Für alle die es noch nicht wissen, ab 01.06.2014 tritt eine Novelle der StVO in Kraft, die die LKW Fahrer betrifft:
§ 46 Absatz 4a StVO wird eingefügt:
(4a)
Auf Abschnitten einer Richtungsfahrbahn mit mindestens drei Fahrstreifen ist das Befahren des äußerst linken Fahrstreifens mit
Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten; dies gilt nicht, soweit das Befahren dieses
Fahrstreifens notwendig ist, um sich entsprechend der beabsichtigten Weiterfahrt einzuordnen.
ACHTUNG!
Dieses Verbot ist nicht mit Tafeln gekennzeichnet!!
Dieses Verbot gilt nur auf Autobahnen und Autostraßen!!
Also aufpassen!
LG
Martin