Neue EU-Verordnung
Ab Januar Punkte aus Brüssel Ab Januar 2017 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft
Im äußersten Fall droht Entzug der Zuverlässigkeit Die Kontrollstatistik des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) für 2015 ist durchaus besorgniserregend. Insgesamt wurden 511.592 Lkw kontrolliert, 203.019 oder fast 40 Prozent aus Deutschland und 308.573 oder rund 60 Prozent aus dem Ausland.
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Obwohl also in der Summe mehr Lkw aus dem Ausland kontrolliert wurden, liegen in den meisten Kategorien deutsche Frachtführer und deren Fahrer vorne.
Erschreckend: Insgesamt macht das nicht ordnungsmäßige Verwenden von Fahrerkarten oder Schaublättern mit 49,84 Prozent den größten Anteil aus, dabei wurden 57.010 deutsche und 26.981 ausländische Fahrer erwischt Das ist ein kein gutes Vorzeichen für das kommende Jahr. :nein:
Zum 1. Januar 2017 tritt die neue EU-Verordnung zum Risikoeinstufungsverfahren, längst auch als sogenannte Todsündenliste bekannt, in Kraft In der Liste sind rund 130 Verstöße aufgeführt, dabei zählt etwa der Missbrauch von Fahrerkarten zur Gruppe der schwersten Verstöße. Die Liste beruht auf der Verordnung (EU) 2016/403 der Kommission vom 18. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen die Unionsvorschriften, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Kraftverkehrsunternehmer führen können. Diese Zuverlässigkeit ist wie die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung des Verkehrsleiters Bedingung für die Erteilung einer Transportlizenz
Der Verkehrsleiter wird von einem Unternehmen des gewerblichen Güter- oder Personenverkehrs benannt und hat die Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens inne. Dazu zählt unter anderem die Disposition von Ladung und Fahrpersonal ebenso wie die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung.