Berufskraftfahrerausbildung

  • Wer von euch weiß wann genau diese vorgeschrieben wird
    oder wer von euch hat die Ausbildung schon hinter sich gebracht und was man alles wissen muß.

  • Also ich weiß nur daß unserem Chef deswegen langsam der Kopf raucht. Weil ja alles ganz klar geregelt ist. Nur leider hat man bei dem ganzen Schmarrn die Personalleasing-Branche vergessen. :006
    Keiner weiß z.Bsp. wer nun die Ausbildung zahlen soll. Und diverse andere "kleine" Details.

    lG.
    Mike!

  • ich muss mir die links oben erst durchlesen

    aber bei uns hab ich gehört zahlt es die firma

  • Ja. Aber beim Personalleasing is das etwas komplizierter.
    Wer zahlt nun die Ausbildung? Die Leasingfirma, oder die Firma wo der jeweilige Fahrer eingeteilt ist?

  • naja fix ist der ja dort ned eingestellt alo müsste es die liesingfirma zahlen

    ich würd mir die ausbildung auch selbst zahlen wenn es sein muss
    erkundigt habe ich mich schon mal
    denn ich denk da lernt man einiges neues dazu
    ich hab ja meinen führerschen schon 18 jahre B,C und A,E habe ich erst ca 7 jahre und in dr zeit hat sich ja einiges geändert

  • Also dazulernen tut man sicher einiges. Ich laß mich da mal überraschen was da Chef da weiter macht.

  • Hallo an alle Kollegen!

    Hab vor kurzem die Konzessionsprüfung abgelegt und da hat uns ein vortragender der Wirtschaftskammer
    erklärt das der Berufskraftfahrer doch nicht Pflicht wird. Anstatt kommt von der EU ein sogenanntes Fahrerqualifikationstraining!

    Es weiß aber noch niemand genau was da verlangt wird bzw wann es jetzt genau kommt. Die Rede war für Führerscheinneulinge, ab 2009 und für jene die bereits C/E besitzen ab 2014. Und dann alle 5 Jahre wie beim Gefahrgutschein verlängern.

    Lg. Daniel

    Lieber mit meinem Scania fahren, als mit deiner Alten gehen...

  • *hm* Die Herren Oberen wissen auch nicht wirklich was sie wollen, scheint es.

    BTW... Freut mich sehr, daß Du zu uns gefunden hast und gleich fleißig mitpostest, Daniel. :002 :002 Jetzt fehlt nur noch eine kurze Vorstellung im Newbie-Bereich. :016

    lG.
    Mike!

  • ich hab meinen BKF schon 1995 gemacht, was ich so von Kollegen ghört hab is alles inzwischen viel intensiver und schwieriger geworden, aber a klacks wars damals a kana.

    Hab ihn damals übers BFI gmacht und selbst bezahlt.

    31.01.2016 Der letzte Tag

  • Hab heut n bisschen recherchiert..
    Die Tage ne Streiterei mit nem Fahrer.
    Der meinte. ab 2011 ist es Pflicht den Berufskraftfehrer zu haben, da man sonst nicht mehr Ausland fahren darf.
    Hab aber werder etwas dafür oder dagegenb gefunden.
    Weiß jemand näheres?
    Bitte genaueres und kein "ich glaube".

  • @ phantom

    schau mal am anfang de beitrags habe ich drei links gepostet die sind noch aktuell, da steht etwas darüber drinnen!

    ein kann ich schon vorab sagen, um diese ausbildung wird keiner von uns drumherum kommen, sie muss von fernfahreren genauso wie von baustellenfahrern gemacht werden (alle die einen LKW halt fahren), viele glauben es gilt nur für den fernverkehr, das ist aber ein großer irrtum.
    also werden wir wieder büffeln müssen :002

  • http://wko.at/bus/gesetze/berufskraftfahrerRl.pdf

    hier mal der text der EU-Richtlinie, wer sich mal damit beschäftigen will :016

    weiters habe ich auf grund des einen eingestellten links ein email an die wk-tirol (hrn. ölhafen) geschickt.

