Ausbildung muss sich auch finanziell auszahlen

  • Ein Berufskraftfahrer hat vom OGH Recht bekommen: Er muss aufgrund seines Lehrabschlusses rückwirkend im KV höher eingestuft werden.

    Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat einem mit Unterstützung der Gewerkschaft vida und der AK Steiermark klagenden Berufskraftfahrer im Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landesgerichts Graz Recht gegeben: Der Betroffene hat, ohne seinen Arbeitgeber, ein steirisches Transportunternehmen, darüber zu informieren, den Lehrabschluss für BerufskraftfahrerInnen absolviert. Das Begehren des Klagers auf höhere Einstufung im Kollektivvertrag (KV) sei alleine aufgrund seiner Qualifikation durch Ablegung der Lehrabschlussprüfung gerechtfertigt, urteilte der OGH.

    Richtungsweisend. "Der betroffene Berufskraftfahrer bekommt nun 1.172,44 Euro an Entgeltdifferenzen nachbezahlt ind muss im KV als Berufskraftfahrer eingestuft werden", erklärte dazu Georg Eberl, Bundessekretär der vida-Sektion Verkehr. "Das Urteil des OGH ist richtungsweisend", so Eberl weiter, weil der Abschluss einer Ausbildung in vielen Fällen bisher nicht auch gleichzeitig zu einer höheren Einstufung im KV geführt habe. Der Abschluss einer BerufskraftfahrerInnenlehre bringe je nach Dienstzeit 1.200 bis 1.500 Euro im Jahr, sagt der vida-Bundessekretär.

    Höhere Einstufung. "Mit dem Urteil des OGH ist nun klargestellt, dass sich berufliche Weiterbildung auch finanziell auszahlen muss", freut sich der Gewerkschafter. Eberl vermutet auch, dass ArbeitnehmerInnen unter Druck und Jobverlustängsten bisher allzu oft auf ihr Recht auf höhere Einstufung aufgrund des Abschlusses einer Ausbildung verzichtet hätten.

    Arbeitgeber gewann erste Instanz. Der Klager begehrte die Zahlung von Entgeltdifferenzen, weil er nach der absolvierten Lehrabschlussprüfung entsprechtnd seiner zurückgelegten Dienstzeiten und laut KV als Berufskraftfahrer eingestuft werden wollte. Der beklagte Dienstgeber hielt dem entgegen, dass der Klager nie als Berufskraftfahrer für ihn tätig gewesen sei und seine Ausbildung ohne sein Wissen absolviert habe und gewann in erster Instanz. Die Urteilsbegründung des Landesgerichts lautete, dass die tatsächlich ausegeübte Tätigkeit bei der Einstufung von ArbeitnehmerInnen nach dem KV vorrangig sei. Die Tätigkeit des Arbeitnehmers habe sich nicht geändert und er sei auch nie als Berufskraftfahrer eingesetzt worden.

    OGH enstschied anders. Der OGH gab aber der Berufung des Berufskraftfahrers statt: Der anzuwendende KV sehe mit Ausnahme des Lenkens bestimmter Arten von Lastkraftwagens keine Tätigkeitsmerkmale vor. Er knüpfe ausschliesslich an die berrufliche Qualifikation durch die Ablegung einer Lehrabschlussprüfung an, und bewerte die Arbeitsleistung bei Vorliegen dieser Prüfung finanziell höher, dies auch bei gleicher Tätigkeit. Ein Abstellen auf die tatsächliche Tätigkeit anhand von Tätigkeitsmerkmalen sei gar nicht möglich, sodass das Begehren des Klagers auf höhere Einstufung alleine aufgrund seiner Qualifikation durch Ablegung der Lehrabschlussprüfung gerechtfertigt sei, heißt es dazu in der Urteilsbegründung des OGH.


