Abstandsverstoß – was Lkw-Fahrer wissen sollten

    • Offizieller Beitrag

    Bei einem Abstandsverstoß drohen für Lkw-Fahrer saftige Geldstrafen. Schnell kann es zu Unfällen kommen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit, der Unterschreitung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ab. Zusätzlich können Abstandsverstöße mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet werden.

    Rechtliche Grundlagen für den Sicherheitsabstand bei Lkw

    Die rechtliche Grundlage für den Sicherheitsabstand ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie schreibt in § 4 vor, dass ein ausreichender Abstand eingehalten werden muss. Dabei handelt es sich um den Abstand zum Vordermann. Der Sicherheitsabstand als Seitenabstand beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ist in § 5 Absatz 4 StVO geregelt. Er muss innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter betragen.

    Welchen Sicherheitsabstand schreibt die StVO für Lkw vor?

    In § 4 der StVO ist vorgeschrieben, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens so groß sein muss, dass ein Halten hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug möglich ist, wenn dieses plötzlich bremst. Der Paragraf regelt auch die Unterschiede beim Sicherheitsabstand auf Autobahnen und Landstraßen.

    Außerhalb von Ortschaften gilt für Züge mit einer Länge von mehr als sieben Metern und Fahrzeuge mit besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen, dass sie einen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten müssen, der so groß ist, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann.

    Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gilt auf Autobahnen, dass der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 50 Meter betragen muss, wenn die gefahrene Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt.

    Tipp: Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug lässt sich anhand der Leitpfosten am Straßenrand einschätzen, der 50 Meter beträgt.

    Bußgelder und weitere Sanktionen für Lkw bei Abstandsverstößen

    Die Bußgelder und weiteren Sanktionen für Lkw bei Abstandsverstößen unterscheiden sich abhängig davon, ob die Abstandsregeln außerhalb von Autobahnen oder auf Autobahnen missachtet wurden.

    Bei Abstandsverstößen inner- und außerorts bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h drohen nur Bußgelder, die folgendermaßen ausfallen:

    • ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung: 53,50 Euro
    • mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 58,50 Euro
    • mit Sachbeschädigung: 63,50 Euro

    Deutlich höher fallen die Bußgelder außerhalb von Autobahnen aus, wenn die Geschwindigkeit mehr als 80 km/h betrug. Sie sind gestaffelt nach dem jeweiligen Abstand:

    • weniger als 5/10 der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit: 103,50 Euro
    • weniger als 4/10 der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit: 128,50 Euro
    • weniger als 3/10 der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit: 188,50 Euro
    • weniger als 2/10 der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit: 268,50 Euro
    • weniger als 1/10 der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit: 348,50 Euro

    Zusätzlich wird der Abstandsverstoß jeweils mit einem Punkt in Flensburg geahndet.

    Abstandsverstöße bei mehr als 100 km/h außerhalb von Autobahnen werden folgendermaßen geahndet:

    • weniger als 5/10 der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit: 103,50 Euro, 1 Punkt in Flensburg
    • weniger als 4/10 der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit: 128,50 Euro, 1 Punkt in Flensburg
    • weniger als 3/10 der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit: 188,50 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
    • weniger als 2/10 der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit: 268,50 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 2 Monate Fahrverbot
    • weniger als 1/10 der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit: 348,50 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot

    Unterschreitet ein Lkw auf einer Autobahn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h den Mindestabstand von 50 Metern, drohen ein Bußgeld von 108,50 Euro und ein Punkt in Flensburg.

    Häufige Fragen und Antworten zum Sicherheitsabstand von Lkw

    Warum müssen Lkw-Fahrer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten?

    Lkw haben eine höhere Gesamtmasse als andere Fahrzeuge, die zu einem längeren Bremsweg führt. Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist wichtig, um rechtzeitig bremsen zu können und Unfälle zu vermeiden.

    Wie groß muss der Sicherheitsabstand eines Lkw zum vorausfahrenden Fahrzeug sein?

    Auf Autobahnen muss der Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter betragen. Das Gesetz schreibt außerhalb von Autobahnen lediglich für Züge mit einer Länge von mindestens 7 Metern und Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsbegrenzung einen ausreichend großen Sicherheitsabstand vor, damit überholende Fahrzeuge einscheren können.

    Gibt es eine Faustregel für den Sicherheitsabstand für Lkw auf Landstraßen?

    Als Faustregel gilt, dass Lkw auf Landstraßen einen Sicherheitsabstand einhalten sollten, der mindestens die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit beträgt.

    Wie hoch fallen Bußgelder bei Abstandsverstößen für Lkw aus?

    Bei Abstandsverstößen drohen für Lkw abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit und der Unterschreitung des Sicherheitsabstands Bußgelder von 53,50 Euro bis hin zu 348,50 Euro.

    Können Abstandsverstöße auch mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet werden?

    Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h droht bei Abstandsverstößen mindestens ein Punkt in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h und einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes drohen auch Fahrverbote.

    Wer haftet bei Abstandsverstößen?

    In der Regel müssen Lkw-Fahrer bei Abstandsverstößen selbst haften. Es ist jedoch möglich, Einspruch gegen die Strafe einzulegen. Zusätzlich lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag, in dem die Haftung geregelt sein kann.


    quelle: https://trans.info/de/abstandsver…-sollten-314502

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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