Kontrolle

  • Grüssle

    also eine Frage hätt ich doch(hab nichts gefunden)

    wie ist das mit dem Wisch(nenne ihn absichtlich so) den der Hr. Freundliche danach mit seinen Kreuzerl bemahlt?

    nach auskunft bei einer Kontr. in Pressbaum muss man die Scheiben zurück nur mehr bis zu dem Dat.

    vorweisen das auf dem Wisch steht? in letzter Zeit verfolgt es mich sowiso oder machen das die ORANGENEN Tafeln?

    in den letztet 3 Wochen 5 Kontr. dafon 3 mit Prüfstand und immer etwas gefunden kanns das sein?

    das letzte mal dachte ich (war schon etwas Sauer) als der Freundliche das berühmte Wort sprach! Scheiben der letzten 28 Tage

    aber Jetzt Wisch her und 12 Scheiben! frage wollen sie mir nicht mehr aushändigen? :nein: nichts mehr

    wieder neuer Wisch ich lese und staune Anzeige nicht aushändigen der Tachosch. Antwort des Freundlichen das ist so.

    jetzt zur Frage: WIE ist das wirklich, oder hat jedes Bundesland andere Vorschriften :autsch: :haue:

    schönen Sonntag Lg. Gerhard

  • Hallo Gerhard

    Nein, nicht jedes Bundesland hat eigene Gesetze. Wir haben schon einheitliche Gesetze die in ganz Österreich gelten. Natürlich legen manche das Gesetz so aus wie sie wollen, aber dagegen kann man Rechtlich vorgehen. In diesem Fall empfiehlt es sich eine gute Rechtschutzversicherung zu haben.

    Was ich nicht ganz verstanden habe ist, welchen "Wische" hast du da, bei dem du weniger Tachoscheiben mithaben musst. Das einzige Formular das ich kenne um weniger Tachoscheiben mitzuhaben, ist der Urlaubsschein, der dir bestätigt das du in Urlaub warst.



    in letzter Zeit verfolgt es mich sowiso oder machen das die ORANGENEN Tafeln?

    in den letztet 3 Wochen 5 Kontr. dafon 3 mit Prüfstand und immer etwas gefunden kanns das sein?

    Klar werden ADR Transporte öfter Kontrolliert, die Polizisten sagen zwar das ist weil man eine grössere Gefahr darstellt :blabla: , aber die haben auch nur ihre "Abschussrate" im Kopf. Bei Adr kostet ein vergehen gleich mal um einige 100erte euro mehr. Und wenn die Polizei was finden will, finden sie was. GAnz 100% ist kein LKW, so wie ihn der Gesetzgeber will, denn irgendwo ist immer ein kleines vergehen.

  • ich glaube er meint den wisch den du bekommst wenn du eine kontrolle hattest, dann brauchst nur die scheiben herzeigen, bis zu den datum wo die letzte kontrolle war.
    das ist eu weit gültig.
    mit einen einspruch, fals eine anzeige kommt ist das sicher erledigt, nur aufpassen, NIE was unterschreiben!

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Da muss ich kurz widersprechen - herzeigen muss man alle 28 Tage, aber:


    Übertretungen der Lenk- und Ruhezeiten können nicht zweimal bestraft werden, d. h. wenn bei der ersten Kontrolle schon Übertretungen festgestellt wurden und die geahndet (wie auch immer, Organmandat, Abmahnung oder Anzeige) wurden, können diese Mängel nicht noch einmal für eine Bestrafung herangezogen werden.

    Wenn aber Übertretungen anfallen, bei welchem die vor der vorangegangenen Kontrolle und die bei der jetzigen Kontrolle Zeiten maßgeblich sind, z.B. Doppelwoche, Wochenendruhe udgl. dann kann das natürlich auch eine Bestrafung in die bereits kontrollierte Zeit ergeben.

    Resüme: Der "Wisch" (Ergebnisprotokoll) befreit mich nicht vor der Mitführverpflichtung der 28 Schaublätter sondern vor einer neuerlichen Bestrafung.

