Vielleicht habe ich mich da undeutlich ausgedrückt, als ich schrieb:
Jetzt, da ich älter bin, habe ich dank meinem Vater zwar eine trainierte Blase, aber mein Urlaub beginnt schon zu hause, sprich:
Koffer rein ins Auto und ohne Streß zum Urlaubsort, manchmal auch mit einem Zwischenstopp mit Übernachtung, aber maximale Fahrtstrecke so um die 6 - 8 Stunden - meistens aber so um die 4 Std.
Muss aber natürlich auch sagen, dass ich keine Kinder habe, selten etwas bei dieser Tour buche und eine höhere Hotelkategorie bevorzuge (kommt von meinem erlernten Beruf - Kellner Koch) und daher flexibel reagieren bzw. planen kann.
maximale Fahrtstrecke bedeutet nicht, dass ich dahin ohne Pause hinfahre, damit meinte ich die Fahrzeit.
bibi: du sprichst eine Lücke im Gesetz an - diese Diskussion wollte ich hier nicht führen, sondern eure persönliche Meinung hätte mich interessiert.
bibi, auch wenn du es nicht wahrhaben willst, Polizisten essen, trinken, schlafen wie normale Menschen.
Eigentlich sind sie normale Menschen, die eine Beruf gewählt haben, in dem Sie der Bevölkerung Ruhe, Ordnung und Sicherheit geben.
Auch die Kontrolle von Gesetzen zählt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung - auch wenn es dich stört.
Wenn ich privat/dienstlich mit dem Auto 12 Stunden durchfahre ist das im gesetzlichem Rahmen, solange ich nicht so übermüdet bin, dass ich nicht mehr fahrtauglich bin (§ 58 StVO).
Es ist richtig, wenn du schreibst, dass du mit dem LKW Probleme bekommst, wenn du diese Zeiten auf dem Schaublatt hast.
Beim LKW steht immer wer hinter dir, der verlangen kann, dass du schneller, länger udgl. fährst.
Der Gesetzgeber nimmt an, dass du mit dem PKW keinen Druckmacher hinter dir hast und damit aus eigenem Willen deine Fahrzeit entscheiden kannst.