Natürlich gehört auf solche Dinge aufmerksam gemacht, leider sind in der Praxis manche Dinge nicht so "schwarz/weiß" zu lösen, wie man sie im ersten Eindruck sieht. Wenn Dir ein Kind reinstolpert, dann geht das sicher einmal gegen Dich als Lenker los. Dein Verhalten war goldrichtig, natürlich ärgert man sich, wenn man aufgehalten wird durch solche Dinge.
Finde das Bild ausgezeichnte. Als LKW Fahrer wird man in dieser Situation viel vorsichtiger sein, da kein Restplatz da ist und der mögliche Gegenverkehr für "2,5m Breite und 18m Länge" ganz anders wirkt.
PKW Lenker "zwicken" sich gerne zwischen Mittelmarkierung und Fußgängern durch, womöglich ohne großen Geschwindigkeitsabbau ... wie Du das auch beobachtet hast. Ähnliche Situation ja auch bei Radfahrern im Freiland gegeben.
Dann wird der Seitenabstand bedrohlich gering..... je mehr Platz überbleibt, umso höher die Geschwindigkeit (MOPED! Motorrad!)....
Aus Deiner Sicht kannst Du eigentlich nicht beurteilen, ob das Gehen am rechten Rand wirklich schon ein Verstoß nach §76 war, mögliche Gründe s.o. - selbst ob die vorne gehende Erwachsenen die Eltern sind oder Aufsichtspflicht gahabt hätten, ist erstmal eine Annahme - kann sein, muß nicht sein.
Sehe auf dem Bild eine sommerliche Szene, wo drei Buben, etwa gleichen Alters (Drillinge? oder eher Schulfreunde?) und weiter vorne zwei Erwachsene gehen (Eltern? Größere Geschwister??). Bis auf den Buben mit dem weißen T-Shirt, gehen alle am Bankett (wie vorgeschrieben), teilweise tragen die ihre Klamotten, schaut irgendwie aus, als kämen die vom Baden. Ob das vorne die Eltern sind, oder Jugendliche, die auch vom Badesee kommen? Kann ich nicht beurteilen, ohne die Szene genauer beobachtet zu haben: Kann sein, muß nicht sein. Gründe kann es geben, das die nicht am linken Rand gehen, z.B. gehe nur wenige Meter auf rechtem Rand, müßte zweimal über stark befahrene Landesstrasse drüber noch dazu bei eingeschränkter Sicht durch Erdhaufen.
Dass Fußgänger an unüblicher Strelle, zu unüblicher Zeit an einer bekannten Strecke auftauchen: Das gibt es immer wieder einmal (Stichwort: Ferien). Dass da die Risikolage höher ist, wird schon sein. Wenn man da Gegenverkehr hat und sehr langsam werden muß, maximal ärgerlich, ist aber so. Reaktion aber nicht anders, als wenn die in die andere Richtung so dahergekommen wären !
, atürlich würde ich als Elternteil hinten gehen ... aber egal auf welcher Seite die Gehen: 1,5m Mindestabstand und angepaßte Geschwindigkeit ggf. Anhalten gilt bei Kindern auch, wenn sie auf der Richtigen Seite daherkommen.
Laut Vertraunsgrundsatz darf ich nämlich nicht annehmen, dass Kinder, selbst wenn Erwachsene dabei sind, die Bestimmungen kennen und Anwenden. z.B.: .... Gruppen auf Gehsteigen oder Gehwegen, auf dem Straßenbankett oder am Fahrbahnrand dürfen andere Straßenbenützer weder gefährden noch behindern....
(Gibt ja keinen Leinenzwang für Kinder :idknow: .)
Kurz: Fällt unter den Begriff: Annähern auf Gefahrensichtweite und Vertrauensgrundsatz, unbestritten- viele gehen mit der Situation nicht so gut um, wie Du.
PS: Annahme, die wären auf der anderen Seite unterwegs gewesen, Freie Fahrt? Oder doch: Vorsicht, wandernde Engstelle? :think: BTW zum Foto: B3 Raum Wachau/Spitz Richtung Wien ?