    Zum Thema "nie was unterschreiben": Das Ergebnisprotokoll ist kein Schuldeingeständnis, das man unterschreibt, sondern man bekommt eine Bestätigung über die Kontrolle der Schaublätter. Aber manche haben immer ein Problem mit der Polizeikontrolle.

    Ich hoffe ein bisschen Licht in die Wischsache gebracht zu haben und wünsche noch gute Fahrt.

    marbin


    PS: Es ist tatsächlich so, dass du öfters kontrolliert wirst, wenn du orangefarbene Tafeln führst - da du in eine andere EU-Statistik fällst und mehr kontrolliert werden musst.

    Einmal editiert, zuletzt von marbin (7. März 2010 um 19:42)

  • Also das hör ich auch zum ersten mal.

    ich hab immer gehört das ich diese Tacho scheiben dann weggeben kannst.

    das heist die beamten brauchen die scheiben dann zum nach kontrollieren der wochen zeit????

    Und was ist wenn der eine beamte sagt die tacho scheiben passen und gibt nix drauf und dem nächsten passens nicht, das heisst ich darf dann bei dem becken oder wie???? oder gehts dan nur mehr um die gesamt zeit???? :idknow: :idknow: :idknow: :idknow: :idknow:

    Rene

    Holla die Waldfee

  • Grüssle

    also ist der Wisch doch umsonst,wenn der Freundl. meint das würde eigentlich

    was Kosten belangt er dich trozdem Danke!!

    lassen wir uns überraschen ob der Möpiurlaub gestrichen ist

    Lg. Gerhard :aloa:

  • Wenn ein Verstoß nicht erkannt wird, ist er selbstverständlich immer noch strafbar.

    Wenn der Verstoß erkannt wird und er wird abgemahnt, gleich bezahlt oder angezeigt, dann kann man wegen diesem Verstoß nicht noch einmal angezeigt werden - Doppelbestrafung ist verfassungswidrig.

    Aber der Wisch hebt nicht die Mitführverpflichtung nach Artikel 15 Absatz 7 EG-VO 3821/85 auf.

    Jede Entnahme eines Schaublattes muss begründet sein, bei der Entnahme schreibt das Kontrollgerät eine "Entnahmemarkierung" auf das Schaublatt.
    Um diese Entnahme bei weiteren Kontrollen zu rechtfertigen wurde früher von uns auf der Rückseite ein handschriftlicher Vermerk (später schon mit Stempel) angebracht. Die internationale Gültigkeit dieses Vermerkes war aber immer ein Problem, manche Länder hatten es anerkannt manche nicht.
    Nun hat man sich in der Europäischen Union geeinigt ein einheitliches Protokoll anzufertigen. Die Bestätigung wird dem Lenker ausgefolgt, damit er informiert wird, welche Mängel aufgetreten sind bzw. das keine Mängel aufgetreten sind und das er kontrolliert wurde.
    Weiters wird darauf vermerkt, welche Massnahmen gesetzt wurden.

    Ein wichtiger Punkt noch, wenn der Polizist eine Bestätigung heraus gibt, dass alles in Ordnung ist und es ist nicht alles in Ordnung und es passiert ein Unfall aufgrund dieses Verstoßes (Übermüdung udgl.), kommt die Amtshaftung zum Tragen.
    Das bedeutet, das der Polizist unter Umständen mit seinem Privatvermögen haftet (bei ganz groben Verstößen, ansonsten übernimmt das die Republik)

    lg

  • Doppelbestrafung ist verfassungswidrig.


    lg

    Diesen Ausspruch find ich absolut genial.
    Daher bei Anzeigen auch ne Strafe für den Fahrer und auch eine "Zahlungsaufforderung" für die Firma
    Die Steigerung ist dann noch ADR-Gut..da kann man dem Verlader auch noch eine schicken..
    Kein schlechter Schnitt...einmal Kontrolle 2-3 Starfen kassiert *glückwunsch* :swayne:

  • Angeblich gibts seit 1.03.2010 neue Formblätter zur bestätigung von Ruhezeiten udgl. hat die schon jemand gesehen von euch?

