Mehr LKW - Überholverbote

  • Zitat von "marbin"

    Es gibt keinen gesetzlichen Sicherheitsabstand zur Seite :004 eher das Gegenteil!

    Zitat:

    § 7 StVO Allgemeine Fahrordnung
    (1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist. Gleise von Schienenfahrzeugen, die an beiden Rändern der Fahrbahn liegen, dürfen jedoch nicht in der Längsrichtung befahren werden, wenn der übrige Teil der Fahrbahn genügend Platz bietet.

    Seitenabstand

    Beim Überholen, beim Vorbeifahren an haltenden und parkenden Fahrzeugen, beim Passieren von Linien- und Schulbussen müssen jeweils der vorgefundenen Verkehrssituation und den örtlichen Verhältnissen entsprechend unterschiedliche seitliche Sicherheitsabstände eingehalten werden.

    Insbesondere auch bei Radfahrern ist die Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstandes von äußerster Wichtigkeit.

    Auch bei verkehrswidrigem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer führt die Verletzung dieses Gebotes in der Regel zu einer Mithaftung des zu dicht Vorbeifahrenden.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Ich glaube in Deutschland ist es nicht viel schlimmer als bei uns.[/quote]

    Da muß ich Dir vehement Wiedersprechen.

    Ich mußte das leider mehrmals am eigenen Leib erfahren.

    Z.b.--Ich bin mal für 2 Monate zu zweit gefahren.Da wir uns beide nicht sicher waren wie das mit den RZ , FZ , EZ bei Zweierbesetzung genau geregelt ist , haben wir bei einer BAG Kontrolle freiwillig angehalten und nachgefragt.
    Fazit: An der selben Stelle haben wir von 3!!!! Beamten 3!! Versionen zu hören bekommen,und die waren sich untereinander nicht einig.
    Also waren wir nacher genauso gescheit wie vorher.

    Oder: Ladungssicherung.
    Der eine erzählt mir, ich darf die Gurte auch aussen am Rahmen festmachen, wenn ich Innen zu wenig Halterungen für die Gurte habe.
    Das war bei einer Kontrolle in Regensburg.Ich habe an Ort und Stelle noch gegurtet und diese aussen befästigt,weil es eben nicht anders ging.
    Der Polizist hat es bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

    Am nächsten Tag hatte ich kurz vor Aachen wieder eine Kontrolle mit derselben Ladung(war für Brüssel) und da wurde beanstandet das ich die Gurte aussen am Rahmen festgemacht habe.Das darf ich nicht--wenn keine Halterunge vorhanden sind, dann brauche ich nicht gurten.
    Ich habe ihm gesagt das am Vortag der Kollege in Regensburg mir das aber anders erklährt habe und ich in seiner Anwesenheit nachgurten mußte.Der liebe Mann in Aachen hat nur gemeint:" Dann kennt sich der Bayrische Kollege in Sachen Ladungssicherung nicht aus"

    Strafe hab ich zwar bei beiden nicht bekommen--aber ausgekannt hab ich mich auch nicht mehr.

    Und das sind nur zwei Beispiele von Vielen---ich glaube das Dir noch einige Fernfahrer in diesem Forum ähnliches erzählen können.

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • [quote="Hisco"]Bei genau so einer Baustellensituation (damalige Baustelle Wiesloch-Rauenberg/D) habe ich bei der Einfahrt in die Baustelle einem BMW die ganze Seite mit dem Einstiegstrittbrett meines 580er Scania aufgeschlitzt. Dieser hat mich just bei dem geschwungenen Übergang in den Baustellenbereich überholt, was sich leider nicht ausging. Zuerst wollte man mir die Schuld geben, da ich aber laut Tachoscheibe die vorgeschriebene Geschw., nämlich 60 km/h, exakt einhielt und mich auch noch auf ein Grundsatzurteil des deutschen OGH berief (Überholen im Baustellenbereich auf eigene Gafahr....), war dieser Einspruch erfolgreich.

    Wie sich das in Österreich verhält, wäre wiedermal eine Frage für Marbin :017

    quote]

    In Österreich verhält sich ungefähr gleich:

    § 16 ÜBerholverbote: (1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
    a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden ist,

    Das Problem bei Baustellen ist einfach, das ist kein Überholen sondern vorbeifahren!!