    Hier meine Anfrage:

    Sehr geehrter Herr Ölhafen,

    ich habe im Internet Ihren Artikel vom 3.8.2006 betreffend der Berufskraftfahrerausbildung gelesen und deswegen hoffe ich mich vertrauensvoll an Sie wenden zu dürfen. In unserem Forum http://www.trucker-forum.at wird immer wieder die Frage gestellt wie die endgültige Version mit dieser Berufskraftfahrerausbildung nun lautet.

    Wie ich Ihrem Artikel entnehmen würde sich für Kraftfahrer, die Ihren Beruf bereits ausüben vorab nichts ändern. Diese müssen nur nach spätestens 5 Jahren somit mit 2013 einen Ausbildungsnachweis bringen. Neulinge müssen ab 10.9.2008 den Ausbildungsnachweis erbringen. Bitte korrigieren Sie mich wenn meine Annahme falsch ist.

    Daraus ergeben sich aber weitere Fragen:

    Wie beweißt der Fahrer, dass er kein Neuling ist (dh erst mit 10.9.2008 mit dem Kraftfahren angefangen hat)?
    Gilt die Bestimmung für alle Kraftfahrer (egal welcher Art, egal ob In- oder Auslandsverkehr)?
    Von welchen Organen werden diese Bestimmungen exekutiert?
    Müssen die österreichischen Berufskraftfahrer nur eine Kursteilnahme bestätigen oder auch eine Prüfung ablegen?
    Gilt die österreichische Bestätigung dann auch vollständig in den anderen EU-Ländern (egal ob mit oder ohne Prüfung)?
    In Nicht EU Ländern ist kein Nachweiß erforderlich?
    Gibt es eine Regelung wer die Prüfungskosten trägt (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber)?

    Ich bedanke mich herzlich für Ihre Mühe im Vorhinein,
    sollte ich bei Ihnen völlig falsch gelandet sein, dann bitte ich Sie mir eventuell eine fachkundige Ansprechperson zu nennen.

    Herzlichen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

  • Antwort Herr Ölhafen (WK-Tirol):

    Sehr geehrte Frau Strobl,

    vielen Dank für Mail hinsichtlich der Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer.

    Grundsätzlich muss klargestellt werden, dass Berufskraftfahrer laut EU-Richtlinie nicht mit unserer nationalen "Berufskraftfahrerausbildung" (= Lehrberuf mit Lehrabschlussprüfung) zu tun hat.

    Weiters kann festgestellt werden, dass die EU-Richtlinie den Nationalstaaten einen Spielraum hinsichtlich der Umsetzung gibt. Bei der Grundqualifikation kann man nämlich wählen, ob man eine verpflichtende Ausbildung und keine Prüfung vorschreibt oder keine verpflichtende Ausbildung, dafür aber eine umfangreiche Prüfung. Österreich hat sich für den zweiten Weg entschieden.

    Die österreichischen Bestimmungen wurden durch eine Verordnung des Verkehrsministers in nationales Recht umgesetzt (siehe Beilage http://ris1.bka.gv.at/authentic/find…26_100_2_440500).

    Konkret für Ihre Fragen bedeutet dies:
    jeder der als Berufskraftfahrer (Bus und Lkw) lenken will, muss über eine Grundqualifikationsprüfung verfügen, sofern er den Führerschein bei Bussen vor dem 10.09.2008 bzw. bei Lkw vor dem 10.9. 2009 abgelegt hat über die Grundqualifikation verfügen. Diese besteht aus einer praktischen Prüfung sowie ein umfangreichen schriftlichen und mündlichen Prüfung.

    Ab den o.a. Zeitpunkten fängt auch die Frist hinsichtlich der Weiterbildung zu laufen an. Das bedeutet, dass spätestens 2013 (Busse) bzw. 2014 (Lkw) die Lenker Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen müssen.

    Die Bestimmungen gelten für alle beruflichen Lenker von schweren Nutzfahrzeugen.

