Sommerreise-Verordnung (LKW-Fahrverbote auf einigen Autobahnen im Sommer)
Ein Überblück über den Sommer 2010 in Österreich: Infos im Detail
1. an allen Samstagen vom 3. Juli 2010 bis einschließlich 28. August 2010 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr
außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
a) Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl;
b) Ennstal Straße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500;
c) Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich;
d) Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier;
e) Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;
2. an allen Samstagen vom 3. Juli 2010 bis einschließlich 28. August 2010 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und 3. Oktober 2009 in der Zeit von 0 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13;
3. an allen Samstagen vom 3. Juli 2010 bis einschließlich 28. August 2010 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in beiden Fahrtrichtungen, ausgenommen Ziel- und Quellverkehre nach und aus den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Wien Umgebung“
· NICHT von der Sommerreise-Verordnung betroffen sind Straßen in Vorarlberg oder die Strecke via Südtirol-Reschen-Arlberg, sowie wichtige Autobahnen wie die A1 Westautobahn
Tschechien
Während der Ferien gilt das Lkw-Fahrverbot an Freitagen von 17 bis 21 Uhr sowie an Samstagen zwischen 7 und 13 Uhr. Lkw-Fahrverbot gibt es das ganze Jahr über an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 22 Uhr.
Polen
18. Juni bis 29. August
freitags von 18 bis 22 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr, sonntags von 8 bis 22 UHr
in polen kann auch ein fahrverbot von 11-23 uhr gelten wenn es zu heiss ist, wird in radio :stars: bekannt gegeben