Berufskraftfahrerausbildung

  • Hallo!

    Unsere Firma hatte Ende September beim ÖAMTC ein sieben stündiges LKW Economy Training, sprich das "wirtschaftliche Fahren" wurde trainiert und gelehrt. Es bestand aus jeweils zwei Fahrten von ca. 30-45 Min. und der Rest war Theorie. Aber auch mehr Rauchpausen und Wartezeit als Theorie. Also alles ganz easy :)

    Der ÖAMTC Coach meinte, das dieses Training normalerweise nicht an die 35 Std. Weiterbildung angerechnet werden kann, da 2008 noch zu früh ist. Erst ab 2009 wäre es anrechenbar. Da sie aber nicht so sind und wir kurz vor 2009 stehen, werden sie uns die Urkunden nochmal für das Jahr 2009 ausstellen und somit schon als Teil der Weiterbildung geltend machen. Somit habe ich also schon mal 7 von 35 Stunden :)

    Soweit mal ein kleiner Einblick :)

    Gruss
    Marco

  • Ok, ist ja alles Recht und Schön. ICh mach grad die BKF Ausbildung mit Grundquali und was ich grad gelesen hab wird das dann i den Führerschein eingetragen, was also heist das ich schon wieder einen neuen brauch, war erst vor knapp einem Jahr bei der alle 5 Jahre stattfindenden untersuchung und hab da auch nen neuen FS beantragen müssen. Alles Schwachsinn. Lg Chrisu

  • bei den 35 stündigen weiterbildungs kurs brauchst keien fahrtrainigkurs
    ist nur thorie, ist auch keine brüfung, du brauchst nur die bestätigung das du den kurs mit 35 stunden beigewohnt hast.

    bkf wird nicht in den führerschein eingetragen, der fahrerqualifikation nachweis, der wird in den führerschein eingetragen,
    den musst du auch alle 5 jahre machen. so wäre es billiger wenn du den termin fürn dr und den quali zusammen kommen lässt.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Ich werde wahrscheinlich den Berufskraftfahrer auch machen, werd jetzt 55 und sollte ich aus irgend einem Grund berufsunfähig werden (z.B. gesundheitlich )
    kann man ja in Pension gehn,( Berufsschutz). :063 Ansonst schicken´s dich vielleicht noch zur Umschulung.
    Das AMS würde mir den ja sogar bezahlen, Voraussetzung, man geht stempeln. :063


    Ich wollte zwar keine Prüfungen ausser halt ADR mehr machen, ( hab bereits, Gesellenbrief Gas-Wasser und Heizunginst., Motorenwärter Stufe 1, Dampfkesselwärter Stufe 1 und Dampfturbinenwärter Stufe 1 in Österreich, und Deutsches Offizierspatent Maschine ( 1. techn.Offizier für Schiffe in der Handelsschiffahrt bis 3000 PS, 2. techn.Offizier bis 6000 PS und alles was drüber ist als 3. techn.Offizier. Aber auf den Frachtschiffen sitzen heute die Kanaken, ( Inder, Pakistani u.s.w. )

  • Und was passiert wenn ich als Berufskraftfahrer mit Lehrabschlussprüfung den Weiterkurs bis Sept.2014 verweigere verfällt dann der C Führerschein. Wir hatten heute ein Diskussion über dieses Thema mit einen Kollegen sind aber zu keinen Schluss gekommen. Vielleicht kann uns einer weiterhelfen. :sbitte:

  • Und was passiert wenn ich als Berufskraftfahrer mit Lehrabschlussprüfung den Weiterkurs bis Sept.2014 verweigere verfällt dann der C Führerschein. Wir hatten heute ein Diskussion über dieses Thema mit einen Kollegen sind aber zu keinen Schluss gekommen. Vielleicht kann uns einer weiterhelfen. :sbitte:

    verfallt tut dein schein nicht, nur du darfst nicht mehr gewerblich fahren, und du wirst erwischt, müssen sie dich sofort abstellen, die strafe dafür weiss ich nicht, vieleicht weiss es krotti, nur bei einen unfall, musst du für den schaden aufkommen, ist etwas ärger als wie wenn du alkoholiesiert fahren würdest vom gesetzgeber her.
    also die verweigerung bingt dir nicht, ist so wie damals als der gefahrgutschein aufgekommen ist, da habe auch ein paar gesagt was wollen die machen wenn ich ihn nicht mache, nun heute denkt da keiner mehr darüber nach, vor den gafahrgutschein, gabs ja auch den H, der war dann nicht mehr gültig und den gefahrgutschein musstest machen, und so wie der fahrerqualifizierungsnachweis, musst ja dann auch alle 5 jahre auffrischen

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  • Stichtag 11 09 2014 - ab 12 09 2014 kein gewerbliches Lenken von LKW ohne Qualifizierungseintrag mehr erlaubt !(wie Charly schrieb)
    Und das gleiche Spiel wieder am 12 09 2019 !
    Wir mit unseren internen Schulungseinheiten in der Firma und im WIFI - haben noch im Februar und März diesen Jahres jeweils 1 Modul - dann sind wir durch und müssen 2014 nur mehr eintragen lassen! :serledigt:

  • Ein paar Jährchen werden wir noch als unqualifizierte Lenker ?( mit dem 40-Tonner unterwegs sein, ab September 2014 ist dann Schluss damit. Das Transportgewerbe braucht qualifiziertes Personal, :idea: und wer diese Qualifikation nicht schafft oder vorweisen kann, wird ohne Wenn und Aber durch rumänische, ungarische etc. Fahrer ersetzt. :autsch:

    Durch den Erwerb zweier Module dieses Kurses bin ich theoretisch ja schon ein Teilqualifizierter, 8o oder :?:

  • BKF ist berufskraftfahrer, du meinst sicher den fahrer qualifizierungsnachweis, BKF brauchst nur einmal machen, den anderen alle 5 jahre

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  • :haue: na da steht mir ja noch einiges bevor......... :cursing:
    hab eh Zeit genug :koffe:


    Hallo Zwuggi :!:

    Machst du den BKF, willst Truckerin werden :?: einer der schönsten Jobs :D

    und wenn du dann noch recht ergeizig bist, wirst du vielleicht Queen of the Road :thumbup:

    Gruß Hisco

  • fährt schon länger nur nicht mit qualli :lachen: :lachen:

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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  • Hallo Zwuggi :!:

    Machst du den BKF, willst Truckerin werden :?: einer der schönsten Jobs :D

    und wenn du dann noch recht ergeizig bist, wirst du vielleicht Queen of the Road :thumbup:

    Gruß Hisco


    QUEEN kanns aber nur mit an Scania werden, Jede Frau wird mit dem King erst zur Queen :lachen: :lachen: :lachen:

    31.01.2016 Der letzte Tag

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