Kontrolle

  • Ja das is immer leichter gesagt als getan, dem einen hat er 350€ so oda 3500€ mit Anzeige angedroht, naja wnns schief geht mit anzeigen lassen na dann kannst a paar Monate umsonst hakeln, und dem heute er hate ein Eisenrohr in der Aluwanne liegen (das Rohr nehmen wir zum Aufnetzen), da is er gleich mit Ladungssicherung gekommen naja mit Anzeige wirds sicha a Punkt, wenn ers drauf angelegt hätte, hätte der Ki..a sicha die Ladungssicherung mit in die Anzeige genommen und dann hätte er wegen der zu späten Lenkpause vielleicht verloren aber die Ladungssicherung höchstwahrscheinlich gewonnen. Also nimmt ma lieber die 35€ in Kauf vor einem Punkt im Führerschein.Also des war ein 40€ Mittagessen in der Krems Chemie.

    Bei dem Kollegen mit den 350€ is eh da Rechtsanwalt eingeschaltet worden, aber der hat nur gesagt das mit den anderen Delikten (nicht korrekt ausgefüllte Tachosch.) kann man nichts machen, ansonsten wäre eventuell was gegangen.

  • aber wenn er den vornamen nicht schreibt, ist die tachoscheibe nicht richtig ausgefüllt, ebenso wenn hinten nicht die ruhezeit eingetragen ist

    Ja, das stimmt schon, aber wenn der Kapplate zu mir sagt Lenk- und Arbeitszeit werden zusammengezählt, dann sag i nur mehr:
    " schreibens a Anzeige damit i einspruch erheben kann, denn Sie haben keine Ahnung von dem was sie tun, Ihre Dienstnummer bitte:"

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Ja das is immer leichter gesagt als getan

    Ich weiss was du meinst, darum ist es ja auch sehr wichtig, sich gut bis sehr gut mit unseren Vorschriften auszukennen - eben um bei einer Kontrolle mit einem unsicheren Beamten argumentieren zu können!!! Wenn ich mich nicht gscheit auskenn, dann kann er mir bald was aufbrummen :!: :?: 3500€ wirds nicht spielen - wird dann schon vom Einkommen her eingestuft!

  • Bei dem Kollegen mit den 350€ is eh da Rechtsanwalt eingeschaltet worden, aber der hat nur gesagt das mit den anderen Delikten (nicht korrekt ausgefüllte Tachosch.) kann man nichts machen, ansonsten wäre eventuell was gegangen.

    Das ist aber auch heutzutage nicht mehr notwendig - wenn wir ehrlich sind, oder? :sselberschuld:
    Wenn ich grundlegendes nicht einhalte, was will ich dann erwarten :?:

  • i hab letztens a paar tachoscheibn vom brandl persönlich gsehn, da stand drauf (sonst aber garnichts, nichtmal das datum oder KZ): "Sepp"

    i weiß i hack a bisserl auf erm rum in letzter zeit, aber der is halt ein paradebeispiel, gestern wurd beim prüfzug direkt neben oberndorfer eines seiner fahrzeuge abgestellt: massiver ölverlust + anzeige + abschleppen. die dichtung dafür lag schon ein monat in der werkstatt rum, jetz is die halt teuer veredelt

    so am rande erwähnt :pfiff:

  • Es sind noch sehr viele mit einer solchen Einstellung unterwegs wie vor 20 Jahren - bis sie mal ordentlich für ein paar nicht gemachte Striche oder den Namen eintragen brennen wie ein Luster :!: :!:

  • in deutschland bist schon immer gestraft worden für micht ordentlich ausgefüllter tachoscheibe, früh hast auch noch ein X machen müssen wenn du eine schlafkabine hattest und wenn du einen 38to gefahren bist hast auch 38to dazuschreiben müssen, ist ja heute nicht mehr drauf, das war auch immer ein leckerlie für die polizei, bist solo gefahren und stand 38 to wollten sie dich strafen, wenn du den anhänger drann hattest und 16 to geschrieben hast wars das gleich.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Zitat

    Ja, das stimmt schon, aber wenn der Kapplate zu mir sagt Lenk- und Arbeitszeit werden zusammengezählt, dann sag i nur mehr:
    " schreibens a Anzeige damit i einspruch erheben kann, denn Sie haben keine Ahnung von dem was sie tun, Ihre Dienstnummer bitte:"

    Ich schalte mich da in die Diskussion kurz ein: "schreibens a Anzeige...." ist ja in Ordnung, wenn man meint zu unrecht bestraft zu werden, ist es sicherlich falsch einfach die Strafe gleich zu bezahlen und zu hoffen, dass man in Zukunft Ruhe hat. In dieser Situation ist sicherlich der Rechtsmittelweg zu beschreiten.
    ABER: was bringt es, wenn ich den "Kapplate" noch hinterher kritisiere? ("denn sie haben keine Ahnung von dem was sie tun") - ausser einer verbalen Konfrontation bringt das nichts.
    Jetzt nehmen wir mal an, das Kontrollorgan sagt das zu einem Lenker - da werden einige (mM zu Recht) laut aufschreien und sich beklagen.

