• Offizieller Beitrag

    EU: Die wichtigsten Änderungen 2022 in der Transportbranche im Überblick

    Im Jahr 2022 erwarten Transportunternehmen einige Änderungen. Das betrifft viele Länder in der EU. Was ändert sich wo - hier der Überblick.

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    Foto: Bartosz Wawryszuk

    Änderungen der EU-Vorschriften 2022

    Mobilitätspaket

    Bereits im Februar kommt eine Reihe von Änderungen auf uns zu, die im Mobilitätspaket vorgesehen sind und in Kraft treten werden. Dazu gehören:

    eine Verpflichtung zur Meldung der Entsendung von Fahrern über eine spezielle Schnittstelle für Beförderungsunternehmen, die mit dem IMI-System für den Informationsaustausch im Binnenmarkt verbunden ist; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,

    zur Änderung der Vergütungsstruktur für Fahrer im grenzüberschreitenden Verkehr; die Fahrer müssen den vollen Mindestlohn erhalten, der für das Land gilt, in dem sie die Dienstleistung erbringen; Transitfahrten und bilaterale Transporte von und nach Polen sind ausgenommen; diese Bestimmungen treten am 2. Februar 2022 in Kraft

    • die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Grenzübertritten im digitalen Fahrtenschreiber; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,
    • obligatorische Rückführung des Fahrzeugs zur Basis alle 8 Wochen; dies wird am 2. Februar 2022 in Kraft treten,
    • ein obligatorisches Kabotage-Verbot von 4 Tagen ab dem Ende der letzten Kabotagebeförderung,
    • zwischen aufeinanderfolgenden Kabotagebeförderungen innerhalb eines Landes (tritt am 2. Februar 2022 in Kraft).

    Darüber hinaus wird das Mobilitätspaket einige Monate später Unternehmern, die Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt, Verpflichtungen hinsichtlich des Zugangs zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers im grenzüberschreitenden Güterverkehr auferlegen. Für die Durchführung dieser Transporte benötigt der Transportunternehmer eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers sowie eine Gemeinschaftslizenz. Diese Verordnungen werden am 20. Mai 2022 in Kraft treten.

    Fernmessung des Reifendrucks

    In diesem Jahr werden auch EU-Verordnungen in Kraft treten, die eine zusätzliche Ausrüstung von Lastkraftwagen vorschreiben. Ab dem 6. Juli dieses Jahres müssen Temperatur- und Reifendrucksensoren in neu zugelassene LKW, Sattelauflieger und Anhänger eingebaut werden. Zwei Jahre später wird diese Verpflichtung für alle neu hergestellten schweren Fahrzeuge gelten.

    Der Druck im Fahrzeug wird indirekt über einen Algorithmus gemessen, der den Druck anhand der Anzahl der Radumdrehungen berechnet, oder direkt über Sensoren, die in der Mitte des Rades (an der Felge, am Ventil oder am Reifen) angebracht sind.

    Die Europäische Kommission hofft, dass die neue Ausrüstung die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Kosten der Spediteure senkt. Das Fahren mit zu niedrigem Reifendruck führt zu einer schnelleren Abnutzung der Lauffläche und einem höheren Kraftstoffverbrauch.

    Deutschland

    Ab 1. Januar 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,50 € auf 9,82 € pro Stunde steigen. Eine weitere Erhöhung auf 10,45 € pro Stunde wird für Juli erwartet.

    Das bedeutet, dass Fahrer, die Transporte (Kabotage, internationale Transporte mit Be- oder Entladung in Deutschland und Be- oder Teilentladung in Deutschland) auf deutschem Gebiet durchführen, einen höheren Lohn nach dem Mindestlohngesetz erhalten. Im Gegenzug müssen die Spediteure aufgrund der geplanten Erhöhungen mit höheren Kosten rechnen.

    Österreich

    Nach Angaben der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Gewerkschaft Vida werden die Löhne für Berufskraftfahrer im österreichischen Güterbeförderungsgewerbe ab 1. Januar 2022 um 4,96 Prozent steigen. Für die Jahre 2023 und 2024 gibt es zudem einen Kollektivvertrag für die rund 50.000 LKW-Fahrer in Österreich, der eine weitere Lohnerhöhung von 0,5 Prozent pro Jahr plus Inflationsrate vorsieht.

    Darüber hinaus wird in Österreich am 1. Juli dieses Jahres die so genannte CO2-Steuer in Kraft treten. Der Steuersatz wird zunächst 30 Euro pro Tonne CO2 betragen und dann schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025 ansteigen. Ab 2026 soll es ein EU-weites CO2-Emissionshandelssystem für alle Branchen geben.

    Belgien

    Im März 2022 sollen in Belgien Änderungen der Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer in Kraft treten. Die Nutzung eines Mobiltelefons als GPS- oder Musikplayer ist dann nur noch möglich, wenn sich das Gerät in einer Halterung auf dem Armaturenbrett befindet. Andernfalls müssen Autofahrer mit einem Bußgeld von 174 Euro rechnen (derzeit beträgt das Bußgeld 116 Euro).

    Die neuen Vorschriften beziehen sich auf ein „mobiles Gerät mit einem Bildschirm”, wodurch beispielsweise Tablets und E-Reader in das Verbot einbezogen werden sollen. Den Fahrern ist es nicht gestattet, solche Geräte während der Fahrt zu benutzen, zu halten oder zu manipulieren”. Es reicht also aus, ein Gerät in der Hand zu halten, um einen Verstoß zu begehen, auch wenn es nicht benutzt wird. Das Halten des Geräts auf dem Schoß, im Mitteltunnel oder auf dem Beifahrersitz ist ebenfalls strafbar.

    Darüber hinaus werden die Mautgebühren in Wallonien zu Beginn dieses Jahres erhöht. Die Höhe der belgischen Maut hängt von drei Faktoren ab: der Region, in der sich die Straße befindet, dem zulässigen Gesamtgewicht und der Euro-Emissionsnorm des Fahrzeugs. Die neuen Sätze finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.

    Weißrussland

    Zu Beginn dieses Jahres hat die belarussische Regierung ein Embargo gegen Lebensmittel aus der Gemeinschaft, den Vereinigten Staaten, Kanada und vielen anderen Ländern verhängt. Dies ist die Antwort der Belarussen auf das Sanktionspaket der Europäischen Union.

    Neben den EU-Mitgliedstaaten, den Vereinigten Staaten und Kanada gilt das Einfuhrverbot auch für Produkte aus diesen Ländern: Norwegen, Albanien, Island, Nordmazedonien, Großbritannien und Nordirland, Montenegro und die Schweiz. Die Liste umfasst 18 Produktgruppen – praktisch alle Fleisch-, Gemüse- und Molkereiprodukte (vollständige Liste in unserem Artikel zu diesem Thema).

    Spanien

    In Spanien sollen wichtige Änderungen im Jahr 2022 in Kraft treten. Das Verkehrsministerium hat zugesagt, diese nach Verhandlungen mit den Spediteuren umzusetzen. Wie zu Beginn des Jahres versprochen, soll die europäische Richtlinie über die Entsendung von Fahrern unverzüglich umgesetzt werden, um den unlauteren Wettbewerb durch ausländische Transportunternehmen in Spanien (so genannte Briefkastenfirmen) wirksam zu kontrollieren. Dies bedeutet, dass vor der Durchführung eines grenzüberschreitenden Transports oder einer Kabotage mit Ausgangs- oder Zielort in Spanien der Einsatz über das Telematiksystem angemeldet werden muss und dass das Gehalt des Fahrers an das spanische Minimum angepasst werden muss.

    Darüber hinaus soll das Be- und Entladen durch den Fahrer in Spanien verboten werden (mit Ausnahme bestimmter Transporte wie Umzüge, Tank- und Autotransporte, Paketzustellungen).

    Die Niederlande

    Ab Anfang 2022 werden in den Umweltzonen von 14 niederländischen Städten nur noch Euro-6-LKW und Elektrofahrzeuge zugelassen. Die neue Verordnung sieht jedoch einige Ausnahmen vor. Güterkraftverkehrsunternehmen, deren Fahrzeuge die einschlägigen Emissionsnormen nicht erfüllen, können eine eintägige Genehmigung für das Befahren der Umweltzone beantragen. Die Wirtschaftsbeteiligten können dies höchstens zwölfmal pro Jahr und pro Kennzeichen in einer bestimmten Gemeinde tun.

    Der niederländische Transportverband TLN empfiehlt den Spediteuren, auf den Websiten der Gemeinden nachzusehen, welche Einfahrtsmöglichkeiten für Diesel-LKW noch zur Verfügung stehen.

    Umweltzonen gibt es in den Niederlanden derzeit an den folgenden Orten: Amsterdam, Arnheim, Breda, Delft, Den Haag, Eindhoven, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, 's-Hertogenbosch, Tilburg und Utrecht. Ab Anfang 2022 wird auch die Stadt Haarlem eine solche Zone einführen, die LKW mit Dieselmotoren unter Euro 6 ausschließt.

    Vereinigtes Königreich

    Am 1. Januar 2022 treten die mehrfach verschobenen Zollerklärungen und Zollkontrollen an der Grenze zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union in Kraft.

    Wie von der britischen Regierung angekündigt:

    -Am 1. Januar 2022 wird eine Vorabanmeldepflicht für die Einfuhr von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen eingeführt.

    -Am 1. Juli 2022 werden neue Anforderungen an Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr eingeführt.

    -Pflanzengesundheitszeugnisse und Kontrollen von SPS-Waren (d.h. Waren, auf die die SPS-Bestimmungen Anwendung finden) an den Grenzkontrollstellen, die am 1. Januar 2022 eingeführt werden sollten, werden auf den 1. Juli 2022 verschoben.

    -Die Verpflichtung zur Abgabe von Sicherheitserklärungen bei der Einfuhr wird ab dem 1. Juli 2022 eingeführt.

    Nach den neuen britischen Vorschriften müssen Spediteure ab dem 1. Januar 2022 ein spezielles Konto einrichten und sich beim GVMS (Goods Vehicle Movement Service) registrieren lassen. Darüber hinaus müssen die Spediteure jedes Fahrzeug mit einer entsprechenden GMR-Nummer (Goods Movement Record) registrieren. Die Fahrer der betreffenden LKW erhalten vom Spediteur einen GMR-Code oder müssen ihn ausdrucken lassen.

    Der Fahrer sollte eine Zollanmeldung für alle von ihm beförderten Waren bei sich haben. Es ist jedoch ausreichend, eine GMR-Nummer zu haben, da sie Angaben zur Anmeldung aller beförderten Waren enthält.

    Ohne eine gültige, aktuelle GMR-Nummer kann kein Fahrzeug mit einem Fahrer in einen Hafen mit Anschluss an das Vereinigte Königreich einfahren.

