Fahrerkarte am Wochenende

  • Also, nach Aussage von unserer TÜV Stelle, ist das Formular mit der Aufzeichnung von Urlaub/Fahrzeugen die nicht unter diesen Paragraphen fallen/....... innerhalb von Österreich nicht mehr notwendig, oder doch @marbin ?

    Dazu kann ich folgendes angeben:

    Im Artikel 2. Art. 34 Abs. 3 letzter Satz der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 steht folgendes:
    „Die Mitgliedstaaten dürfen von den Fahrern nicht die Vorlage von Formularen verlangen, mit
    denen die Tätigkeit der Fahrer, während sie sich nicht im Fahrzeug aufhalten, bescheinigt wird.“

    Das heißt, dass die Kontrollorgane keine Formulare mehr verlangen dürfen, für Zeiten die der Lenker während seiner Tätigkeit außerhalb des Fahrzeuges aufhält.
    Das könnte bei Pkt. 17 oder 18 des Formulares sein, dann muss man diese Tätigkeiten vor Wiederantritt der Fahrt im Digi-Tacho oder Schaublatt händisch eintragen.

    Dies zählt nicht bei Urlaub, Krankenstand usw..
    Weil hier keine Tätigkeiten als Fahrer durchgeführt werden.

    Näheres dazu gibt auch hier: wko.at

    Der entsprechende Erlass ist natürlich auch schon kundgemacht.

    Also um die Frage zu beantworten (innerhalb von Österreich erforderlich?):
    in den bestimmten Fällen JA.

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