Eu-Urlaubsbestätigung und andre Mistdinger

  • Zitat von "marbin"

    wenn du Mechaniker bist brauchst du keinen Nachweis über irgendwelche Zeiten,
    aber als Lenker musst du 29 Tage (inklusive dem aktuellem) nachweisen können, auch wenn du in dieser Zeit als Mechaniker tätig warst.

    wer fährt den LKW in die Werkstatt??
    wenn du das machst, kannst du mit ruhigem Gewissen das Formblatt verwenden und Punkt 15 ankreuzen.

    Ich habe nie geschrieben, dass du als Lenker keinen Nachweis über Zeiten die du als Mechaniker verbracht hast brauchst.
    Relevant ist, dass für dich die EG-VO, wenn du als Mechaniker LKW´s auf Firmengelände lenkst nicht gilt.
    (Pkt 15)

    wochenende mache ich so, das ich auf der rückseite durgend einen strich mache, klar, aber der mechaniker fährt ja nicht nur am hof, er fährt zb zum mercedes wegen der überprüfung, wenn er da eine kontrolle hat?
    auch sprinngt er mal ein fals ein fahrer krank ist

    wenn man die urlaubscheine von früher mit nummern versehen hätte, dann gäbe es das ganze problem nicht, dann dann würde ja eine nummer heraus fehlen, drei durchschläge, eines der fahrer eines der chef und eines an die karnkenkassa, un das problem wäre damals schon erledigt gewesen, meine meinung

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Sorry...also ich bin zwar nüchtern, seh aber immer noch keine Lösung.
    Wie kann ich meine Arbeit protokollieren, wenn ich
    zB. von 8-13 Uhr an nem Auflieger rumgewerkelt habe, und um 13 Uhr dann mitn Sattel noch schnell nach Pölten und retour bin?
    Und zählt dann die Einsatzzeit ab 8 Uhr weg, oder erst ab 13 Uhr wo ich im Lkw sitze?

  • Zitat von "marbin"

    analog: Die Schaublätter jeden Tag lediglich von 0 - 24 Uhr zu verwenden (ich fahre z.B. um 06:00 Uhr von der Firma weg und fülle wie gewohnt mein Schaublatt aus, auf der Rückseite ziehe ich einen Strich bei der Ruhezeit (Bett) von 00:00 bis 06:00 Uhr. wenn ich dann um 17:00 Uhr wieder aufhöre und das Schaublatt entnehme, schließe ich das Schaublatt wie gewohnt ab und zeichne auf der Rückseite von 17:00 Uhr bis 00:00 Uhr einen Strich bei der Ruhezeit (das kann man natürlich auch erst am nächsten Tag vor Fahrtantritt machen).
    Für Samstag und Sonntag fülle ich am Montag jeweils eine Scheibe aus auf dem mein Name und das Datum des betreffenden Tages steht und auf der Rückseite von 00:00 bis 24:00 Uhr ein Strich beim Bett angeführt ist.

    ich hoffe jetzt wurde es verstanden

    lg

    PS: das ist die "hohe Schule" der EG-VO, das grenzt schon an Perfektionismus.

    Mir hat eine Kollege von dir erklärt, ich soll auf die Montagsscheibe vor Fahrtantritt hinten draufschreiben: WE-Ruhezeit von Fr.01.01.2009 17:00Uhr bis Montag 04.01.2009 05:00Uhr ....also keine extra Scheibe..und bisher hat das auch bei den kontrollen ganz gut damit geklappt.

    Keine Macht den Doofen!

  • Zitat von "Crazy"

    Mir hat eine Kollege von dir erklärt, ich soll auf die Montagsscheibe vor Fahrtantritt hinten draufschreiben: WE-Ruhezeit von Fr.01.01.2009 17:00Uhr bis Montag 04.01.2009 05:00Uhr ....also keine extra Scheibe..und bisher hat das auch bei den kontrollen ganz gut damit geklappt.

    Ich mach das auch so und habe noch keine Probleme damit gehabt!