    Sobald die Waren im Vereinigten Königreich eingetroffen sind, muss der Fahrer alle Anweisungen befolgen und die Waren zur entsprechenden Inland Border Facility transportieren, wo sie auf Verlangen von HMRC (HM Revenue and Customs) weiter geprüft werden.

    Der Transportunternehmer ist verpflichtet, den Fahrer über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle zu informieren. Der Fahrer kann den Status der beförderten Waren überprüfen und feststellen, ob eine weitere Kontrolle erforderlich ist. Außerdem ist der Transportunternehmer dafür verantwortlich, dass der Fahrer den Kontrollpunkt erreicht.

    Für den Fall, dass Probleme auftreten, sei daran erinnert, dass das HMRC eine spezielle Helpline eingerichtet hat, die rund um die Uhr unter +44 300 322 9434 erreichbar ist: „The Customs & International Trade helpline” bietet Unterstützung bei dringenden Vorfällen, die den Grenzübertritt über die britische Grenze behindern, und dient als Hauptanlaufstelle für Kunden in

    Zollangelegenheiten, einschließlich:

    -Unterstützung bei der Beförderung von Gütern über die Grenze,

    -Beratung über den Güterverkehrsdienst (GVMS),

    -Hilfe bei GVMS-Registrierungsproblemen,

    -Hilfestellung im Falle eines „Fehler”-Status bei der Erstellung von GMR-Nummern in GVMS.

    quelle: https://trans.info/de/transportbranche-2022-269056

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

    • Offizieller Beitrag

    Nutzfahrzeugzulassungen sinken weiter

    Besonders stark fiel in den vergangenen Monaten die Anzahl der Nutzfahrzeugzulassungen in der EU. Bereits im November verzeichneten die Nutzfahrzeugmärkte in der EU Rückläufe um 14,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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    Foto: Bartosz Wawryszuk

    Der europäische Fahrzeugverband Acea teilte letzte Woche am Donnerstag (23.12.) in Brüssel mit, dass im November rund 142.480 Fahrzeuge weniger registriert wurden als 2020.

    Die vier großen Märkte – Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien – verzeichneten im November starke Rückgänge, wobei der stärkste Rückgang in Spanien zu verzeichnen war mit gut 30 Prozent. Besonders stark war der Rückgang bei Lieferwagen, die etwa 80 Prozent der Zulassungen ausmachen. An zweiter Stelle liegt Deutschland mit einem Rückgang von 24 Prozent und in den zwei weiteren Ländern rund 16 Prozent.

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    Jahresrückblick 2021 für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t

    Im Jahresrückblick 2021 stiegen die Neuzulassungen in der EU insgesamt um 10,8 Prozent auf gut 1,4 Millionen Fahrzeuge. Den größten Anstieg unter den großen Märkten verzeichnete Italien mit 17,6 Prozent, Deutschland mit einem geringen Plus von 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    quelle: https://trans.info/de/nutzfahrzeugzulassungen-268733

    • Offizieller Beitrag

    Transportunternehmen räumen Nachhaltigkeit hohe Bedeutung ein

    Eine Goodyear-Studie zeigt, dass ein Großteil der Firmen positiv auf die Herausforderungen durch den Klimawandel reagiert.

    © Foto: Goodyear

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    Eine Goodyear-Studie zeigt, dass ein Großteil der Firmen positiv auf die Herausforderungen durch den Klimawandel reagiert.

    © Foto: Goodyear

    Hanau/Wien/Volketswil. Drei von vier Flottenbetreibern in Europa betrachten Nachhaltigkeit als wichtig oder sehr wichtig. Das ist das herausstechende Ergebnis einer Sustainable-Reality- Studie, die Goodyear im vorigen Jahr durchgeführt hat. In Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH-Region) sind es sogar 82 Prozent der befragten Unternehmen. 60 Prozent der Umfrageteilnehmer in den DACH-Märkten gaben an, das Thema sei Bestandteil ihrer Unternehmenswerte.

    70 Prozent der großen Flotten geben an, dass sie klar definierte Umweltziele haben. In der DACH-Region haben knapp 50 Prozent der teilnehmenden Flotten Nachhaltigkeitsziele definiert, knapp 30 Prozent wollen innerhalb der nächsten zwölf Monate Nachhaltigkeitsziele einführen.

    Alternative Antriebe auf dem Vormarsch

    Eine der am häufigsten ergriffenen Maßnahmen ist die Erneuerung des Fuhrparks. Alternative Antriebe sind auf dem Vormarsch. So vollziehen 43 Prozent der Flotten mit mehr als 500 Fahrzeugen einen Wechsel zu Fahrzeugen mit Elektro-, Hybrid- oder LNG-Antrieb. In der DACH-Region werden 75 Prozent der Flotten mit 251 bis 500 Fahrzeugen umgestellt. Kosten sind allerdings das größte Hindernis, um weitere Maßnahmen für Nachhaltigkeit zu ergreifen. Mehr als 60 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass ihnen manche Lösungen zu teuer seien (DACH-Region: 60 Prozent).

    „Die Branche bewegt sich in Richtung einer grüneren Zukunft“, sagte Maciej Szymanski, Director Marketing Europe der Commercial Business Unit bei Goodyear. „Doch auch in anderer Hinsicht ist sie an einem Wendepunkt, denn europaweit sind Transport- und Logistikunternehmen mit Nachfrage­schwankungen, Zeit- und Kostendruck sowie höherer Komplexität konfrontiert.“ 985 Flotten­betreiber aus 36 europäischen Ländern hatten zwischen August und September 2021 an der Umfrage teilgenommen. (ms)

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/tr…ung-ein-3106966

    • Offizieller Beitrag

    Maut: EU-Verkehrsausschuss spricht sich für Handwerkerausnahme aus

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    Das deutsche Mautnetz erstreckt sich laut ZDB inzwischen auf insgesamt 52.000 Kilometer

    © Foto: Christian Ohde/chromorange/dpa/picture-alliance

    Nachdem die EU-Kommission vorgeschlagen hatte, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in die streckenabhängige Maut einzubeziehen, könnte es nun doch eine Ausnahme für Handwerker geben.

    Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments hat eine Handwerkerausnahme bei der Maut für Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen befürwortet, berichtet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). „Wir begrüßen das Votum des Verkehrsausschusses ausdrücklich und fordern das Europaparlament auf, in seiner abschließenden Befassung die Ausnahmeoption für Fahrzeuge von Handwerksunternehmen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu beschließen“, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.

    Hintergrund ist, dass die EU-Kommission vorgeschlagen hatte, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen. Aktuell gilt in Deutschland eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die dadurch wegfallen würde.

    Ausgedehntes deutsches Mautnetz

    „Die Handwerkerausnahme ist dringend erforderlich. Denn in Deutschland wären die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet“, sagte Pakleppa. „Das deutsche Mautnetz erstreckt sich nämlich mittlerweile neben den Autobahnen auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 Kilometer“, so der ZDB-Hauptgeschäftsführer.

    Zudem könne eine streckenbezogene Maut im Baugewerbe keine Lenkungswirkung entfalten, da die Baubetriebe die Transporte nicht auf andere Verkehrsträger verlagern können, erklärte Pakleppa. Gerade im ländlichen Raum seien längere Anfahrtswege schlicht unumgänglich. (tb)

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/tr…hme-aus-3115113

    • Offizieller Beitrag

    Brüssel stellt Richtlinien zur Entsendung von Fahrern vor [ TEIL 1]

    Die Europäische Kommission hat den ersten Teil der Richtlinien zur Entsendung von Fahrern vorgestellt, die aus den Vorschriften des Mobilitätspakets resultieren. Dies teilte jüngst der polnische Branchenverband TLP mit. In nächster Zeit– am 2. Februar und dann am 21. Februar – treten sukzessive die im Mobilitätspaket vorgesehenen neuen Vorschriften in Kraft, die gravierende Änderungen für Transportunternehmen in der EU mit sich bringen werden.

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    Foto: AdobeStock/Tomasz Warszewski/

    Das bisher nur in englischer Sprache verfügbare von der Europäischen Kommission veröffentlichte Dokument geht anhand von Beispielen auf die Frage ein, wann genau Fahrer den Entsendevorschriften unterliegen und wann sie von diesen freigestellt sind.

    Wenn ein LKW-Fahrer beispielsweise im Rahmen des bilateralen Transports zwei bilaterale Beförderungen durchführt – einen von Litauen (EU-Mitgliedstaat, offizieller Sitz des Unternehmens) nach Frankreich (Empfänger) und dann eine weitere von Frankreich zurück nach Litauen – unterliegt er während der gesamten Reise nicht den Entsendvorschriften.

    In dem Dokument geht die Kommission auf folgende Beispiele im Güterverkehr ein:

    – bilateraler Transport (drei verschiedene Szenarien),

    – Cross-Trade (sechs verschiedene Szenarien),

    – Kabotage (ein Szenario),

    – Transit-Güterverkehr (ein Szenario),

    – Beispiele, die eine Kombination aus den oben genannten Szenarien sind.

    Die Richtlinien für den Personenverkehr, den kombinierten Verkehr und den Transport aus Drittländern und in Drittländer werden von der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht, ebenso die Übersetzung des Dokuments in andere Amtssprachen der EU.

    quelle: https://trans.info/de/brussel-ste…r-teil-1-271959

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    Acea-Statistik: Lkw-Neuzulassungen 2021 gestiegen

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    Die Anzahl der Lkw-Neuzulassungen ist 2021 gestiegen, liegt aber nach wie vor unter Vorpandemie-Niveau

    © Foto: Luca Piccini Basile/iStock.com

    Im Dezember 2021 ist die Nachfrage nach schweren Nutzfahrzeugen ab 16 Tonnen in der Europäischen Union überproportional gestiegen. Auch für das Gesamtjahr meldet die Acea Zuwächse.

    Brüssel. Im Dezember 2021 ist die Nachfrage nach schweren Nutzfahrzeugen ab 16 Tonnen überproportional gestiegen, meldet der Branchenverband European Automobile Manufacturers’ Association (Acea). So legte die Zahl der Neuzulassungen in der EU um 23,5 Prozent auf rund 20.800 zu. Dies wurde vor allem von der hohen Nachfrage in Polen begünstigt – hier betrug das Plus bei den Neuzulassungen 69 Prozent. Für Deutschland weist der Verband ein Wachstum von 18 Prozent aus.

    In der gesamten Kategorie Nutzfahrzeuge ging die Anzahl der Neuzulassungen im Dezember 2021 allerdings um 8,4 Prozent auf 156.000 Fahrzeuge zurück. Hauptursache war ein Rückgang um 12,8 Prozent bei Transportern bis 3,5 Tonnen.

