Eu-Urlaubsbestätigung und andre Mistdinger

  • EG-Verordnungen 561/2006 bzw. 3821/85 – Erlass des BMVIT – K


    Das BMVIT hat – endlich! - einen Erlass herausgegeben, in dem zu vielen Problemen im alltägli­chen Gebrauch in der Handhabung des digitalen Kontrollgerätes, der Lenk & und Ruhezeiten, der Dokumentation der wöchentlichen Ruhezeit usw., aufgrund von Sozialpartner-Interventio­nen, Stellung genommen wird.

    Den vollständigen Erlass, sowie alle Beilagen findet Ihr hier:http://www.wko.at/wknoe/verkehr/rundmails_v7/ErlassVO561.pdf

    Alles Klar? - Ich schlage vor bei der Berufsfahrerweiterbildung ein Jusstudium anzuhängen

    Krotti

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    Wieder mal eine sehr wertvolle INFO :thumbup: für meine Gesetzesmappe die ich immer mitführe, denn nur wer gut informiert ist und dies auch dann noch belegt, kann den Abzockern auf unseren Strassen paroli bieten. :stinke1: Viele Gesetzeshüter wollen nur abkassieren und nützen deine Unwissenheit voll aus, hat man bezahlt, wurde die Strafe akzeptiert. :mauer:


    :sdanke: Krotti :thumbup:

  • Es wird daher klargestellt, dass ein Lenker im Mischbetrieb grundsätzlich nur die Fahrerkarte
    bzw. die Schaublätter (des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage) und eventuell
    die sonst ausdrücklich geforderten Aufzeichnungen (zB Ersatzaufzeichnungen bei Defekt des
    Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte) mitzuführen hat.


    Diesem Absatz entnehme ich, dass ich im Mischbetrieb (digital- analog- und Selbstfahrende AM) das Formblatt zum Zeitnachweis nicht mitführen muss, oder lieg ich da falsch, Krotti?? :frage: :frage:

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Den Zeitnachweis (=offiziell Tätigkeitsbescheinigung) nur dann wenn Du nicht lückenlos die letzten 28 Tage nachweisen kannst. D.h. wenn Du Urlaub, Krank oder ein Fz Unter 3,5t gelenkt hast brauchst Du den Zeitnachweis.

    LG

    Krotti

    Motto: Fahren Wir den anderen davon!

  • ich führe so was auch immer mit, davon kann man nie genug mit haben, kroti sagte ja noch besser wäre einJusstudium, da hat er sicher recht

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Ja, Krotti, aber wie weise ich nach, dass ich eine SFAM (Kran,.....) gelenkt habe, da habe ich ja auch keine Tachoscheibe drinn.

    Ich straf mich doch selbst, wenn ich da eine verwenden würde.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Ich habe den Thread jetzt nur überflogen und stelle fest, in Österreich ist es nicht anders als in Deutschland. Es fehlt die klare Linie. Durch immer mehr Ausnahmeregelungen werden die Sozialvorschriften genauso kompliziert wie die Steuergesetze.

    Die EU (VO) 561 gibt eigentlich klare Richtlinien vor. Das Dilemma ist nur, dass ein paar übereifrige Beamte ein Formblatt erstellt haben, welches unvollständig ist. Der Punkt "andere Arbeiten" wurde vergessen. Gleichzeitig sind die Mitgliedsländer aber nicht an das Formblatt der EU gebunden. Sie sind in der Gestaltung eigener Formblätter völlig frei, solange die vorgegeben Kriterien berücksichtigt werden. Die Mitgliedsländer sind ferner angewiesen, trotz nationaler Unterschiede das internationale Formblatt der EU zu akzeptieren.
    Hier in Deutschland ist es so, dass jede Firma sein eigenes Formblatt erstellen kann. Unter anderem wird dabei aber gefordert, den vergessenen Punkt "andere Arbeiten" mit aufzuführen. Nebenher wird das EU-Formblatt von Nicht-Deutschen aber auch akzeptiert, obwohl der erwähnte Punkt fehlt. Nur in Frankreich und Polen ticken die Uhren etwas anders.

    Das Problem im Eingangsposting ist leicht zu beheben. Demnach muss die Zeit vor Fahrtantritt, die gearbeitet wurde, im Digitacho nachgetragen bzw. auf der Tachoscheibe vermerkt werden. Das gleiche gilt auch für die Tagesruhezeit ( Art. 15 (2) b VO(EWG)3821/85).

    Viele Grüße

    Friedemann

  • Hallo Firdemann,

    Bei Euch in D is das a bissl einfacher, weil Autokrane ja generell eine Tachoscheibe drinn haben müssen, aber bei uns sind wir (noch) scheibenfrei.

    Wenn ich aber jetzt zum Zeitnachweis eine Scheibe einlege, kann mich jeder X- Beliebige Dorfgendarm wegen Einsatzzeit und der gleichen strafen, also wär ich doch blöd, wenn ich eine Scheibe verwenden würde.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Hallo Firdemann,

    Bei Euch in D is das a bissl einfacher, weil Autokrane ja generell eine Tachoscheibe drinn haben müssen, aber bei uns sind wir (noch) scheibenfrei.