    Lg Helly1

    ALLE BRAUCHEN UNS ABER KEINER WILL UNS!

  • Zitat von "marbin"

    wenn du Mechaniker bist brauchst du keinen Nachweis über irgendwelche Zeiten,
    aber als Lenker musst du 29 Tage (inklusive dem aktuellem) nachweisen können, auch wenn du in dieser Zeit als Mechaniker tätig warst.

    wer fährt den LKW in die Werkstatt??
    wenn du das machst, kannst du mit ruhigem Gewissen das Formblatt verwenden und Punkt 15 ankreuzen.

    Ich habe nie geschrieben, dass du als Lenker keinen Nachweis über Zeiten die du als Mechaniker verbracht hast brauchst.
    Relevant ist, dass für dich die EG-VO, wenn du als Mechaniker LKW´s auf Firmengelände lenkst nicht gilt.
    (Pkt 15)


    Sorry MARBIN, du hast noch immer KEINE Antwort geschrieben:

    Wie soll ich es nachweisen wenn ich keinen Punkt ankreuzen kann aufn Formblatt!????? (Ich fahre mit keinem LKW sondern arbeite nur wie es Pashman schon sagte am Auflieger)

    Nichts bewegt mehr als ein Ziel!

  • Zitat von "helly1"

    Ich mach das auch so und habe noch keine Probleme damit gehabt!

    in polen wollen sie eine eigene scheibe dafür, ich schreib zb wochenendruhe zeit von datum uhrzeit kilometer, bis wieder datum uhrzeit, eine scheibe fürs ganze wochenende, könnte auch zweischeiben ausfüllen,
    ob ich eine oder zwei mit der handgeschriebene scheiben habe ist en polen wurscht, nur haben must du sie,

    die karte im lkw zulassen ist laut kontrollstelle eine stafbare handlung, verleitung zum missbrauch

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Zitat von "marbin"

    wenn du Mechaniker bist brauchst du keinen Nachweis über irgendwelche Zeiten,
    aber als Lenker musst du 29 Tage (inklusive dem aktuellem) nachweisen können, auch wenn du in dieser Zeit als Mechaniker tätig warst.

    wer fährt den LKW in die Werkstatt??
    wenn du das machst, kannst du mit ruhigem Gewissen das Formblatt verwenden und Punkt 15 ankreuzen.

    Ich habe nie geschrieben, dass du als Lenker keinen Nachweis über Zeiten die du als Mechaniker verbracht hast brauchst.
    Relevant ist, dass für dich die EG-VO, wenn du als Mechaniker LKW´s auf Firmengelände lenkst nicht gilt.
    (Pkt 15)


    punkt 15 lautet:

    ein von Anwendungsbereich der Verordung (EG)Nr561/2006 oder des AFTR ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Zitat von "Highwaycharly"

    punkt 15 lautet:

    ein von Anwendungsbereich der Verordung (EG)Nr561/2006 oder des AFTR ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat

    Sorry Charlie..aber was soll das für ne Aussage sein?Ist das jetzt irgendeine Lösung für mein Problem?
    Ich unterbreche hier mal eure Disskusionen zwecks Fahrerkarte, Wochenendruhezeiten, Urlaube usw.

    Ich habe dieses Topic hier aufgemacht um Antwort auf mein Problem hier im ersten Beitrag eine Lösung zu finden.
    Die gab es bisher immer noch nicht.

    @ Marbin:
    Sorry, aber ich vermute mal ins blaue, das es hier im Forum leider nicht soviele studierte Anwälte gibt.
    Also tu uns allen mal einen Gefallen und laß die ganzen Paragraphen weg.
    Wir alle wissen Papier ist geduldig, aber ne klare Aussage wär mir lieber als vor 6§ zu sitzen und trotzdem nicht schlauer als zuvor zu sein.
    (Soll jetzt wirklich keine Beleidigung oder pers. Angriff sein!!!Nicht falsch verstehn!)

