Schnellladeinfrastruktur: Neues Geld für Förderprogramm für Gewerbebetriebe

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    Insgesamt wurden 12,3 Millionen bewilligt für Schnellladesäulen im Depot, auf dem Betriebsgelände oder dem Firmenparkplatz.

    Für das Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „Nichtöffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben 12,3 Millionen Euro bewilligt. Eine Auszahlung der Fördermittel sei noch nicht erfolgt, da das Programm nachschüssig finanziert werde, also erst ausgezahlt wird,

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    „wenn nach Abschluss der Projekte der Auszahlungsantrag durch den Antragsteller gestellt wird“, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

    Das Förderprogramm werde von Unternehmen unterschiedlicher Branchen nachgefragt, so die Bundesregierung. Durch die nutzerfreundliche Ausgestaltung des Förderprogramms würden verschiedene Anwendungsfälle wie das Schnellladen im Depot, auf dem Betriebsgelände oder auf dem Parkplatz der Firmenflotte abgedeckt. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten von der Förderung profitieren.

    Insgesamt 1.055 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft hätten Anträge gestellt, heißt es weiter. Ob sich darunter Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung befinden, kann die Bundesregierung der Antwort zufolge nicht sagen. Öffentliche Beteiligungen seien bei der Beantragung und für eine Bewilligung unerheblich gewesen und nicht abgefragt worden.

    Bisher seien 65 Förderbescheide für Großunternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro erteilt worden, schreibt die Regierung. 71 Förderbescheide habe es für KMU mit maximal 249 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro gegeben.

    Im Rahmen der bewilligten Anträge sollen den Angaben zufolge insgesamt 924 Schnellladepunkte errichtet werden. Die Errichtung erfolge innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung. Die „Vorhabenlaufzeit“ beginne mit dem Datum des Bescheides. Eine Verlängerung sei lediglich in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bisher, so heißt es in der Antwort, habe noch kein Antragsteller einen Auszahlungsantrag für bereits errichtete Ladepunkte gestellt.

    Zur Beantwortung der Frage, wie die Bundesregierung die Fördervoraussetzung kontrolliert, „dass der Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur mit 100 Prozent erneuerbaren Energien erfolgen muss“, heißt es in der Antwort: Die Antragsteller müssten im Zuge der Antragstellung sowie nochmals beim Verwendungsnachweis bestätigen, dass der Betrieb der geförderten Schnellladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt. Ein Nachweis könne im Rahmen einer vertieften Prüfung stichprobenartig angefordert werden. Der Nachweis könne beispielsweise durch den Stromvertrag, ein Grünstrom-Zertifikat oder den Nachweis der Stromerzeugung durch eine PV-Anlage erfolgen.

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    „Der Zuwendungsgeber behält sich vor, im Einzelfall die Maßnahme jederzeit vor Ort zu prüfen“, schreibt die Bundesregierung.


    quelle: https://transport-online.de/news/schnellla…ebe-159267.html

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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