    Auch hier zählt aber wenn kein Platz vorhanden ist, dann darf man nicht vorbeifahren.

  • Zitat von "Lisi"

    Ich glaube in Deutschland ist es nicht viel schlimmer als bei uns.

    Da muß ich Dir vehement Wiedersprechen.

    Ich mußte das leider mehrmals am eigenen Leib erfahren.

    Z.b.--Ich bin mal für 2 Monate zu zweit gefahren.Da wir uns beide nicht sicher waren wie das mit den RZ , FZ , EZ bei Zweierbesetzung genau geregelt ist , haben wir bei einer BAG Kontrolle freiwillig angehalten und nachgefragt.
    Fazit: An der selben Stelle haben wir von 3!!!! Beamten 3!! Versionen zu hören bekommen,und die waren sich untereinander nicht einig.
    Also waren wir nacher genauso gescheit wie vorher.

    Oder: Ladungssicherung.
    Der eine erzählt mir, ich darf die Gurte auch aussen am Rahmen festmachen, wenn ich Innen zu wenig Halterungen für die Gurte habe.
    Das war bei einer Kontrolle in Regensburg.Ich habe an Ort und Stelle noch gegurtet und diese aussen befästigt,weil es eben nicht anders ging.
    Der Polizist hat es bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

    Am nächsten Tag hatte ich kurz vor Aachen wieder eine Kontrolle mit derselben Ladung(war für Brüssel) und da wurde beanstandet das ich die Gurte aussen am Rahmen festgemacht habe.Das darf ich nicht--wenn keine Halterunge vorhanden sind, dann brauche ich nicht gurten.
    Ich habe ihm gesagt das am Vortag der Kollege in Regensburg mir das aber anders erklährt habe und ich in seiner Anwesenheit nachgurten mußte.Der liebe Mann in Aachen hat nur gemeint:" Dann kennt sich der Bayrische Kollege in Sachen Ladungssicherung nicht aus"

    Strafe hab ich zwar bei beiden nicht bekommen--aber ausgekannt hab ich mich auch nicht mehr.

    Und das sind nur zwei Beispiele von Vielen---ich glaube das Dir noch einige Fernfahrer in diesem Forum ähnliches erzählen können.[/quote]


    Und was ist da anders als in Österreich? :001
    Das gute (für die Fahrer), dass sich in Österreich nur einig wenige mit der Materie Schwerverkehr befassen und die Chef´s von denen sich einmal im Jahr irgendwo treffen und zusammenreden bzw. die Auslegung der Gesetze diskutieren.
    Der Level der Ausbildung wird auch immer besser (für uns - schlecht für die schwarzen Schafe)

    Aber es gibt noch immer einig wenige Ex Gendarmen - die bei einem digitalen Tacho vehemmt einen Ausdruck verlangen und danach die Stirn runzeln wenn sie das Ergebnis begutachten.
    (Info: Ausdruck bei einem funktionierendem Digitacho und vorhandener Fahrerkarte nicht vorgesehen!)

  • Ich fahr auch aus Gründen der "Eigenverantwortung" in Baustellen mittig.

    IN sbg is es lt. Bescheid vorgeschrieben, und was dort gilt, sollte überall anders nur recht sein, wir in OÖ bauen schliesslich die Brücken auch ned anders.

    Und wenn ich dann seh, dass ein PKW Lenker mit geschätzten 2 KM/h unterschied überholt, dann muss ich sagen, is es besser mittig zu fahren als an Unfall zu riskieren.

    Wer von Euch kann behaupten einen Zug in einer Baustelle 2 KM weit echt gerade zu halten, ohne schlenkler, wenn das Rechte Vorderrad genau auf der Aspaltkante zwischen Fahrbahn und verbreiterung rennt, zu halten?

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Was anders ist als bei uns in Österreich?

    Wenn Du mich so fragst----wahrscheinlich das ich um einiges mehr Kontrollen in Deutschlnd hatte als in Österreich ?

    Aber Egal--auch wenn wir noch so lange darüber diskutieren--es wird ja nix anders--damit müssen wir eben leben,sind im endefekt auch nur Menschen.