    Zehn Prozent mehr zugelassene Lkw in Deutschland

    Auf das Gesamtjahr 2021 gesehen stieg die Anzahl der neuzugelassenen Nutzfahrzeuge aller Kategorien um 9,6 Prozent auf 1,88 Millionen Units. Damit liegt der europäische Nutzfahrzeugmarkt aber immer noch deutlich unter dem Vorpandemie-Niveau (2019: 2,1 Millionen). Genau 240.346 Lkw über 16 Tonnen wurden 2021 in der EU neu zugelassen, das entspricht einem Plus von 21 Prozent. In Deutschland wurden laut Acea 2021 zehn Prozent mehr schwere Nutzfahrzeuge zugelassen als noch im Vorjahr.

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/nf…stiegen-3122182

    • Offizieller Beitrag

    ASTRE verstärkt Fokus auf D-A-CH-Region

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    Die europäische Speditionskooperation ASTRE will mehr kleinen und mittelständischen Speditionen zur Mitgliedschaft verhelfen

    © Foto: Astre Dach

    Die europäische Speditionskooperation ASTRE will mehr kleinen und mittelständischen Speditionen zur Mitgliedschaft verhelfen.

    Müllheim. Christophe de Korver, seit Februar 2021 neuer Netzwerkdirektor bei der europäischen Speditionskooperation ASTRE mit Hauptsitz in Frankreich, will in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) mehr kleinere und mittelgroße inhabergeführte Transport- und Logistikunternehmen für das Netzwerk gewinnen. Dabei zielt de Korver besonders auf Unternehmen, die Verkehre nach und von Frankreich organisieren oder in andere Länder, in denen ASTRE vertreten ist. Dazu gehören die Landesgesellschaften Benelux, UK, die Iberische Halbinsel und Italien.

    Speditionskooperationen sind keine Wettbewerber

    De Korver, der in einem Team von vier Moderatoren vorerst selbst für den Ausbau der Landesgesellschaft ASTRE DACH zuständig ist, sieht ASTRE nicht als Wettbewerber zu bestehenden Speditionskooperationen in den jeweiligen Ländern. Ganz in Gegenteil. „Wir haben Mitglieder, die als Partner anderer deutscher Stückgutkooperationen ihr Hub als Gateway zum Beispiel für Frankreich nutzen und sich so neue Distributionsmöglichkeiten auf dem französischen Markt erschließen, mit festen Laufzeiten, Tarifen und Qualitätsstandards. Das erspart ihnen die oftmals aufwendige Suche nach Einzelpartnern in Frankreich, was nicht selten schon an Sprachbarrieren scheitert.“

    Günstige Einkaufsmöglichkeiten und Versicherungen

    Sein Ziel ist, kleine- und mittelständische Unternehmen aus der DACH-Region durch eine Mitgliedschaft bei ASTRE zu einer Größe zu verhelfen, mit der sie im Wettbewerb mit konzernähnlichen Speditionen und Logistikunternehmen gegenüber Versendern aus Industrie und Handel auf Augenhöhe auftreten können. Erreichen will de Korver dies mit den Vorteilen einer Speditionskooperation: günstige gebündelte Einkaufsmöglichkeiten für technisches Equipment und Versicherungen auf Grundlage von Vereinbarungen, die ASTRE für die Mitglieder mit den Lieferanten abschließt, Beteiligung an Ausschreibungen über das Netzwerk ASTRE und Unterstützung beim Tender-Management. Günstige Einkaufsbedingungen mit Lieferanten könne das Netzwerk immer nur für jedes einzelne Land abschließen, erklärt de Korver. Hierfür sei eine Mindestanzahl von mehr als 20 Mitgliedern pro Land erforderlich, die Deutschland mit derzeit sechs Mitgliedern noch nicht erreicht ist. „Wir werden in der Region DACH deshalb unsere Sichtbarkeit erhöhen“, kündigt de Korver an. Mehr Sichtbarkeit heißt für Ihn, an Branchenmessen teilzunehmen, ASTRE auf Web-Veranstaltungen zu präsentieren und an festen wiederkehrenden Terminen Online-Workshops abzuhalten, bei denen ASTRE-Mitglieder praxisnahe Tipps zum Beispiel über Cybersicherheit bekommen. (ste)

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/tr…-region-3122598

    • Offizieller Beitrag

    Was Sie über die Entsenderichtlinie der EU wissen sollten

    Ab dem 02. Februar 2022 tritt die neue Entsenderichtlinie in Kraft. Im Zuge dessen kommt auch eine eigene digitale Entsendeplattform zur Anwendung. Der Verband ASIÖ gab in einer digitalen Veranstaltung Informationen dazu. Die Details lesen Sie hier.

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    Der Verband "AISÖ" (Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsteilnehmer Österreichs) informierte in einer digitalen Veranstaltung über die neue EU-Entsenderichtlinie (ab dem 02.02.2022 für alle EU-Mitgliedsstaaten in Kraft; Anm. d. Red.) und die dazugehörige europäische Entsendeplattform, die es fortan zu benutzen gilt.

    Die Entsenderichtlinie enthält spezielle Richtlinien für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor. Grund für die EU zur Umsetzung einer solchen Richtlinie bestehe laut ASIÖ darin, dass Kraftfahrer in der Regel eine hohe Mobilität aufweisen und im Rahmen von Dienstleistungsverträgen meist nicht über längere Zeiträume in einen anderen Mitgliedsstaat entsandt werden.


    Was ab dem 02. Februar 2022 Geltung hat

    Bis 2. Februar 2022 müssen die neuen EU-Vorschriften zur Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt sein, sodass diese ab 3.2.2022 angewendet werden können. Die Straßenverkehrsunternehmen müssen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen ihre Fahrer unter die Entsendevorschriften fallende Dienstleistungen erbringen, Entsendeerklärungen und gegebenenfalls andere Dokumente übermitteln.

    Um den Unternehmen die Erfüllung dieser Meldepflicht zu erleichtern, entwickelte die Kommission eine spezielle mehrsprachige Entsendeplattform für den Straßenverkehr. Die Plattform ist mit dem Binnenmarktinformationssystem (IMI) verbunden, um eine Kommunikation mit den zuständige n nationalen Behörden zu ermöglichen und entspricht natürlich den europäischen Datenschutzbestimmungen (DSGVO konform). Achtung: Alle bereits bestehenden Entsendemeldungen deren Gültigkeit über den 02. Februar 2022 hinausgehen, müssen im neuen Entsendeportal neu erstellt werden!


    Die Infos zur neuen Entsendeplattform

    Das Unternehmen, welches den Kraftfahrer entsendet, hat die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass dem Kraftfahrer folgende Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form zur Verfügung stehen. Der Kraftfahrer ist wiederum verpflichtet, die folgenden Unterlagen mit sich zu führen und nach Aufforderung bei der Straßenkontrolle zur Verfügung zu stellen:

    • eine Kopie der Entsendemeldung (in Papierform oder in elektronischer Form)
    • Beförderungspapiere, zum Beispiel elektronischer Frachtbrief ( e-CMR) oder sonstige Beförderungspapiere (Artikel 8 Absatz 3 der VO 1072/2009)
    • Fahrtenschreiberaufzeichnungen, insbesondere Ländersymbole der Gastländer, in denen sich der Kraftfahrer während der Entsendung aufgehalten hat die Verpflichtung des Entsendeunternehmens, nach Ende der Entsendung über Aufforderung der Kontrollbehörden des Gastlandes über "IMI" Kopien der Beförderungspapiere, der Fahrtenschreiberaufzeichnungen sowie Unterlagen über die Entlohnung des Kraftfahrers im Entsendezeitraum, den Arbeitsvertrag oder gleichwertige Unterlagen, Zeiterfassungsbögen über die Arbeitszeit des Kraftfahrers, und Zahlungsbelege zu übermitteln.

    Die Entsendemeldung muss folgende Angaben enthalten:

    • Identität des Unternehmens (Gemeinschaftslizenz, falls verfügbar)
    • Kontaktangaben des Verkehrsleiters oder eines anderen Ansprechpartners im Herkunftsland für den Kontakt mit den Behörden des Gastlandes (Versand/Empfangnahme von Dokumenten/Mitteilungen)
    • Identität, Wohnanschrift und Führerscheinnummer des Kraftfahrers
    • Beginn des Arbeitsverhältnisses des Kraftfahrers samt anwendbarem Arbeitsrecht
    • Geplantes Datum von Beginn und Ende der Entsendung
    • Amtliches Kennzeichen der Kraftfahrzeuge
    • Angabe, ob es sich bei der Verkehrsdienstleistung um Güterbeförderung, Personenbeförderung, grenzüberschreitende Beförderung oder Kabotage handelt

    Hinweis:

    • Das Entsendeunternehmen hat diese Unterlagen über "IMI" innerhalb von acht Wochen nach Aufforderung zu übermitteln. Andernfalls können die Kontrollbehörden des Gastlandes über IMI die Kontrollbehörden des Herkunftslandes um Unterstützung ersuchen, um ihnen den Zugriff auf diese Unterlagen zu ermöglichen.
    • Die angeforderten Unterlagen müssen den Kontrollbehörden des Gastlandes innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Amtshilfeersuchen bereitgestellt werden.
    • Das Entsendeunternehmen muss zu Kontrollzwecken die Entsendemeldungen im Wege der öffentlichen Schnittstelle von IMI jeweils aktualisieren. Die Informationen aus den Entsendemeldungen werden im IMl­ Speicher für Kontrollzwecke 24 Monate lang gespeichert.


    Die Schritte für die Anmeldung auf der Entsendeplattform

    1. Ein EU-Login-Konto erstellen
      Um auf das Portal zugreifen zu können, müssen alle Nutzer über ein eigenes persönliches EU-Login­ Konto verfügen: https://trucker-forum.at

    2. Erstellung eines Unternehmenskontos auf der neuen Entsendeplattform: https://www.postingdeclaration.eu/landing
      Hinweis: Es ist empfehlenswert, bereits zeitnah das Unternehmensprofil zur erstellen und alle notwendigen Informationen hochzuladen, Entsendungserklärungen können jedoch erst ab dem 2. Februar 2022 eingereicht werden. Ab dem 2. Februar 2022 wird die neue mehrsprachige Entsendeplattform ( Road Transport Posting Declaration Portal) alle nationalen Plattformen für Entsendungen im Straßenverkehr ersetzen. Das heißt auch: Alle bereits bestehenden Entsendemeldungen deren Gültigkeit über den 02. Februar 2022 hinausgehen, müssen im neuen Entsendeportal neu erstellt werden!


    Wann liegt eine Entsendung vor und wann nicht?

    Die neue Richtlinie zur Entsendung von Kraftfahrern soll daher umfassend regeln, in welchen Fällen bei der Tätigkeit von Kraftfahrern im grenzüberschreitenden Straßenverkehr eine Entsendung vorliegt, und wann dies nicht der Fall ist. Die Interessenvertretung stellt hier klar: "All jene Sachverhalte, die von der neuen Entsenderichtlinie nicht ausdrücklich von den Entsenderegeln ausgenommen werden, stellen Entsendungen dar.


