Nachdem ich ja aufgrund meiner bevorstehenden Schulter-OP ned wirklich weiß, wie es mit mir und meiner momentanen Firma weitergeht, bin ich momentan auch am schauen was es denn Arbeitsmarkttechnisch so neues gibt.
Unter anderem hab ich mal einem Personalleaser, der sich auf LKW- und Buslenker spezialisiert, meine Daten geschickt und ohne irgendeine weitere Art der Kontaktaufnahme, hab ich dann 2 Tage später eine Mail mit einem Fahrerhandbuch zugeschickt bekommen.
Alles in allem liest sich das FHB recht "lustig", aber bei einem Punkt bin ich dann echt stutzig geworden und wollte mal eure Meinung dazu hören:
ZitatAlles anzeigenVerhalten bei Kontrollen
Leider häufen sich in letzter Zeit die Fahrzeug- und Fahrzeuglenker Kontrollen auf den Straßen, in Vorarlberg speziell auf der A 14 – Kontrollstelle Nüziders.
Da es außerordentlich wichtig ist, dass man sich man sich bei diesen Überprüfungen richtig verhält bzw. die richtigen Antworten gibt, möchten wir euch hier ein paar Tipps über das richtige Verhalten geben.Prinzipiell gilt
Nie zu viel erzählen – alles was einmal gesagt wurde, wird protokolliert und macht es für uns, bzw. für euch sehr schwer, wenn nicht unmöglich einen Einspruch und somit Strafminderung zu bewirken.
Abwarten was der Beamte wissen möchte – überlegt antworten!
Keine Zugeständnisse machen!
Ausschließlich nur Angaben zur eigenen Person machen.Bei Fragen zum Auftrag:
Ausgangnsort und Fahrtziel, ebenso wie Ladung kann selbstverständlich bekannt gegeben werden (sind auch in den Frachtpapieren ersichtlich).
Besser keine Antwort, als eine falsche!Achtung!!!!!!!
Sollte man dennoch einmal einen Bußgeldbescheid erhalten, ist es wichtig, dass diesbezüglich sofort mit dem Zweigstellenleiter Kontakt aufgenommen wird, damit wir für euch, einen Einspruch machen können. Die Einspruchsfrist ist in der Regel 14 Tage nach der Zustellung.
Als zugestellt gilt auch, wenn der Postbeamte den eingeschriebenen Brief beim zuständigen Postamt hinterlegt und einen Abholbescheid im Briefkasten des Empfängers hinterlässt. Das heißt, wenn ein Einschreibbrief kommt, muss dieser so rasch wie möglich abgeholt werden, damit die Einspruchsfrist nicht abläuft und die Möglichkeit eines Einspruches gegeben ist. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es auf jeden Fall Sinn macht Einspruch zu erheben. Wir konnten dadurch schon sehr gute Erfolge erzielen.
Ist es wirklich notwendig sowas in ein Fahrerhandbuch zu schreiben? Ich mein dass ich jetzt keinen Kaffeeplausch mit einem Kontrollorgan starte ist ja wohl klar, auf der anderen Seite finde ich es heftig dass generell sofort ein Einspruch gemacht wird.
Wie seht ihr das?
Wenn wer Interesse hat, kann ich das Ding ja mal als ganzes online stellen