    Quelle: ögb/vida zeitung september 2009

  • Wenn du es ned zahlt kriegst schicke mir ne PB mit deine Adresse, ick schicke dir einen Kopie des Urteils, habe ich zuhause, des kannst deinen Chef um die Ohren knallen

  • Der Berufskraftfahrer war vor einigen Jahren bei größeren Firmen von Vorteil, man bekam einen höheren Stundenlohn, z.B. Gartner, Petschl, Augustin,....... es wurde aber damals auch bei vielen Firmen nach Km bezahlt, und da gab es eben keinen Unterschied. :aergern:
    Heute hat sich dieses Thema erübrigt, es werden die besten Fahrer gegen billige augetauscht, :thumbdown: und mit den 35 Std. Schulung bis 2015 werden alle noch verbliebenen Fahrer angeglichen.
    Für Neuanfänger soll der Berufskraftfahrer sowieso Pflicht werden.

  • der fahrer qualifizierungsnachweis bis 10.09.2014, hat nichts mit den berufskraftfaher ausbildung zutun, bkf machst nur einmal, fahrer qualifizierungsnachweis musst alle 5 jahre machen

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Stimmt :sgenau: ! Die Kosten dafür sind aber vom ARBEITGEBER zu tragen - der ARBEITNEHMER dagegen muss dafür ggf selber freizeit nehmen. Aber nur wer den BKF hat ist danach zu entlohnen.

    BKF un EU-Fahrerqualifikation sind 2 unterschiedliche Sachen.

  • fahrerqualifizierungsnachweis , die kosten sind leider vom fahrer zu bezahlen, die firma kann auf freiwilliger basis, es bezahlen, vom gesetz her sind sie nicht dazu verpflichtet.
    und das alle 5 jahre!!!
    das gibts in keinen anderenberuf, wenn du nach den 10.09.2014 noch lkw fahren willt musst du den c95 code im führerschein eingetragen haben.

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  • fahrerqualifizierungsnachweis , die kosten sind leider vom fahrer zu bezahlen, die firma kann auf freiwilliger basis, es bezahlen, vom gesetz her sind sie nicht dazu verpflichtet.
    und das alle 5 jahre!!!
    das gibts in keinen anderenberuf, wenn du nach den 10.09.2014 noch lkw fahren willt musst du den c95 code im führerschein eingetragen haben.

    Im NEUEN KV ist das geregelt. Habe von Hr Pferschy (Landessekretär ÖGB/vida Stmk) schon gehört diesbezuglich

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    lg
    Chris37

  • der fahrer qualifizierungsnachweis bis 10.09.2014, hat nichts mit den berufskraftfaher ausbildung zutun, bkf machst nur einmal, fahrer qualifizierungsnachweis musst alle 5 jahre machen

    Frage: diesen Qualifizierungsnachweis, müssen den alle machen oder nur die, ohne Berufskraftfahrer Ausbildung :?:


    2014 bin ich 60 Jahre alt, wenn der Qualifizierungsnachweis dann noch 5 Jahre gilt, ist bei mir diese Sache sowieso gelaufen :thumbup:

    14 Stunden kann ich schon nachweisen bzw. habe ich schon Belege, z.B.ÖAMTC Fahrertraining und firmeninterne ADR - Schulung.

    ÖAMTC Fahrertraining, wurde von der Firma bezahlt, ich mußte ein Formular ausfüllen, die Firma bekommt Geld vom Arbeitsamt :austria:

    Also besteht die Möglichkeit dass im Falle von Arbeitslosigkeit oder ab einem bestimmten Alter des Arbeitnehmers die Kosten des Qualifizierungsnachweises vom Arbeitsamt getragen werden. :thumbup:

  • Ein kleiner vergleich zum Kampf der Beschäftigten im Transportwesen!
    Einen erlernten Beruf in einem dementsprechenen Gewerbebetrieb ausüben ohne Lehrabschlußprüfung ist der Betrieb verpflichtet den KV zu zahlen.
    Wird auch von der SV überprüft !
    Es geht nicht diesen Beschäftigten als Hilfsarbeiter anzumelden !

