Denkanstoss Routenplanung/Fahr-/Ruhezeiteinteilung

  • Folgendes:
    Ich hab 30 min. mit dem PKW zum LKW mit dem LKW 75 min. bis zum Entlladeort, Entladetermin ist um 0600. Lärmarm samma, also kann ich die Süd und die 17er nachts und sonntags bis Ternitz benutzen. Wenn ich Mo morgens ausreite muss ich um 3 aufstehen und um 1/2 -3/4 4 daheim abreissen, spätestens um 1/2 5 am bock sitzen.
    Ich hab freitag um 2100 abgestellt, folglich kann ich mit verkürzter we-rz am sonntag um 1900 wegfahren, bin um 2100 dort und kann noch eine 9er rz einlegen und bin damit am mo jungfräulich bis auf die verkürzte we-rz und die verkürzte rz, mir bleibt aber eine 11er schichtzeit für mo.


    frage: stimmt´s oder hab ich falsch gedacht?

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • nur atp? dachte ab 2000 dürfen alle? ups ...

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • sunnylady: hast natürlich recht ...

    da ich aber eine plane vmtl. nicht als atp durchbekomme ... und um 2200 wegfahren, bis 2330 fahren und dann bis 0600 stehen bringt auch nix ... oder?

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

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  • wenn du am sonntag wegfährst ist am freitag schluss.ich würd erst am mo früh wegfahren.

    Soviel ich weiß, dann Montags auch erst um 01 Uhr, wegen der UTC Zeit :!:

    Mir wurde erzählt: Einer ist Montag 00 Uhr losgefahren und hat Samstag morgens abgestellt, bei einer Kontrolle in Tschechien musste dieser € 300,- zahlen.

    Die haben 7 Kalendertage Arbeitseinsatz gerechnet :!:

    Man macht schöne Pausen hält alles peinlich genau ein, und dann sowas. ?( Diese UTC Zeit ist sowieso die größte Verarschung. :thumbdown:

  • Mir wurde erzählt: Einer ist Montag 00 Uhr losgefahren und hat Samstag morgens abgestellt, bei einer Kontrolle in Tschechien musste dieser € 300,- zahlen.

    Die haben 7 Kalendertage Arbeitseinsatz gerechnet

    Ich hätte hier keinen Eurocent bezahlt, weil laut Verordnung 561/2006 Artikel 8 (6) "Eine Wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträume nach dem Ende der vorangegangen wöchentlichen Ruhezeit."

    Der Polizist/Kontrolleur oder sonstige Wichtigtuer der sich mit diese Verordnung auskennt, muss noch geboren werden. Deswegen habe ich diese Verordnung immer mit und lese; wenn nötig, daraus vor.

    Ich rate jeder Kollege diese Verordnung immer mit zu haben und ab und zu mal wieder durch zu lesen.

    Noch was: Diese Verordnung gilt für internationale Fahrer in der EU, EWR und noch einige Länder. Nationale Abweichungen sind für den internationalen Verkehr nicht gültig. Sie versuchen zwar immer ab zu kassieren, aber auf die Frage ob sie eine Dienstreise zum Europäischen Gerichtshof haben möchte, verzichten sie fast immer auf eine Anzeige. (Sie wissen es, aber es gibt zu viele Kollegen die lieber hunderte Euros zahlen, um eine Anzeige vor zu beugen)

  • hast du einen link zu der vollfassung zum ausdrucken?

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

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  • Liegt bei mir seit dem Konflikt bei da C95-Schulung betreffend 2mal Arbeitsbeginn innerhalb von 24h, bei mir im Lkw!
    Wer sie braucht, soll Bescheid geben..dann gibts 64 Seiten schönste Freude für jeden Uniformierten :laugh:
    by the Way: thx @ Road01...der hat das ganze angezettelt :tance:

  • Ich hätte hier keinen Eurocent bezahlt, weil laut Verordnung 561/2006 Artikel 8 (6) "Eine Wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträume nach dem Ende der vorangegangen wöchentlichen Ruhezeit."

    Noch was: Diese Verordnung gilt für internationale Fahrer in der EU, EWR und noch einige Länder. Nationale Abweichungen sind für den internationalen Verkehr nicht gültig.

    Super Björni :thumbup: Wer zahlt hat verloren :!:

  • Wer sie braucht, soll Bescheid geben..dann gibts 64 Seiten schönste Freude für jeden Uniformierten


    BESCHEID!

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

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  • Leute...Da man im Forumsmailverkehr keine Anhänge schicken kann (zumindest keine über 350kb) sag ich es anders...
    Jeder der die Verordnung braucht schickt mir bitte seine E-Mail-Adresse.
    Ich werde dann morgen abend eine Sammelmail rausschicken.
    Das schöne an der Version die ich von Road01 bekommen habe ist, das die Bestimmungen stehen, dann die Erklärung und anhängend noch gleich ein Beispiel. :thumbup:

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