Nicht Vergessen, die Rettungsgasse

  • Ich muss da Michl recht geben !!!!

    Vor allem bei den Auffahrten wird es sich spiessen,
    ist dass geschafft lauern nun gefahren LINKS UND RECHTS der Einsatzfahrzeuge !!!

    Nichts desto trotz bleibt es die Schnellste möglichkeit für Einsatzfahrzeuge !!!!!!!!!!!!!!!!!

    Bleibt nur zu hoffen dass sich ALLE Verkehrsteilnehmer diszipliniert verhalten
    und diese Gasse nicht von Fussgängern verstellt wird !!!!!!!!!

    Beziehungsweise rücksicht auf Einsatzfahrzeuge genommen wird
    was ja leider nicht selbstverständlich ist !!!!!!!!!!

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • danke owen, an einige sachen wie zb herumstreunende menschen auf der fahrbahn hab ich nicht gedacht

    aber ein pannenfahrzeug steht immer im weg egal wo die rettungsspur ist, da wird dann eben rundherumgestaut ohne was freizuhalten denn sobald man im stau eine lücke nach vorne lässt, drängt sich da wer rein (besonders wenn man am stauende eine pufferzone freihält damit man im ernstfall nicht auf dem vordermann geschoben wird stehen da innerhalb von sekunden 2 - 3 pkw drin, aber das ist ein anderes thema)

    ich stell mir vor wenn wirklich komplettstillstand ist und das einsatzauto hat den pannenstreifen schon erreicht nur ist der halt verstopft weil da jetzt alle stehen bis es sich zur fahrbahnmitte durchgerauft hat das dauert ja eine ewigkeit

  • Die Rettungsgasse funktioniert dann, wenn sich die PKW Fahrer auch an die Vorschriften halten, dass ist schon klar.

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    [/video]

    hier auf dem Video ganz gut zu sehen.

    Was man aber auf dem Video auch ganz gut sieht, sind die Verrückten die immer noch auf der Fahrbahn herumlaufen, aber die kann man nie loswerden.

    Aber, genau hier muss man ansetzen, die Leute gehören Informiert. Studien zufolge geht der weg zum Einsatz Ort via Rettungsgasse um 4 Minuten schneller. 4 Minuten sind eine Menge Zeit bei schwer Verletzten! Die mehr Belastung die Michl angesprochen hat, kann ich so nicht nachvollziehen, da ich keine Gefahr von Links und rechts sehe. Dienstanweisung beim befahren der Rettungsgasse ist, Folgetonhorn einschalten (sieht man im Video gut). Dadurch verdrücken sich auch die Spaziergänger. Wenn ich die Einsatzfahrten anschaue die ich bis jetzt gefahren bin (Stau usw.) wird mir ganz schlecht.

    Was ist bei einem Einsatz das wichtigste für einen Einsatzfahrer? Saftey first! Keinem hilft ein Helfer der selber Verunfallt!. Wenn ich eine Einsatzfahrt am Pannenstreifen fahre, kommen neben der von mir oben genannten Probleme auch noch folgendes dazu, dass Straßen Bankett. Jeder von euch der schon mal ins Bankett gefahren ist, weiss das hier das Fahrzeug schwer unter Kontrolle zu bringen ist. Fahre ich eine Rettungsgasse, fällt dieses übel auch wieder flach.

    Aber wie gesagt, das System funktioniert nur so gut, wie es die ausführenden Personen machen, in dem Fall die Passanten.

  • Ich mülle euch hier mit Videos zu, weil das System ja nicht neu ist und so könnt ihr euch in die Lage von Einsatzfahrern versetzen.

    Schaut euch zuerst das Video an, das ich von Haag an, das ich eingestellt habe, da sind die Einsatzkräfte gar nicht voran gekommen und dann schaut euch das mit der Rettungsgasse an

    [video]

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  • so ich war heute nachmitag bei einen bekannten verkehrsjuristen, im führerschein gesetzt steht klar drinnen pannenstreifen befahren mit verboten, kosten von 72 bis 2180 euro plus punkt im führerschein.

    bgb2011.07.29-1.jpg

    nach der stvo ist das befahren des pannenstreifens verboten.
    auch bei den bestimmungen über die rettungsgasse gibt es keine ausnahme. lediglich die erläuternden bemerkungen der regierungsvorlage sprechen davon. das in diesen fällen die benütung des pannenstreifens gerechtfertigt sein wird.
    da diese erläuterungen nicht auf gesetzesbasies stehen und dem gesetz eindeutig wiedersprechen, kann man sich vorstellen in welcher grau zone wir uns beim bilden einer rettungsgasse befinden.

