Zitat von "marbin"wenn du Mechaniker bist brauchst du keinen Nachweis über irgendwelche Zeiten,
aber als Lenker musst du 29 Tage (inklusive dem aktuellem) nachweisen können, auch wenn du in dieser Zeit als Mechaniker tätig warst.wer fährt den LKW in die Werkstatt??
wenn du das machst, kannst du mit ruhigem Gewissen das Formblatt verwenden und Punkt 15 ankreuzen.Ich habe nie geschrieben, dass du als Lenker keinen Nachweis über Zeiten die du als Mechaniker verbracht hast brauchst.
Relevant ist, dass für dich die EG-VO, wenn du als Mechaniker LKW´s auf Firmengelände lenkst nicht gilt.
(Pkt 15)
wochenende mache ich so, das ich auf der rückseite durgend einen strich mache, klar, aber der mechaniker fährt ja nicht nur am hof, er fährt zb zum mercedes wegen der überprüfung, wenn er da eine kontrolle hat?
auch sprinngt er mal ein fals ein fahrer krank ist
wenn man die urlaubscheine von früher mit nummern versehen hätte, dann gäbe es das ganze problem nicht, dann dann würde ja eine nummer heraus fehlen, drei durchschläge, eines der fahrer eines der chef und eines an die karnkenkassa, un das problem wäre damals schon erledigt gewesen, meine meinung