    Unterscheidung in drei Entsendungs-Typen

    Eine Entsendung im Sinne der Entsende-RL liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während eines begrenzten Zeitraums seine Arbeitsleistung im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates für jemanden erbringt, in dessen Hoheitsgebiet er normalerweise arbeitet. Die Richtlinie teilt hier drei Typen ein:

    • Dienstleistungsvertragsentsendung
    • Konzernentsendung
    • Überlassungsentsendung (grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung)

    Anm.: Die neue "Spezial"-Richtlinie für den Straßenverkehrssektor betrifft ausschließlich Dienstleistungsvertragsentsendungen. Dabei entsendet ein Unternehmen im eigenen Namen und unter seiner Leitung eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrages mit einem ausländischen Dienstleistungsempfänger in das Sitzland dieses Dienstleistungsempfängers.


    Die wichtigsten Rechtsfolgen der Entsendung aufgelistet:

    • Verpflichtung zur Bezahlung der im Gastland vorgeschriebenen Entlohnung
    • Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten des Gastlandes
    • Verpflichtung zur Gewährung eines Jahresurlaubs im Ausmaß der Gastlandregelung


    Wann handelt es sich um eine Entsendung im Sinne der Entsende-RL?

    • Kabotagebeförderungen stellen ausnahmslos Entsendungen dar (Kabotage gilt als Entsendung im Sinne der Entsende-RL, daher sind alle Entsenderegeln auf Kabotagebeförderungen vollinhaltlich anzuwenden!)
    • Grenzüberschreitender Transport, der unter keine der Ausnahmen in der Entsende-RL subsumiert werden kann (z.B.: ein österreichisches Unternehmen führt einen Transport von Deutschland nach Belgien durch)


    Zur Erinnerung: Die Kabotage im Detail

    • Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen/Frachtführer. Bei der Kabotage befindet sich der Absender im gleichen Land wie der Empfänger.
    • Im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach vollständiger Entladung der Güter dürfen bis zu drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden
    • Die Kabotagebeförderungen können entweder nur in einem Mitgliedstaat oder auch in mehreren Mitgliedsstaaten durchgeführt werden
    • Bei einem unbeladenen Grenzüberschritt darf innerhalb von drei Tagen nur eine Kabotagebeförderung durchgeführt werdenSobald das Kontingent an Fahrten oder Tagen aufgebraucht ist, muss eine beladene oder leere grenzünberschreitende Fahrt durchgeführt werden
    • Zusammenfassend: Drei Kabotagefahrten im gleichen Land innerhalb von sieben Tagen oder eine Kabotagefahrt (unbeladen) innerhalb von drei Tagen nach Grenzüberschritt ("Transitkabotage")
    • Hinweis: Unternehmen aus Drittstaaten können keine Gemeinschaftslizenzen erhalten! Somit haben sie bei Einsatz von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht grundsätzlich keine Möglichkeiten zum Kabotageverkehr.


    Neue "Cooling-off"-Phase

    Ab dem 21 . Februar 2022 bleibt zwar die bekannte "3 in 7" beziehungsweise "1 in 3"-Regelung hinsichtlich der Anzahl der erlaubten Kabotagebeförderungen weiterhin in Kraft, aber zusätzlich darf nach Ablauf der erlaubten Beförderungen beziehungsweise der erlaubten Tage mit dem Fahrzeug innerhalb von vier Tagen nach Ende der Kabotagebeförderung keine weiteren Kabotagebeförderungen mehr durchgeführt werden. Diese "Abkühlphase" soll sicherstellen, dass Kabotage nicht systematisch - also dauerhaft - betrieben wird.


    In diesen Fällen liegt keine Entsendung vor

    • Bilaterale Güterbeförderung (Der ASIÖ weißt ausdrücklich darauf hin, dass bilaterale Güterbeförderungen keine Entsendung sind!)

    Eine solche bilaterale Güterbeförderung liegt vor, wenn Güter auf Basis eines Beförderungsvertrages vom Niederlassungsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat der EU oder in einen Drittstaat oder umgekehrt transportiert werden. Sowohl die Hinfahrt als auch die Rückfahrt sind jeweils eine bilaterale Fahrt. Zusätzlich zur bilateralen Beförderung darf der Fahrer in den Mitgliedstaaten oder Drittstaaten, die im Zuge der bilateralen Fahrt durchfahren werden, eine zusätzliche Be-und/oder Entladung vornehmen, sofern die Be- und Entladung nicht im selben Mitgliedsstaat erfolgt.

    Beispiel: Güterbeförderung von Österreich nach Polen (Route Ö-CZE-PL), Transit durch Tschechien, Entladung in Polen, neuerliche Beladung in Polen und Rücktransport nach Österreich. Zusätzlich zur bilateralen Beförderung darf der Fahrer in den EU-Mitgliedsstaaten oder Drittstaaten, die im Zuge der bilateralen Fahrt durchfahren werden, eine zusätzliche Be-und/oder Entladung vornehmen, sofern die Be-und Entladung nicht im selben Staat erfolgt => denn sonst würde in diesem Fall eine Kabotage vorliegen, die der Entsende-RL unterliegt)

    • Transitbeförderungen (Alle Beförderungen, bei denen der Fahrer durch einen Mitgliedsstaat durchfährt, ohne in diesem Güter auf- oder abzuladen - also "klassischer" Transit, sind von den Regeln der Entsenderichtlinie ausgenommen.

    Beispiel: Güterbeförderung von Österreich nach Polen (Route Ö-CZE-PL), Tschechien wird im Transit durchfahren. In Tschechien darf eine zusätzliche Beladung mit Entladung in Polen vorgenommen werden (eine Entladung dieser Güter in Tschechien ist nicht erla ubt), gleiches gilt auch für die Rückfahrt. In Tschechien dürfen Güter, die bereits in Österreich aufgeladen wurden, im Rahmen eines 11Zwischenstopps" abgeladen werden, anschließend Weiterfahrt mit der restlichen Ware nach Polen, gleiches gilt auch für die Rückfahrt. In Tschechien dürfen Güter, die bereits in Österreich aufgeladen wurden, im Rahmen eines "Zwischenstopps" abgeladen werden, gleichzeitig dürfen zusätzliche Güter (auch von einer anderen Ladestelle in Tschechien) aufgeladen, und nach Polen weiterbefördert und dort abgeladen werden. Gleiches gilt auch für die Rückfahrt.

    (Hinweis d. Red.: Quelle ASIÖ-Vortrag; Stand: 27. Jänner 2022)



    quelle: https://traktuell.at/news/was-sie-u…wissen-sollten/

    • Offizieller Beitrag

    Kalender der Änderungen der Vorschriften des Mobilitätspakets im Jahr 2022

    Nach Angaben der Europäischen Kommission zielen die Änderungen des internationalen Transportrechts darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen der Sicherheit der Fahrer, sozialer Gerechtigkeit und nachhaltiger Wirtschaft herzustellen und gleichzeitig die marktwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der EU-Länder zu berücksichtigen. Kurz gesagt, das Ziel des Mobilitätspakets ist es also, die Arbeitsbedingungen der Fahrer in allen Ländern der Gemeinschaft zu verbessern.

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    AdobeStock/hedgehog94/erikdegraaf

    Was genau wird sich im internationalen Transportrecht ändern und wann werden die neuen Regeln in Kraft treten? Hier finden Sie einen Zeitplan für das Inkrafttreten der wichtigsten Vorschriften, die das Mobilitätspaket 2022 mit sich bringt.

    2. Februar 2022

    Eine Entsendung besteht nicht bei:

    – Transit (Durchfahrt ohne Be- oder Entladen);

    – bilaterale/zweiseitige Beförderung (internationale Beförderung in das oder aus dem Land der Niederlassung) mit höchstens zwei zusätzlichen Be-/Entladungen (vorbehaltlich zusätzlicher Bedingungen).

    Dagegen liegen Entsendungen bei folgenden Dienstleistungen vor:

    – Kabotagefahrten;

    – Cross Trade.

    • Die Entsendung eines Fahrers muss an die neue, für alle EU-Länder geltende Website des Systems IMI gemeldet werden (nicht mehr an SIPSI oder MILOG).
    • Es ist nicht erforderlich, einen Vertreter zu bestellen (z. B. in Frankreich oder Spanien).
    • Kraftfahrer, die unter die neuen Entsendevorschriften fallen, erhalten den vollen Mindestlohn des Landes, in dem sie ihre Arbeit verrichten.
    • Keine Möglichkeit der Anrechnung von Tagegeldern und Pauschalbeträgen (Beträge, die im Zusammenhang mit Dienstreisen gezahlt werden, können nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden).
    • Möglicher Reputationsverlust bei Nichteinhaltung der Richtlinien (z. B. unerlaubte Kabotage, Nichteinhaltung der Entsendungsverpflichtungen).

    21. Februar 2022

    • Alle acht Wochen muss ein Lastkraftwagen in das Land zurückkehre, in dem er zugelassen ist.
    • Nach drei Kabotagebeförderungen in einem bestimmten Land werden weitere Kabotagebeförderungen für vier Tage ausgesetzt (die so genannte „Cooling-Off”-Phase).
    • Höhere Auflagen für den Verkehrsleiter (er darf keine Schulden bei öffentlichen Einrichtungen haben, nicht in Konkurs oder Liquidation sein).
    • Die Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit wurde durch die Möglichkeit erleichtert, diese durch eine Bankgarantie oder ein anderes von einem Finanzinstitut ausgestelltes Dokument nachzuweisen.
    • Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Sanktionen gegen Absender, Spediteure, Auftragnehmer und Nachauftragnehmer wegen Nichteinhaltung der Kabotagevorschriften zu verhängen, wenn sie wussten oder unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände hätten wissen müssen, dass die von ihnen in Auftrag gegebenen Beförderungsleistungen Verstöße beinhalten würden.

    20. Mai 2022

    • Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 2,5 zGG Tonnen ist eine Straßentransportlizenz
    • Finanzielle Sicherheitsleistung für das erste Fahrzeug ab 2,5 t – 1800 Euro, für jede weitere Fahrzeug 900 Euro.
    • Unternehmen, die Transporte mit Fahrzeugen von 2,5 Tonnen zGG oder mehr durchführen, müssen die Anforderung an die Zuverlässigkeit erfüllen und ihren Geschäftssitz registrieren lassen.
    • Für die Beförderung von Fahrzeugen mit einem Gewicht ab 2,5 Tonnen zGG gelten die Bestimmungen der gemeinsamen Vorschriften (Lizenz und Kabotage).

    quelle: https://trans.info/de/mobilitatspaket-2022-272862

    • Offizieller Beitrag

    Gemeinschaftslizenz im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraft- und Kabotageverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 t zGG

    Themengebiet: Umsetzung & Erwerb der Gemeinschaftslizenz Zum 21. Februar 2022 bzw. bzw. 21. Mai 2022 treten Neuregelungen zu den Markt- und Berufszugangsverordnungen für Fahrzeugen über 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr in Kraft. Wichtigste Neuerung ist, dass auch für diese Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr die Gemeinschaftslizenz vorhanden sein muß. Besonders für Unternehmen, die bisher mit diesem Themenbereich kaum Berührung hatten, ist das mit erheblichem und ggfs. auch finanziellen Aufwand verbunden. Sofern diese Lizenz nicht rechtzeitig vorliegt, können diese Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten, da grenzüberschreitende Transportleistungen nicht mehr wie bisher erbracht werden können.

