LINZ. Am 4. Oktober wurde in Wien ein geringfügiger Konkurs eines Frächters eröffnet. Dennoch lohnt sich ein Blick dahinter: Denn das ist nicht die erste Pleite, bei der die Freistädter Firmengruppe Schick nach einem Muster vorgegangen ist.
Der jüngste Konkurs betrifft Schick European Cargolines GmbH. Diese traditionsreiche Firma, die laut Internet seit mehr als 55 Jahren Transportdienstleistungen anbietet und auch als Sportsponsor auftritt, hatte bis Jänner dieses Jahres ihren Sitz in Freistadt. Dann wurde der Firmensitz nach Wien verlegt. Dort musste am 4. Oktober Insolvenz angemeldet werden. Rund 70 Fahrer bzw. deren Ansprüche dürften vom Konkurs betroffen sein.
Gleichzeitig gibt es seit Juli des Jahres eine STL GmbH. Von der heißt es in der Branche, das sei die neue operative Schick-Firma. Das Ansuchen um etwa 50 Lkw-Konzessionen bestätigt, dass diese STL die Aufgaben der in Konkurs geschickten Firma übernehmen soll.
Magistrat legte sich quer
Gesellschafter der STL sind zwei Kinder von Verena Schick. Sie sind im Firmenbuch auch als Geschäftsführer angegeben. Der dritte handelsrechtliche Geschäftsführer ist Christian Kaiserseder, der zweite Ehemann der Tochter des Firmengründers.
Allerdings wurde dem 50-Jährigen vom Magistrat Wien die gewerberechtliche Leitung verweigert. Bei einer Nachfrage in Oberösterreich kam zutage, dass diese Firmengruppe Stammkunde am Konkursgericht ist.
Über den jüngsten Fall haben die OÖNachrichten berichtet: Da wurde aus der Schick Logistics International mit Sitz erst in Hörsching, später in Freistadt, die anonyme TWE Trans West East. Diese Firma wurde übrigens am selben Tag nach Wien verlegt wie die jetzt in Konkurs gegangene Firma Schick European Cargolines. TWE meldete im August Insolvenz an. Auch über die Schick Logistics International findet sich ein Eintrag im Konkursregister des Jahres 2005.
Schon 2004 gab es einen Ausgleich samt Anschlusskonkurs einer ITO – Internationale Transportorganisation GmbH. Diese hatte zuvor Schick Transport GmbH geheißen. Damals waren 90 Beschäftigte betroffen.
Verlierer sind in jedem Fall die Abgabengläubiger Finanzamt und Gebietskrankenkasse. Der Insolvenzentgeltsicherungsfonds muss Mitarbeiteransprüche abdecken. Auch jetzt wird den Verantwortlichen nachgesagt, dass sie mit dem Konkurs „alte Rucksäcke abladen“. (sib)
Quelle: Nachrichten.at