    Wenn ich aber jetzt zum Zeitnachweis eine Scheibe einlege, kann mich jeder X- Beliebige Dorfgendarm wegen Einsatzzeit und der gleichen strafen, also wär ich doch blöd, wenn ich eine Scheibe verwenden würde.

    Nabend, kranfred09.
    Dann lass dir doch eine Bescheinigung geben, die hier so heiß debattiert wird. Damit bist du aus dem Schneider. Es ist Korinthenkackerei, wenn hier darüber geredet wird, ob die Gründe nun zutreffen oder nicht. Wenn du eine Bescheinigung hast, dass du ein Fahrzeug gelenkt hast, für das eine Nachweispflicht nicht besteht, dann muss der Kontrollbeamte unterwegs dir nachweisen, dass es nicht so war. Wo also ist das Problem? Regelmässig kann er das Gegenteil nicht beweisen.

    Viele Grüße

    Friedemann

  • Das problem liegt meist im Büro, wenn ich um 21.00 mit dem Kran nach 3 tägigem Einsatz heimkomme und sehe, dass ich am nächsten Tag um 06.00 rausfshren muss, und keine Bestätigung habe.

    Vom Büro brauch ich niemanden Faragen, is ja keiner mehr da.

    Es sollte ein Programm geben, dass bei solchen Fällen selbtständig Feuer schreit, dann kann keiner sagen er hat vergessen.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Das problem liegt meist im Büro, wenn ich um 21.00 mit dem Kran nach 3 tägigem Einsatz heimkomme und sehe, dass ich am nächsten Tag um 06.00 rausfshren muss, und keine Bestätigung habe.

    Vom Büro brauch ich niemanden Faragen, is ja keiner mehr da.

    Es sollte ein Programm geben, dass bei solchen Fällen selbtständig Feuer schreit, dann kann keiner sagen er hat vergessen.

    Dann hast du wirklich ein Problem. Aber nicht nur du. Die Firma hat ein noch größeres Problem.
    Hier bei uns ist es so, dass der Fahrer meist mit einer Verwarnung wegkommt, weil er ja nichts dafür kann, wenn die Firma schludert. Aber der Unternehmer, der ja die Bescheinigung ausstellen muss, der wird zur Kasse gebeten.
    Ist allerdings keine allgemeingültige Regel.

    Ich handhabe es so, dass meine Fahrer immer einen Urlaubsschein bekommen, weil ich meinem Geld nicht böse bin. Das mache ich selbst dann, wenn sie die Wochenruhezeit am Montag im Digi nachtragen könnten. Vergessen sie es nämlich, bin ich der Dumme, weil ich nicht meinen Pflichten nachgekommen bin. Da ist so ein Schriftstück schon sicherer.

    Ich handele nach dem Motto: Gib den Kontrollbeamten, was sie fordern, aber nicht ein Stück mehr.

    Viele Grüße

    Friedemann

  • Ich brauch ja nur mal den heutigen Tag als Beispiel hernehmen:

    von 07.00 bis 13.30 Kranarbeit, also eine Bestätigung
    von 13.30 bis 15.30 Umbauen des HIAB Sattels, also ein eintrag auf der Fahrerkarte
    von 15.30 bis 18.00 Ballasttransport für einen Grosskran, also eine Tachoscheibe


    Wennst ein schlechtes Monat erwischt, habe ich also 28 Bestätigungen und 28 Tachoscheiben und 28 Tage auf der Karte, sollte ich da mal eine Kontrolle haben, ebtweder fällt mir der Sheriff in Ohnmacht beim Anblick des Papierberges oder die Kontrolle zieht sich über stunden hin.

    Ganz zu schweigen, von dem Koffer den ich für diese Aufzeichnungen benötige zusätzlich, den Lieferscheine, Stundenzettel, Haftungsbefreiungsblock, und anderes Papierzeugs muss ich ja auch bei mir haben.

    :wein: :kach: :wein:

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Ich brauch ja nur mal den heutigen Tag als Beispiel hernehmen:

    von 07.00 bis 13.30 Kranarbeit, also eine Bestätigung
    von 13.30 bis 15.30 Umbauen des HIAB Sattels, also ein eintrag auf der Fahrerkarte
    von 15.30 bis 18.00 Ballasttransport für einen Grosskran, also eine Tachoscheibe


    Wennst ein schlechtes Monat erwischt, habe ich also 28 Bestätigungen und 28 Tachoscheiben und 28 Tage auf der Karte, sollte ich da mal eine Kontrolle haben, ebtweder fällt mir der Sheriff in Ohnmacht beim Anblick des Papierberges oder die Kontrolle zieht sich über stunden hin.

