und Vertrauensgrundsatz, unbestritten- viele gehen mit der Situation nicht so gut um, wie Du.

    PS: Annahme, die wären auf der anderen Seite unterwegs gewesen, Freie Fahrt? Oder doch: Vorsicht, wandernde Engstelle? :think: BTW zum Foto: B3 Raum Wachau/Spitz Richtung Wien ?

    zu dem bild muss ich noch sagen, da man sehen kann das ich gegenverkehr hatte, habe ich angehalten, und bin dann auf die linke seite rübergefahren, in der zeit ist das bild entstanden, pkw hinter mir sind aber knapp an den kindern vorbei gefahren, ich fand die situation eben einen wahnsinn.
    ich könnte da nicht vorne weg gehen, die aufsichtsplicht ist da meiner meinung nicht gegeben.


    Geht nicht anders, schlimmstenfalls anhalten, und ob hier eine Pflicht zum gehen am linken Rand gegeben ist, diese Beurteilung steht einem eigentlich nicht zu ... das ist in vorliegendem Falle sogar mit §76 gedeckt: Zweimal über die Fahrbahn, womöglich für nur kurze Strecke (sehe hier rechts eine Freizeitanlage ...) könnte ggf. auch als unzumutbar ausgelegt werden .... genauso, wie die Erdhaufen in der Kurveninnenseite, welche die Sicht beim Queren durchaus verdecken können ...


    Hier zieht 76 dann nicht, sondern das Sichtfahrgebot und zudem sind wird da tief im Vertrauensgrundsatz drinnen ... Kinder und (vermeintlichses) Fehlverhalten anderer, unklare Situation ....

    BTW: Kinder, auch in beisein von Eltern ist das Queren der Strasse zu ermöglichen, hätte das hier 2 x wirklich streßfrei für alle funktioniert? Nicht einfach zu lösen, hier hilft eben nur

    § 3 StVO, der ja erst kürzlich sogar das allgemeine Rücksichtnahmegebot vorangestellt bekommen hat ...

    1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht
    und gegenseitige Rücksichtnahme;
    dessen ungeachtet darf jeder
    Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung
    der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste
    annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem
    Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher
    körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus
    deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig
    sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser
    Einsicht gemäß zu verhalten.(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat
    sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß
    Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der
    Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß
    eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.

    @ megatrans:

    Auszug aus §76:

    1) Fußgänger haben, auch wenn sie Kinderwagen oder Rollstühle
    schieben oder ziehen, auf Gehsteigen oder Gehwegen zu gehen; sie dürfen
    nicht überraschend die Fahrbahn betreten. Sind Gehsteige oder Gehwege
    nicht vorhanden, so haben Fußgänger das Straßenbankett und, wenn auch
    dieses fehlt, den äußersten Fahrbahnrand zu benützen; hiebei haben sie
    auf Freilandstraßen, außer im Falle der Unzumutbarkeit, auf dem linken
    Straßenbankett (auf dem linken Fahrbahnrand) zu gehen.
    Benützer von
    selbstfahrenden Rollstühlen dürfen Gehsteige, Gehwege und Fußgängerzonen
    in Schrittgeschwindigkeit befahren. (2) Fußgänger in Gruppen auf
    Gehsteigen oder Gehwegen, auf dem Straßenbankett oder am Fahrbahnrand
    dürfen andere Straßenbenützer weder gefährden noch behindern
    . Fußgänger
    haben, wenn es die Umstände erfordern, rechts auszuweichen und links
    vorzugehen.