    Der Bundesverband der Kurier-, Express-, Post-Dienste e.V. (BdKEP) hat einige wichtige Informationen zu diesem Thema zusammengestellt. Diese Zusammenstellung ist jedoch weder vollständig noch abschließend. KEP Unternehmer*innen sind gefordert, sich im Detail mit den Themengebieten zu befassen. Neben den weiter unten genannten Rechtsgrundlagen, sind abhängig vom Leistungsangebot der Unternehmen zusätzlich bspw. folgende Themengebiete relevant: Handelsgesetzbuch (HGB), Sozialvorschriften VO (EG) Nr. 561/2006 und VO (EU) Nr. 165/2014, Arbeitszeitvorschriften Richtlinie 2002/15/EG, Maße und Gewichte Richtlinie 96/53/EG, Technischer Fahrzeugzustand Richtlinien 2014/45/EU und 2014/47/EU, Geschwindigkeitsbegrenzer Richtlinie 92/6/EWG, Berufskraftfahrerqualifikation Richtlinie 2003/59/EG, Fahrerlaubnisrecht Richtlinie 2006/126/EG, Gefahrgutrecht Richtlinie 2008/68/EG, Tiertransportrecht VO (EG) Nr. 1/2005.

    Der Verband empfiehlt KEP Unternehmen sich sofern noch nicht geschehen unverzüglich und umfassend mit dem Thema zu befassen sowie über die Vorgehensweise ab 21. Mai 2022 zu entscheiden. Sofern dann noch grenzüberschreitende Transporte ohne Gemeinschaftslizenz erbracht werden bzw. gegen andere Vorschriften verstoßen wird, besteht das Risiko hoher Bußgeldzahlungen und weiterer Sanktionen. Diese können den grenzüberschreitenden Geschäftsbetrieb zum Erliegen bringen.

    Zu den Themengebieten Umsetzung und Erwerb der Gemeinschaftslizenz sowie Praxis informieren Sie sich bitte hier:

    • Recht
    • Praxis (wird am Montag, den 7.Februar veröffentlicht)

    Umsetzung & Erwerb der Gemeinschaftslizenz

    2.1. An manchen Stellen wird das Datum 21. Februar 2022 für die neuen Regelungen benannt. Was hat es damit auf sich?

    Die dazugehörige Verordnung (EU) 2020/1055) tritt schon am 21. Februar 2022 in Kraft. Die Ausweitung auf Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr über 2,5 Tonnen findet jedoch erst ab 21. Mai 2022 statt. Sofern auch Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht eingesetzt werden, gelten geänderte Regelungen für diese Unternehmen bereits ab dem 21. Februar 2022.

    2.2. Wo kann die Gemeinschaftslizenz beantragt werden?

    Die Gemeinschaftslizenz wird bei den unteren, mittel- und oberen Verkehrsbehörden beantragt. Das sind die Straßenverkehrsämter oder die Landratsämter. (Verzeichnis der Genehmigungsbehörden der Länder für Personenverkehr und gewerblichen Güterkraftverkehr beim BAG)

    2.3. Was ist die sogenannte „Praktikerregelung“ und wie ist der Stand der Umsetzung in Deutschland?

    Die Praktikerregelung lautet wie folgt: „Zum Zwecke der Erteilung einer Lizenz an ein Güterkraftverkehrsunternehmen, das nur Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 t nutzt, können die Mitgliedstaaten beschließen, die Personen von der in Artikel 8 Absatz 1 genannten Prüfung zu befreien, die nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben.“ (Verordnung (EU) 2020/1055 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 – Seite L 249/24)

    Die Beratungen von Bund und Ländern zur Umsetzung dieser Regelung in nationale Rechtsvorschriften sind nach Auskunft des Verkehrsministeriums noch nicht abgeschlossen. Eine derart ausgestaltete Übergangsregelung wird wohl in Betracht gezogen. Andere Beteiligte lehnen die Praktikerregelung jedoch auch ab. (Stand 01/22)

    2.4. Wieviel Kapital muß im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden.

    Die betroffenen Unternehmen sollen über ein Mindestmaß an finanzieller Leistungsfähigkeit verfügen: So ist sichergestellt, dass sie über die erforderlichen Mittel verfügen, um ihre Tätigkeit dauerhaft und langfristig ausüben zu können. Mit Rücksicht auf die geringere finanzielle Ertragskraft eines kleinen Nutzfahrzeuges ist eine deutlich geringere Kapitalhöhe zur Erfüllung des Nachweises der Erfüllung der finanziellen Leistungsfähigkeit als bei schwereren Nutzfahrzeugen festgelegt.

    • 1.800 Euro für das erste genutzte Fahrzeug
    • 900 Euro für jedes weitere genutzte Fahrzeug

    Diese Leistungsfähigkeit wird durch entsprechendes Eigenkapital und Reserven über den Jahresabschluss nachgewiesen. Abweichend kann die zuständige Behörde eine Bescheinigung wie etwa eine Bankbürgschaft oder eine Versicherung, die eine selbstschuldnerische Bürgschaft für das Unternehmen darstellen, gelten lassen oder verlangen.(Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 Artikel 7)

    Sofern mindestens ein Fahrzeug bzw. Fahrzeuggespann mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t im Einsatz ist, werden für dieses erste Fahrzeug 9000 Euro fällig. Für die Fahrzeuge zwischen 2,5 t und 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht werden dann jeweils 900 Euro fällig.

    2.5. Sind nach dem 21.05.2022 Übergangslösungen/ -fristen vorgesehen, national oder international?

    Übergangslösungen sind nicht vorgesehen.

    2.6. Welche Länder setzen die Verordnung bis wann um und kontrollieren ab wann?

    Die Verordnungen zur Gemeinschaftslizenz gelten bereits jetzt in allen Mitgliedstaaten. Die Veränderungen treten zu den angegebenen Terminen 21.05.22 automatisch in Kraft.

    2.7. Welche Sanktionen sind für Staaten vorgesehen, die die Einführung der Gemeinschaftslizenz ab 2,5 Tonnen zGG nicht umsetzen?

    Die Gemeinschaftslizenz wird nicht neu eingeführt, vielmehr besteht diese Lizenz schon länger. Erweitert wird nur der Anwendungsbereich auch auf Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen zGG im grenzüberschreitenden Verkehr. Da es sich um eine geänderte Verordnung handelt, die keiner gesonderten nationalen Umsetzung bedarf, kann es keinen Verzug geben.

    2.8. Werden die EU-Länder es in gleicher Strenge einführen, sodass es nicht zu Wettbewerbsverzerrung kommt? Wie wird sichergestellt, dass andere Länder keine „Dumping” oder „Light”angebote zum Erwerb der EU Lizenz entwickeln?

    Nach Auskunft des Verkehrsministeriums sind die Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang unionsrechtlich harmonisiert und gelten in allen Mitgliedstaaten identisch und unmittelbar. Hier ist sehr wenig Spielraum für Abweichungen und wenig Risiko für Wettbewerbsverzerrungen.

    2.9. Welches Wissen wir bei der fachlichen Eignung geprüft?

    Die Kenntnisse, die für die amtliche Feststellung der fachlichen Eignung durch Mitgliedstaaten für den Güter- bzw. Personenkraftverkehr zu berücksichtigen sind, müssen sich zumindest auf die Sachgebiete:

    Bürgerliches Recht – Güter- und Personenkraftverkehr – Handelsrecht – Sozialrecht – Steuerrecht – Kaufmännische und finanzielle Leitung des Unternehmens Güter- und Personenkraftverkehr – Marktzugang – Normen und technische Vorschriften –Straßenverkehrssicherheit (siehe vollständige Liste der Sachgebiete in Anhang 1 L 300/64) erstrecken.

    Bewerber für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers müssen das zur Leitung eines Verkehrsunternehmens erforderliche Niveau an Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten auf diesen Sachgebieten erreichen.

    Das Mindestniveau an Kenntnissen im Sinne der folgenden Aufstellung darf nicht unter Stufe 3 der Struktur der Ausbildungsstufen im Anhang der Entscheidung 85/368/EWG des Rates liegen, d. h. dem Niveau, das durch eine Ausbildung erreicht wird, die nach der Pflichtschule entweder durch eine Berufsausbildung und zusätzliche Fachausbildung oder durch eine Sekundarschule oder ähnliche Fachausbildung erworben wird.

    Die Prüfungen sind sehr umfassend und mit erheblichem Lernaufwand verbunden. Erfahrungsgemäß sind hohe Durchfallquoten von über 50% zu erwarten. Jahrzehntelang tätige erfahrene KEP Unternehmer haben die Prüfung nach einwöchigem Intensivkurs zzgl. umfangreichen Eigenstudium durchaus mit Mühe geschafft. Viele Sachgebiete sind durch Wissen aus dem Segment der schweren Nutzfahrzeuge geprägt, das in KEP Unternehmen selten so umfangreich vorliegt.

    2.10. Ist eine spezielle KEP Prüfung zu erwarten?

    Aktuell zeichnet sich keine Entwicklung einer speziellen KEP Prüfung ab. Die erteilte Gemeinschaftslizenz ist nicht auf den KEP Markt begrenzt, sondern gilt für alle Marktsegmente.

    quelle: https://trans.info/de/gemeinschaftslizenz-eu-2-273494

    • Offizieller Beitrag

    EU: DVF spricht sich für Verlängerung der Trassenpreissenkung aus

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    Das Deutsche Verkehrsforum spricht sich für die Verlängerung der Trassenpreissenkung im Schienenverkehr aus

    © Foto: Rhein Cargo

    Das EU-Parlament stimmt kommende Woche über eine Verlängerung der Trassenpreissenkung im europäischen Schienenverkehr ab, die der Mobilitätsverband der deutschen Wirtschaft befürwortet.

    Berlin. Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) hat sich für die Verlängerung der Trassenpreissenkung im europäischen Schienenverkehr ausgesprochen. Hintergrund ist eine Abstimmung im EU-Parlament am kommenden Montag, 14. Februar, bei der über den Vorschlag der EU-Kommission, die mögliche Senkung, Stundung oder den Erlass der Trassenpreise bis 30. Juli 2022 und im Bedarfsfall bis Ende 2023 zu verlängern, abgestimmt werden soll.