    ich finde warum kann man nicht gesetze machen die klar und deutlich sind?

    die rechtsabteilung der asfinag übernimmt einen da nicht, also ein gesetz das wie man es macht auf jeden fall falsche gemacht wird, die asfinag wirbt um milionen mit den werbefilm, der aber nicht gesetzeskonvorm ist.

    ich finde aber drotzdem das ich es machen werde, vielleicht wenn es dann mal die ersten sammelklagen gibt, vielleicht wird dann das gesetz auf eine klare linie gebracht.

    auch kann die niemand sagen was es bedeutet "wenn der verkehr stockt" stockt der verkehr wenn auf der autobahn nur mehr 80 gefahren wird, oder erst bei 60 wann ist es soweit?

    warum wird in gesetztestext nicht auch gesagt das auf und abfahrten frei bleiben müssen, und wo stehen die die auffahren wollen?

    ich will jetzt nicht als gegner der rettungsgasse gelten, hab mir nur eben die gesetzeslage angesehen, und die ist mehr als fragwürdig.
    das war ein schnellschuß, der in die hose ging, aber mal abwarten was wie es wird, in übrigen, die einspurigen fahrzeuge konnten bist bei den kollonen durchfahren, das ist ab 1. jänner auch verboten, das sagt ja auch keiner.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • 80 gefahren wird, oder erst bei 60 wann ist es soweit?

    Wenn du stehst. Keiner Verlangt von dir das du mit 60 Kmh eine Rettungsgasse bildest, wozu auch?? Wenn du 60 kmh fährst brauchst du keine, genau so wenig wie bei 80 oder 20 kmh. Eine Rettungsgasse ist zu bilden wenn man zum stehen kommt!

    Irgendwie habe ich das Gefühl das du das System falsch Verstehst.

    Schau Charly die Sache ist ganz einfach, ab 1 Jänner ist im Gesetzbuch verankert, das du eine Rettungsgagsse wie in dem Schulungsvideo bilden musst, dazu muss ausreichend Platz für Einsatzfahrzeuge gebildet werden

    Zitat

    Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.

    So steht die Geschichte im Gesetzbuch. Also kurzum es ist erlaubt!!

  • nach der stvo ist das befahren des pannenstreifens verboten.
    auch bei den bestimmungen über die rettungsgasse gibt es keine ausnahme. lediglich die erläuternden bemerkungen der regierungsvorlage sprechen davon. das in diesen fällen die benütung des pannenstreifens gerechtfertigt sein wird.
    da diese erläuterungen nicht auf gesetzesbasies stehen und dem gesetz eindeutig wiedersprechen, kann man sich vorstellen in welcher grau zone wir uns beim bilden einer rettungsgasse befinden.

    ich finde warum kann man nicht gesetze machen die klar und deutlich sind?


    So und wer sagt mir nun dass nicht der eine oder andere Beamte auf die Idee kommt
    mich diesbezüglich abzustrafen oder gar anzuzeigen ???????????????????????????

    Klar es sind nur wenige so ........... aber es gibt nun mal LKW hasser unter den Uniformierten !!!!!

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße


  • So und wer sagt mir nun dass nicht der eine oder andere Beamte auf die Idee kommt
    mich diesbezüglich abzustrafen oder gar anzuzeigen ???????????????????????????

    Klar es sind nur wenige so ........... aber es gibt nun mal LKW hasser unter den Uniformierten !!!!!


    und genau das will ich damit aufzeigen, warum wird in österreich nicht ein klar verständlicher gesetzetext ausgeführt.


    leider muss ich owen wiedersprechen im gesetzt steht

    1.an § 46 wird folgender abs. 6 angeführt:
    "(6) stockt der verkehr auf einer ...... (der ganze text steht eh weiter oben)
    also wann stockt er?

    noch mal ich finde die rettunggasse sehr wichtig, aber bitte ändert das gesetztdahingehend das es klar verständlich ist,
    die videos von der asfing kosten ein haufengeld, hätten sie da nicht besser einen juristen dazuholen sollen der sich da aus kennt.
    ich beführte das wir lkw fahrer die retttungsgasse machen und die die sich gute anwälte leisten können fahren auf der spur duch,
    denn das befahren der rettungsgasse ist strafbar, kosten aber keinen punkt, der pannenstreifen schon !!!!
    ich würde vorschlagen die sollten das überarbeiten.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Charly, du siehst hinter jeden neuen Gesetz einen Grund gestraft zu werden,

    Jeder der beim Bilden einer rettungsgasse den Pannenstreifen befährt und Strafe zahlen muss, darf sich bei mir melden, Bilder machen Strafzettel zuschicken, usw.