    Also nochmal neuer Anfang. (Der 3te und letzte Versuch)

    Ich arbeite vormittags an nem Auflieger, mittags kommt n Auftrag rein, und ich fahr mitn Lkw los.
    Die Woche darauf fahr ich nach GB und hab vom Deutschen od. Belgier ne Kontrolle.
    Wie mach ich dem jetzt begreiflich, dass ich die Woche zuvor an besagten Vormittag zwar gearbeitet jedoch KEINEN Lkw gelenkt habe??

    Ich hoffe jetzt dann endlich mal ne verständliche und aussagekräftige Antwort zu bekommen...

    lg
    Pashy

  • wenn du in der werkstatt stehst und kein kfz gelenkt hast, kreuze doch bitte punkt 15 an und lass es gut sein

  • Zitat von "mark"

    wenn du in der werkstatt stehst und kein kfz gelenkt hast, kreuze doch bitte punkt 15 an und lass es gut sein

    ...so wirklich überreißen tust net um was es geht oder?
    Ich hab hier keine Lust mir vo da BAG oÄ. Instanzen finanziell das Leben schwer zu machen, nur weil man bei
    einer EU_Verordnung nicht zuende gedacht hat.

    Wenn jetzt bei ner Kontrolle der Polizist sieht, dass die Tachoscheibe erst um 13 Uhr beginnt, fragt der mich was ich gemacht habe.
    Dann hast wieder die Arschkarte, denn er zählt ja automatisch die Arbeitszeit am Vormittag zu deiner gefahrenen Zeit dazu.

  • Will ja niemand beleidigen, aber Andi, bist so dumm oder tust Du nur so?

    Wenn Du dass Formblatt mit hast, auf dem Pkt 15 angekreuzt ist, und in der Zeitspalte von 08.00 bis 13.00 steht, hast eindeutig einen Nachweis, dass Du VM gearbeitet hast, und diese Arbeit NICHT unter die VO fällt.

    WO IS DA DAS PROBLEM???????


    Geht ja bei mir genauso, wenn i VM mitn Kran unterwegs bin, und NM einen Ballast fahren muss, hol i mir im Büro das Formblatt, mit Pkt. 15 und der Zeit die ich mitn Kran unterwegs war.

    Ich hab monate, da hab ich 5 Tachoscheiben und 15 Formblätter mit.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • wenn er in der werkstadt gearbeitet hat hat er keine selbsfahrende arbeitsmaschine gelenk, das wollen wir hier sagen
    also kann ich punkt 15 nicht ankreutzen, das habe ich auch vorhin gemeint

    wir haben nichts gelenk, kein urlaub und nicht krank, was kreuzt an?

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Zitat von "Highwaycharly"

    wenn er in der werkstadt gearbeitet hat hat er keine selbsfahrende arbeitsmaschine gelenk, das wollen wir hier sagen
    also kann ich punkt 15 nicht ankreutzen, das habe ich auch vorhin gemeint

    wir haben nichts gelenk, kein urlaub und nicht krank, was kreuzt an?

    JAAAAA!!!!ENDLICH!!!! :044 :042 :036 :038 ENDLICH HAT JEMAND VERSTANDEN WAS ICH MEINTE!!!!WOOOHOOOO!!!!!
    Das mein ich ja die ganze Zeit.
    Man ist nicht krank, in Urlaub, und hat auch kein anderes FZ gelenkt!
    Wie schafft man es REGELKONFORM seine Arbeitstätigkeit nach zuweißen?

    So wie du sagst Fredi, stimmts ja nicht.(rein rechtlich gesehn)
    und wenn du n A*** bei ner Kontrolle hast, der sieht was du angekreuzt hast, und was du sagst das du gemacht hast,
    dann kannst dich vorm Richter wegen Dokumentenfälschung verantworten! :034 :024 :032

  • dann kreuzt man trozdem punkt 15 an, und die sache hat sich, wo ist das problem?
    wieso machst du es dir so schwer?