    Beim Transportwesen gibt es keinen der Konntrolliert , es bringt auch nichts mit den paar müden cent Beträgen die als Differenz aufscheinen!
    Meine Meinung, jeder Streit per Gericht SINNLOS !
    ist auch vieleicht sso was wie unser sinnloser Klimagipfel ! toll oder ? :blabla:
    Es kommt einfach nichts richtiges raus , wirds auch nicht solange sich nicht alle einig sind und mit alle meine ich Firmen und Fahrer!
    Dieses Thema im allgemeinen bewegt sich seit 25 Jahren auf den gleichen Level .Traurig,ist aber so !!!!
    lg hofi

  • hisco
    bis 10.09.2014 musst du spätesten den fahrerqualifizierungsnachweis im führerschein eingetragen haben, (code C95) müssen alle machen da es nichts mit der berufskraftfaher ausbildung zu tun hat
    die kosten für die schulung hat der fahrer zu tragen , firmen könne es bezahlen müssen es aber nicht (stand 2009.12.05 von hr. Ministerialrad Mag.Dr.Dr.Herbert Grundtner und Thomas Heinschink fachausschuss berufskraftfaher)

    für busfahrer muss es bis 10.09.2013 spätestens der code D95 eingetragen sein ist ein eigener fahrerqualifizierungsnachweis, ist unabhängig vom C95 !!!!!!!!!!!

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  • Super, Danke Charly :!:


    Das ist mal eine ordentliche Info, ich habe schon mit vielen gesprochen, aber jeder sagte etwas anderes, ein Deutscher meinte mal bei Berufskraftfahrer fällt das sowieso weg, nur angelernte Fahrer so wie ich, müssten diesen Grundqualifikationsnachweis bringen um in Zukunft auch weiterhin LKW`s über 7,5t fahren zu können.

  • am 5.12.2009 wurde gesagt das der arbeitnehmer selber die kosten für C95 und D95 tragen muss.
    jetzt lese ich das:

    Es wurde eine Vereinbarung über die Teilung der Weiterbildungskosten (gemäß §19b GütbefG) getroffen. Die Kosten für die Ausbildungsmaßnahmen trägt der Arbeitgeber, die Zeit für die Ausbildungsmaßnahmen ist vom Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (d.h., die Zeit, in der der Arbeitnehmer eine Ausbildungsmaßnahme absolviert, stellt keine Arbeitszeit dar und ist daher auch nicht zu entlohnen). Eine Rückzahlungsvereinbarung (gemäß §2d AVRAG) für vorzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers kann geschlossen werden.

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  • Rechtlich gesehen hat der C95 mit dem D95 nichts zu tun, vom C95 auf den D95 sind aber nur 3 Module (7UE) extra dazuzumachen und man hat den D95 ebenfalls.
    Sonst stimme ich highwaycharly voll und ganz zu.

    Ich habe gerade bei einer größeren Firma das Ladungssicherungsmodul und die Lenk- und Ruhezeiten unterrichtet, dort wird die Ausbildung vom Unternehmen bezahlt, aber die Fahrer müssen sich Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.

  • ich glaub krotti macht sowas, ausbilden tut er auf jeden fall

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  • war gerade bei einen vortrage von der AK, VIDA und IGR
    der wurde von Ernst Gruber und Georg Eberl geleitet
    da wurde gesagt wenn du den c95 oder d95 machst, du aber beide brauchst nur ein modul mit 7 stunden machen musst.
    damit du die quali für beide hast
    also statt 35 stunden musst du insgesamt 42 stunden haben
    das AMS in Oberpullendorf hält ab 15 märz einen kurs für arbeitslose ab, wo die kosten für den kurs das AMS zahlt
    auch AMS Neunkichen macht so was und zwar ab 22 märz, in neunkirchen sind zurzeit nur 3 leute angemeldet min für den kurs wären aber 8, max 20
    wenn das für jemanden interresant wäre sollte er sich mit der fr reiterer vom AMS in neunkirchen in verbindung setzen, tel nummer habe ich zu schlammpig notiert, sorry
    aber die kann man sicher heraus bekommen.
    bfi in neudörfel hat kurse da kostet das modul 60 euro
    kurse sind jeweils am montag
    weiss auch nicht in wie weit es auf interresse stösst
    paar termine weiss ich

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