    Ich bin mir sicher das sich keiner melden wird, aber wenns beruhigt.

    Die Rettungsgasse soll endlich Ordnung in den Stau bringen, und man darf den Pannenstreifen benutzen wurde vom BMI beschlossen!

    Amtsdeutsch: Im Gesetzblatt steht ganz klar das man eine Gasse bilden muss, links fahren und rechts fahren, da steht nichts wegen eines Verbotes den Pannenstreifen zu benützen! Müssen dann die PKW Fahrer die links fahren Angst haben das sie einen Flurschaden anrichten?

    Ps.: Warum sollte die Asfinag einen Anwalt hinzu ziehen, die haben das Gesetz nicht beschlossen?

  • noch mal ich bin nicht gegen die rettungsgasse, im gegenteil.bundesgesetzblat steht nicht das man den pannenstreifen befahren darf und das beim bilden einer rettunggasse der § 46 / 4 aufgehoben wird!!!!
    Das Befahren des Pannenstreifens ist nach § 46 Abs. 4 lit d gesetzlich verboten.

    versteht mich jetzt jeder was ich meine?
    fragt mal beim öamtc, arbö oder asfinag nach, asfinag sagt es wird schon keine gestraft werden, wenn doch bist alleine, und wer bestätigt mir dann das es schon stockender verkehr war???
    auch steht es im gesetz drinnen das man den linken weissen rand ebenso nicht überfahren draf.

    also warum macht man so ein gesetzt wo es ssssooooooooo viele hintertüren gibt, warum macht man nicht klare gesetze, warum ist das bei uns so?

    wie gesagt ich bin gegen die rettungsgasse, ganz im gegenteil, ich bin für klare vorschriften, warum müssen wir uns immer wie die deppen hinstellen lassen das die polizei dich strafen kann wenn sie will?
    warum muss das so sein.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Ps.: Warum sollte die Asfinag einen Anwalt hinzu ziehen, die haben das Gesetz nicht beschlossen?

    na ja einen jurristen für dieses gesetzt wäre ratsam gewesen, wie man sieht kommt da nichts heraus, ausser das unnötig steuergelder verschleudert werden, ein jurist hätte ihen gesagt das man da das führerscheingesetz änder muss.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Charly, du siehst hinter jeden neuen Gesetz einen Grund gestraft zu werden,

    na ja tut mir leid wenn es so den anscheinhat, ich halte mich eben an die fakten, und was sagt das gesetz $46 / 4 aus?
    wo steht das es aufgehoben ist?

    warum muss man das so nachen? warum kann man nicht alles klar schreiben?

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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  • na ja einen jurristen für dieses gesetzt wäre ratsam gewesen, wie man sieht kommt da nichts heraus, ausser das unnötig steuergelder verschleudert werden, ein jurist hätte ihen gesagt das man da das führerscheingesetz änder muss.

    Das Gesetz wurde ja nicht von der Asfinag gemacht, die haben sich gemeinsam mit den Einsatz Organisationen nur dafür eingesetzt und machen jetzt gemeinsam mit den einsatz Organisationen Werbung dafür. Die Asfinag ist nicht in der Lage Gesetze zu machen, dafür haben wir eine Bundesregierung. Und wenn du das Gesetzblatt anschaust wurde es von Hr Fayman Unterschrieben, nicht von der Asfinag.

    warum muss man das so nachen? warum kann man nicht alles klar schreiben?

    Schau, es wird Verlangt das du eine Rettungsgasse bildest, wie ist egal, ob du auf den Pannenstreifen stellst oder dich in Luft auflöst ist den gesetzgeber wurst, du musst eine Rettungsgasse bilden.

    Das Gesetzbuch ist keine Überlebensfibel, es sagt dir was du zu tun hast, wie du es tust ist egal. Nehmen wir mal her, du musst vorm Zebrastreifen stehen bleiben und Leute über den Zebrastreifen lassen, steht so in der STVO. Aber es steht nicht drin wie du stehen bleibst, langsam oder Vollbremsung usw. Das steht wieder in einem anderen Gesetz, sicheres anhalten.
    Genauso ist es mit der Rettungsgasse, in der STVO steht, du musst eine Rettungsgasse bilden, wie ist egal, du musst eine bilden. Wenn es dazu nötig ist den Pannenstreifen zu befahren, dann mach es.

