https://www.wko.at/Content.Node/S…Feiertagen.html
ARG:
https://www.jusline.at/7_Feiertagsruhe_ARG.html
(4) Feiertage dürfen auf die wöchentliche Ruhezeit nur angerechnet werden, soweit sie in die Zeit der wöchentlichen Ruhezeit fallen.
https://www.wko.at/Content.Node/S…Feiertagen.html
ARG:
https://www.jusline.at/7_Feiertagsruhe_ARG.html
(4) Feiertage dürfen auf die wöchentliche Ruhezeit nur angerechnet werden, soweit sie in die Zeit der wöchentlichen Ruhezeit fallen.
also quasi eh das was ich gesagt hab ...
den begriff gibt´s in der ganzen 561er nicht. auch im azg oder arg nicht. das ist schliesslich eine normale tagesruhezeit die halt länger als 11h dauert. was is wenn am sonntag ein feiertag ist? unterbreche ich dann meine wrz mit einer "feiertagsruhezeit"?
Richtig, TBone, Feiertage sind in den EU-Ländern nicht überall dieselben, :think: daher in der EU-Verordnung nicht vorgesehen :nein: In Frankreich zB. war der 6. Januar kein Feiertag, ich habe gearbeitet Nur bei Entlohnung, wenn ich an einem Feiertag arbeite, der in meinem Heimatland als Feiertag gilt, (National) erhalte ich Zuschläge
Wir hatten schon beide recht,
nur war Deine Aussage bezüglich verkürze Ruhezeit bei Feiertag eben nicht ganz richtig.
Bei den Zahlreichen Gesetzen und Verordnungen denen wir ausgesetzt sind, sind Falschinterpretationen leider gang und gäbe,
hier einen Vernünftigen überblick über die jeweilige Situation zu erhalten oftmals schwierig.
200 Gesetze und keiner kennt sich 100% aus. Willkommen im Bürokratie Wahnsinn
Solange mir der Bürokratie Wahnsinn nix kostet bei einer Kontrolle...wurscht...wenn aber - dann verlange ich aber jemanden der das 100% weiss - des is 100% sicher!!
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