Änderung der StVO ab 01.06.2014 - neues Verbot für LKW über 7,5 t!

  • Für alle die es noch nicht wissen, ab 01.06.2014 tritt eine Novelle der StVO in Kraft, die die LKW Fahrer betrifft:

    § 46 Absatz 4a StVO wird eingefügt:

    (4a)
    Auf Abschnitten einer Richtungsfahrbahn mit mindestens drei Fahrstreifen ist das Befahren des äußerst linken Fahrstreifens mit
    Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten; dies gilt nicht, soweit das Befahren dieses
    Fahrstreifens notwendig ist, um sich entsprechend der beabsichtigten Weiterfahrt einzuordnen.

    ACHTUNG!
    Dieses Verbot ist nicht mit Tafeln gekennzeichnet!!
    Dieses Verbot gilt nur auf Autobahnen und Autostraßen!!

    Also aufpassen!

    LG
    Martin

  • dies gilt nicht, soweit das Befahren dieses
    Fahrstreifens notwendig ist, um sich entsprechend der beabsichtigten Weiterfahrt einzuordnen.

    dh.: knoten vösendorf von der a21 kommend kann man einen dauerauftrag einrichten ...

    Die Arbeit läuft nicht davon, während Du dem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht ...

    svensk krop dansk arm østrigske hjerne

  • "des äußerst linken Fahrstreifen", wenn ich von der A23 in die A2 münde bin ich zwar im dritten Fahrstreifen aber nicht im äußerst linken.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • DANKE FÜR DIE INFO

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

  • Für alle die es noch nicht wissen, ab 01.06.2014 tritt eine Novelle der StVO in Kraft, die die LKW Fahrer betrifft:

    § 46 Absatz 4a StVO wird eingefügt:

    Da er hebt sich gleich die Frage: :think: gilt das auch für die Kollegen aus dem Osten oder haben diese Herrschaften wieder mal eine „Sondergenehmigung“ :thumbdown: so wie beim Nacht-60er auf gewissen Abschnitten der Autobahn - oder aber bei den Überholverboten, die ja anscheinend auch für sie nicht gelten :?:

  • @hisco: Gerade diese Herrschaften kontrollieren wir momentan sehr intensiv. Also die haben viele Sachen aber "Sondergenehmigung" haben die sicher keine.nullSteter Tropfen hohlt den Stein wie ein Sprichwort sagt - es wird sich auch im Osten herumsprechen, dass wir gewisse Sachen ganz genau nehmen.
    Laut interner Statistik sind aber die Deutschen unsere "besten Kunden" zur Zeit.

    Lg und gute Fahrt

    Martin

    PS: Ich tauche mal unter für eine Woche (im wahrsten Sinn des Wortes = Tauchen in Ägypten)
    Brav bleiben, dass ich keine Klagen höre :thumbup:

  • "des äußerst linken Fahrstreifen", wenn ich von der A23 in die A2 münde bin ich zwar im dritten Fahrstreifen aber nicht im äußerst linken.

    Die Auffahrt A23 vom Gürtel Richtung Norden wird da interessant werden, da geht es gar nicht anders. (Sperrlinie usw.)
    Wichtig: nichts bezahlen anzeigen lasse und dann die Begründung angeben, dass man nicht Zentrum oder A4 fahren wollte und das Verfahren muss eingestellt werden.
    Weil: das Befahren dieses Fahrstreifens notwendig ist, um sich entsprechend der beabsichtigten Weiterfahrt einzuordnen.

  • Ende der „Elefantenrennen“ auf AutobahnenWenn ein Lastwagen einen anderen auf der Autobahn überholt, kann das für nachkommende Autofahrer oft zur Geduldprobe werden. Ein neues Gesetz schränkt ab 1. Juni das Überholen von Lkws auf Autobahnen ein.

    Diese „Elefantenrennen“, wie sie Autobahnbetreiber ASFINAG nennt, haben häufig zu schweren Unfällen geführt. Wenn etwa ein Lkw auf die dritte Spur ausschert um andere Lkws zu überholen, wurde es oft gefährlich. Das neue Gesetz verbietet daher, dass Lkws über siebeneinhalb Tonnen, auf der dritten oder vierten Fahrspur auf Autobahnen fahren dürfen. Ein Grund dafür sind viele Unfälle, in die überholende Lkw-Fahrer verwickelt waren.

    Deutlich mehr Unfälle auf dritter SpurLaut Kuratorium für Verkehrssicherheit seien um 50 Prozent mehr Lkws in Unfälle auf der dritten oder vierten Spur verwickelt, als es ihrem Fahranteil entspricht. Lkws sind langsamer unterwegs, Autos schneller und dadurch kann es schnell zu gefährlichen Situationen kommen. Laut ASFINAG reichen die ersten beiden Spuren für Lkws aus, um zügig vorwärts zu kommen.

    Oberösterreich besonders betroffenOberösterreich ist besonders vom Überholverbot betroffen. Auf der A1, der Westautobahn bei Haid und Ansfelden, fahren an Werktagen bis zu 17.000 Lkws, so viele wie an keiner anderen Stelle in ganz Österreich. Zudem gilt das Überholverbot auf allen weiteren dreispurigen Autobahnabschnitten. In Oberösterreich damit auf der A1 zwischen Enns und dem Voralpenkreuz, auf der A7, der Mühlkreisautobahn, im Bindermichl-Tunnel und zwischen Dornach und Treffling Richtung Freistadt. Laut ASFINAG sind damit insgesamt 40 Kilometer Autobahn in Oberösterreich betroffen.

    Geldstrafen bis zu knapp 2.200 EuroDie Lkw-Fahrer werden mit Informationstafeln informiert, in Oberösterreich werden sie beim Grenzübergang Suben und am Beginn der A7 in Unterweitersdorf aufgestellt. Bei dem am stärksten betroffenen Abschnitt auf der A1, verzichtet die ASFINAG jedoch auf einen Hinweis. Lkw-Fahrer, die das Überholverbot ignorieren, müssen mit Geldstrafen bis zu knapp 2.200 Euro rechnen.

    quelle: http://ooe.orf.at/news/stories/2649565/

    lkw auf der dritten spur sind eh selten, Wohnwagengespanne und die "miniautotransporter" schon eher, also wird auch weiterhin die Unfall Gefahr da sein.

    Warum nach den Sternen greifen, wenn man einen fahren kann.

    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

    Die Tochter des Neides ist die Verleumdung.

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