Verkündung des Gesetzes zur Änderung des GüKG und anderer Gesetze
Auszug:
"In § 12 Abs.1 Satz 3 wurde zur Klarstellung ergänzt, das dem Kontrolldienst auf Verlangen Zutritt zum Fahrzeug zu gewähren ist. Diese Befugnis ergab sich zwar bereits aus der ontrollbefugnis heraus, in der Praxis wurde dem Kontrolldienst jedoch wereinzelt der Zutritt verweigert"
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Pressemitteilung