    Ich bin zu der Vorgangsweise übergegangen, dass ich den Dienstnehmer von dem Verhalten des Lenkers informiere - sei es mit der Anzeige oder durch persönliche Kontaktaufnahme während der Amtshandlung.
    Nicht viele Dienstgeber halten ein solches Verhalten gegenüber der Polizei für angebracht und weisen meistens den Lenker zurecht.

    Natürlich kann man die Bekanntgabe der Dienstnummer verlangen - aber mich stört der Gedanke, der sich dahinter versteckt.
    Es ist ein Irrglaube, dass man einen Beamten durch das Verlangen der Dienstnummer drohen kann - es ist auch ein unnötiger Konflikt, weil:
    bei einem Organmandat (gleich bezahlen) bekommt man die Dienstnummer oder die Blocknummer (persönlich zugeteilt) sowieso und man weiß wieder mit wem man es zutun gehabt hat.
    bei einer Anzeige hat man das Recht auf Akteneinsicht und ich bekomme sogar den kompletten Namen und Dienstgrad des Anzeigers ohne Probleme.

    Mir ist kein Fall bekannt, dass ein Kollege aufgrund des Verlangens einer Dienstnummer von der Bestrafung abgesehen hat.
    Also stellt sich die Frage "Was bringt es?"

    einfach zum Nachdenken :blabla:

  • Wenn mir ein Kontrollorgan erklärt, daß Lenk- und Arbeitszeit zusammengezählt wird, dann ist es meine Pflicht dessen Dienstnummer zu Verlangen, ich Muss ja wissen, wer geschult ist und wer nicht.
    Auch bei Kontrollorganen gilt:
    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • ich glaube nicht das ein polizist gestraft wird wenn er meint richtig gehandelt zuhaben, aber falsch lag,
    wenn ich mich ungerecht behandelt fühle lasse ich mich anzeigen, da brauche ich keine dienstnummer, die ist mir auch egal, das ganze bekommt dann ja sowieso mein anwalt, der hat ja dann akteneinsicht, also dienstnummer wurscht.
    ich glaube auch nicht wenn der polizist sich seiner sache sicher ist, das er wegen der dienstnummer angst bekommt, wenn du mal bezahlt hast kannst dienstnummer haben soviel du willst, du bekommst kein geld zurück.
    wenn ich mir sicher war, das ich im recht bin habe ich mich anzeigen lassen, mit schimpfen oder fluchen, kommst nicht weit.
    wenn du aber wie in den beschrieben fall die tachoscheibe nicht richtig ausgefüllt hast oder unvollständig, das du dafür gestraft wirst ist klar.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • schimpfen bringt auch nichts, wenn der auch falsch liegt, davon kannst ihn auch nicht mit schimpfen nicht überzeugen, und als lkw fahrer glaubt er dir ja ohne hin nichts, mir hat da auch mal in burgenland damals noch ein gendarm gesagt ich erzähle nur raubersgschichten, das ganze hat sich dann mit einer anzeig erledigt, er hat sie geschrieben, bekommen habe ich nie was, vieleicht hatte er einen kollegen der ihm gesagt hatte sas er falsch liegt, wie auch immer gekommen ist nichts, ich habe aber auch schon anzeigen bekommen, welche dann durch meinen anwalt erledigt wurde.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Ich sehe auch überhaupt keinen Grund für "eine verbale Entgleisung" bei einer Kontrolle - jeder macht seine Arbeit und wie Charly sagt, wenns nicht gerechtfertigt ist oder war, dann kommt eh meistens nix heim oder ich mach einen Einspruch mit detailierter und fundierter Begründung dazu !
    Wie gesagt, je besser der Fahrer bescheid weiss, umso leichter wirds...

  • Zitat

    Wenn mir ein Kontrollorgan erklärt, daß Lenk- und Arbeitszeit zusammengezählt wird, dann ist es meine Pflicht dessen Dienstnummer zu Verlangen, ich Muss ja wissen, wer geschult ist und wer nicht.
    Auch bei Kontrollorganen gilt:
    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."


    und nur aufgrund der Dienstnummer sieht man, ob jemand geschult ist? ?(

    Außerdem bekommt man von einem geschultem Organ immer ein "Ergebnisprotokoll", da sollte die Dienstnummer und die Dienstelle des Beamten sowieso draufstehen.

  • ich glaub das mit der dienstnummer erfragen kommt noch von daher, dass viele vermeiden wollen von "falschen" polizisten abkassiert zu werden...aber für mich würd das erst nachts zutreffen, auf sehr abgelegenen plätzen, von beamten in zivil oder jene die unseriös wirken, weil abstoppen kann mich jeder mit a bissi blaulicht

    aber bei großangelegten kontrollen is das erfragen der nummer für die katz

  • Hatte heute in Leoben beim Holzwerk meine erste Kontrolle seit ca 2 Jahren!!!
    28+1 Scheiben und alle Papierln Vollgas - alles ausser Alkotest!!! :pfiff:
    NULL Beanstandungen! :thumbup:

  • Hatte heute in Leoben beim Holzwerk meine erste Kontrolle seit ca 2 Jahren!!!
    28+1 Scheiben und alle Papierln Vollgas - alles ausser Alkotest!!! :pfiff:
    NULL Beanstandungen! :thumbup:

    Dort gleich nach dem Kreisverkehr wird oft kontrolliert, wenn es schön ist. Ich bin dort auch schon auf der Sperrfläche gstanden, weil grad wenig los war...

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