    Mit der Verbreitung des Coronavirus im März 2020 sank die Transportnachfrage im Schienensektor teils erheblich und verursachte hohe Einnahmeverluste. Um den Marktteilnehmern bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Coronapandemie zu helfen, ermöglichte die EU die befristete Anpassung der Trassenpreise und Servicegebühren.

    „Der Schienenverkehr hat durch die Pandemie große Verluste erlitten – im Personen- und Gütertransport. Erschwerend kommen nun die massiv gestiegenen Energiekosten hinzu. Gleichzeitig muss die Schiene ihre Transportleistung wesentlich erhöhen, um ihren Klimaschutzbeitrag leisten zu können. Dafür braucht es faire Rahmenbedingungen“, sagte DVF-Geschäftsführerin Heike van Hoorn.

    Tempo bei der Digitalisierung des Schienennetzes erhöhen

    Die DVF-Chefin mahnte zudem mehr Tempo bei der flächendeckenden Digitalisierung des Schienennetzes an. Dadurch könnten hohe Kapazitätsgewinne erzielt werden. Hierfür müsse der Bund im Haushalt 2022 die Ausrüstung von Fahrzeugen bundesweit fördern, weshalb Van Hoorn den Bund aufforderte, die notwendigen Ausrüstungskosten für die Loks zu fördern, damit diese auf ETCS-Strecken überhaupt fahren können. Die Technik in den Zügen und in der Schieneninfrastruktur gehörten untrennbar zusammen, so Van Hoorn. Der Bund stehe hier in der Pflicht, „wenn er sein eigenes Ziel der Erhöhung des Schienengüter- und personenverkehrsanteils“ erreichen wolle

    Abschließend betonte van Hoorn, dass die Bahn als klimaverträgliches Verkehrsmittel von der EEG-Umlage entbunden und die Stromsteuer zumindest abgesenkt werden müsse. „Angesichts der massiv gestiegenen Strompreise, muss die Koalition rasch ihr Versprechen einlösen, die EEG-Umlage abzuschaffen. Gleiches sehe ich auch für die Stromsteuer, die als Ausgleich für die Belastung durch den Emissionshandel zumindest reduziert werden sollte.“ (tb)

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/tr…ung-aus-3129058

    • Offizieller Beitrag

    Lkw-Maut: EU-Parlament billigt Reform der Straßenbenutzungsgebühren

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    Das EU-Parlament beschloss einen Kompromiss zur „Eurovignetten-Richtlinie“, die auch die Lkw-Maut betrifft

    © Foto: AdobeStock_Sergii Figurnyi

    Ab 2030 soll das Vignettensystem für schwere Nutzfahrzeuge schrittweise abgeschafft und durch Mautgebühren ersetzt werden.

    Straßburg. Das EU-Parlament hat in einer endgültigen Abstimmung grünes Licht für die im Juni 2021 mit den Mitgliedstaaten vereinbarte Reform der Straßenbenutzungsgebühren gegeben. Es handelt sich um die Aktualisierung der Vorschriften für die Gebühren, die die EU-Mitgliedsstaaten für die Benutzung von Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) von Lastkraftwagen, aber auch von Bussen, Lieferwagen und Personenkraftwagen erheben können. Die EU-Mitgliedstaaten werden dadurch nicht gezwungen, für die Benutzung ihrer Straßen Gebühren zu erheben. Sollten sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie die EU-Vorschriften einhalten.

    Mautgebühren statt Vignetten

    Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren von einem zeitbasierten Modell auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System umgestellt, um den Übergang zur vollen Anwendung des Verursacherprinzips („der Verursacher zahlt“) und des Nutzerprinzips („der Nutzer zahlt“) zu vollziehen.

    Die Abgeordneten haben sichergestellt, dass das System der „Vignetten“, die für einen bestimmten Zeitraum gekauft werden, im gesamten transeuropäischen Verkehrskernnetz ab 2030 für schwere Nutzfahrzeuge abgeschafft und durch Mautgebühren (entfernungsabhängige Gebühren) ersetzt wird. Es sind jedoch Ausnahmeregeln in begründeten Fällen möglich.

    Umweltfreundlichere Gebühren

    Um die Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern, müssen die EU-Länder ab 2026 unterschiedliche Gebührensätze für Lkw und Busse auf der Grundlage von CO2-Emissionen und für Lieferwagen und Kleinbusse nach der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs festlegen. Außerdem müssen sie die Gebühren für emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge erheblich senken.

    Mehr Transparenz

    Die Abgeordneten stellten sicher, dass die Mitgliedstaaten drei Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften einen Bericht über die in ihrem Hoheitsgebiet erhobenen Maut- und Benutzungsgebühren veröffentlichen. einschließlich Informationen darüber, wie sie diese Einnahmen verwenden. Die Abgeordneten fordern, dass die Einnahmen aus diesen Gebühren zu nachhaltigem Verkehr, Infrastruktur und Mobilität beitragen.

    Die Vorschriften werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten. (ste)

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/tr…buehren-3131323

    • Offizieller Beitrag

    BDB: EU betreibt Klimaschutz mit der Brechstange

    Im Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatsekretär Oliver Luksic hat der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt die Klimapolitik der EU kritisiert, diese behindere die weitere Entwicklung der Binnenschifffahrt.

    Berlin. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) hat in einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesverkehrsministerium, Oliver Luksic (FDP), die Maßnahmen der EU-Kommission für die Erreichung der Klimaschutzziele im Rahmen des „Fit for 55“-Paketes thematisiert. Die EU-Kommission betreibe hier „Klimaschutz mit der Brechstange“, sagte BDB-Geschäftsführer Schwanen.

    „Die EU-Kommission erwartet von der Schifffahrt einen sofortigen Abschied von den fossilen Brennstoffen und ordnet hierfür eine allein klimapolitisch begründete Verteuerung des Schiffstreibstoffes an. Dieses Vorgehen versucht sie dadurch zu begründen, dass sie alternative Treibstoffe zeitlich befristet mit Null Euro besteuern will“, führte Schwanen aus. Die Branche bekenne sich zum Ziel der Dekarbonisierung des Verkehrssektors, man erwarte aber, dass „die EU-Kommission begreift, dass es in der Güterschifffahrt zurzeit keine serienreifen und europaweit zur Verfügung stehenden Alternativen zum Diesel gibt. Eine Abkehr vom Diesel ist deshalb zurzeit de facto nicht möglich“.

    Insbesondere in der Großschifffahrt auf dem Rhein stünden Elektro- oder Wasserstoffantriebe frühestens in einigen Jahren zur Verfügung, so Schwanen, der darauf hinwies, dass sich die flächendeckende Versorgungsinfrastruktur jenseits des Rheins und außerhalb Deutschlands, etwa in Ost- und Südosteuropa, ebenfalls „nicht mal eben“ errichten lasse. „Wir verlangen, dass die EU-Kommission ihr Vorgehen an den Realitäten und dem Realisierbaren ausrichtet. Die Branche muss von solchen steuerlichen Mehrbelastungen, die ausschließlich schaden und niemandem nützen, verschont werden“, forderte Schwanen.

    Koalition will die Binnenschifffahrt stärken

    In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Regierung die weitere Steigerung des Güterverkehrs auf dem Wasser ebenso auf die Fahnen geschrieben wie die Stärkung der Hinterlandanbindungen der Seehäfen. Die Förderung von Landstrom und alternativen Kraftstoffen und Antrieben soll helfen, die Binnenschifffahrt noch klimafreundlicher werden zu lassen. Staatssekretär Luksic und Geschäftsführer Schwanen waren sich darin einig, dass diese Eckpunkte des Koalitionsvertrages eine gute Basis für konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Schifffahrt bilden. Ebenfalls war man sich darin einig, dass die Güterbinnenschifffahrt einen wesentlichen Beitrag zur klimafreundlichen Bewältigung des Güterverkehrs leisten wird. Hierfür bedürfe es „gut ausgebauter Flüsse, etwa am Mittel- und Niederrhein“. Entsprechende Haushaltsmittel und ausreichend qualifiziertes Personal in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung müssten der Regierung hierfür zur Verfügung stehen.

    Nach ihrem ersten Gespräch haben der BDB und Oliver Luksic eine die Fortführung der Gespräche angekündigt. Es soll dann um die konkrete Ausgestaltung der Branchenförderprogramme und um die Fortsetzung der Arbeiten am „Masterplan Binnenschifffahrt“ gehen. (tb)

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/tr…hstange-3131878

    • Offizieller Beitrag

    Mobilitätspaket: EU-Kommission droht mit Klagen

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    Die EU-Kommission droht mit Klagen, wenn das Mobilitätspaket nicht eingehalten wird

    © Foto: NiroDesign/Getty Images/iStock

    Sie beklagt, dass sie noch nicht aus allen Mitgliedstaaten bestätigt bekommen habe, dass die Neuerungen in nationales Recht umgesetzt worden seien.

    Brüssel. Die EU-Kommission droht den EU-Mitgliedstaaten mit Klagen, falls die seit dem 2. Februar gültigen neuen Regeln aus dem Mobilitätpakets nicht befolgt würden. In einem Brief an die Regierungen gibt die Kommission an, dass sie aus mehreren Mitgliedstaaten bislang noch keine Informationen zur Umsetzung der Neuerungen habe. Damit die Bestimmungen aber wirken könnten, müssten sie von allen Mitgliedstaaten befolgt werden, betont die EU-Kommission in ihrem Brief.

    Neue Entsendregeln von Lkw-Fahrern

    Im Kern geht es dabei um die Regeln zur Entsendung von Lkw-Fahrern in ein EU-Ausland. Sowohl bei einzelnen Fahrten als auch bei dauerhafter Entsendung gelten dafür seit dem 2. Februar neue Vorschriften. Die EU-Kommission beklagt zum einen, dass sie noch nicht aus allen Mitgliedstaaten bestätigt bekommen habe, dass die Neuerungen in nationales Recht umgesetzt worden seien. Genauere Angaben zu einzelnen Staaten macht die Kommission nicht.

    Neue Systeme zur Umsetzung

    Zum anderen erinnert sie daran, dass die EU-Kommission elektronische Systeme erarbeitet und zur Verfügung gestellt habe, um die neuen Regeln praktisch umsetzen zu können. Für Behörden stehe ein Kontrollsystem zur Überwachung von Aktivitäten ausländischer Unternehmen zur Verfügung. Für Transportunternehmen gebe es ein Meldesystem, um Fahreraktivitäten im EU-Ausland in ihren Heimatländern zu registrieren. Diese Systeme würden bislang nicht von allen Ländern benutzt.

