SmartTacho Version 2 wird ab 21. August 2023 Pflicht – was Sie jetzt wissen müssen

    • Offizieller Beitrag

    Die Regeln zu Tachografen des EU-Mobilitätspakets sorgen für wesentliche Neuerungen, auf die Transportunternehmer sich frühzeitig einstellen sollten.

    Mit dem Stichtag des 21. August 2023 beginnt schrittweise die Verpflichtung zum Einbau einer neuen Version der Smarten Tachografen (Gen2V2) in Nutzfahrzeugen. Die Regelung ist Teil des, 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedeten Mobilitätspakets. Dieses verfolgt das Ziel, negativen Entwicklungen im Wettbewerb und bei den Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken sowie einheitliche Regularien für das Straßentransportgewerbe in den Mitgliedsstaaten zu schaffen. Einige der wichtigsten Änderungen zur Bekämpfung illegaler Kabotage und zur effektiveren Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal treten in diesem Sommer in Kraft.

    Um die oben genannten Ziele zu erreichen, werden die Geräte zukünftig in der Lage sein, mehr Daten aus dem Fahrzeug zu erfassen. Hierzu zählen längere Aktivitätsaufzeichnungen (56 statt 28 Tage), die Art der Ladung (Personen/Güter), eine automatische Dokumentation von Grenzübertritten sowie eine Aufzeichnung von Be- und Entladepositionen. Auch die Konfiguration und erweiterte Kalibrierungsdaten des Tachos werden auf neuen Fahrerkarten speicherbar. Zusätzlich wird eine einfachere Übertragung von Tachografen- und Fahrerkartendaten (per Bluetooth) sowie eine bessere Verschlüsselung der Downloads sichergestellt.

    Was bedeutet das konkret? Im Moment sind einige der genannten Funktionen der neuen Tachografenversion noch Zukunftsmusik, dennoch haben die Fahrzeughersteller in den vergangenen Wochen bereits begonnen, die Gen2V2-Tachos in ihren Neufahrzeugen zu verbauen, um für den Wandel gerüstet zu sein. Aktuell sind dementsprechend bereits Unternehmen mit neuen Tachografen in ihren Fahrzeugen unterwegs. Sie müssen daher sicherstellen, dass sie weiter ihrer Pflicht zur regelmäßigen Erfassung und Archivierung von Tachografen- und Fahrerkartendaten nachkommen. Damit dies reibungslos verläuft, ist es notwendig, frühzeitig zu überprüfen, ob die eigene Auslesehardware mit den neuen Tachografen kompatibel ist. Hierfür können Updates von Auslesehardware sowie für die Archivierungs- und /oder Auswertungssoftware notwendig sein. Je nach Hersteller ist das mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden. In manchen Fällen kann gar ein vollständiger Austausch der Hardware notwendig sein, wenn diese nicht mit den neuen Auslesestandards kompatibel ist.

    Da Stück für Stück auch alle sich bereits in Betrieb befindlichen Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr auf die Gen2V2-Tachos umgerüstet werden müssen, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen. So kann schnell Planungssicherheit für den eigenen Fuhrpark geschaffen werden. Soft- und Hardwareanbieter wie die DAKO GmbH beraten Sie hierzu gerne und helfen Ihnen, wie Sie die maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Fahrzeug- und Hardwareausstattung finden. So werden von DAKO beispielsweise kostenlose Firmware-Updates, der per App gesteuerte Downloadkey SmartStick oder verschiedene Fernausleseoptionen angeboten.

    quelle: https://transport-online.de/news-advertori…dako-93054.html

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    • Offizieller Beitrag

    Intelligenter Fahrtenschreiber ist Pflicht!

    Im Rahmen der jüngsten Änderung der Verordnung (EU) 165/2014 über Fahrtenschreiber wurde zum 21. August 2023 eine aktualisierte Version des intelligenten Fahrtenschreibers für Neufahrzeuge eingeführt. Ältere Fahrtenschreiber müssen gestaffelt bis 21. August 2025 ausgetauscht werden. Die beiden Software-Unternehmen TACHOfresh und idem telematics bieten Telematiklösungen für die Transport- und Logistikbranche an und haben sich rechtzeitig mit den neuen Vorschriften auseinandergesetzt. Sie bieten Unterstützung bei der Umrüstung an – ein Kunden ist unter anderem die Ludwig Meyer GmbH & Co. KG.

    Die neuen Geräte Smart Tacho 2 zeichnen nicht nur die Tätigkeit eines Fahrers auf, sie verfügen auch über zusätzliche Eigenschaften, die auf die Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Kabotage und Entsendung von Arbeitnehmern ausgerichtet sind. Zu diesen Funktionen gehören beispielsweise die Aufzeichnung von Grenzübertritten und die Ermittlung des genauen Standorts eines Fahrzeugs bei Be- und Entladevorgängen.

