Tauernautobahn: Lkw-Fahrverbot noch vor Weihnachten

    • Offizieller Beitrag

    Österreich hat kurz vor Weihnachten ein Lkw-Fahrverbot auf der A10 verhängt. Es gilt am 22. und 23. Dezember.

    Wie die IHK München meldet, hat Österreich kurz vor Weihnachten ein Lkw-Fahrverbot auf der A10 Tauernautobahn verhängt. Es betrifft die beiden Vorweihnachtstage 22. und 23. Dezember 2023.


    Am Freitag, 22. Dezember 2023, dürfen Lkw in der Zeit von 13 bis 19 Uhr keine Ziele in oder über Slowenien oder Italien sowie Deutschland und Tschechien anfahren. Das Fahrverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Villach in Fahrtrichtung Süden zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A 10 von der A 1) und dem Knoten Pongau. Auf der Richtungsfahrbahn Salzburg in Richtung Norden gilt das Fahrverbot für Lkw zwischen dem Knoten Rennweg und dem Knoten Golling.

    Am Samstag, 23. Dezember 2023 gilt das Lkw-Fahrverbot von 7 bis 15 Uhr. Betroffen sind die Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A 10 von der A 1) und dem Knoten Pongau sowie die Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen dem Knoten Rennweg und dem Knoten Golling,

    Die Fahrverbote wurden aufgrund von Engpässen im Zuge der Generalsanierung der Tunnelanlagen auf der A 10 zwischen Golling und Werfen eingeführt.

    Ausgenommen von diesen Fahrverboten ist der Ziel- und Quellverkehr im Bundesland Salzburg. Darüber hinaus sind Fahrten erlaubt, die ausschließlich folgenden Zwecken dienen:

    • der Beförderung von Schlacht- oder Schlachttieren,
    • der Beförderung von Postsendungen, periodischen Druckschriften oder zur Versorgung von Ausflugszielen mit Getränken,
    • unaufschiebbaren Instandsetzungsarbeiten an Kühlanlagen, Wasser- oder Energieversorgungsanlagen oder Kanalisationsleitungen,
    • Abschleppdienst, Pannenhilfe oder Einsatz in Katastrophenfällen,
    • dem Einsatz von Fahrzeugen des Straßenerhaltungsdienstes zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs
    • dem Einsatz von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Müllabfuhr oder den Einsatz von Fahrzeugen eines Linienverkehrsunternehmens zur Aufrechterhaltung des Linienverkehrs,
    • Fahrten mit Schaustellerfahrzeugen (§ 2 Abs. 1 Z 42 KFG 1967) und mit Fahrzeugen der Berufsgruppe der Beleuchter und Beschaller nach und von dem Ort der Auftragserfüllung
    • unaufschiebbare Fahrten mit Kraftfahrzeugen des Bundesheeres, mit selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen zur Durchführung humanitärer Hilfstransporte
    • Fahrten von und zur Baustelle im Zuge der Generalsanierung der Tunnelanlagen auf der A 10 zwischen ASt Golling und HASt Werfen.
    • Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von frischem Obst und Gemüse, frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, frischem Fisch und frischen Fischerzeugnissen, lebendem Fisch, Eiern, frischen Pilzen, frischen Back- und Konditorwaren, frischen Kräutern als Topfpflanzen oder geschnitten sowie genussfertigen Lebensmittelzubereitungen dienen, sowie die damit verbundenen Leerfahrten oder Rückfahrten zur Beförderung von Transporthilfsmitteln und Verpackungen der vorgenannten Gütergruppen.

    Bei der Beförderung ist ein Frachtbrief beziehungsweise eine Ladeliste für die einzelnen Entladestellen mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen. Der Status der Beladung (Menge) hat zu Beginn und während einer Beförderung jederzeit nachvollziehbar zu sein.

    Zulässig sind ferner Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Gütern von oder zu Flughäfen oder Militärflugplätzen dienen, die gemäß § 62 Abs. 3 des Luftfahrtgesetzes für Zwecke der Zivilluftfahrt verwendet werden.

