nur in der kanzlei da brauche ich keinen anwalt,
aber das nächste mal wenn mir sowas passiert fahre ich eben in die zweite spur, ohne überholen, nur bis der abstand wieder hergestellt ist, so erklärte es der richter.
möchte dann wissen was dann ist, wenn ich in der zeiten spur fahre, kommt dann sicher eine anzeige wegen überholen.
Glaub ich nicht Charly, ein verbotener Überholvorgang ist es nur dann wenn er auch beendet wird, wenn du ihn jedoch nicht ausführst oder abbrichst muss er straffrei bleiben, so ist es zu mindest bei uns.
Aber ich denke auch in Österreich , da unsere StVo nahezu gleich ist.