    Habs letztens im Fernfahrer gelesen, da gibts jetzt anscheinend 18!! Kästchen wovon nur 1 angekreuzt sein darf.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Hallo

    also jetzt hab ichs

    Entschuldigt den Ausdruk aber die Spinnen

    die Hern glauben anscheinend wir gehen umsonst zur Arbeit :vogel:

    und das nur weil so ein Oberförster falsche aussagen macht (bei Kontr. in Pressbaum)

    so und nun zum Preis--Kostet:400 Teuronen also eine Woche Urlaub

    da braucht man sich nicht wundern wenn sich unsere Hern Beamten unbeliebt machen :haue: :haue:

    schönen Tag Gerhard :aloa:

  • Bin heute wieder mal wegen Überlänge angezeigt worden (21m) - Polizist hat unseren Bescheid studiert und darüber - mit Innenministerium telefoniert (45min) - ergo: zig Fotos gemacht und gemeint, dass er meine Ladung trotzdem nicht für Gesetzeskonform halte und ANZEIGE!!!! Die dritte wegen Länge - schön langsam geht mir die lasche Auslegung der Gesetze bezüglich Autotransportern auf den Geist - wenn ich mit der gleichen Ladung von Bregenz bis Eisenstadt fahren würde und ich hätte angenommen 5 Kontrollen - würde sicher jeder etwas anderes auszusetzen finden - was soll das eigentlich!!??

  • ....auch wenn wir von 10 Einsprüchen 10 gewonnen haben, es ist immer wieder mein Name im Spiel - irgendwann gilts't als unbelehrbar... wie komm ich dazu - mach nur meine Arbeit mit mir zur Verfügung gestelltem Gerät ?(

  • Wenn der Hr. Beamte eine Anzeige schreibt die dann nicht durchgeht, hat dieser einen Fehler :thumbdown: gemacht und nichts passiert.

    Machst du einen kleinen Fehler wird gleich angezeigt, so ist das eben :vogel:

  • Hier die Bilder der beanstandeten Ladung!
    Ich darf den Ausschub unten nur dann ausfahren, wenn ein Auto drauf steht - meinte der Beamte - dass ich den Ausschub zur Absicherung der oben überstehenden Länge draussen hatte(mit Rücklichtern), war scheinbar egal: Habe dann die Ladung so fotografiert wie sie der Beamte haben wollte - WAHNSINN oder????

    So war ich untewegs Foto0138.jpg Foto0140.jpg

    So hätte er es gewollt Foto0143.jpg :vogel: :vogel: :vogel:

  • Hallo Lagermaxl :!:

    Ich hab mir die Bilder angesehen: :thumbup:


    Es ist eindeutig, du bist 2mm zu lang, ich kann dir da leider auch nicht mehr helfen :nein:


    Gruß Hisco :aloa:

  • hab diese woche auch so einen wisch bekommen... steht drauf, daß er mir 18 (oder so) scheiben abgenommen hat... bin mal gespannt auf die nächste kontrolle

    grund: wir tauschen die zugmaschinen und fahren im mischbetrieb auf meiner karte fehlen ein paar tage, die sind aber auf den scheiben vorhanden, er hat zwar schon gesagt, daß die fz überschreitungen im minutenbereich sind aber irgendwie wollte er sich das in ruhe nochmal anschauen, weil ihm das ganze zu chaotisch ist... hätte ruhezeiten und vor allen die scheibenzeiten am digitacho nachtragen sollen, keine ahnung wie das geht

    bin mal gespannt, wie das ausgeht, wird mich wahrscheinlich noch viel nerven kosten, hätt ich ehrlicher trottel nicht alle scheiben hergegeben, würds bestimmt billiger

    mir stinkt das: jedesmal wenn ich nicht besch*** pratzeln s mich auf... mach mir echt so meine gedanken ob sichs ehrlich sein rentiert

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