    Ebenso sind Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Absender zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen technisch geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger und zurück zum nächstgelegenen Verladebahnhof zulässig: Voraussetzung ist, dass ein vollständig ausgefülltes Dokument mitgeführt wird, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug oder seine Aufbauten auf der Schiene befördert werden oder befördert worden sind. Dies gilt sinngemäß auch für den kombinierten Güterverkehr Wasser-Straße.


    quelle: https://transport-online.de/news/tauernaut…ten-126662.html

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    • Offizieller Beitrag

    Lkw-Fahrverbote auf der Tauernautobahn A10

    Immer freitags und samstags im Winter

    Ab sofort ist das Winterfahrverbot auf der A10 Salzburg in Kraft. Es gilt immer freitags und samstags für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Hier die Details.

    Lkw-Fahrer müssen ab dem heutigen Freitag, 26. Januar 2024, das Winterfahrverbot auf der A10 Salzburg beachten. Es teilt sich auf in ein Freitagsfahrverbot und ein Samstagsfahrverbot und betrifft sowohl Fahrten in Fahrtrichtung Süden als auch in Fahrtrichtung Norden. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern. Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen erreicht. So steht es im Winterfahrverbotskalender A 10 2024 der Republik Österreich.

    Die Lkw-Fahrverbote an den Freitagen

    Vom 26. Januar bis einschließlich 29. März 2024 gilt das Freitagsfahrverbot für Lkw jeweils in der Zeit von 13.00 bis 19.00 Uhr.

    In Fahrtrichtung Süd: Auf der Richtungsfahrbahn Villach zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A10 von der A1) und dem Knoten Pongau. Das Fahrverbot gilt für die entsprechenden Verkehre mit Ziel Italien beziehungsweise Slowenien oder wenn das Ziel über Italien beziehungsweise Slowenien (im Transit) erreicht werden soll.

    In Fahrtrichtung Nord: Auf der Richtungsfahrbahn Salzburg zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling. Das Fahrverbot gilt für die entsprechenden Verkehre mit Ziel Deutschland beziehungsweise Tschechische Republik, oder wenn über Deutschland beziehungsweise die Tschechische Republik (im Transit) das Ziel erreicht werden soll.

    Die Lkw-Fahrverbote an den Samstagen

    Vom 27. Januar bis einschließlich 30. März 2024 gilt das Samstagsfahrverbot für Lkw jeweils in der Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr

    In Fahrtrichtung Süd: Auf der Richtungsfahrbahn Villach zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A10 von der A1) und dem Knoten Pongau, unabhängig vom Ziel.

    In Fahrtrichtung Nord: Auf der Richtungsfahrbahn Salzburg zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling, unabhängig vom Ziel.


    quelle: https://www.eurotransport.de/artikel/lkw-fa…r-11235123.html

    • Offizieller Beitrag

    Handelskammer Bozen schlägt Alarm

    Lkw-Fahrverbot ist eine Katastrophe

    Die Handelskammer Bozen schlägt Alarm: Die geplanten Lkw-Fahrverbote in Österreich führen zu katastrophalen Folgen für die heimische und gesamtstaatliche Wirtschaft. Transitachsen dürften nicht voneinander getrennt betrachten werden.

    In Kürze stehen in Österreich gleich zwei Bauprojekte an den beiden wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen an: Einmal die Sanierung der A10-Tauernautobahn zwischen Salzburg und Kärnten mit einer Totalsperre vom 26. Januar bis 30. März 2024. Zum anderen kommt es ab 2025 zu umfangreichen Bauarbeiten an der Luegbrücke in Nordtirol. „Beide Projekte versprechen katastrophale Folgen für die Wirtschaft in Kärnten, in Südtirol sowie Italien und für die Anrainer“, heißt es seitens der Handelskammer Bozen.