    Da du mir nicht glaubst, und der Asfinag nicht glaubst, hier noch der Link zur WKO

    WKO Pannenstreifen befahren

    Die WKO vertritt die Interessen der Frächter und Fahrer

    Hier ein Link vom Standart in dem geschrieben steht das es erlaubt ist

    Standart.at

    Link zur WKO Wien

    Hier der Link zur Wiener Landesregierung

    Ich könnte dir noch 1000 solcher Links schicken, überall steht, der Pannenstreifen ist zu befahren. Das sind keine Idioten, WKO und Landesregierungen sind in der Lage dir zu sagen das du es darfst!

  • owen bitte sei mir jetzt nicht böse
    aber die link die du da reinstellst heben alle nicht den §46 / 4 auf
    ich kann auch von der brigitte oder ainer modezeitung linkreinstellen, das bezweckt nichts
    das ist schon etwas eigenartig, das man wenn man was aufzeigt mit micky maus und fix und foxi verglichen wird

    also mir ist es egal, fakt ist das der § 46 /4 nicht audgehoben ist
    weiter ist mir auch klar das werder faymann noch die asfinag die gesetze macht die asfinag sagt was sie will jemand arbeitet es aus wird geprüft, noch mal umgeschrieben unsw
    ist mir klar, also wie ein gesetzt entseht ist mir schon ganzklar

    warum kann man nicht klar und deutlich schreiben der §46 / 4 tritt bei der bildung einer rettungsgasse ausser kraft?????????????????
    kann mir das eine jetzt plausiebel erklären,
    wie man an den link von wien at wunderbar sieht wird dort die aus und abfahrt hervorragend blockiert.

    wir haben schon sehr oft gehört das es null toleranz bei dem gesetz gibt.


    noch was zu den link, die kronenzeitung hat auch über den tollen erfolg von georg michael kontert berichtet, so viel zu den links z von zeitungen und den anderen.

    ich schreibe hier jetzt nichts mehr, würde mal vorschalgen jeder für sich setzt sich mal mit seinen autofahrerclub in verbindung, vieleicht bewirken wir das wir die rettunggasse auf einen legalen nenner bringen.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • warum kann man nicht klar und deutlich schreiben der §46 / 4 tritt bei der bildung einer rettungsgasse ausser kraft?????????????????
    kann mir das eine jetzt plausiebel erklären,
    wie man an den link von wien at wunderbar sieht wird dort die aus und abfahrt hervorragend blockiert.

    Weil ausnahmen von einem Paragraphen nicht in einen anderen Verankert werden!

    Da musst du dir ab Jänner den Paragraphen ansehen, in dem das nicht befahren des Pannenstreifen verankert ist. Da wird die Ausnahme zum Bilden der Rettungsgasse dann sein.

  • sorry den § gibt es nicht auch nicht im jänner?
    und das wollte ich hier klarlegen
    das man da was ändert

    aber ich bin schon ruhig, nur wenn wes zu einen unfall kommt bei einer auffahrt weil jemand den pannenstreifen gesetzwiedrig befahren hat, na dann grüß gott, vieleicht noch mit einen invalieden.

    es steht auch nicht das die aus und abfhahrten frei beiben müssen!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    wie verhält sich der jenige der auffahren will ?????????????

    aber ok bei euch ist alles einwandfrei und glasklar erkennbar.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Ich bin hier genau Charlys meinung !!!!!!!!!!!!!!

    Ausnahmen hin oder her, solange diese nicht nach Paragrph sowiso
    geregelt sind bleiben leider genug Schlupflöcher !!!!!!!!!!!!!!


    Das Beispiel Charlys mit einem Unfall deswegen ist zwar nur theoretisch,
    jedoch nicht unmöglich !!!!!!!!!!!!!!!

    Dann fragt aber keiner mehr waum und wiso,
    dann gelten die nackten Fakten nach Paragraph sowiso und sowiso !!!!!!!!!!


    Zum abschluss auch ich nocheinmal
    Die rettungsgasse ist WICHTIG UND RICHTIG !!!!!!!!
    gehört aber mit allem pipapo im Gesetz verankert !!!!!!!!!!!!

    :austria:alles verlief nach plan.... nur der plan war scheiße

  • zu allen was ich gestern punkto gesetzesänderung geschrieben habe hat der herr marbin was besser gewusst hier scheinbar nicht?
    na ja?

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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