    Der Brief macht deutlich, dass die Nichtbeachtung der neuen Regeln ein Verstoß gegen EU-Recht sei. Wenn nötig, sei die EU-Kommission bereit, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Der Brief ist vom Leiter der Generaldirektion „Mobilität und Verkehr“ der EU-Kommission, Henrik Hololei, unterschrieben.

    Die International Road Transport Union (IRU) begrüßt die Mahnung der EU-Kommission. Die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten die neuen Regeln nicht umgesetzt hätten und die Meldesysteme nicht genutzt würden, führe zu Unsicherheiten sowohl auf rechtlicher, operationeller und finanzieller Ebene, schreibt IRU in einer Stellungnahme. Das sei kontraproduktiv sowohl für Unternehmen, als auch die Lkw-Fahrer.

    >>>Hier gibt es noch mehr Infos zum EU-Mobilitätspaket und seinen Folgen. (kw)

    quelle: https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/re…-klagen-3132201

    • Offizieller Beitrag

    CO2: Forderung nach strengeren CO2-Limits für Vans

    Ölabhängigkeit verringern und den Übergang zur emissionsfreien Mobilität beschleunigen, das ist das Ziel eines Bündnises aus europäischen Städten, Unternehmen und NGOs. Dafür fordern sie schärfere CO2-Grenzwerte für Transporter.

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    Grünere Vans fordert ein breites Bündnis aus Kommunen, Unternehmen und NGOs von der Brüsseler EU-Regierung. | Foto: AdobeStock

    Ein breites Bündnis aus Städten, Unternehmen, Umwelt- und Gesundheitsschützern hat von den EU-Gesetzgebern strengere Klimaziele für Transporter gefordert, um das Angebot an emissionsfreien Vans zu steigern. Die Gruppe, der die Städte Paris, Dublin, Rotterdam, Göteborg, Palermo, Haarlem, Tilburg und Wałbrzych angehören, unterstützt auch den Plan, den Verkauf von Lieferwagen mit Verbrennungsmotor im Jahr 2035 einzustellen.

    Zitat
    "Europa muss dringend seine Ölabhängigkeit verringern und den Übergang zur emissionsfreien Mobilität beschleunigen", heißt es in dem Appell, den die Umwelt-Dachorganisation Transport & Enviroment (T&E) mitverbreitete.

    In dem Brief an die Europaabgeordneten und die EU-Regierungen fordert die Gruppe, in der mehr als 600 Unternehmen und Organisationen zusammengeschlossen sind, die Gesetzgeber auf, die von der EU-Kommission vorgeschlagenen CO2-Grenzwerte für Kleintransporter in den 2020er Jahren zu verschärfen. In der jetzigen Fassung des Vorschlags werde von den Herstellern nicht verlangt, dass sie bis zum Ende des Jahrzehnts einen Anteil von mehr als zehn Prozent an elektrisch betriebenen Transportern verkaufen. Die Städte plädieren, dass die Umstellung auf emissionsfreie Transporter viel schneller erfolgen muss, um die Luft zu reinigen und die zunehmende Klimabelastung durch Hauslieferungen zu bewältigen.

    Zitat
    "Die Städte brauchen emissionsfreie Lieferwagen, und zwar schnell. Der Vorschlag der Europäischen Kommission, dass alle neuen Lieferwagen bis 2035 emissionsfrei sein müssen, ist wichtig - und zu begrüßen. Wir fordern jedoch die Gesetzgeber im Europäischen Parlament und in den Mitgliedstaaten auf, den Vorschlag zu verschärfen und die Verfügbarkeit von elektrischen Lieferwagen zu verbessern", appellierte David Belliard, stellvertretender Bürgermeister von Paris und zuständig für Verkehr und öffentlichen Raum.

    Die in der European Clean Trucking Alliance zusammengeschlossenen Transport- und Logistikunternehmen halten es für unerlässlich, dass die Gesetzgeber die Zielvorgaben für Transporterhersteller verschärfen und das Angebot an elektrischen Transportern erhöhen, die sie für den Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen benötigen. Die EV100 Climate Group, in der sich Unternehmen zusammengeschlossen haben, die sich für die Beschleunigung des Übergangs zu elektrischen Transportern einsetzen, ist der Meinung, dass die Unternehmen eine starke Politik brauchen, um die Massenverfügbarkeit von emissionsfreien Fahrzeugen für ihre Flotten zu unterstützen. Die Festlegung strengerer Zielvorgaben für Kleintransporter sei auch eine große Chance, die Luftqualität zu verbessern, erklärten Gruppen aus dem Bereich der öffentlichen Gesundheit, darunter die European Public Health Alliance (EPHA) und die European Respiratory Society.

    Vans als wichtige Quelle der Luftverschmutzung

    Kleintransporter sind eine wichtige Quelle der Luftverschmutzung und verursachen 14 Prozent der NOx-Emissionen von Fahrzeugen in Städten. Angespornt durch den Boom bei den Hauslieferungen sind Kleintransporter auch der am schnellsten wachsende Verursacher von Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr, dessen CO2-Emissionen seit 1990 um 58 Prozent gestiegen sind.

    Zitat
    "Jetzt muss Europa mehr denn je von seiner Ölabhängigkeit loskommen, die dazu beiträgt, Putins Krieg zu finanzieren. Die neuen CO2-Normen der EU für Lieferwagen sind der beste Weg, um sicherzustellen, dass die Hersteller mehr saubere, elektrische Lieferwagen zu niedrigeren Preisen produzieren", erklärte Lucien Mathieu, stellvertretender Direktor für Güterverkehr bei Transport & Environment (T&E).

    Nach ihrem Dafürhalten würden die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ziele ein verlorenes Jahrzehnt für umweltfreundliche Lieferwagen bedeuten, wenn der Gesetzgeber die Ambitionen nicht erhöhe. Der Brief ist unterzeichnet von: Dublin, Göteborg, Haarlem, Palermo, Paris, Rotterdam, Tilburg, Walbrzych, C40, Polis, European Clean Trucking Alliance, Climate Group/EV 100, Clean Cities Campaign, Transport & Environment, European Public Health Alliance, European Respiratory Society.


    quelle: https://transport-online.de/news/co2-forde…vans-65964.html

    • Offizieller Beitrag

    Hohe Dieselpreise gefährden EU-Mobilitätspaket

    DSLV: Rückkehrpflicht für Lkw aussetzen

    Angesichts der exorbitant hohen Kraftstoffpreise fordert der DSLV, dass die Rückkehrpflicht für Lkw ausgesetzt wird. Weitere Einsparpotentiale gebe es durch flexiblere Zulassungen von Lang-Lkw.

    Mit der Aufhebung der Rückkehrpflicht würde allerdings das mühsam errungene Mobilitätspaket der EU aufgeschnürt, das Lohndumping und unfairen Wettbewerb im Straßentransport verhindern soll. Weitere Kraftstoff-Einsparpotentiale will der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik durch flexiblere Zulassungen von Lang-Lkw heben. Er verlangt von der Politik insbesondere eine Senkung der Energiesteuern für die gesamte Wirtschaft: „das heißt die sofortige zeitlich begrenzte Abschaffung der CO2-Abgabe (derzeit 8 Cent pro Liter) und die Absenkung der Energiesteuer (derzeit 47,04 Cent pro Liter)“.

    Transportunternehmen auf Kurs halten

    Vertreter der Bundesregierung hätten am Sonntag signalisiert, auf die hohen Energiekosten reagieren zu wollen, erläutert der DSLV. Man stehe in ständigem Austausch, „damit die Unternehmen aus der Speditions-, Transport- und Logistikbranche, die auch in dieser Krise einen wichtigen gesellschaftlichen Solidarbeitrag leisten, weiterhin auf wirtschaftlich erfolgreichem Kurs bleiben“. FDP-Finanzminister Christian Lindner plant Medienberichten zufolge einen Tankrabatt. Zuvor hatte der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) vor einer gravierenden Versorgungskrise gewarnt.

    Regierung will entlasten - noch nichts Konkretes

    Über die Höhe eines eventuellen Rabatts, der innerhalb der Regierung abgestimmt werden müsste, seine Dauer und die Einbeziehung von Betriebstankstellen in das Szenario sei noch nichts bekannt, sagte BGL-Sprecher Martin Bulheller. Der Verband regt in Richtung Bundesregierung deshalb an, kurzfristig den Dialog mit den betroffenen Ministerien, dem Transportgewerbe und den Verladern zu starten. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte: "Die Bundesregierung arbeitet an einem weiteren Entlastungspaket, welches in Kürze veröffentlicht werden wird." Als kurzfristige Lösung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen in Folge hoher Energiepreise stünden die bewährten ERP-/KfW-Förderkredite auch der Logistikbranche mit guten Konditionen zur Verfügung

    quelle: https://www.eurotransport.de/artikel/hohe-d…n-11202367.html

    • Offizieller Beitrag

    Neue Karten mit größerer Kapazität für intelligente Tachographen der zweiten Generation

    Im kommenden Jahr wird eine neue Version des intelligenten Tachographen für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht. Das Gerät wird unter anderem Grenzüberschreitung automatisch registrieren. Ab 2024 verlängert sich auch die Speicherdauer der Daten im Tachographen von 28 auf 56 Tage, was wiederum neue, noch umfangreichere Fahrerkarten erfordert.

    9e63f7c4355cc55ad3c42db2af7.pngContinental AG

    Ab dem 21. August 2023 müssen neue LKWs mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein. Dieses Gerät soll dabei helfen, die Bestimmungen des Mobilitätspakets durchzusetzen und u.a. Grenzüberschreitung und die Dauer des Be- und Entladens erfassen. Dank der DSRC-Technologie (dedizierte Nahbereichskommunikation) wird eine Fernüberprüfung des Geräts möglich sein.

    Wichtig ist, dass die Speicherdauer der Daten über die Tätigkeit des Fahrers von 28 auf 56 Tage verlängert wird. Neue Funktionalitäten des intelligenten Tachographen bringen eine Erweiterung der Möglichkeiten der Gerätekarte mit sich. Mit der Ankunft des smart tacho 2 wird es also neue Karten geben, deren Speicher ausreichen muss, um 56 Tage Fahrertätigkeitsdaten zu speichern.

    Gemäß den neuen EU-Verordnungen (DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1228 DER KOMMISSION vom 16. Juli 2021 zur Festlegung der Vorschriften über Bauart, Prüfung, Einbau, Betrieb und Reparatur von intelligenten Fahrtenschreibern und ihren Komponenten) können neue Fahrerkarten unter anderen folgende Informationen speichern:

    – die zwölf jüngsten Ereignisse jeder Art (d. h. 132 Ereignisse),

    – die 24 jüngsten Störungen jeder Art (d. h. 48 Störungen),

    – zusätzliche Daten zu Orten des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages, die vom Fahrer eingegeben wurden,

    – Daten zur Position des Fahrzeugs speichern können, wenn die kumulierte Lenkzeit ein Vielfaches von drei Stunden

    Mit der neuen Tachographenkarte können Sie folgende Daten im Zusammenhang mit Grenzüberschreitungen speichern:

    • Land, das das Fahrzeug verlässt,
    • Land, in das das Fahrzeug einfährt,
    • Datum und Uhrzeit der Grenzüberschreitung des Fahrzeugs,
    • Fahrzeugposition nach der Grenzüberschreitung,
    • GNSS-Genauigkeit,
    • Merker, der angibt, ob die Position authentisiert wurde,
    • Kilometerstand.