    Warum nicht so?
    13:30 Uhr Fahrerkarte in den Schacht stecken. Der Digi fragt, ob du etwas nachtragen möchtest. Du bestätigst ein Ja und gibst die Arbeitszeit von 7:00 Uhr bis 13:30 Uhr ein. Natürlich auch die Pause, die du zwischendurch gemacht hast. Wenn der Digi dann die Daten auf die Fahrerkarte geschrieben hat, lässt du ihn auf Arbeit stehen.
    Um 15:30 Uhr entnimmst du die Fahrerkarte und legst danach im anderen Fahrzeug eine Tachoscheibe ein.
    Für diesen Tag brauchst du also keine einzige Bescheinigung.

    Viele Grüße

    Friedemann

    Off topic: Nun mache ich Schluß. Auf SAT 1 kommt 22:15 ein BGericht von einem deutschen Fuhrunternehmer, der seine Fahrer um die Löhne prellt. Das schaue ich mir an.ein

  • Warum nicht so?
    13:30 Uhr Fahrerkarte in den Schacht stecken. Der Digi fragt, ob du etwas nachtragen möchtest. Du bestätigst ein Ja und gibst die Arbeitszeit von 7:00 Uhr bis 13:30 Uhr ein. Natürlich auch die Pause, die du zwischendurch gemacht hast. Wenn der Digi dann die Daten auf die Fahrerkarte geschrieben hat, lässt du ihn auf Arbeit stehen.
    Um 15:30 Uhr entnimmst du die Fahrerkarte und legst danach im anderen Fahrzeug eine Tachoscheibe ein.
    Für diesen Tag brauchst du also keine einzige Bescheinigung.

    Viele Grüße

    Friedemann

    Off topic: Nun mache ich Schluß. Auf SAT 1 kommt 22:15 ein BGericht von einem deutschen Fuhrunternehmer, der seine Fahrer um die Löhne prellt. Das schaue ich mir an.ein


    Weil mir mal einer geflüstert hat, dass Zeiten nur zum nachtragen sind, wenn sie im Zusammenhang mit der Fahrerkarte hängend sind, und beim Kran brauch i weder Karte noch Scheibe, also seh ich da keinen Zusammenhang.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Weil mir mal einer geflüstert hat, dass Zeiten nur zum nachtragen sind, wenn sie im Zusammenhang mit der Fahrerkarte hängend sind, und beim Kran brauch i weder Karte noch Scheibe, also seh ich da keinen Zusammenhang.

    Der Zusammenhang besteht darin, dass es auf jeden Fall Arbeitszeit ist. Diese Arbeitszeit muss nachgewiesen werden. Ich kenne jetzt das österreichische Arbeitszeitgesetz nicht. Aber bei uns ist es so, dass die Arbeitszeit maximal 10 Stunden betragen darf. Damit wird der Forderung der EU, für Fahrpersonal eine Höchstarbeitszeit festzusetzen, Genüge getan. Lenken wird ausdrücklich auch als Arbeitszeit gewertet.

    Nur Selbständige sind davon ausgenommen. Die EU konnte sich ja jetzt im letzten Anlauf immer noch nicht darauf verständigen, die geltende Regel auf Selbständige auszuweiten.

    Viele Grüße

    Friedemann

  • Und genau da beisst die Katze sich in den Schwanz.

    Denn wenn ich heute in SBG ein Haus aufstellen darf, dann habe ich schon 5 Std. mit an und abfahrt verschossen.

    In der Regel läuft das bei uns so:

    Um 06.00 -07.00 (je nach Firma) auf der Bst sein, dann stellst das Haus auf ( je nach Partie ist es dann zwischen 19.00 und 22.00) und dann noch 2,5 std retour in die Firma.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Und genau da beisst die Katze sich in den Schwanz.

    Denn wenn ich heute in SBG ein Haus aufstellen darf, dann habe ich schon 5 Std. mit an und abfahrt verschossen.

    In der Regel läuft das bei uns so:

    Um 06.00 -07.00 (je nach Firma) auf der Bst sein, dann stellst das Haus auf ( je nach Partie ist es dann zwischen 19.00 und 22.00) und dann noch 2,5 std retour in die Firma.

    Ich gestehe, du und dein Job sind ein harter Brocken für jeden Disponenten. Im Grunde kannst du gar nicht streng nach dem Gesetz arbeiten. Deine Firma wäre dann bald pleite. Wäre ich dein Disponent, müsste ich schummeln ansagen.
    Gut, dass es bei mir einfacher ist.

    Viele Grüße

    Friedemann

  • Ich denke man hat bei der Programierung das Wochenende einfach vergessen oder so !?
    Binn mir jetzt über die genaue Stundenanzahl für einen möglichen Nachtrag nicht sicher ,aber so um die 36 Std mehr gehz nicht !!!
    Achtung nicht teuschen lassen !!! Der Digitacho tut zwar so als ob , er zeichnet jedoch nicht auf !!
    Das ergibt dann eigenartige ???????? am Austruck !
    Ist ungefähr so wie mit der Pause : 25 Min ! 1 Pause konntest nach Tacho nach 20 Min 2 Pause weiterfahren .(45Min) Tacho stellt auf 00
    Ist aber nicht !! und schon wieder ein ? und alles rot . Pause nicht eingehalten !!!
    usw.......
    Hofi :aloa:

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