    Der Smart Tacho 2 soll zudem die Manipulationssicherheit seines Vorgängers weiter verbessern. Erreicht wird dies durch eine Reihe neuer Sicherheitsmechanismen wie den Einbau eines internen Sensors, der unabhängig vom externen Bewegungssensor arbeitet. Bis Ende 2023 planen die Tachographen-Hersteller, die Möglichkeit der Authentifizierung von Satellitensignalen umzusetzen (GNSS OSNMA).

    Unterstützung bei der Umstellung auf Smart Tacho 2

    „Als Experten für Tachographen unterstützen wir unsere Kunden auch in dieser schwierigen Umstellungs- und Umrüstungsphase. Dabei hilft uns, dass wir frühzeitig die zentralen EU-Vorgaben des Mobilitätspaketes und damit auch die seit August geforderte Einführung des Smart Tacho 2 auf dem Radar hatten. Deswegen waren wir bei den Ersten, die den Remote Download mit ihrer Hardware auch für den Smart Tacho 2 erfolgreich integriert hatten, erläutert Susanne Kirsch, Geschäftsführerin der TACHOfresh. „Noch gibt es keine G2.2-Fahrerkarten im Markt, wir sind aber auch hier mit G2.2 Demo-Fahrerkarten bestens aufgestellt für eine reibungslose Implementierung.“

    Erfahrener Partner an der Seite

    Mit welchen Herausforderungen Logistikunternehmen zu tun haben, zeigt das Beispiel der Ludwig Meyer GmbH & Co KG. Das in Friedrichsdorf bei Bad Homburg ansässige Unternehmen verfügt über einen Fuhrpark mit rund 1200 Lkw. Neben dem Nahverkehr werden auch internationale Transporte disponiert. Um die Anforderungen im Flotten-Management zu meistern, hat sich Ludwig Meyer für ein Telematik-System inkl. cargofleet 3 von idem telematics, Systempartner von TACHOfresh, entschieden. „Mit idem haben wir einen erfahrenen Partner an unserer Seite, der uns nicht nur bei den gesetzlichen Themen rund um den digitalen Tachographen, sondern auch bei der Kontrolle zur Einhaltung von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten unterstützt“, sagt Christopher Steyer, Leiter IT und Projektmanagement bei Meyer Logistik. „Im Zusammenhang mit der nun anstehenden, sukzessiven Umrüstung unserer Tachographen-pflichtigen Fahrzeuge auf den Smart Tacho 2 haben wir mit dem Telematik-Portal cargofleet 3 ein für uns passendes Controlling-Tool.“

    Für Christopher Steyer ist es auch wichtig zu überblicken, wann welche Lkw für eine Tachographen-Umrüstung einzuplanen sind und den Austausch dann digital zu dokumentieren. Ebenfalls von Bedeutung ist die Einsatzplanung für neue Fahrerkarten und die Durchführung von Kabotagefahrten. Gute Expertenberatung ist zudem bei der Anlieferung von Neufahrzeugen gefragt, die noch nicht mit dem Smart Tacho 2 bestückt sind.

    Funktion fristgerecht verfügbar – trotz schwieriger Rahmenbedingungen

    Jens Zeller, Geschäftsführer der idem telematics, erläutert: „Wir freuen uns, dass wir als einer der Ersten den Smart Tacho 2 auslesen können. Die späte Verfügbarkeit der neuen Tachographen und der neuen Fahrerkarten erschwerte uns die Anpassungen an die Telematik. Aber mit unseren 25 Jahren Markterfahrung konnten wir auch dieses Projekt erfolgreich abschließen. Der Remote Download von Fahrer- und Fahrzeugdateien funktioniert auch für den Smart Tacho 2 zuverlässig.“

    Durch die vertrauensvolle, partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen idem telematics und TACHOfresh konnte für den Kunden die passende Beratungsleistung erbracht und alle Produkte an die Anforderungen der neuen Tachographen angepasst werden.

    Über TACHOfresh

    Das in Wildau bei Berlin beheimatete Unternehmen TACHOfresh entwickelt seit 25 Jahren Lösungen für die Transport- und Logistikbranche. Dabei kooperiert das Unternehmen eng mit der Technischen Hochschule Wildau. Mit dem Aufkommen des Digitalen Tachographen hat TACHOfresh eine strategische Neuausrichtung mit dem Ziel vorgenommen, in Europa das Kompetenzzentrum für Remote Download und Tachografendaten-Reporting zu werden. Heute betreut TACHOfresh an seinen beiden deutschen Standorten in Wildau und München und im Rahmen seines internationalen Partnernetzwerks über 2.000 Kunden mit 80.000 Fahrern und 35.000 Fahrzeugen europaweit.


    quelle: https://www.verkehr.co.at/singleview/art…ber-ist-pflicht

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

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