  • Zitat von "Pashman"

    [
    Also nochmal neuer Anfang. (Der 3te und letzte Versuch)

    Ich arbeite vormittags an nem Auflieger, mittags kommt n Auftrag rein, und ich fahr mitn Lkw los.
    Die Woche darauf fahr ich nach GB und hab vom Deutschen od. Belgier ne Kontrolle.
    Wie mach ich dem jetzt begreiflich, dass ich die Woche zuvor an besagten Vormittag zwar gearbeitet jedoch KEINEN Lkw gelenkt habe??

    Ich hoffe jetzt dann endlich mal ne verständliche und aussagekräftige Antwort zu bekommen...

    lg
    Pashy

    analog, legst du eine Scheibe ein, auf der du auf der Rückseite bei andere Arbeiten einen Strich machst, solange du diese Arbeit gemacht hast, das könntest du auch für Tage machen, bei denen du gar nicht gefahren bist.
    Also Klartext: du beginnst um 07:00 Uhr zu reparieren und um 13:00 Uhr zu fahren: von 00:00 bis 07:00 Uhr einen Strich beim Bett und bis 13:00 Uhr einen Strich bei andere Arbeiten (gekreuzte Hämmer).
    Wenn du den ganzen Tag in der Werkstatt stehst, dann kannst du das auch für den ganzen Tag machen.

    Digital: 10 Minuten am Tag opfern und die Zeiten händisch auf der Fahrerkarte eben genauso nachtragen, aber einfacher ist es sicher mit den Scheiben.

    Eine Bestätigung musst/darfst du nur haben, wenn eines der 3 Punkte in der Bestätigung angeführten Punkte auch zutreffen.

    Wie gefällt dir diese Lösung?

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Lenker wirklich nur Lenker ist und nicht auch das Mädchen für alles macht.
    Die Praxis ist leider eben anders.

  • Zitat von "Crazy"

    Mir hat eine Kollege von dir erklärt, ich soll auf die Montagsscheibe vor Fahrtantritt hinten draufschreiben: WE-Ruhezeit von Fr.01.01.2009 17:00Uhr bis Montag 04.01.2009 05:00Uhr ....also keine extra Scheibe..und bisher hat das auch bei den kontrollen ganz gut damit geklappt.

    Handschriftliche Eintragungen auf dem Schaublatt sind nur dort wo vorgesehen erlaubt - diese Eintragungen werden vielleicht geduldet sind aber nicht erlaubt.

    lg

  • Zitat von "marbin"

    analog, legst du eine Scheibe ein, auf der du auf der Rückseite bei andere Arbeiten einen Strich machst, solange du diese Arbeit gemacht hast, das könntest du auch für Tage machen, bei denen du gar nicht gefahren bist.
    Also Klartext: du beginnst um 07:00 Uhr zu reparieren und um 13:00 Uhr zu fahren: von 00:00 bis 07:00 Uhr einen Strich beim Bett und bis 13:00 Uhr einen Strich bei andere Arbeiten (gekreuzte Hämmer).
    Wenn du den ganzen Tag in der Werkstatt stehst, dann kannst du das auch für den ganzen Tag machen.

    Digital: 10 Minuten am Tag opfern und die Zeiten händisch auf der Fahrerkarte eben genauso nachtragen, aber einfacher ist es sicher mit den Scheiben.

    Eine Bestätigung musst/darfst du nur haben, wenn eines der 3 Punkte in der Bestätigung angeführten Punkte auch zutreffen.

    Wie gefällt dir diese Lösung?

    Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Lenker wirklich nur Lenker ist und nicht auch das Mädchen für alles macht.
    Die Praxis ist leider eben anders.

