Der BAG in :germany: nimmt jetzt auch vermehrt die Abfahrtskontrollen aufs Korn, denn bei den Zeiten werden die Damen und Herren ja kaum noch fündig
Wie wird dokumentiert
Kontrollgerät muss auf "Arbeitszeit" gestellt sein Für die Dokumentation der Abfahrtskontrolle ist das Kontrollgerät zuständig, egal ob es ein analoges oder digitales Gerät ist Es muss auf "Arbeitszeit" gestellt sein. Ist diese Aufzeichnung bei Fahrtbeginn nicht vorhanden, zählt das als sicheres Indiz, dass ihr diese Kontrolle nicht durchgeführt habt Dann mahlen die Mühlen des Gesetzes. Es fängt mit einer Verwarnung an und reicht bis in den Straftatenbereich, wenn nachgewiesen wird, dass ihr den Check nicht durchgeführt habt oder der Mangel bei einer entsprechenden Kontrolle hätte festgestellt werden können Noch relevanter sind eventuelle Regressansprüche der Firma oder der Versicherungen