    Die Fahrerkarten des Tachographen der zweiten Generation ermöglichen auch die Speicherung von folgenden Daten im Zusammenhang mit Be- und Entladevorgängen:

    • Art des Vorgangs (Beladen, Entladen oder gleichzeitiges Be- und Entladen).
    • Datum und Uhrzeit des Be-/Entladevorgangs
    • Position des Fahrzeugs,
    • GNSS-Genauigkeit, Datum und Uhrzeit der Feststellung der Position,
    • Marker, der angibt, ob die Position authentisiert wurde,
    • Kilometerstand.

    Gemäß der Verordnung ermöglicht die Fahrerkarte die Speicherung von 1.624 Be- / Entladevorgängen.

    quelle: https://trans.info/de/intelligente-tachographen-278112

    • Offizieller Beitrag

    Russland-Konflikt: EU sperrt russische Schiffe aus

    Das neue Sanktionspaket ist beschlossen. Es verbietet Schiffen, die unter russischer Flagge fahren, das Einlaufen in europäischen Häfen. Russische und belarussische Speditionen müssen ihre Tätigkeit generell einstellen.

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    Schifffe, die unter russischer FLagge fahren Dürfen in der EU nichtmehr anlaufen. (Foto: Pixabay)

    Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein fünftes Sanktionspaket gegen das Putin-Regime als Reaktion auf den brutalen Angriff gegen die Ukraine und die dort lebenden Menschen beschlossen. Erstmals ist darin ein Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Schiffe in EU-Häfen enthalten.

    Außerdem dürfen Kohle, Zement, Holz und Wodka sowie andere Spirituosen nichtmehr in die Länder der Europäischen Union eingeführt werden. Einige Ausnahmen gelten allerdings – unter anderem für medizinische Güter, Lebensmittel, Energie und humanitäre Hilfe.

    Außerdem gilt jetzt für russische und belarussische Speditionen ein vollständiges Verbot, in der EU tätig zu sein. Davon ausgenommen sind jedoch lebensnotwendige Güter wie Agrarprodukte und Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie. Wie die EU-Kommission mitteilt, wurden die Maßnahmen mit internationalen Partnern abgestimmt und sollen die die russische Wirtschaft noch härter treffen, als die bisherigen Maßnahmen.

    In einem ersten Statement zur Verschärfung der Sanktionen signalisierte die deutsche Hafenwirtschaft eine Unterstützung der Sanktionen. Die deutschen Seehäfen würden auch die neuen Handelssanktionen und das Verbot von Anläufen europäischer Häfen durch Schiffe unter russischer Flagge mittragen, teilte der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) mit. Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus erwartet für die deutsche Seite allerdings nur geringe wirtschaftliche Folgen:

    Zitat
    „Das heute von der Europäischen Union ausgesprochene Verbot von Anläufen europäischer Seehäfen für Schiffe unter russischer Flagge trifft russische Reedereien, Schiffsbetreiber und Anteilseigner. Wir unterstützen das Anlaufverbot. Der Seeverkehr zwischen Russland und Deutschland wird jedoch hauptsächlich von nicht-russischen Schiffen abgewickelt.“

    Der ZDS belegt diese Einschätzung mit konkreten Zahlen. So verzeichneten im Jahr 2021 deutsche Seehäfen gemäß Angaben des Statistischen Bundesamtes 106.172 Schiffsankünfte. Davon entfielen lediglich 365 Ankünfte auf Schiffe unter russischer Flagge. Der Seegüterumschlag mit der Ein- und Ausladeregion Russland machte im Jahr 2021 mit 26,6 Millionen Tonnen etwa neun Prozent des Gesamtumschlags deutscher Seehäfen aus. Der größte Anteil entfiel mit rund 18 Millionen Tonnen auf Importe von Kohle, Öl und Mineralölerzeugnissen aus Russland.

    Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst arbeiten derzeit noch an Vorschlägen für mögliche weitere Sanktionen, auch in Bezug auf Öleinfuhren sowie von den Mitgliedstaaten vorgelegten Ideen wie etwa Strafzölle oder spezielle Zahlungskanäle wie Treuhandkonten.

    quelle Russland-Konflikt: EU sperrt russische Schiffe aus - Seehäfen, International | News | TRANSPORT - die Zeitung für den Güterverkehr (Lkw, Speditionen, Fuhrpark, Nutzfahrzeuge, Verkehrspolitik, Wirtschaft) (transport-online.de)

    • Offizieller Beitrag

    Obligatorische Reifendrucksensoren für Anhänger bereits in Kürze erforderlich

    In diesem Jahr treten die EU-Rechtsvorschriften zur Einführung zusätzlicher Ausrüstungen für Lkws in Kraft. Die Europäische Kommission und die Reifenhersteller sind der Ansicht, dass zusätzliche Ausrüstungen wie die Fernmessung des Reifendrucks die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und die Kosten der Spediteure senken werden.

    Reifendrucküberwachungssysteme sind seit langem für viele Fahrzeugklassen (z. B. Pkw) gesetzlich vorgeschrieben. Reifentemperatur- und Reifendrucksensoren werden ab dem 6. Juli 2022 auch für neu zugelassene Lastkraftwagen, Anhänger und Sattelauflieger vorgeschrieben. Zwei Jahre später, im Juli 2024, wird diese Anforderung für alle neu hergestellten schweren Fahrzeuge gelten, so die überarbeitete EU-Gesetzgebung UN ECE R 141.

    Die Messung des Reifendrucks erfolgt indirekt über einen Algorithmus, der den Druck unter anderem auf der Grundlage der Radumdrehungen berechnet, oder direkt über Sensoren, die in der Mitte des Rads (an der Felge, am Ventil oder am Reifen) angebracht sind.

    Die Europäische Kommission hofft, dass die neue Ausrüstung die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die Kosten der Spediteure senkt. Fahrten mit zu niedrigem Reifendruck führen zu schnellerer Abnutzung der Lauffläche und zu höherem Kraftstoffverbrauch. Darüber hinaus kann die Einhaltung des richtigen Reifendrucks die Zahl der Unfälle, die durch Geschwindigkeitsübertretungen und Reifenplatzer verursacht werden, um 4 bis 20 Prozent reduzieren – berichtet der Europäische Dachverband der Reifen- und Gummihersteller ETRMA.

    quelle: Obligatorische Reifendrucksensoren für Anhänger bereits in Kürze erforderlich | trans.info

    • Offizieller Beitrag

    78 Tonnen Gigaliner werden in den Regelbetrieb aufgenommen, es wird länger und schwerer

    Es soll länger und schwerer werden und damit umweltfreundlicher! Durch die Straßen mancher nordischen Länder sollen Ökotrucks bzw. Lang-LKW bald rollen und das mit einer Länge von knapp 35 Metern und einem Maximalgewicht von 78 Tonnen.

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    Flickr/WeissenbachPR CC BY-SA 2.0

    In Schweden sollen die sogenannten Öko-Liner in den Regelbetrieb aufgenommen werden. Nach Angaben der Regierung in Stockholm eignen sich rund 450 Kilometer der dortigen Straßen für Lang-LKW. Derzeit gilt in Schweden eine Maximallänge von 25,25 Metern, jetzt strebt die Regierung eine Anhebung des Limits auf 34,5 Meter an. Allerdings soll die Höchstgeschwindigkeit auf den ausgewiesenen Straßen auf 80 km/h reduziert werden.

    Zitat
    Die Möglichkeit, längere LKW zu fahren, wird von der Industrie gewünscht und ermöglicht eine effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Dies sind Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken und die Klimaauswirkungen des Verkehrs verringern”, so Infrastrukturminister Tomas Eneroth in einem Kommentar auf der Website der Regierung.

    Der Vorschlag wird nun von der Europäischen Kommission notifiziert. Die Stellungnahme der EU ist eine Voraussetzung für die Entscheidung der schwedischen Regierung über die Änderungen.

    Niederlanden doch ohne Lang-LKW

    Auch die Niederlanden wollten das Limit anheben, doch nun zog das Ministerium den Stecker. Die Lang-LKW kommen nicht auf niederländische Straßen, schrieb gestern das Nachrichtenportal nt.nl.

    Der Grund sei die Verkehrssicherheit, die insbesondere auf dem bestehenden Straßennetz in der Niederlande nicht gewährleistet wird, so die Regierung.

    In den sozialen Medien gibt es eine enttäuschte Reaktion auf die Nachricht. Laut Janko van der Baan, Direktor von Scania Benelux, hat der Öko-Liner das Potenzial, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Wir haben einen hiesigen Mangel an Fahrern und müssen außerdem nachhaltiger werden”, schreibt er auf LinkedIn. Genau wie das LZV vor Jahren hätte dies ein Innovationsschritt für die Niederlande sein können.

    In Dänemark sollen 78 Tonnen und 34 Meter Lang-LKW durch die Straßen rollen

    Das dänische Parlament hat mit breiter Mehrheit beschlossen, einen Versuch mit Lang-LKW auf dem dänischen Straßennetz zu starten. Die Tests sollen vorerst auf der Strecke zwischen dem Hafen von Aarhus und Høje-Taastrup durchgeführt werden, heißt es seitens des dänischen Transportministeriums. Es wird aber auch über eine Verlängerung des Abschnitts bis nach Malmö nachgedacht.

    Das Pilotenprojekt soll nach Genehmigung der Europäischen Kommission an den Start gehen. Das Maximalgewicht der Fahrzeuge darf 78 Tonnen samt Anhänger betragen.

    Die dänische Regierung unterstreicht die Vorteile der überlangen LKW. „Die Lang-LKW bieten die Möglichkeit, mehr Güter auf einmal auf der Straße zu transportieren und helfen so, den CO2-Ausstoß um insgesamt 22.000 Tonnen zu reduzieren.“

    Eine Analyse der dänischen Behörden hat ergeben, dass dadurch in 15 Jahren nicht nur 22.000 Tonnen CO eingespart werden, sondern auch ein volkswirtschaftlicher Nutzen von 300 Millionen Dänischen Kronen (40 Millionen Euro) entsteht.

    Da die Regierung noch auf Genehmigungen seitens der Europäischen Kommission wartet, werden die Fahrzeuge voraussichtlich erst Anfang 2023 auf dänischen Straßen unterwegs sein.

    quelle: https://trans.info/de/78-tonnen-lang-lkw-288274

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