    Lkw-Fahrverbot durch die Baustelle Luegbrücke

    Mit knapp zwei Kilometer Länge ist die Luegbrücke die längste Brücke im gesamten österreichischen Autobahnnetz. Die Brücke auf der A13, die sich unweit von Gries am Brenner befindet, muss altersbedingt einem Neubau weichen. Eine Sanierung ist laut der österreichischen Autobahngesellschaft Asfinag nicht mehr möglich. Statt ihrer sollen nun zwei parallellaufende Brücken entstehen. An Lkw-Fahverboten führt an dieser Stelle nichts vorbei. Es liegt nahe, dass sowohl für die Brenner- als auch für die Inntalautobahn ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen verhängt werden. Dies zusätzlich zu einer mehrjährigen, einspurigen Befahrbarkeit der Brücke in beiden Fahrtrichtungen, dem bereits bestehenden Wochenendfahrverbot und der Blockabfertigung.

    Sanierung der A10-Tauernautobahn

    Angesichts des Sanierungsplans für die A10-Tauernautobahn habe die Wirtschaftskammer Kärnten vor Kurzem in einer Aussendung darauf hingewiesen, dass Österreichs Mobilitätsministerin Leonore Gewessler ein Fahrverbot für den Wirtschaftsverkehr mit Lkw über 7,5 Tonnen verfügen wollen, heißt es seitens der Handelskammer Bozen. Dieses gelte dann freitagnachmittags von 13.00 bis 19.00 Uhr sowie samstags von 7.00 Uhr bis zum Start des Lkw-Wochenendfahrverbots um 15.00 Uhr. Diese Totalsperre der Tauernautobahn als einer der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Europas soll von 26. Januar bis 30. März 2024 gelten.

    Lkw-Fahrer kommen nicht mehr heim

    Das Fahrverbot bedeute, dass die Lkw von Kärntner Unternehmen schon am Freitagnachmittag – mit Ausnahme der Nacht zwischen Freitag, 19.00 Uhr und Samstag, 7.00 Uhr – das Land Richtung Norden nicht mehr verlassen können. Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer bleiben folglich auf dem Rückweg stecken und kommen nicht mehr nach Hause.

    Verantwortungslose Fehlplanung der Asfinag

    „Mit der A10-Tauernautobahn zwischen Salzburg und Kärnten und der Brennerautobahn zwischen Österreich und Italien haben wir hier zwei der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen, die in naher Zukunft von einschneidenden Fahrverboten betroffen sind. Die Wirtschaftsvertretungen in Kärnten und Südtirol können nicht akzeptieren, dass die ASFINAG und Österreichs Politik für vollendete Tatsachen sorgen. An dermaßen wichtigen Entscheidungen müssen alle Stakeholder miteinbezogen werden, sodass eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann“, erklärt Bozens Handelskammerpräsident Michl Ebner. Der Präsident der Kärntner Wirtschaftskammer, Jürgen Mandl, spricht gar von einer „verantwortungslosen Fehlplanung.“

    Professionelles Baustellenmanagement gefordert

    „Die A13 ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen in Europa. Jahrelange Bauarbeiten, verbunden mit wochenlangen Sperren wegen des Sommerreiseverkehrs, bedeuten für die Transporteure enorme Umwege und damit auch Kosten. Der freie Warenverkehr innerhalb der EU wäre damit nicht mehr gegeben. Wir fordern daher ein professionelles Baustellenmanagement von Seiten der Asfinag, das auf die Wirtschaft in Österreich, aber auch in Europa Rücksicht nimmt“, erläutert Mandl. Bei beiden Transitachsen handele es sich um zentrale Nord-Süd-Verbindungen, die nicht getrennt voneinander betrachtet werden dürfen. Vielmehr garantieren sie zusammen einen funktionierenden Verkehrsfluss, der grundlegend für die Wirtschaft in Südtirol und Kärnten, Italien und Österreich ist.


    quelle: https://www.eurotransport.de/artikel/handel…e-11235011.html

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

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