    Die Nachweise werden in den Führerschein eingetragen, sodass die Exekutive erkennen kann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Die EU-Richtlinie gilt in allen EU-Staaten, nur die Umsetzung in nationales Recht kann in den einzelnen EU-Staaten im Rahmen der Richtlinie anders sein.

    In Drittstaaten sind diese Bestimmungen nicht einzuhalten (wobei ich nicht weiß´, ob vielleicht in diesen Staaten eigene diesbezügliche vorschriften gelten).

    Hinsichtlich der Kostentragung gibt es keine Regelung, sodass ich primär davon ausgehen, dass diese Kosten vom Arbeitnehmer zu tragen sind.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, bitte kontaktieren Sie mich.

    viele Grüße aus Tirol

    Josef Ölhafen

    Mag. Josef Ölhafen
    Fachgruppengeschäftsführer

    Sparte Transport und Verkehr | Wirtschaftskammer Tirol
    Meinhardstraße 14 | A-6020 Innsbruck
    T 05 90 90 5 - 1254 | F 05 90 90 5 - 1259
    E josef.oelhafen@wktirol.at | http://wko.at/tirol

    Geht´s der Wirtschaft gut, geht´s uns allen gut.

  • weiterführendes Email um die graue theorie verständlicher zu machen:

    Sehr geehrter Herr Ölhafen,

    herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort.

    Um die Theorie für einen schon langjährigen Kraftfahrer in die Praxis um zu setzen, bedeutet für mich aufgrund Ihrer Antwort folgendes:

    Der derzeit schon berufsausübende Kraftfahrer (also Führerschein vor dem 10.9.2009 - ohne Lehre und ohne Berufskraftfahrerausbildung) muss eine Grundqualifikationsprüfung (in allen Sachgebieten) ablegen und nach der Prüfung muss er alle 5 Jahre eine Weiterbildungsmaßnahme vorweisen. Ist dies korrekt?

    Gibt es für Fahrer die schon die Berufskraftfahrerausbildung abgelegt haben oder die Lehre abgeschlossen haben, Anrechnungen (dh. Erleichterungen) für die Prüfung oder müssen diese Fahrer keine Prüfung ablegen und nur noch die Weiterbildungsmaßnahme alle 5 Jahre nachweisen?

    Muss vor der Prüfung ein/e Kurs/Ausbildung absolviert werden?

    ________________________________________________________________________________________

    Antwort WK - Tirol (Herr Ölhafen):

    Hallo Frau Strobl,

    nein, Ihre Ansicht ist nicht korrekt. Berufskraftfahrer, die vor dem Stichtag ihren Beruf ausüben, brauchen keine Grundqualifikationsprüfung zu machen. Sie müssen nur innerhalb von 5 Jahren 35 Weiterbildungsstunden nachweisen können.

    Damit erübrigt sich auch Ihre zweite Frage.

    Eine Ausbildung ist nicht verpflichtend vorgesehen. Naturgemäß wird es jedoch Unterlagen geben müssen, damit die Prüfungskandidaten überhaupt die Chance haben, die Prüfung positiv zu bestehen. Daran wird meines Wissens nach gerade gearbeitet.

    lg josef ölhafen

  • Zitat von "Pashman"

    Hab heut n bisschen recherchiert..
    Die Tage ne Streiterei mit nem Fahrer.
    Der meinte. ab 2011 ist es Pflicht den Berufskraftfehrer zu haben, da man sonst nicht mehr Ausland fahren darf.
    Hab aber werder etwas dafür oder dagegenb gefunden.
    Weiß jemand näheres?
    Bitte genaueres und kein "ich glaube".

    Ich hab voriges Jahr den Berufskraftfahrer gemacht (das Land Stmk war so nett es für mich zu bezahlen) und insofern ich weiß wird es ab 2013 Pflicht sein (Österreich und Deuschland sind ja sowieso fast die einzgen Länder Europas wo man es noch nicht braucht

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!