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • Ja, Lisi, w2ir sind alle nur Menschen, aber bei einigen von der Rennleitung hatte ich ab und zu schon den Eindruck die haben Ihr Kappal nur auf, damits beim Hals ned reinregnet.

    Wenn im Zulassungsschein steht: "Selbstfahrende Arbeitsmaschine", ist dass meiner Meinung nach auch eine.

    Mir wollte ein Welser mal erklären, dass das egal ist was da drinn steht, denn, wenn vorne SCANIA draufsteht, dann kann das nur ein LKW sein, und nix anderes!!

    Der war fast soweit, mir de Taferl wegzunehmen, weil "das Gefährt" falsch typisiert" ist, hat er gemeint. :008 :008 :008

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Zitat von "PhanT.o.M"

    in ita fahren de aber au no 60 od. 70


    Desweges darfst du die "Trasporti eccezionale" auch im Üv überholen. Wußte ich selber auch nicht als ich inten mal (A4 Triest - Venedig) ein Schwertransport überholt habe und nach dem Überholvorgang wieder nach rechts kam, wurde ich gleich von so'n blauen Polizia überholt. Da dachte ich "autsch, das wird teuer... :005 " aber er machte keinen Murxer. Hat mich gar ned angeschaut. :007

  • Zitat von "strubi"

    dann sollten sie die sinnlosen abschaffen
    zb A2 vor Wr Neustadt


    Grad dort find ichs witzig wöllersdorf richtung wien darfst überhollen wien richtung wr neustadt nicht hat das irgendeinen besonderen grund????

    LG René

    Holla die Waldfee

  • Zitat von "kranfred09"

    Ja, Lisi, w2ir sind alle nur Menschen, aber bei einigen von der Rennleitung hatte ich ab und zu schon den Eindruck die haben Ihr Kappal nur auf, damits beim Hals ned reinregnet.

    Wenn im Zulassungsschein steht: "Selbstfahrende Arbeitsmaschine", ist dass meiner Meinung nach auch eine.

    Mir wollte ein Welser mal erklären, dass das egal ist was da drinn steht, denn, wenn vorne SCANIA draufsteht, dann kann das nur ein LKW sein, und nix anderes!!

    Der war fast soweit, mir de Taferl wegzunehmen, weil "das Gefährt" falsch typisiert" ist, hat er gemeint. :008 :008 :008


    Ups--da muß ich ja gleich meine Schwester warnen--sie hat eine "Husquarna" Nähmaschine--nicht das mein Schwager damit in den Wald geht und Bäume umschneidet! :008 :008 :008

    Oder ich könnte die Motorsäge meines Freundes holen und damit seine Hose nähen! :031 :031

    Mein größter Reichtum-- sind die Menschen,die mich lieben.
    Mein größter Schatz-- meine Freunde.

  • Zitat von "kranfred09"

    Ja, Lisi, w2ir sind alle nur Menschen, aber bei einigen von der Rennleitung hatte ich ab und zu schon den Eindruck die haben Ihr Kappal nur auf, damits beim Hals ned reinregnet.

    Wenn im Zulassungsschein steht: "Selbstfahrende Arbeitsmaschine", ist dass meiner Meinung nach auch eine.

    Mir wollte ein Welser mal erklären, dass das egal ist was da drinn steht, denn, wenn vorne SCANIA draufsteht, dann kann das nur ein LKW sein, und nix anderes!!

    Der war fast soweit, mir de Taferl wegzunehmen, weil "das Gefährt" falsch typisiert" ist, hat er gemeint. :008 :008 :008

    und die bus sind dann auch lkw, schlimm wirds wenn du einen mercedes pkw hast :008 :008 :008 :008

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • auf der A 4 wird das überholverbot von fischament bis zur landes gränze verlängert

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Zitat von "megatrans"

    Naja, das "Letzte" sind die Brummis ja auch hauptsächlich in den deutschsprachigen Ländern (DACH), in Holland und Frankreich genießen die Routiers wesentlich mehr Ansehen. Ich weiß zwar nicht, ob es stimmt, aber Markus hat mir erzählt, dass sie in Holland jetzt evtl. die Maut einführen wollen - vorerst aber nur für PKW!


    Stimmt aber er wird noch a bisserl dauern!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!