    DAS hört sich endlich mal nach ner Lösung an...nur obs die anderen EU_Kollegen so auch fressen?
    Eine Frage hab ich da noch :015
    Scheibe einlegen und am Abend Arbeitszeit nachtragen..schön und gut....
    aber was mach ich wenn mal kein Lkw am Platz steht.
    Wenn ich dann mit n paar Scheiben (vor allem an Montagen) daherkomme, wo händisch nur Arbeitszeit nachgetragen wurde, ohne km-Stand und ohne Kennzeichen...das könnt dann haarig werden :011

    @mark:
    Anscheinend bist du noch nie über die Grenzen Österreichs rausgekommen (find auch keine Vorstellung im Newbie-Bereich was und wo du fährst), und hast Bekanntschaft mit den Kontrollorganen anderer Länder gemacht.
    Denn sonst würdest hier nicht dauernd solche Kommentare hinterlassen.
    Ich habe hier ein Topic eröffnet, um konkrete Antworten auf ein Problem zu erhalten, und nicht um ständig "Machs doch einfach" und "Wo ist das Problem" - Beiträge zu lesen. :006
    Also entweder n konstruktives Kommentar, oder lieber nichts.

  • Zitat von "Pashman"

    JAAAAA!!!!ENDLICH!!!! :044 :042 :036 :038 ENDLICH HAT JEMAND VERSTANDEN WAS ICH MEINTE!!!!WOOOHOOOO!!!!!
    Das mein ich ja die ganze Zeit.
    Man ist nicht krank, in Urlaub, und hat auch kein anderes FZ gelenkt!
    Wie schafft man es REGELKONFORM seine Arbeitstätigkeit nach zuweißen?

    So wie du sagst Fredi, stimmts ja nicht.(rein rechtlich gesehn)
    und wenn du n A*** bei ner Kontrolle hast, der sieht was du angekreuzt hast, und was du sagst das du gemacht hast,
    dann kannst dich vorm Richter wegen Dokumentenfälschung verantworten! :034 :024 :032

    das habe ich ja die ganze zeit erkären wollen
    ich dachte wenn ich schreibe das der mechaniker einspringt zb, 27 war er in der werkstadt, dann fährt er
    oder der disponent springt ein sind ja alles fälle was real sind
    nur auf den formblatt wird so was nicht in erwägung gezogen,
    auch das ein fahrer für einen monat (sommer urlaubsverträtung) in die dispo geht,
    ein pensionist der nur mal was dazuverdienen will
    also ich bin immer noch der meinung das man ein formblat gemacht hat, das nicht besonders gut durchdacht wurde,
    möchte gerne sehen was man einen rumänen oder polen sagt wenn ich zb mit den handgeschrieben tachoscheiben mit 26 tagen komme, glaube der lacht sich einen ast, und kasiert 5000 euro oder gar 8000 an ort und stelle, so siehts in der paxis aus.
    beim alten urlaubsschein konnten man es reinschreiben.

    wenn die firma bei der du fährst kein fahrzeug besitzt das unter punkt 15 fällt kann man es greifen das da vorm richter stehst, mit deinen chef der das unterschrieben hat

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • @ Charly, jede Firma hat an PKW, und wennst mit dem fährst, kannst Pkt. 15 scho ankreuzen, denn mir is nix bekannt, dass ein AUTO, oder eine Pritsche (bis 3,5 to) unter die VO fällt.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Zitat von "kranfred09"

    @ Charly, jede Firma hat an PKW, und wennst mit dem fährst, kannst Pkt. 15 scho ankreuzen, denn mir is nix bekannt, dass ein AUTO, oder eine Pritsche (bis 3,5 to) unter die VO fällt.

    @kranfred, da muss ich dich eines besseren belehren:

    Leitlinie der EU Nr. 2, wenn sich der Übernahmeort des LKW nicht am Firmensitz befindet, musst du für diese Tätigkeit sonstige Arbeiten eintragen. (belastet somit indirekt die Tageslenkzeit, da du ja innerhalb von 24 Std. seit der letzten täglich RZ eine Pause von mind. 9 Std. machen musst - eh klar oder?)

    http://www.binder9953.de/download/guidance_2_de.pdf

    lg

    PS: Die Rumänen und Polen fahren genauso - und beim alten Urlaubsschein hast du alles reinschreiben können.

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